In der Debatte um die Aufhebung der Tarifeinheit in Unternehmen stellt sich die IG Metall gegen den Dachverband DGB. Vergangene Woche hat das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil das Prinzip "Ein Betrieb, ein Tarifvertrag" aufgehoben. Jetzt können mehrere Tarifverträge innerhalb eines Unternehmens für dieselben Arbeitnehmergruppen gleichzeitig gelten, berichtet der "Spiegel". Die Kritiker befürchten ein Zerfasern der Tariflandschaft und Verhältnisse wie in Großbritanien, wo in den siebziger Jahren viele Kleinstgewerkschaften mit Streiks den Arbeitgebern das Leben schwermachten. DGB-Chef Michael Sommer warnte, "Krisen und Chaos" gebe es in der Republik schon genug. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt befürchtet eine "Spaltung der Belegschaften". Gemeinsam fordern sie eine Änderung des Tarifgesetzes. Die Linie des Bundesarbeitsgerichtes sei "konsequent", argumentiert dagegen der Chefjustitiar der Metallgewerkschaft, Thomas Klebe. "Für die Gewerkschaften bringt sie keine Nachteile." Im Gegenteil: Bisher seien beispielsweise jenen IG-Metall-Mitgliedern alle Rechte genommen worden, in deren Unternehmen Haustarifverträge gelten. Diese hatten bislang Vorrang vor dem Flächentarifvertrag und waren meist günstiger für den Arbeitgeber. Es sei daher festzustellen, so Klebe, "dass es die Arbeitgeber im Organisationsbereich der IG Metall schon seit jeher selbst in der Hand haben, ob im Betrieb mehrere Tarifverträge gelten". Auch für andere Teile der Wirtschaft, in denen Spartengewerkschaften ihre Partikularinteressen verfolgt hätten, "kann sich das Mitleid mit den Arbeitgeberproblemen in Grenzen halten", so der Jurist.
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