Die StudierendenGesellschaft Witten/Herdecke e.V. (SG) hat eine neue zehnjährige Anleihe 2022/32 (ISIN: DE000A30VTD2) mit einem Volumen von bis zu 12 Mio. Euro aufgelegt. Die nunmehr zweite Anleihe der SG wird jährlich mit 4,25% p.a. verzinst und läuft bis zum 6. Oktober 2032. Giulia Weiß und Nils Luerweg, beide im Vorstand der StudierendenGesellschaft Witten/Herdecke e.V., erklären uns im Interview, wofür die Mittel verwendet werden sollen, wie das Finanzierungsmodell der StudierendenGesellschaft funktioniert und warum es krisenresistent ist.
Anleihen Finder: Hallo Frau Weiß, hallo Herr Luerweg, die StudierendenGesellschaft Witten/Herdecke e.V. hat erneut eine zehnjährige Studierenden-Anleihe begeben. Wofür genau sollen die Mittel in Höhe von bis zu 12 Mio. Euro aus der Anleihe verwendet werden und warum ist eine solch lange Anleihe-Laufzeit von zehn Jahren für Ihre Zwecke sinnvoll?
Giulia Weiß: Mit unserer neuen Anleihe ermöglichen wir jungen Menschen ein Studium ohne finanzielle Hürden. Unser seit über 25 Jahren bewährtes Modell ist der Umgekehrte Generationenvertrag: Erst studieren - später zahlen. Studierende zahlen ihre Studienbeiträge einkommensabhängig, sobald sie nach dem Studium ein Einkommen erzielen. Ein Teil des Emissionserlöses wird auch dazu verwendet, unsere bestehende Anleihe 14/24 (7,5 Mio.) vorzeitig abzulösen. Die Laufzeit in zunehmend unsicheren Zeiten ist sinnvoll für beide Seiten: Investor:innen investieren in die Ausbildung von Ärztinnen, Psychologen und Entscheidungsträgerinnen in Wirtschaft & Gesellschaft und erhalten dafür zehn Jahre eine stabile, faire Verzinsung, die SG auf der anderen Seite kann ein langfristiges Finanzierungsmodell sicher planen, immerhin denken wir bei jedem neuen Vertrag in Zeiträumen von rund 5 Jahren Studium + 10 Jahren Rückzahlung.
Anleihen Finder: Wie genau funktioniert das Modell des "Umgekehrten Generationenvertrags" (UGV) und warum ist es effektiver/besser als andere Fördermaßnahmen?
Nils Luerweg: Von einem klassischen Finanzierungsmodell unterscheidet sich der UGV darin, dass durch den Vertrag keine fixe Schuld entsteht. Das bedeutet, dass Studierende während ihres Studiums, wie an einer staatlichen Universität, keine Beiträge leisten und nach Abschluss ihres Studiums prozentual von ihrem maßgeblichen Einkommen (gemäß BAföG) an uns zurückzahlen. Dabei gibt es eine Obergrenze und eine Untergrenze. Insgesamt werden für ein Vollstudium 10 Rückzahlungsjahre in einem Zeitraum von 25 Jahren ...
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