Eine Schweizer Kreuzfahrtveranstalterin muss zwei Klägern aus Kiel den Reisepreis für eine bereits während Corona gebuchte Kreuzfahrt zuzüglich Zinsen und vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten erstatten. Das hat das Amtsgericht München in einem Urteil entschieden. Zwei Kläger aus Kiel haben laut Urteil des Amtsgerichts München Anspruch auf Rückerstattung ihres kompletten Reisepreises plus Zinsen und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten. Im konkreten Fall hatten die Kläger Anfang Juni 2020 bei der ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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