Beschluss
Nachdem die Pflichten aus der Zulassung auch nach einer angemessenen Frist nicht erfüllt wurden, wird nunmehr gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i. V. m. § 47 BörsO die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Elanix Biotechnologies AG, Berlin (ISIN: DE000A0WMJQ4) zum regulierten Markt (General Standard) zum Ablauf des 4. August 2023 widerrufen.
Frankfurt am Main, 06.07.2023
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
Nachdem die Pflichten aus der Zulassung auch nach einer angemessenen Frist nicht erfüllt wurden, wird nunmehr gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i. V. m. § 47 BörsO die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Elanix Biotechnologies AG, Berlin (ISIN: DE000A0WMJQ4) zum regulierten Markt (General Standard) zum Ablauf des 4. August 2023 widerrufen.
Frankfurt am Main, 06.07.2023
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung