EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Fabasoft AG
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b, Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation Im Zeitraum vom 29. September 2025 bis einschließlich 03. Oktober 2025 hat die Fabasoft AG insgesamt 5.746 Aktien erworben:
Der Erwerb der Aktien der Fabasoft AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Fabasoft AG beauftragte Bank. Diese führt den Rückkauf in Anwendung der Safe-Harbor-Regelungen unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft durch. Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2025 seit dem 25. September 2025 bis einschließlich 03. Oktober 2025 erworbenen Aktien beläuft sich somit auf 8.793 Aktien. Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Fabasoft AG www.fabasoft.com im Bereich Investoren / Kapitalmaßnahmen / Aktienrückkauf 2025 unter www.fabasoft.com/de/investor-relations/kapitalmassnahmen/aktienrueckkaufprogramm-2025 veröffentlicht.
Kontakt: Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters Code FAAS.DE) 06.10.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Fabasoft AG |
Honauerstraße 4 | |
4020 Linz | |
Österreich | |
Internet: | www.fabasoft.com |
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2208294 06.10.2025 CET/CEST