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WKN: A1R1C8 | ISIN: DE000A1R1C81 | Ticker-Symbol: ICP
Frankfurt
14.05.25 | 15:29
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PTA-HV: Panamax New Energy Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Finanznachrichten News

DJ PTA-HV: Panamax New Energy Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hauptversammlung gemäß -- 121 Abs. 4a AktG

Panamax New Energy Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Frankfurt am Main (pta000/14.05.2025/15:30 UTC+2)

Panamax New Energy Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main

- ISIN DE000A1R1C81 - - WKN A1R1C8 -

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der

am Freitag, 27. Juni 2025, um 09:30 Uhr

im Main Tower, 31. OG. Neue Mainzer Str. 52-58 60311 Frankfurt am Main

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des erläuternden Berichts des 
       Vorstands zu den Angaben nach -- 289a Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für 
       das Geschäftsjahr 2024 
 
       Die genannten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der 
       Gesellschaft unter 
 
1.      www.panamax.ag/investor-relations/hauptversammlung 
 
       eingesehen werden und werden in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 
 
       Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist 
       damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Ein Beschluss wird zu 
       diesem Tagesordnungspunkt daher nicht gefasst. 
 
       Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 
 
2. 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands 
       für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
       Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 
 
3. 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des 
       Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
       Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 
 
4. 
       Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
       Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen. 
 
       Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024 
 
       Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß -- 162 Aktiengesetz (AktG) jährlich einen klaren und verständlichen 
       Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des 
       Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung zu erstellen. 
 
       Der Vergütungsbericht der Panamax New Energy Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 wurde gemäß -- 
       162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach 
       -- 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem 
       Vergütungsbericht beigefügt. 
 
5.      Nach -- 120a Abs. 4 AktG ist der geprüfte Vergütungsbericht der Hauptversammlung zur Billigung 
       vorzulegen. Das Votum der Hauptversammlung über die Billigung des Vergütungsberichts hat empfehlenden 
       Charakter. 
 
       Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den nach -- 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht 
       für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen. 
 
       Der Vergütungsbericht ist auf folgender Internetseite der Gesellschaft abrufbar: 
 
       https://panamax.ag/investor-relations/verguetungsberichte/ 
 
       Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands 
 
       Nach -- 120a Abs. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens 
       alle vier Jahre über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die 
       Vorstandsmitglieder, ebenso bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems. Die Hauptversammlung 
       vom 14. Dezember 2021 hat letztmals über das Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstandes 
       Beschluss gefasst, welches der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 15. November 2021 beschlossen hatte. 
 
       Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 7. Mai 2025 beschlossen, das bisherige Vergütungssystem für die 
       Vorstandsmitglieder in der von ihm am 15. November 2021 beschlossenen Fassung unter Beachtung von -- 87a 
       Abs. 1 AktG unverändert weiterzuführen. Nach Ansicht des Aufsichtsrats ist das bestehende 
       Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands weiterhin angemessen, weshalb es der Hauptversammlung 
       unverändert zur Bestätigung vorgelegt wird. 
6. 
       Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder in der vom Aufsichtsrat am 15. November 2021 
       beschlossenen Fassung ist über die Internetadresse 
 
       www.panamax.ag/investor-relations/hauptversammlung 
 
       abrufbar. 
 
       Der Aufsichtsrat schlägt vor, das bestehende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands zu 
       bestätigen. 
 
       Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Aufsichtsratsmitglieder 
 
       Nach -- 113 Abs. 3 Satz 1 AktG ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier Jahre über die 
       Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen. Die Hauptversammlung am 14. Dezember 2021 hat 
       das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats erstmalig gebilligt, so dass turnusmäßig eine 
       erneute Beschlussfassung erforderlich ist. Der Aufsichtsrat hat das Vergütungssystem geprüft. Hiernach 
       sind keine Anpassungen des Systems notwendig, sodass es in der von der Hauptversammlung am 14. Dezember 
       2021 gebilligten Fassung bestehen bleiben soll. Es genügt daher ein nach -- 113 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 
       AktG zulässiger bestätigender Beschluss des Vergütungssystems. 
 
