Ein Frankfurter Psychiater hatte die Fahnder nach einem internen Streit um den richtigen Umgang mit Steuersündern im Auftrag der Landesverwaltung untersucht und ihre angebliche Dienstunfähigkeit durch Diagnosen wie "Anpassungsstörung" oder "paranoid-querulatorische Entwicklung" festgestellt. Ein Berufsgericht in Gießen verwarf die fragwürdigen Gutachten Ende 2009 und verurteilte den Psychiater zu einer Geldbuße von 12.000 Euro. Inzwischen erkennt auch das Land Hessen die Unbrauchbarkeit der Gutachten an. Das zuständige Regierungspräsidium in Gießen verwehrt den Fahndern jedoch eine Entschädigung mit der Begründung, sie hätten nicht rechtzeitig Rechtsmittel gegen die Gutachten und die Zwangspensionierung eingelegt.