Anzeige
Mehr »
Sonntag, 06.07.2025 - Börsentäglich über 12.000 News
LiquidLink startet Bitcoin Lightning- und XRP-ILP-Nodes - Aufbau des Rückgrats der tokenisierten Finanzwelt
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
1.080 Leser
Artikel bewerten:
(2)

EANS-News: Atrium European Real Estate Limited: ISS und Glass Lewis empfehlen den Atrium-Aktionären, FÜR die geplante Verschmelzung mit Gazit Hercules 2020 Limited zu stimmen

DJ EANS-News: ISS und Glass Lewis empfehlen den Atrium-Aktionären, FÜR die geplante Verschmelzung mit Gazit Hercules 2020 Limited zu stimmen

=------------------------------------------------------------------------------- 
 Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent 
 verantwortlich. 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
Unternehmen/Fusion/Übernahme/Beteiligung 
 
St Helier Jersey / Channel Islands - ISS und Glass Lewis empfehlen den Atrium- 
Aktionären, FÜR die geplante Verschmelzung mit Gazit Hercules 2020 Limited zu 
stimmen 
 
Jersey, 13. Dezember 2021 - Das Komitee der unabhängigen Direktoren des Board of 
Directors (das "unabhängige Komitee") von Atrium European Real Estate Limited 
(VSE/Euronext: ATRS), ("Atrium" oder die "Gesellschaft") freut sich bekannt 
geben zu dürfen, dass die führenden Proxy Adviser Institutional Shareholder 
Services ("ISS") und Glass Lewis den Atrium-Aktionären empfohlen haben, FÜR die 
am 18. Oktober 2021 angekündigte Verschmelzung zwischen der Gesellschaft und 
Gazit Hercules 2020 Limited (die "Transaktion") zu stimmen. 
 
Nach Prüfung des Ablaufs, der wichtigsten Bedingungen und der strategischen 
Gründe für die beabsichtigte Transaktion kam ISS zum Schluss, dass "die 
Bewertung im Rahmen der Transaktion, mit der erhöhten Prämie und dem 
verbesserten Bewertungsverhältnis, attraktiv erscheint, da die Bewertungen für 
den gesamten Sektor seit der Bekanntgabe gesunken sind. Auf Basis dieser 
Erwägungen wird die Empfehlung FÜR die Transaktion zu stimmen als gerechtfertigt 
angesehen." 
 
ISS wies auf die Schwierigkeiten bei Verhandlungen mit einem Großaktionär hin 
und hob hervor, dass das unabhängige Komitee dennoch "das Zugeständnis der 
Zustimmung einer Mehrheit der Minderheitsaktionäre, eine Verbesserung von 8,4 % 
gegenüber dem ursprünglichen Angebot und eine Verpflichtung von Gazit, Angebote 
Dritter in gutem Glauben zu prüfen, erreicht hat". Glass Lewis hob den Fokus des 
unabhängigen Komitees auf die faire Behandlung von Minderheitsaktionären hervor 
und stellte fest: "Wir sind der Ansicht, dass das unabhängige Komitee 
Anerkennung dafür verdient, dass es auf diesem zusätzlichen 
Zustimmungserfordernis bestanden hat, das sicherstellt, dass 
Minderheitsaktionäre ein bedeutendes Mitspracherecht in dieser Angelegenheit 
haben." 
 
Das unabhängige Komitee ist erfreut, dass die Analysen der führenden Proxy 
Advisers ISS und Glass Lewis die Chancen, die die Transaktion für die 
Minderheitsaktionäre von Atrium bietet, anerkannt haben, und dass sowohl ISS als 
auch Glass Lewis den Artium-Aktionären die Unterstützung der Transaktion 
empfehlen. 
 
Das unabhängige Komitee empfiehlt den Aktionären von Atrium weiterhin, für die 
Transaktion zu stimmen. 
 
Weitere Einzelheiten zur Transaktion wurden in einem von der Gesellschaft am 23. 
November 2021 veröffentlichten Aktionärsrundschreiben (das 
"Aktionärsrundschreiben") veröffentlicht. Sofern nicht anders definiert, haben 
die in dieser Pressemitteilung verwendeten, aber nicht definierten Begriffe die 
Bedeutung, die ihnen im Aktionärsrundschreiben gegeben wurden. 
 
