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PTA-HV: Biofrontera AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

DJ PTA-HV: Biofrontera AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hauptversammlung gemäß -- 121 Abs. 4a AktG

Biofrontera AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Leverkusen (pta000/30.04.2026/15:30 UTC+2)

Biofrontera AG, Leverkusen

- ISIN: DE000A4BGGM7 / WKN: A4BGGM -

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zu der am 10. Juni 2026 um 10:00 Uhr im Wasserturm Hotel Cologne, Kaygasse 2, 50676 Köln, Deutschland, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

I.       Tagesordnung 
       Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
1.      zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben 
       nach ---- 289a, 315a Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2025 
       beendete Geschäftsjahr 

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gem. ---- 171, 172 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gem. -- 172 AktG festgestellt. Einer Beschlussfassung der Hauptversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses oder zur Billigung des Konzernabschlusses nach -- 173 AktG bedarf es also nicht. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung nach -- 176 Absatz 1 Satz 1 AktG lediglich zugänglich zu machen. Die Unterlagen sind ab der Einberufung sowie während der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.biofrontera.com/de/investoren/hauptversammlung

zugänglich. Einer Beschlussfassung zum Tagesordnungspunkt 1 bedarf es nicht.

2.      Beschlussfassungen über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.

Dieser Beschluss bezieht sich nur auf Frau Pilar de la Huerta Martínez, die im Geschäftsjahr 2025 das einzige Vorstandsmitglied war.

3.      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr 2025 aus:

a) Alexander Link, Vorsitzender 
 
       b) Dr. Helge Lubenow, stellvertretende Vorsitzende 
 
       c) Dr. Heikki Lanckriet 
 
       d) Karlheinz Schmelig 
 
       e) Hansjoerg Plaggemars 
 
       f) Tobias Reich 
       Beschlussfassung über die Bestellung zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 
4.      sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Zwischenabschlusses und 
       Zwischenlageberichts 

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Georg-Glock-Straße 4, 40474 
       Düsseldorf, wird zum Jahres- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 gewählt sowie zum 
       Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Zwischenabschlusses und 
       Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2026 gemäß -- 115 Absatz 5 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). 

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der Abschlussprüfer-VO (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurde.

5.      Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat 

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß ---- 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz ("AktG") in Verbindung mit -- 12 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt werden, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt, sofern die Hauptversammlung bei der Wahl keine kürze Amtszeit festlegt. Die Amtszeit der amtierenden sechs Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit dem Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr beschließt, also mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juni 2026. Der Aufsichtsrat soll daher in unveränderter Besetzung neu gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

Herr Alexander Link, Mitglied des Vorstands der Deutsche Balaton AG, wohnhaft in Frankfurt am Main , wird 
5.1      mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juni 2026 und für 
       den Zeitraum bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das am 31. 
       Dezember 2030 endende Geschäftsjahr beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt. 

Angaben gemäß -- 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

_       Carus AG, Heidelberg, Deutschland, Mitglied des Aufsichtsrats 
_       SPARTA Invest AG, Heidelberg, Deutschland, Vorsitzender des Aufsichtsrats 
_       SPK Süddeutsche Privatkapital AG, Heidelberg, Deutschland, Vorsitzender des Aufsichtsrats 
_       bioXXmed AG, Düsseldorf, Deutschland, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats 
_       Epigenomics AG, Heidelberg, Deutschland, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats 
_       MISTRAL Media AG, Frankfurt am Main, Deutschland, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats 
_       DIO Deutsche Immobilien Opportunitäten AG, Frankfurt am Main, Deutschland, Mitglied des Aufsichtsrats 
_       4basebio PLC, Cambridge, Vereinigtes Königreich, Non-Executive Director 
_       Nestmedic S.A., Warschau, Polen, Mitglied des Aufsichtsrats 

Der Deutsche Balaton AG, deren Vorstand Alexander Link ist, gehört zu einer Unternehmensgruppe unter Wilhelm K. T. Zours, der gemäß der letzten abgegebenen Stimmrechtsmitteilung 62,23 % der Stimmrechte an der Biofrontera AG zugerechnet werden. 31,38% der Stimmrechte an der Biofrontera AG stehen unmittelbar der Deutsche Balaton AG zu. Mithin besteht eine geschäftliche Beziehung zwischen Alexander Link und einem an der Gesellschaft wesentlich beteiligten Aktionär.

Darüber hinaus steht Alexander Link nach Einschätzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft in keiner nach C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.

Frau Dr. Helge Lubenow, selbständige Unternehmensberaterin und Geschäftsführerin der Heidelberg 
       Epignostix GmbH, wohnhaft in Bad Nauheim, wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Beendigung der 
5.2      ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juni 2026 und für den Zeitraum bis zum Ablauf der ordentlichen 
       Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das am 31. Dezember 2030 endende Geschäftsjahr beschließt, 
       in den Aufsichtsrat gewählt. 

Angaben gemäß -- 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

_       Epigenomics AG, Berlin, Deutschland, Vorsitzende des Aufsichtsrats 
_       Human Gesellschaft für Biochemika und Diagnostika mbH, Wiesbaden, Deutschland, Beirätin 
_       Neracare GmbH, München, Deutschland, Mitglied des Aufsichtsrats 
_       Avelo AG, Schlieren, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats 

An der Epigenomics AG, deren Aufsichtsratsvorsitzende Frau Dr. Helge Lubenow ist, ist die Unternehmensgruppe unter Wilhelm K. T. Zours, der gemäß der letzten abgegebenen Stimmrechtsmitteilung 62,23 % der Stimmrechte an der Biofrontera AG zugerechnet werden, gemäß der letzten abgegebenen Stimmrechtsmitteilung zu 29,14% beteiligt. Mithin besteht eine geschäftliche Beziehung zwischen Frau Dr. Helge Lubenow und einem an der Gesellschaft wesentlich beteiligten Aktionär.

Darüber hinaus steht Frau Dr. Helge Lubenow nach Einschätzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft in keiner nach C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.

Herr Dr. Heikki Lanckriet, Mitglied des Vorstands der 4basebio PLC, Cambridge, UK, wohnhaft in Cambridge, 
       Vereinigtes Königreich, wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen 
5.3      Hauptversammlung am 10. Juni 2026 und für den Zeitraum bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, 
       die über seine Entlastung für das am 31. Dezember 2030 endende Geschäftsjahr beschließt, in den 
       Aufsichtsrat gewählt. 

Angaben gemäß -- 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:

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