       Das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder in der von der Hauptversammlung am 14. Dezember 2021 
7.      gebilligten Fassung ist über die Internetadresse 
 
       www.panamax.ag/investor-relations/hauptversammlung 
 
       verfügbar. 
 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das bestehende Vergütungssystem für die Mitglieder des 
       Aufsichtsrats zu bestätigen. 
 
       Beschlussfassung über die konkrete Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
       Gemäß -- 13 Abs. 1 der Satzung der Panamax New Energy Aktiengesellschaft legt die Hauptversammlung die 
       Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder fest. 
 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor wie folgt zu beschließen: 
8. 
 
       "Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates wird mit Wirkung ab dem Tag nach der Hauptversammlung 
       vom 27. Juni 2025 (d.h. ab 28. Juni 2025) festgesetzt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrates erhält für seine 
       Tätigkeit ab dem 28. Juni 2025 eine jährliche Vergütung von EUR 3.500,00. Bei unterjähriger Bestellung 
       oder unterjährigem Ausscheiden wird die Vergütung zeitanteilig gewährt. Der Vorsitzende des 
       Aufsichtsrates erhält - ggf. zeitanteilig für die Dauer der Amtsausübung - das Doppelte der regulären 
       Vergütung." 

WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
       Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß -- 15 der Satzung der 
       Panamax New Energy Aktiengesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines 
       Nachweises ihres Aktienbesitzes anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgend 
       mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs 
       nicht mitzurechnen ist. Für den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
       Ausübung des Stimmrechts reicht ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform durch den Letztintermediär 
       gemäß -- 67c Abs. 3 AktG aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. 
       Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der nachfolgend mitgeteilten 
       Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs nicht 
       mitzurechnen ist. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen somit der Gesellschaft 
       spätestens bis Freitag, 20. Juni 2025, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen: 
 
       Panamax New Energy Aktiengesellschaft 
       Münchener Straße 10 
       DE-60329 Frankfurt am Main 
       E-Mail: hv@pamamax.ag 
 
1.      Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf Donnerstag, 5. Juni 2025, 24:00 Uhr, ("Nachweisstichtag") 
       zu beziehen. 
 
       Nach Eingang der Anmeldung mit beigefügtem Nachweis des Anteilsbesitzes erhalten die 
       teilnahmeberechtigten Aktionäre die Eintrittskarte von der Anmeldestelle. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
       Unterlagen für die Hauptversammlung sicherzustellen, werden die Aktionäre gebeten, möglichst frühzeitig 
       für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
       Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des 
       Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
       Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem 
       Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist keine Sperre für die Veräußerung des 
       Anteilsbesitzes verbunden. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes 
       nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
       Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen von Anteilsbesitz nach dem 
       Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
       Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Anteilsbesitz nach dem Nachweisstichtag. Personen, 
       die erst nach dem Nachweisstichtag erstmals Anteilsbesitz erwerben, sind nur teilnahme- und 
       stimmberechtigt, soweit sie sich vom bisherigen, teilnahmeberechtigten Inhaber bevollmächtigen oder zur 
       Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
       Verfahren für die Stimmabgabe 
 
       Bevollmächtigung 
 
       Aktionäre können sich hinsichtlich der Teilnahme an der Hauptversammlung und der Ausübung ihres 
       Stimmrechts in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine 
       Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. 
 
       Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung 
       zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich (siehe oben unter 
       "Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts"). 
       Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann gemäß -- 134 Abs. 3 Satz 2 AktG die 
       Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
       Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
       Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber 
       der Gesellschaft erklärt werden. 
 
       Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung einer Vollmacht das 
       Formular verwenden, welches nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt 
       wird. Ein entsprechendes Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
       www.panamax.ag/investor-relations/hauptversammlung 
 
       zum Download zur Verfügung. 
 
