Tritt an einem in Wohnungseigentum aufgeteilten Gebäude ein durch die Gebäudeversicherung versicherter Schaden am Gemeinschaftseigentum ein, wird ein vereinbarter Selbstbehalt unter den Eigentümern aufgeteilt. Dies ist unproblematisch. Seit Jahren streiten Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) jedoch über die Aufteilung des Selbstbehalts für Schäden, die nur an einem einzelnen Sondereigentum entstehen. Soll der Selbstbehalt solidarisch unter den Wohnungseigentümern aufgeteilt werden? Oder soll ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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