Frist für die Stimmabgabe 
Wenn Sie Atrium-Aktien über Euroclear halten, wird Ihnen dringend empfohlen, das 
Anweisungsformular so bald wie möglich, aber spätestens bis zum 13. Dezember 
2021, auszufüllen und dieses Ihrer depotführenden Bank oder Wertpapierfirma zu 
übermitteln, damit sichergestellt ist, dass VLK Ihr Anweisungsformular bis zum 
17. Dezember 2021 erhalten kann. 
 
Aktionärs-Helpline 
Wenn Sie Fragen zum Aktionärsrundschreiben, der Verschmelzung, der 
außerordentlichen Verschmelzungs-Gesellschafterversammlung oder zum Ausfüllen 
des Anweisungsformulars oder des Vollmachtsformulars haben, lesen Sie bitte die 
FAQs, die auf der Website von Atrium unter www.aere.com verfügbar sind oder 
senden Sie eine E-Mail-Anfrage unter atrium@georgeson.com an Georgeson. Sie 
können auch die Aktionärs-Helpline unter 0043 800 017876 (für Anrufe außerhalb 
Österreichs, die zum geltenden Auslandstarif verrechnet werden) oder 0800 017876 
(kostenlose für Anrufe aus Österreich) kontaktieren. Wenn Sie einen Rückruf 
wünschen, wenden Sie sich bitte an atrium@georgeson.com. Die Helpline ist von 
Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen, zwischen 8.00 und 16.00 
Uhr (GMT) erreichbar. Bitte beachten Sie, dass die Helpline keine Finanz-, 
Rechts- oder Steuerberatung anbieten kann und dass Telefonanrufe zu Sicherheits- 
und Schulungszwecken aufgezeichnet und überwacht werden können. 
 
Berater 
UBS handelt ausschließlich als Finanzberater und Aussteller der Fairness Opinion 
für das unabhängige Komitee, während Allen & Overy LLP als internationaler 
Rechtsberater und Appleby als Rechtsberater nach Jersey-Recht für das 
unabhängige Komitee tätig sind. 
 
Rückfragen 
FTI Consulting Inc: +44 (0)20 3727 1000 
Richard Sunderland/Claire Turvey/Ellie Sweeney/Andrew Davis: 
scatrium@fticonsulting.com [scatrium@fticonsulting.com] 
Matthias Nau / Nicholas Laugier: atrium@georgeson.com 
 
Über Atrium European Real Estate 
Atrium ist ein führender Eigentümer, Verwalter und Neuentwickler von 
Einkaufszentren und Einzelhandelsimmobilien in Zentraleuropa. Atrium 
spezialisiert sich auf lokal dominante Einkaufszentren für Lebensmittel, Mode 
und Unterhaltung in den besten städtischen Lagen. Atrium besitzt 26 Immobilien 
mit einer Gesamtbruttomietfläche von über 809.000 m2 und einem Gesamtmarktwert 
von rund EUR 2,5 Milliarden. Diese Immobilien befinden sich in Polen, der 
Tschechischen Republik, der Slowakei und Russland und werden alle, mit Ausnahme 
von einer, von Atriums internen Team von Fachleuten für Einzelhandelsimmobilien 
verwaltet. Im Februar 2020 kündigte Atrium eine Strategie zur Diversifizierung 
seines Portfolios durch Investitionen in und Verwaltung von Wohnimmobilien, mit 
einem Schwerpunkt auf Warschau, an. 
 
Die Gesellschaft ist als geschlossene Investmentgesellschaft errichtet, 
eingetragen in und mit Sitz auf Jersey, und wird als zertifizierter, in Jersey 
zugelassener Fonds durch die Jersey Financial Services Commission beaufsichtigt, 
und ist sowohl zum Handel an der Wiener Börse als auch Euronext Amsterdam Stock 
Exchange zugelassen. Bei Unsicherheiten hinsichtlich des Geltungsbereichs der 
regulatorischen Anforderungen aufgrund der vorstehenden Beaufsichtigung oder 
Zulassung sollte angemessene fachliche Beratung in Anspruch genommen werden. 
Alle Investitionen unterliegen einem Risiko. Eine vergangene Wertentwicklung ist 
keine Garantie für zukünftige Erträge. Der Wert der Investitionen kann 
schwanken. In der Vergangenheit erzielte Resultate sind keine Garantie für 
zukünftige Resultat. 
Weitere Informationen 
 
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein 
oder einen Bestandteil eines Angebots, einer Einladung oder einer Aufforderung 
zum Kauf, zum Erwerb, zur Zeichnung, zur Veräußerung oder zur Ausgabe von 
Wertpapieren dar, noch stellt sie eine Aufforderung zur Stimmabgabe oder 
Genehmigung der Akquisition in einer Jurisdiktion dar, in der ein solches 
Angebot, eine solche Einladung oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist, 
noch findet der Verkauf, die Ausgabe oder Übertragung von Wertpapieren von 
Atrium statt, die gegen geltendes Recht einer Rechtsordnung verstoßen. 
Klargestellt wird, dass diese Mitteilung kein öffentliches Angebot (Ankündigung 
eines beabsichtigten öffentlichen Angebots) gemäß den Vorschriften für 
öffentliche Angebote in Österreich und/oder den Niederlanden darstellt und 
sollte daher auch nicht als solches verstanden werden. 
 
