DJ EANS-Hauptversammlung: Vienna Insurance Group AG Wiener Versicherung Gruppe / Ergebnisse zur Hauptversammlung
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21.05.2021
Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe zum Rückerwerb eigener Aktien gemäß § 65 Absatz 1
Ziffer 8 und Absatz 1a und 1b AktG sowie zur Veräußerung eigener Aktien auf eine
andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot (§ 65 Absatz
1b AktG)
Veröffentlichung gemäß § 119 Absatz 9 BörseG 2018 iVm §§ 2 und 3
VeröffentlichungsV 2018
Die Hauptversammlung der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe,
Schottenring 30, 1010 Wien, FN 75687 f, vom 21. Mai 2021 hat den folgenden
Beschluss gefasst, der hiermit gemäß § 65 Absatz 1a AktG iVm § 119 Absatz 9
BörseG 2018 und gemäß §§ 2 und 3 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht
wird:
Die in der 28. ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai 2019 beschlossene
Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 4 und 8 und Absatz 1a und
1b Aktiengesetz eigene Aktien zu erwerben und diese eigenen Aktien wieder zu
veräußern, wird widerrufen und durch die folgende neue Ermächtigung ersetzt:
Der Vorstand wird ermächtigt, gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 und Absatz 1a und 1b
Aktiengesetz im gesetzlich jeweils höchstzulässigen Ausmaß auf den Inhaber
lautende eigene Stammaktien während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem
Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung zu erwerben. Der beim Rückerwerb
zu leistende Gegenwert darf nicht niedriger als maximal 50% unter und nicht
höher als maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten
Börseschlusskurs an der Wiener Börse der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn
Börsetage betragen. Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstandes über die Börse oder
durch ein öffentliches Angebot oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige,
zweckmäßige Art erfolgen. Im Falle des Rückerwerbs über ein öffentliches Angebot
ist der Stichtag für das Ende des Durchrechnungszeitraums der Tag, an dem die
Absicht bekannt gemacht wird, ein öffentliches Angebot zu stellen (§ 5 Absatz 2
und 3 Übernahmegesetz).
Der Vorstand wird weiters für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung
ermächtigt, eigene Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechtes
a) zur Bedienung von Wandelschuldverschreibungen, die auf Grundlage des
Beschlusses der Hauptversammlung am 21. Mai 2021 ausgegeben werden, zu
verwenden; und
b) auf eine andere gesetzlich zulässige Art als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot zu veräußern.
Wien, im Mai 2021
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe
1010 Wien, Schottenring 30
Nina Higatzberger-Schwarz
Leiterin Investor Relations
Tel.: +43 (0)50 390-21920
Fax: +43 (0)50 390 99-21920
E-Mail: nina.higatzberger@vig.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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(END) Dow Jones Newswires
May 21, 2021 10:43 ET (14:43 GMT)
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