       Der Nachweis der Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der 
       Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Ferner kann der Nachweis über die 
       Bestellung eines Bevollmächtigten per Post oder E-Mail bis spätestens Donnerstag, 26. Juni 2025, 24:00 
       Uhr, an folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse übermittelt, geändert oder widerrufen werden 
 
       Panamax New Energy Aktiengesellschaft 
       Münchener Straße 10 
       DE-60329 Frankfurt am Main 
 
       E-Mail: hv@panamax.ag 
 
2. 
       Bei Bevollmächtigung eines Intermediären, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder 
       diesen gemäß -- 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Instituten bzw. Unternehmen ist 
       die Vollmachterteilung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachterteilung muss dabei 
       vollständig sein und darf nur die mit der Stimmrechtsausübung verbundenen Erklärungen enthalten. 
       Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder andere mit 
       diesen gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Instituten bzw. Unternehmen bevollmächtigen wollen, 
       werden gebeten, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht 
       abzustimmen. Auf das besondere Verfahren nach -- 135 Abs. 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen. 
 
       Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter 
 
       Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
       Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) vertreten lassen. Auch in diesem Fall sind 
       eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
       zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich (siehe oben unter "Voraussetzung für die Teilnahme an der 
       Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts"). Die Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der 
       Gesellschaft und ihr Widerruf bedürfen der Textform. Aktionäre, die die Stimmrechtsvertreter der 
       Gesellschaft bevollmächtigen möchten, können hierfür das Formular verwenden, welches nach ordnungsgemäßer 
       Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird. Ein entsprechendes Formular steht auch auf 
       der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
       www.panamax.ag/investor-relations/hauptversammlung 
 
       zum Download zur Verfügung. 
 
       Form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären bieten wir an, 
       die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu 
       bevollmächtigen. Ferner können Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft per 
       Post oder E-Mail bis spätestens Donnerstag, 26. Juni 2025, 24:00 Uhr, an die vorstehend im Abschnitt 
       "Bevollmächtigung" genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse übermittelt werden. 
 
       Soweit die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall 
       Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
       entsprechend den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Soweit keine ausdrückliche oder eine 
       widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt worden ist, werden sich die Stimmrechtsvertreter der 
       Gesellschaft bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt der Stimme enthalten. Die Stimmrechtsvertreter der 
       Gesellschaft können weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Gegen- oder 
       Verfahrensanträgen entgegennehmen. 
 
       Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld 
       der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch 
       als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. 
 
       Weitere Rechte der Aktionäre 
 
       Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach -- 122 Abs. 2 AktG 
 
       Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von 
       EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
       gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
       Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung schriftlich zugehen; 
       der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher 
       Zugangstermin ist also Dienstag, 27. Mai 2025, 24:00 Uhr. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden 
       nicht berücksichtigt. 
 
       Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir, an die folgende Adresse zu übermitteln: 
 
       Panamax New Energy Aktiengesellschaft 
       - Vorstand - 
       Münchener Straße 10 
       DE-60329 Frankfurt am Main 
 
       Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, sofern sie nicht bereits mit der Einberufung 
       bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
       solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
       Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem über die Internetadresse 
 
       www.panamax.ag/investor-relations/hauptversammlung 
 
       zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
       Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß ---- 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
       Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem 
       bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen sowie Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern oder des 
       Aufsichtsrats unterbreiten. 
 
       Vorbehaltlich -- 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die 
       mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht 
       mitzurechnen sind, also spätestens am Donnerstag, 12. Juni 2025, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft 
       eingehen, den anderen Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie ggfs. der Begründung 
       unverzüglich im Internet unter 
 
3. 
       www.panamax.ag/investor-relations/hauptversammlung 
 
       zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls dort veröffentlicht. 
 
       Zusätzlich zu den in -- 126 Abs. 2 und 3 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag 
       unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und 
       Wohnort des Kandidaten enthält. 
 
