
Mit Wirkung vom 01.01.2009 werde in Deutschland eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25% auf sämtliche Kapitalerträge eingeführt. Die Dividenden der DES aus dem steuerlichen Einlagenkonto würden dieser Steuer allerdings nicht unterliegen, so dass Investoren der DES ihre Dividenden weiterhin komplett steuerfrei vereinnahmen könnten. Anleger, die DES-Aktien nach dem 01.01.2009 kaufen würden, würden die Dividende zunächst ebenfalls steuerfrei erhalten, müssten diese im Falle der Veräusserung der Aktien allerdings nachversteuern.
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