Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der Europäische Datenschutzbeauftragte an den EU-Vorgaben bemängelt hatte, dass die Speicherung "weniger in die Privatsphäre eingreifend hätte geregelt werden können". Diese Einwände werde Deutschland nun schon "im Vorgriff auf eine künftige Neuregelung" der Brüsseler Richtlinie in seine Regelung einfließen lassen. Das Problem für Deutschland war entstanden, nachdem Karlsruhe 2010 die alte Vorschrift in Teilen gekippt hatte.