Der deutsche Rechtsanwalt des mutmaßlichen Holocaust-Leugners Bischof Richard Williamson erwägt, gegen den drohenden Strafbefehl wegen Volksverhetzung vorzugehen. "Es ist nicht ausgeschlossen, dass wir Einspruch einlegen, wenn das Gericht den Strafbefehl erlassen hat", sagte der Coburger Strafverteidiger Matthias Loßmann dem Tagesspiegel (Freitagsausgabe). "Die Beweislage ist dünn", sagte Loßmann weiter. Es lägen keine für das Gericht verwertbaren Aussagen der schwedischen TV-Journalisten vor. Ein Schreiben des schwedischen TV-Unternehmens, wonach es keine Absprachen mit Williamson gegeben habe, das Interview nur in Schweden zu zeigen, habe für das juristische Verfahren in Deutschland keine Bedeutung. Sollte Williamson Einspruch einlegen, kommt es zu einer Hauptverhandlung. Williamson, der sich nach Tagesspiegel-Informationen weiterhin in London aufhält, müsste allerdings nicht persönlich erscheinen, sondern könnte sich durch seinen Anwalt vertreten lassen. Ob er gegen den Strafbefehl tatsächlich vorgeht, will Loßmann nach Rücksprache mit seinem Mandanten "erst entscheiden, wenn er auf dem Tisch liegt". Sollte Williamson auf einen Einspruch verzichten, steht dies einer strafrechtlichen Verurteilung gleich. Der Anwalt rechnet damit, dass gegen seinen Mandanten im Falle des Strafbefehl-Erlasses angesichts des großen öffentlichen Interesses mit 120 bis 180 Tagessätzen eine relativ hohe Geldstrafe verhängt wird. "Wenn Williamson einen solchen Strafbefehl akzeptiert, gilt er nach deutschem Recht als vorbestraft".
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