Ralf Dibbern, Analyst von M.M. Warburg & CO, stuft die Aktie von Deutsche EuroShop nach wie vor mit 'kaufen' ein.
Das Management der Deutsche Euroshop habe die steuerlichen Effekte konkretisiert, die aus der deutschen Unternehmenssteuerreform zu erwarten sind. Aufgrund der Auflösung von Rückstellungen für latente Steuern sei mit einem positiven steuerlichen Einmaleffekt in Höhe von knapp 30 Mio. Euro zu rechnen. 23,8 Mio. Euro davon werden ergebniswirksam über die G+V Rechnung verbucht und 5,9 Mio. Euro fliessen direkt in das Eigenkapital. Diesen Einmaleffekt wurden von den Analysten berücksichtigt. Ausserdem werde die Deutsche EuroShop durch die Reform ab dem 1. Januar 2008 zudem spürbar von den sinkenden Steuersätzen profitieren. Danach soll laut Management der Steuersatz im Konzern um -10,6 %-Punkte auf dann nur noch 15,8 % sinken.
Mit Wirkung vom 01.01.2009 werde in Deutschland eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25% auf sämtliche Kapitalerträge eingeführt. Die Dividenden der DES aus dem steuerlichen Einlagenkonto würden dieser Steuer allerdings nicht unterliegen, so dass Investoren der DES ihre Dividenden weiterhin komplett steuerfrei vereinnahmen könnten. Anleger, die DES-Aktien nach dem 01.01.2009 kaufen würden, würden die Dividende zunächst ebenfalls steuerfrei erhalten, müssten diese im Falle der Veräusserung der Aktien allerdings nachversteuern.
Mit Wirkung vom 01.01.2009 werde in Deutschland eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25% auf sämtliche Kapitalerträge eingeführt. Die Dividenden der DES aus dem steuerlichen Einlagenkonto würden dieser Steuer allerdings nicht unterliegen, so dass Investoren der DES ihre Dividenden weiterhin komplett steuerfrei vereinnahmen könnten. Anleger, die DES-Aktien nach dem 01.01.2009 kaufen würden, würden die Dividende zunächst ebenfalls steuerfrei erhalten, müssten diese im Falle der Veräusserung der Aktien allerdings nachversteuern.