MiFID II - Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Finanzanalyse / Unternehmensanleihe JDC Group AGAnleihen-Umtausch unter Berücksichtigung der neuen Zinsniveaus Sehr geehrter Herr Hofmann,die ...Den vollständigen Artikel lesen ...