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PTA-News: fairafric AG: EINLADUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

DJ PTA-News: fairafric AG: EINLADUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

fairafric AG: EINLADUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

München (pta000/24.12.2025/13:35 UTC+1)

Die Aktionäre der fairafric AG werden hiermit zu der

am 6. Februar 2026 um 14.30 Uhr

im EineWeltHaus München Schwanthalerstraße 80, 80336 München

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung erfolgt aufgrund des Einberufungsverlangens gemäß -- 122 Abs. 1 AktG der Aktionärin Papaye GmbH, München ("Papaye GmbH"), vom 17. Dezember 2025.

Die in dem Einberufungsverlangen gleichlautend enthaltenen Tagesordnungspunkte und Beschlussvorschläge sind Gegenstand dieser Einberufung. Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu diesen Tagesordnungspunkten sind nicht erforderlich (-- 124 Abs. 3 Satz 3 Alt. 2 AktG).

I. TAGESORDNUNG

Abwahl eines Aufsichtsratsmitglieds 
 
       Die Aktionärin Papaye GmbH schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
1. 
 
       Das Aufsichtsratsmitglied Herr Wolf-Rüdiger Daetz wird gemäß -- 103 Abs. 1 AktG mit sofortiger Wirkung 
       aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft abberufen. 
 
       Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds 
 
       Die Aktionärin Papaye GmbH schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
2. 
       Herr Ralph Graf Strachwitz, freiberuflicher Berater, wohnhaft in München, wird mit Wirkung ab Beendigung 
       dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
       Geschäftsjahr 2029 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt. 
 
       Änderung der Satzung (-- 8 Abs. 1 - Zusammensetzung des Aufsichtsrats) 
 
       Die Aktionärin Papaye GmbH schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
       (1) -- 8 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
3. 
       "Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung zu wählen sind." 
 
       (2) Der Vorstand wird angewiesen und ermächtigt, die Satzungsänderung zur Eintragung in das 
       Handelsregister anzumelden sowie etwaige redaktionelle Anpassungen vorzunehmen. Die Satzungsänderung wird 
       mit ihrer Eintragung in das Handelsregister wirksam. 
 
       Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds 
 
       Die Aktionärin Papaye GmbH schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
4. 
       Herr Cord Budde, Unternehmer, wohnhaft in Herford, wird - aufschiebend bedingt auf die Eintragung der 
       Satzungsänderung zur Erhöhung der Aufsichtsratsgröße im Handelsregister - für die Zeit bis zum Ablauf der 
       Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2029 beschließt, in den Aufsichtsrat 
       gewählt. 
 
       Änderung der Satzung (-- 13 - Vergütung des Aufsichtsrats) 
 
       Die Aktionärin Papaye GmbH schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
       (1) -- 13 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
5.      "Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine jährliche feste Vergütung in Höhe von 1.000 EUR pro 
       Aufsichtsratsmitglied. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält 10.000 EUR, der Stellvertreter 2.000 EUR. 
       Die Vergütung ist zum Ende eines jeden Geschäftsjahrs fällig und zahlbar. Scheidet ein 
       Aufsichtsratsmitglied im Laufe eines Geschäftsjahres aus, erhält er die vorgenannte Vergütung 
       zeitanteilig." 
 
       (2) Der Vorstand wird angewiesen und ermächtigt, die Satzungsänderung zur Eintragung in das 
       Handelsregister anzumelden sowie etwaige redaktionelle Anpassungen vorzunehmen. Die Satzungsänderung wird 
       mit ihrer Eintragung in das Handelsregister wirksam. 

II. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG

Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen 
 
       Diese Einladung zur Hauptversammlung sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung 
       sind ab Einberufung der Hauptversammlung und auch während der Hauptversammlung im Internet unter 
1. 
       https://app.box.com/s/5o3sd3tmjvzlusvtj81ndr19ersy5exg 
 
       zugänglich. 
 
       Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
       Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
       berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die 
       sich bis zum Ablauf des 30. Januar 2026 (24:00 Uhr (MEZ)) bei der Gesellschaft angemeldet haben. 
 
