Der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger will im Strafverfahren gegen den Vater des Amokschützen Tim K. wegen fahrlässiger Tötung offenbar die grundsätzliche Rechtsfrage klären lassen, ob ein Waffenbesitzer, der seine Waffe nicht ordnungsgemäß aufbewahrt, strafrechtlich für alles verantwortlich gemacht werden kann, was missbräuchlich mit dieser Waffe geschieht, ohne dass ihm weiteres Fehlverhalten nachgewiesen werden müsste. Das berichtet das Magazin "Spiegel" vorab. Tim K. hatte mit der nicht weggeschlossenen Waffe seines Vaters 15 Menschen und sich selbst getötet. Pflieger selbst wollte dazu keine Stellung nehmen, solange die Abschlussverfügung noch nicht formuliert sei.