Wichtige Informationen zu den Finanzberatern 
UBS AG London Branch ("UBS") ist in der Schweiz zugelassen und wird durch die 
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht beaufsichtigt. UBS ist weiters in UK durch 
die Prudential Regulation Authority zugelassen und unterliegt der Aufsicht durch 
die Financial Conduct Authority und der eingeschränkten Aufsicht der Prudential 
Regulation Authority. UBS handelt ausschließlich als Berater von Atrium und 
niemand anderem im Zusammenhang mit den in diese Mitteilung beschriebenen 
Angelegenheiten und ist gegenüber niemandem außer Atrium dafür verantwortlich, 
die gegenüber Kunden von UBS erforderlichen Sorgfaltspflichten zu erbringen oder 
Beratung in Zusammenhang mit den hierin genannten Angelegenheiten zu leisten. 
Weder UBS noch ihre verbundenen Unternehmen haben oder übernehmen im 
Zusammenhang mit dieser Mitteilung, einer darin enthaltenen Erklärung, der 
Akquisition oder anderweitig irgendeine Verpflichtung, Haftung oder 
Verantwortung (direkt oder indirekt, vertraglich, deliktisch, gesetzlich oder 
anderweitig) gegenüber einer Person, die nicht Kunde von UBS ist. 
 
Goldman Sachs Israel LLC handeln ausschließlich für Gazit und Newco und 
niemanden anderen in Zusammenhang mit den in dieser Mitteilung erwähnten 
Angelegenheiten und sind sie mit Ausnahme von Gazit und Newco gegenüber 
niemanden verpflichtet, die gegenüber Kunden von Goldman Sachs Israel LLC 
erforderlichen Sorgfaltspflichten zu erbringen oder im Zusammenhang mit der 
Verschmelzung und anderen hierin genannten Angelegenheiten zu beraten. 
 
Ausländische Rechtsordnungen 
Die Möglichkeit von Atrium-Aktionären, die nicht in den Niederlanden, 
Österreich, oder Jersey ansässig sind oder deren Staatsangehörigkeit besitzen, 
an der Transaktion teilzunehmen, kann durch die Gesetze der jeweiligen 
Rechtsordnungen, in denen sie sich befinden oder deren Staatsbürger sie sind, 
eingeschränkt werden. Personen, die nicht in den Niederlanden, Österreich oder 
Jersey ansässig sind, sollten sich über alle anwendbaren rechtlichen oder 
regulatorischen Anforderungen bzw. Beschränkungen ihrer Rechtsordnung 
informieren und diese beachten. Weitere Einzelheiten in Bezug auf ausländische 
Aktionäre sind im Aktionärsrundschreiben enthalten. Die Verbreitung, 
Veröffentlichung oder Verteilung dieses Dokuments in oder innerhalb anderer 
Rechtsordnungen als den Niederlanden, Österreich oder Jersey kann gesetzlich 
eingeschränkt sein, und daher sollten sich alle Personen, die dem Recht einer 
anderen Rechtsordnung als den Niederlanden, Österreich oder Jersey unterliegen, 
über alle geltenden Anforderungen informieren und diese beachten. Jede 
Nichteinhaltung der geltenden Beschränkungen kann eine Verletzung der 
Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen. Soweit dies nach 
geltendem Recht zulässig ist, lehnen die an der Transaktion beteiligten 
Unternehmen und Personen jegliche Verantwortung oder Haftung für die Verletzung 
solcher Beschränkungen ab. 
 
Kopien dieser Mitteilung und der Dokumentation im Zusammenhang mit der 
Transaktion und der Verschmelzung werden und dürfen weder direkt noch indirekt 
in, innerhalb oder aus einer Rechtsordnung, in der lokale Gesetze oder 
Vorschriften ein erhebliches Risiko zivilrechtlicher, behördlicher oder 
strafrechtlicher Folgen nach sich ziehen können, wenn Informationen in Bezug auf 
die Akquisition an Atrium-Aktionäre in dieser Rechtsordnung (eine 
"ausgeschlossene Jurisdiktion") verschickt oder zugänglich gemacht werden per 
Post versandt oder anderweitig weitergeleitet oder verteilt werden. Personen, 
die dieses Dokument erhalten (einschließlich Depotbanken, Vertreter und 
Treuhänder), dürfen es nicht nach, innerhalb oder aus einer ausgeschlossenen 
Jurisdiktion verteilen oder senden. 
 
Diese Mitteilung stellt kein Angebot von Wertpapieren im Staat Israel dar. 
 
US-Inhaber 
Inhaber von Atrium-Aktien, die: (i) ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den USA 
haben; oder (ii) ihren Sitz in den USA haben; oder (iii) ein Verwahrer, Nominee 
oder Treuhänder sind, die Atrium-Aktien für Personen in den USA oder mit 
eingetragener Anschrift in den USA halten ("US-Inhaber"), sollten beachten, dass 
sich die Akquisition auf die Wertpapiere einer an der Amsterdamer Börse und der 
Wiener Börse notierten Gesellschaft aus Jersey bezieht und den niederländischen, 
österreichischen und jerseyspezifischen Offenlegungsanforderungen und -praktiken 
unterliegt (die sich von denen in den USA unterscheiden) und dass es angedacht 
ist, die Akquisition mittels einer Verschmelzung nach Jersey-Gesellschaftsgesetz 
durchzuführen. Eine Transaktion, die im Wege einer Verschmelzung durchgeführt 
wird, unterliegt nicht den Angebotsvorschriften des US Exchange Act, und die 
Proxy Solicitation Rules des US Exchange Act sind auf die Akquisition nicht 
anwendbar. Die Akquisition unterliegt den niederländischen, österreichischen und 
jerseyspezifischen Offenlegungsanforderungen und -praktiken, die sich von den 
Offenlegungsanforderungen der US-Tender Offer- und Proxy Solicitation-Regeln 
unterscheiden. Die in dieser Mitteilung und dem Rundschreiben enthaltenen 
Finanzinformationen wurden bzw. werden mit den geltenden IFRS erstellt und sind 
daher möglicherweise nicht mit den Finanzinformationen von Gesellschaften 
vergleichbar, deren Abschlüsse in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten 
Rechnungslegungsgrundsätzen in den USA erstellt werden. 
 
Der Erhalt von Bargeld als Gegenleistung im Rahmen der Akquisition durch einen 
US-Inhaber von Atrium-Aktien kann einen steuerpflichtigen Vorgang für die 
Einkommensteuerzwecke der USA und nach den geltenden US-amerikanischen und 
lokalen Steuergesetzen sowie ausländischen und anderen Steuergesetzten 
darstellen. Jedem Atrium-Aktionär wird dringend empfohlen, seine eigenen Berater 
unverzüglich zu den ihn betreffenden rechtlichen und steuerlichen Folgen der 
Akquisition zu konsultieren. Für US-Inhaber von Atrium-Aktien kann es schwierig 
sein, ihre Rechte und Ansprüche, die sich aus den US-Federal Securities Laws 
ergeben, durchzusetzen, da Newco und Atrium ihren Sitz außerhalb der USA haben 
und einige oder alle ihre Führungskräfteund Direktoren ebenfalls außerhalb der 
USA ansässig sind. US-Inhaber von Atrium-Aktien sind möglicherweise nicht in der 
Lage, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder seine Führungskräfte oder 
Direktoren vor einem nicht-amerikanischen Gericht wegen Verstößen gegen die US- 
Wertpapiergesetze zu verklagen. Außerdem kann es schwierig sein, ein nicht- 
amerikanisches Unternehmen und seine verbundenen Unternehmen zu zwingen, sich 
dem Urteil eines US-Gerichts zu unterwerfen. 
 
Zukunftsgerichtete Aussagen 
Diese Mitteilung (einschließlich der durch Verweis in dieser Mitteilung 
aufgenommenen Informationen), mündliche Erklärungen zur Akquisition sowie andere 
von Newco, Gazit und Atrium veröffentlichte Informationen enthalten Aussagen, 
die als "zukunftsgerichtete Aussagen" zu qualifizieren sind oder qualifiziert 
werden können. Zukunftsgerichtete Aussagen sind prospektiver Natur und basieren 
nicht auf historischen Fakten, sondern auf aktuellen Erwartungen und Prognosen 
des Managements von Newco, Gazit und Atrium über zukünftige Ereignisse und 
unterliegen daher Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die 
tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen 
zum Ausdruck gebrachten oder impliziten zukünftigen Ergebnissen abweichen 
können. 
 
Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten 
Aussagen über die erwarteten Auswirkungen der Akquisition auf Newco, Gazit und 
Atrium, den erwarteten Zeitpunkt und Umfang der Akquisition und andere Aussagen, 
die nicht historische Fakten betreffen. Häufig, aber nicht immer, können 
zukunftsgerichtete Aussagen durch die Verwendung von zukunftsgerichteten Wörtern 
identifiziert werden wie "geplant", "erwartet" oder "erwartet nicht", "wird 
erwartet", "unterliegt", "budgetiert", "angesetzt", "geschätzt", 
"prognostiziert", "beabsichtigt", "antizipiert" oder "antizipiert nicht" oder 
"glaubt", oder Variationen solcher Wörter und Phrasen oder Aussagen, oder durch 
die Formulierung, dass bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse 
durchgeführt, stattfinden oder erreicht werden "können", "könnten", "sollten", 
"würden", "mögen" oder "werden". Obwohl Newco, Gazit und Atrium glauben, dass 
die Erwartungen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck 
kommen, angemessen sind, können Newco, Gazit und Atrium nicht garantieren, dass 
sich diese Erwartungen als richtig erweisen. Zukunftsgerichtete Aussagen bergen 
naturgemäß Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen und 
von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten werden. Es gibt eine Reihe 
von Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse und 
Entwicklungen wesentlich von denjenigen abweichen, die in solchen 
zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. 
 
Keine Gewinnprognosen oder -schätzungen 
Keine Aussage in dieser Mitteilung ist als Gewinnprognose oder -schätzung für 
einen bestimmten Zeitraum gedacht und keine Mitteilung in diesem Dokument soll 
so interpretiert werden, dass das Ergebnis oder der Gewinn je Aktie von Newco, 
Gazit oder Atrium, für das laufende oder zukünftige Geschäftsjahr, zwangsläufig 
dem historischen veröffentlichten Ergebnis oder dem Gewinn je Aktie von Newco, 
Gazit oder Atrium entsprechen oder dieses übersteigen würde. 
 
Veröffentlichung auf der Website 
Eine Kopie dieser Mitteilung wird vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen für 
Personen mit Wohnsitz in ausgeschlossenen Jurisdiktionen auf der Website von 
Atrium unter https://www.aere.com zur Verfügung gestellt. 
 
Zur Klarstellung wird festgehalten, dass die Inhalte dieser Websites nicht durch 
Verweis aufgenommen werden und somit keinen Bestandteil dieses Dokuments bilden. 
 
Rundungen 
Bestimmte Zahlen in dieser Mitteilung wurden durch Rundungen angepasst. 
 
 
 
Rückfragehinweis: 
FTI Consulting Inc.: 
+44 (0)20 3727 1000 
Richard Sunderland 
Claire Turvey 
Richard.sunderland@fticonsulting.com 
 
Ende der Mitteilung                euro adhoc 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

December 13, 2021 01:25 ET (06:25 GMT)

© 2021 Dow Jones News
Zeitenwende! 3 Uranaktien vor der Neubewertung
Ende Mai leitete US-Präsident Donald Trump mit der Unterzeichnung mehrerer Dekrete eine weitreichende Wende in der amerikanischen Energiepolitik ein. Im Fokus: der beschleunigte Ausbau der Kernenergie.

Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket sollen Genehmigungsprozesse reformiert, kleinere Reaktoren gefördert und der Anteil von Atomstrom in den USA massiv gesteigert werden. Auslöser ist der explodierende Energiebedarf durch KI-Rechenzentren, der eine stabile, CO₂-arme Grundlastversorgung zwingend notwendig macht.

In unserem kostenlosen Spezialreport erfahren Sie, welche 3 Unternehmen jetzt im Zentrum dieser energiepolitischen Neuausrichtung stehen, und wer vom kommenden Boom der Nuklearindustrie besonders profitieren könnte.

Holen Sie sich den neuesten Report! Verpassen Sie nicht, welche Aktien besonders von der Energiewende in den USA profitieren dürften, und laden Sie sich das Gratis-PDF jetzt kostenlos herunter.

Dieses exklusive Angebot gilt aber nur für kurze Zeit! Daher jetzt downloaden!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.