
DJ PTA-CMS: PORR AG: PORR AG beschließt Rückkaufprogramm zum Erwerb eigener Aktien
Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG
Wien (pta014/03.10.2022/10:05) - Der Vorstand der PORR AG ( "PORR" oder "Gesellschaft") hat heute auf Grundlage der bestehenden Ermächtigung der Hauptversammlung beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm zum zweckfreien Erwerb gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG durchzuführen und in dessen Rahmen eigene Aktien im Ausmaß von maximal 785.565 Stück bzw bis zu 2% des Grundkapitals der Gesellschaft zu einem Kurs zwischen EUR 1,00 und maximal 10 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage zu erwerben. Unter Einschluss der bereits gehaltenen eigenen Aktien (216.495 Stück) sind dies bis zu rund 2,6 % des derzeitigen Grundkapitals. Der dafür vorgesehene maximale Kapitalbedarf beträgt EUR 10 Mio..
Der Rückkauf soll ausschließlich über die Wiener Börse sowie über multilaterale Handelssysteme erfolgen und jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zulässigen Zweck dienen - auch für die Bedienung möglicher künftiger Mitarbeiterbeteiligungsprograme der PORR.
Grundlage dieses Beschlusses über ein Rückkaufprogramm ist der Ermächtigungsbeschluss der 142. ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Juni 2022 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre.
Mit der Durchführung des Aktienrückkaufs wurde ein Kreditinstitut beauftragt. Das Kreditinstitut hat seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von der PORR AG zu treffen und hat dabei die in Art 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 festgelegten Handelsbedingungen zu befolgen.
Details und Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms:
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlungsbeschluss nach § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a Hauptversammlung: und Abs 1b AktG der 142. ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Juni 2022. Der Hauptversammlungsbeschluss wurde am 17. Juni 2022 gemäß § 119 Abs 2. Tag und Art der Veröffentlichung des 7 und Abs 9 BörseG 2018 iVm § 2 Veröffentlichungsverordnung 2018 über Hauptversammlungsbeschlusses: ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungs-system veröffentlicht. 3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Das Rückkaufprogramm beginnt am 07.10.2022 (einschließlich) und Rückkaufprogramms: dauert bis voraussichtlich 30.06.2023. 4. Aktiengattung: Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die Inhaber lautenden Stückaktien der PORR AG (ISIN AT0000609607). 5. Beabsichtigtes maximales Volumen des Rückkauf von bis zu 785.565 Stück Aktien (entspricht bis zu 2% des Rückkaufs: Grundkapitals der Gesellschaft). Gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung sowie dem konkretisierenden Durchführungsbeschluss des Vorstands darf der beim 6. Höchster und niedrigster zu leistender Rückkauf zu leistende Gegenwert pro Aktie nicht niedriger als EUR Gegenwert je Aktie: 1,00 (Preisuntergrenze) sowie nicht höher als maximal 10 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage sein. Der maximale Erwerbspreis für Aktien unter dem Aktienrückkaufprogramm beträgt EUR 10 Mio.. Der Rückkauf erfolgt ausschließlich über die Börse sowie über mulitlaterale Handelssysteme (Multilateral Trading Facilities) und 7. Art und Zweck des Rückkaufs: soll im Sinn des zweckfreien Erwerbs jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zulässigen Zweck dienen - auch für die Bedienung möglicher künftiger Mitarbeiterbeteiligungsprograme. 8. Allfällige Auswirkungen des Rückkaufprogramms auf die Börsezulassung der Aktien der Keine. Gesellschaft: 9. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder Weder die Gesellschaft noch ein mit ihr verbundenes Unternehmen bereits eingeräumten Aktienoptionen auf unterhält derzeit ein Aktienoptionsprogramm (wobei sich die Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die Gesellschaft die Möglichkeit eines künftigen einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft oder Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes vorbehalten hat). eines mit ihr verbundenen Unternehmens:
Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft und die Handelsbedingungen gemäß Art 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/ 1052 der Kommission vom 8. März 2016 einzuhalten hat.
Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018 (VVO): Die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten gemäß den §§ 6 und 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 betreffend die Veröffentlichung etwaiger Änderungen des Rückkaufprogramms oder der Details zu den im Rahmen des Rückkaufprogramms durchgeführten Transaktionen durch die PORR AG erfolgt ausschließlich auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.porr-group.com unter der Rubrik "Investor Relations" ( https://porr-group.com/investor-relations/porr-aktie/corporate-actions/ ).
Diese Veröffentlichung dient als Veröffentlichung gemäß den §§ 4 und 5 Veröffentlichungsverordnung 2018. Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Aktien der PORR AG und begründet keine Verpflichtung der PORR AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von Aktien der Gesellschaft anzunehmen.
(Ende)
Aussender: PORR AG Adresse: Absberggasse 47, 1100 Wien Land: Österreich Ansprechpartner: Dir. Prok. Rolf Petersen Tel.: 050626-1199 E-Mail: investor.relations@porr.at Website: www.porr-group.com
ISIN(s): AT0000609607 (Aktie), AT0000A086F0 (Genussrecht), XS2113662063 (Anleihe), XS2408013709 (Anleihe) Börsen: Amtlicher Handel in Wien; Basic Board in Frankfurt
[ Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1664784300521 ]
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October 03, 2022 04:05 ET (08:05 GMT)