       Die Anmeldung bedarf der Textform und ist in deutscher oder englischer Sprache zu erstellen. 
 
       Umschreibungen im Aktienregister der fairafric AG finden in dem Zeitraum zwischen dem Ablauf des 30. 
       Januar 2026 und dem Ablauf des 6. Februar 2026 nicht statt. 
 
2.      Wir bitten, die Anmeldung an folgende Adresse zu richten: 
       oder per E-Mail an: 
 
       fairafric AG 
       z.Hd. Herrn Jonas Schaller 
       Landsberger Straße 155 - Haus 1 
       80687 München 
       investors@fairafric.com 
 
       Um der Gesellschaft rechtzeitig eine Abschätzung zu ermöglichen, wie viele Aktionäre an der 
       Hauptversammlung teilnehmen möchten, bitten wir die Aktionäre - ohne dass mit dieser Bitte eine 
       Einschränkung der Aktionärsrechte verbunden wäre -, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung Sorge zu 
       tragen. 
 
       Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
 
       Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären im Sinne von ---- 126, 127 AktG bitten wir an die folgende 
       Adresse zu übersenden: 
       oder per E-Mail an: 
 
3. 
       fairafric AG 
       Vorstand 
       Landsberger Straße 155 - Haus 1 
       80687 München 
       investors@fairafric.com 
 
       Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. 
 
       Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
 
       Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die Ausübung des Stimmrechts auch durch einen Bevollmächtigten 
       oder durch eine Vereinigung von Aktionären erfolgen kann. Vollmachten sind in Textform zu erteilen. 
       Vollmachten müssen der Gesellschaft spätestens mit Beginn der Hauptversammlung zugehen. 
4. 
 
       Für den Fall, dass ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine diesen 
       gemäß -- 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird, bedarf die Vollmacht weder nach dem 
       Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft einer bestimmten Form; die Vollmacht ist jedoch nachprüfbar 
       festzuhalten. 

München, im Dezember 2025

Der Vorstand

Non-binding English translation fairafric AG Munich

INVITATION TO THE EXTRAORDINARY GENERAL MEETING

The shareholders of fairafric AG are hereby invited to the

extraordinary general meeting to be held on February 6, 2026 at 2:30 p.m..

The extraordinary general meeting is being convened on the basis of the request for convocation pursuant to Section 122 (1) of the German Stock Corporation Act (AktG) by the shareholder Papaye GmbH, Munich ("Papaye GmbH"), dated December 17, 2025.

The agenda items and proposed resolutions contained in the request for convocation are the subject of this convocation. Proposed resolutions by the Management Board and Supervisory Board on these agenda items are not required (Section 124 (3) sentence 3 alternative 2 AktG).

I. AGENDA

1. Dismissal of a member of the Supervisory Board

The shareholder Papaye GmbH proposes that the following resolution be made:

Mr. Wolf-Rüdiger Daetz, member of the Supervisory Board, is dismissed from the Supervisory Board of the company with immediate effect in accordance with Section 103 (1) AktG.

2. Election of a new member of the Supervisory Board

The shareholder Papaye GmbH proposes that the following resolution be made:

Mr. Ralph Graf Strachwitz, freelance consultant, resident in Munich, shall be elected to the Supervisory Board with effect from the end of this Annual General Meeting for the period until the end of the Annual General Meeting that decides on the discharge for the 2029 financial year.

3. Amendment to the Articles of Association (Section 8 (1) - Composition of the Supervisory Board)

The shareholder Papaye GmbH proposes that the following resolutions be made:

(1) Section 8 (1) of the Articles of Association is amended as follows:

"The Supervisory Board consists of six members who are to be elected by the Annual General Meeting."

(2) The Management Board is instructed and authorized to register the amendment to the Articles of Association in the commercial register and to make any editorial adjustments. The amendment to the Articles of Association shall take effect upon its entry in the commercial register.

4. Election of a new member of the Supervisory Board

The shareholder Papaye GmbH proposes that the following resolution be made:

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

December 24, 2025 07:35 ET (12:35 GMT)

© 2025 Dow Jones News
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