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Meta Platforms: KI-Integration sorgt für Kursrallye!

Attraktives Breakout-Setup!

Rückblick

Meta bleibt weiterhin einer der "Top Picks" im Internet-Sektor. Im Dezember des Vorjahres erreichte die Aktie des Sozial-Media-Unternehmens ihr Rekordhoch bei 638.40 USD. Darauf folgte die Konsolidierung oberhalb der 50-Tage-Linie. Gestern versuchten die Bullen den Ausbruch über die orange Trendlinie.

Meta Platforms-Aktie: Chart vom 22.01.2025, Kürzel: META, Kurs: 625.37 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Geht es über die Trendlinie und danach auch über die Marke von 633 USD nach oben, wäre dies als starkes Kaufsignal zu werten.

Mögliches bärisches Szenario

Fällt der Kurs unter die 20-Tage-Linie, deutet dies auf eine nachlassende Dynamik und erste Schwächen hin. Der nächste Support wäre der 50er-EMA.

Meinung

Meta investiert massiv in KI-Technologien, die sowohl für das Werbegeschäft als auch für das Metaverse von großer Bedeutung sind. Trotz des zunehmenden Wettbewerbs bleibt der Sozial-Media-Gigant ein führender Anbieter im digitalen Werbemarkt. Die Integration von KI in bestehende Plattformen wie Facebook, Instagram und WhatsApp könnte die Benutzererfahrung verbessern und neue Einnahmequellen schaffen. KI-Regulierungen könnten den Einsatz von Künstlicher Intelligenz verzögern.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 1.57 Bio. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 8.17 Mrd. USD
  • Meine Meinung zu Meta Plattforms ist bullisch
  • Quellennachweis: -
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 23.01.2025

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegen keine Interessenskonflikte vor.

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