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Wirtschaftsministerium: Postgesetz wird grundlegend modernisiert

DJ Wirtschaftsministerium: Postgesetz wird grundlegend modernisiert

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine grundlegende Novellierung des Postgesetzes angekündigt, um es einer veränderten Branchensituation und geändertem Nutzerverhalten anzupassen. "Um der Bedeutung von Postdienstleistungen für die Menschen gerecht zu werden, um die digitalen Fortschritte im Postwesen weiter voranzubringen, und um den Wettbewerb als Treiber zu stärken, bedarf es einer grundlegenden Modernisierung des postrechtlichen Rahmens", erklärte das Ministerium in einem Eckpunktepapier. Mit der Modernisierung des Postgesetzes solle zugleich zur sozial-ökologischen und digitalen Transformation des Postsektors beigetragen werden. Dabei bilde ein wettbewerblich geprägtes Umfeld den geeigneten Rahmen.

Nachdem der Zugang zum Netz der Post für den Briefbereich weiterhin eine erhebliche Bedeutung hat, sollen andere Dienstleister nach den Plänen künftig auch im Bereich kleinformatiger Warensendungen Zugang erhalten. "Wie von der Monopolkommission wiederholt gefordert, schaffen wir die Möglichkeiten eines Netzzugangs bei Warensendungen für Briefdienstleister, um auch in diesem Bereich den Wettbewerb zu stärken", kündigte das Ministerium an. Regulierungsbedarf könne auf einem Postmarkt auch dann bestehen, wenn ein Unternehmen auf einem benachbarten Markt eine beherrschende Stellung einnehme und die Gefahr bestehe, dass es seine Marktmacht wettbewerbsverzerrend auf einen Postmarkt übertrage.

Der Katalog der Universaldienstprodukte soll nach den Plänen, zu denen nun ein Konsultationsprozess gestartet wird, an die heutigen Bedarfe angepasst werden. In dem Papier wird eine Änderung der aktuellen Laufzeitvorgaben angeregt, die als "wenig aussagekräftig" angesehen werden. Beispielsweise sei die Vorgabe, dass 80 Prozent der Briefsendungen im Jahresdurchschnitt am nächsten Werktag zugestellt werden müssten, kaum hilfreich. "Denn der Absendende weiß nicht, ob sein Brief zu den 80 Prozent gehört oder nicht." Stattdessen könnten Vorgaben mit längeren Laufzeiten und höherer Verbindlichkeit den Bedürfnissen in höherem Maße entsprechen.

Netzagentur soll wirksame Sanktionen verhängen können 

Für eine "nachhaltige Versorgung in den Städten und auf dem Land" soll laut den Angaben unter anderem die Bundesnetzagentur mit stärkeren Befugnissen zur Einhaltung der Universaldienstvorgaben ausgestattet werden. Regelmäßige Qualitätsprüfungen und wirksame Abhilfebefugnisse im Falle von Unterversorgungen sollten mit regelmäßigen Berichtspflichten von Universaldienstanbietern kombiniert werden. "Werden die gesetzlichen Vorgaben schwerwiegend, wiederholt oder anhaltend unterschritten, muss die Bundesnetzagentur wirksame Sanktionen verhängen können", erklärte das Ministerium.

Digitale und automatisierte Lösungen müssten im Rahmen des Universaldienstes angemessen berücksichtigt werden, hieß es weiter. So könnten beispielsweise auch jederzeit verfügbare automatisierte Einrichtungen den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer entsprechen. Insgesamt sollten starre Universaldienstvorgaben durch flexiblere Vorgaben ersetzt werden. Der Katalog der Universaldienstprodukte solle an die heutigen Bedarfe angepasst werden. So fordere der Katalog heute beispielsweise eine Nachnahmesendung im Briefbereich, während entsprechende Produkte eher im Paketbereich üblich seien und dort im Wettbewerb angeboten würden.

Eine effektive Sendungsverfolgung könne die Transparenz für die Nutzerinnen und Nutzer erhöhen und die Bundesnetzagentur bei der Überwachung von Laufzeitvorgaben unterstützen. Um die postalische Versorgung für die Menschen sichtbar und leichter verfügbar zu machen, soll laut den Angaben ein digitaler Atlas eingerichtet werden. In dessen Rahmen werde die Bundesnetzagentur auf einfache Weise Informationen über die Postversorgung zur Verfügung stellen. "Durch eine regelmäßige Berichterstattung über den CO2-Fußabdruck von Postdienstleistungen und die Nachhaltigkeitsprogramme der Postdienstleister wollen wir einerseits Transparenz und Vergleichbarkeit für die Nutzerinnen und Nutzer schaffen", hieß es zudem.

Marktzugang durch einheitliches digitales Verfahren 

Wichtig sei, dass alle Brief- und Paketdienstleister gleichen Standards entsprächen und die Bundesnetzagentur gegenüber allen Dienstleistern die gleichen Möglichkeiten habe, Gesetzesverstöße effektiv zu ahnden. "Wir wollen den Marktzugang durch ein einheitliches digitales Verfahren für alle Postdienstleister ermöglichen und dabei unnötige Marktzutrittsbarrieren abbauen", kündigte das Ministerium an. Die Einbeziehung aller Unternehmen, die auf den Postmärkten tätig seien, müsse für eine umfassende Marktbeobachtung und eine effektive Regulierung gewährleistet sein.

Zugleich müssten einheitliche Kontroll- und Sanktionsbefugnisse für die Netzagentur geschaffen werden. Sie müsse gegenüber allen Dienstleistern die Möglichkeit haben, im Falle von Gesetzesverstößen einzugreifen und - als Ultima ratio - Anbieter von der weiteren Marktteilnahme auszuschließen. Dabei stehe die Einhaltung postgesetzlicher Vorgaben im Fokus der Marktaufsicht. Im Rahmen der Marktüberwachung solle die Netzagentur verstärkt auf das Gewerbezentralregister zurückgreifen. Verstöße gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorgaben würden so auch in ihren Verfahren berücksichtigt. Besonderes Augenmerk sei auf intransparente Subunternehmerverhältnisse zu legen, die Verstöße gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorgaben begünstigten.

Insgesamt soll nach den Regeln die Marktregulierung neu justiert werden. Der Bundesnetzagentur würden Informations- und Auskunftsrechte eingeräumt, um eine marktgerechte Untersuchung der Postmärkte zu gewährleisten. Im Rahmen der Entgeltregulierung wolle man Netzinvestitionen - insbesondere Investitionen in eine nachhaltige Postlogistik und einen nachhaltigen Universaldienst - stärker in den Blick nehmen. Ziel sei es, Investitionen in postalische Netze anzureizen und nicht durch regulatorische Vorgaben zu behindern. Im Rahmen einer konsistenten Regulierung müsse gewährleistet werden, dass bereits getätigte Netzinvestitionen von Wettbewerbern nicht durch preisliche Maßnahmen marktbeherrschender Anbieter entwertet würden.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/brb

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