DJ PTA-News: Tensor AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Tensor AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Genderkingen (pta000/05.12.2025/15:45 UTC+1)
Die Aktionäre unserer Gesellschaft sind hiermit zu der am Donnerstag, den 15.1.2026 um 14:00 Uhr Ortszeit in den Räumlichkeiten der Notarkanzlei der
Franck Satzl Notare Promenadeplatz 9 80333 München Deutschland
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2025 eingeladen.
A. Tagesordnung
TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2024 TOP 2: Bericht des Vorstands TOP 3: Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 TOP 4: Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 TOP 5: Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats TOP 6: Wahl des Abschlussprüfers TOP 7: Neufassung der Satzung mit Kapitalmaßnahmen TOP 8: Beschluss über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen TOP 9: Beschluss über die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen TOP 10: Beschluss über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Details zu den einzelnen Tagesordnungspunkten (TOPs):
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2024
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2024 mit Beschluss vom 26.11.2025 bereits festgestellt.
TOP 1:
Der Jahresabschluss 2024 liegt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Flugplatz
Donauwörth-Genderkingen, Forstmahd 3, Hangar 2, 86682 Genderkingen, Deutschland, zur Einsicht der
Aktionäre aus und wird auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos in Abschrift erteilt.
TOP 2: Bericht des Vorstands
Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Der Aufsichtsrat schlägt vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
TOP 3:
"Dem Mitglied des Vorstands Herrn Hubertus Albert Karl Edler von Janecek wird für das Geschäftsjahr 2024
Entlastung erteilt."
Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats einzeln Entlastung zu erteilen.
Nämlich:
"a) Dem Mitglied des Aufsichtsrats Herrn Andreas Pirklbauer wird für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung
TOP 4: erteilt.
b) Dem Mitglied des Aufsichtsrats Herrn David Mark wird für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt.
c) Dem Mitglied des Aufsichtsrats Herrn Rainer Horn wird für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt."
Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats
Mit Beschluss vom 14.12.2023 hat das Amtsgericht Augsburg Herrn David Mark und Herrn Rainer Horn zu
Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Herr David Mark hat mit Erklärung vom 30.11.2025 sein Amt mit
Wirkung zum 31.12.2025 niedergelegt. Die Bestellung von Herrn Rainer Horn endet gemäß -- 104 Abs. 6 AktG
in Verbindung mit dem nach Einleitung des Restrukturierungsverfahrens durch die Gesellschaft am 2.12.2024
ergangenen Beschluss des Landgerichts München I vom 30.12.2024 mit der Beendigung der Hauptversammlung am
15.1.2026. Auch die Amtszeit von Herrn Andreas Pirklbauer endet gemäß -- 102 Abs. 1 AktG und -- 9 Abs. 1
der Satzung in Verbindung mit demselben Beschluss zu diesem Zeitpunkt.
Für sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats sind daher Neuwahlen erforderlich.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern
zusammen, ---- 95 S. 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, -- 8 Abs. 1 der Satzung.
Der amtierende Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Personen zu Mitgliedern des
Aufsichtsrats zu wählen:
TOP 5:
"Die Hauptversammlung wählt
a) Herrn Andreas Pirklbauer, Investor im Bereich Technologie und Luftfahrt, wohnhaft in Ried in der
Riedmark, Österreich;
b) Herrn Fred Duswald, Unternehmer mit Schwerpunkt im Bereich Unternehmensbeteiligungen und M&A Beratung,
Partner bei Oaklins TJP Corporate Finance GmbH, wohnhaft in Kitzbühel, Österreich; und
c) Herrn Rainer Horn, Unternehmensberater und Geschäftsführer der SpaceTec Capital GmbH, wohnhaft in
München, Deutschland;
zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung für die Zeit bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit
beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet, -- 102 AktG. Die
bisherige Amtszeit desselben Mitglieds des Aufsichtsrats endet mit Annahme seiner Wahl, ---- 101 Abs. 1,
104 Abs. 6 AktG."
Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
TOP 6:
"Die LTM Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, wird zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 gewählt."
Neufassung der Satzung mit Kapitalmaßnahmen
Gemäß dem konsensualen Restrukturierungsplan, der am 7.10.2025 beschlossen wurde, wurde das Grundkapital
der Gesellschaft von EUR 3.292.922,00 auf EUR 0,00 herabgesetzt und zugleich auf EUR 100.000,00 erhöht.
Da die Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr sowie in den vergangenen Monaten die bestehenden
strategischen Partnerschaften mit internationalen Geschäftspartnern in China weiter vertieft und
ausgebaut hat, um gemeinsam mit ihrem Produkt in industriellem Maßstab einen der weltweit größten Märkte
zu erschließen, sehen Vorstand und Aufsichtsrat das Erfordernis, neues genehmigtes und bedingtes Kapital
für Wandelschuldverschreibungen und ein Aktienoptionsprogramm für Arbeitnehmer und Mitglieder der
Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens zu schaffen, da das bislang
bestehende genehmigte und bedingte Kapital durch die Kapitalherabsetzung auf EUR 0,00 erloschen ist.
Zugleich soll dem Erfordernis einer Modernisierung der Satzung Rechnung getragen werden. Auf folgende
wesentliche Änderungen der in der Anlage 1 beigefügten Satzung wird besonders hingewiesen:
(1) Änderung der Firma in "Tensor Aero AG"
(2) Sitzverlegung nach Gauting
TOP 7:
(3) Genehmigtes Kapital von EUR 50.000,00 mit dem Recht des Bezugsrechtsausschlusses in bestimmten Fällen
(4) Bedingtes Kapital von insgesamt EUR 60.000,00, hiervon EUR 45.000,00 für Wandelschuldverschreibungen
und EUR 15.000,00 für ein Aktienoptionsprogramm für Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung der
Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens
(5) Einberufung von Hauptversammlungen auch per E-Mail
(6) Möglichkeit einer virtuellen Hauptversammlung gemäß -- 118a AktG
(7) Freiwillige Abschlussprüfung
Dies vorausgeschickt, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Neufassung der Satzung wie folgt zu
beschließen:
"Die bisherige Satzung wird durch die diesem Beschluss als Anlage 1 beigefügte neue Satzung ersetzt."
Beschluss über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
TOP 8: "Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.12.2030 einmalig oder
mehrmalig gegen Barleistung auf den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit von
höchstens 15 Jahren auszugeben, wobei der Wandlungspreis mindestens EUR 1,00 je Aktie beträgt, und den
Inhabern dieser Wandelschuldverschreibungen Umtausch- oder Bezugsrechte auf bis zu insgesamt 45.000 auf
den Namen lautende nennbetragslose Stammaktien mit Stimmrecht (Stückaktien) aus dem Bedingten Kapital
2026 I nach Maßgabe der diesem Beschluss als Anlage 2 beigefügten Allgemeinen Anleihebedingungen 2026 zu
gewähren."
Beschluss über die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
TOP 9:
"Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.12.2030 einmalig oder
mehrmalig Bezugsrechte auf bis zu 15.000 auf den Namen lautende nennbetragslose Stammaktien mit
Stimmrecht (Stückaktien) aus dem Bedingten Kapital 2026 II (Aktienoptionen) nach Maßgabe der diesem
Beschluss als Anlage 3 beigefügten Allgemeinen Aktienoptionsbedingungen 2026 auszugeben."
Beschluss über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
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December 05, 2025 09:45 ET (14:45 GMT)
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