       Etwaig zugänglich zu machende Gegenanträge (nebst einer etwaigen Begründung) und Wahlvorschläge sind 
       ausschließlich an die folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse zu übermitteln: 
 
       Panamax New Energy Aktiengesellschaft 
       Münchener Straße 10 
       DE-60329 Frankfurt am Main 
       E-Mail: hv@pamamax.ag 
 
       Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden im Hinblick auf die Veröffentlichung nicht 
       berücksichtigt. 
 
       Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt 
       werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge und Wahlvorschläge zu 
       den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die 
       Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
       Auskunftsrecht gemäß -- 131 Abs. 1 AktG 
 
       Jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter kann in der Hauptversammlung verlangen, dass der Vorstand Auskunft 
       über Angelegenheiten der Gesellschaft gibt, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
       Tagesordnung erforderlich ist. Die Pflicht zur Auskunft erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
       geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur 
       sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der 
       Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der Vorstand darf die 
       Auskunft unter den in -- 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen verweigern. 
 
       Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach ---- 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 
       1 AktG können auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
       www.panamax.ag/investor-relations/hauptversammlung 
 
       eingesehen werden. 
 
       Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen nach -- 124a AktG 
 
       Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sowie weitere Informationen nach -- 124a AktG 
       sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
4. 
       www.panamax.ag/investor-relations/hauptversammlung 
 
       zugänglich. 
 
       Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
5.      Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in Stück 1.863.100 nennwertlose Stückaktien, von denen 
       jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 1.863.100 
       Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen 
       Aktien. 
 
       Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter 
 
       Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien 
       personenbezogener Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen: Kontaktdaten (z.B. Name oder die 
       E-Mail-Adresse), Informationen über die von jedem einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien (z.B. Anzahl der 
       Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen 
       Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. c 
       Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn 
       die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist 
       rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, 
       ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe 
       ihrer personenbezogenen Daten können sich die Aktionäre der Gesellschaft nicht zur Hauptversammlung 
       anmelden. 
 
       Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen 
       lauten: 
 
       Panamax New Energy AG 
       Münchener Straße 10 
       DE-60329 Frankfurt am Main 
       Telefax: +49 (0) 69 900 18 269 
       E-Mail unter: hv@pamamax.ag 
 
       Personenbezogene Daten, die die Aktionäre der Gesellschaft betreffen, werden grundsätzlich nicht an 
       Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der 
       Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung 
       beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa 
       HV-Agenturen, Rechtsanwälte, Notare oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene 
       Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist. 
6. 
 
       Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der 
       Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über 
       sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen 
       Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden, wenn diese Anträge von 
       Ihnen gestellt werden, Ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht. 
 
       Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu 3 Jahre (aber nicht weniger als 2 Jahre) nach 
       Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der 
       Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in 
       Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich. 
 
       Aktionäre und Aktionärsvertreter haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie 
       gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben sie das Recht auf 
       Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich 
       verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange 
       gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine 
       sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Aktionäre und 
       Aktionärsvertreter das Recht auf Übertragung sämtlicher von ihnen an die Gesellschaft übergebener Daten 
       in einem gängigen Dateiformat (Recht auf "Datenportabilität"). Zur Ausübung der Rechte genügt eine 
       entsprechende E-Mail an: 
 
       info@panamax.ag 
 
       Darüber hinaus haben die Aktionäre und Aktionärsvertreter auch das Recht zur Beschwerde bei einer 
       Datenschutzaufsichtsbehörde. 

Frankfurt am Main, im Mai 2025

Panamax New Energy Aktiengesellschaft

Der Vorstand

(Ende)

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Aussender:      Panamax New Energy Aktiengesellschaft 
           Münchener Straße 10 
           60329 Frankfurt am Main 
           Deutschland 
Ansprechpartner:   Panamax New Energy Aktiengesellschaft 
E-Mail:        info@panamax.ag 
Website:       panamax.ag 
ISIN(s):       DE000A1R1C81 (Aktie) 
Börse(n):       Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart 

[ source: https://www.pressetext.com/news/1747229400296 ]

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(END) Dow Jones Newswires

May 14, 2025 09:30 ET (13:30 GMT)

© 2025 Dow Jones News
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