BERLIN (dpa-AFX) - Von den im vergangenen Jahr beschlossenen erweiterten rechtlichen Möglichkeiten zur Einbürgerung von Verfolgten des Nazi-Regimes und Kindern deutscher Mütter haben bereits zahlreiche Menschen Gebrauch gemacht. Wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage mitteilte, wurden bis Ende Januar dieses Jahres 919 Menschen eingebürgert. In der Mehrheit der Fälle kamen dabei die neuen Möglichkeiten zur Anwendung.
Das Vierte Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes war am 20. August 2021 in Kraft getreten. Damit wurde ein gesetzlicher Anspruch auf staatsangehörigkeitsrechtliche Wiedergutmachung geschaffen, der den bisherigen Kreis der Berechtigten erweiterte.
Wer für die Wiedergutmachungseinbürgerung infrage kommt, muss keine deutschen Sprachkenntnisse nachweisen und auch einige andere Anforderungen, die normalerweise bei einer Einbürgerung bestehen, nicht erfüllen. Denn die Behörden gehen hier davon aus, dass die Betroffenen ohne eigenes Verschulden die deutsche Staatsangehörigkeit verloren oder sie - wie etwa im Falle der Kinder deutscher Mütter und ausländischer Väter - aufgrund diskriminierender Gesetze nie erhalten haben.
Den deutschen Pass erhalten können Juden und andere Menschen, die im Zusammenhang mit Verfolgungsmaßnahmen aus politischen, rassistischen oder religiösen Gründen in der Zeit vom 30.01.1933 bis zum Kriegsende 1945 entweder die deutsche Staatsangehörigkeit vor dem 26.02.1955 aufgegeben oder verloren haben". Die Wiedergutmachungseinbürgerung gilt auch für diejenigen, die damals "von einem gesetzlichen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Eheschließung, Legitimation oder Sammeleinbürgerung deutscher Volkszugehöriger ausgeschlossen waren". Ein Anrecht haben unter anderem auch Kinder einer Mutter, die vor ihrer Geburt ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Eheschließung mit einem nichtdeutschen Ehegatten verloren hat und Kinder deutscher unverheirateter Väter./abc/DP/zb
