DGAP-HV: Rücker Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Rücker Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 05.06.2012 in Wiesbaden, Rücker AG mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
18.04.2012 / 15:12
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RÜCKER AKTIENGESELLSCHAFT
WIESBADEN
ISIN DE0007041105
WERTPAPIER-KENN-NR. 704110
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein
zu der am
05. Juni 2012 (10:00 Uhr)
im
Gebäude der Rücker AG, Kreuzberger Ring 40,
65205 Wiesbaden-Erbenheim stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten, mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen, Jahresabschlusses
und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses per 31.
Dezember 2011, des Lageberichts der Rücker Aktiengesellschaft und des
Konzerns für das am 31. Dezember 2011 abgelaufene Geschäftsjahr mit
dem Bericht des Aufsichtsrates sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das am
31. Dezember 2011 abgelaufene Geschäftsjahr.
Die vorgenannten Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die
Verwendung des Bilanzgewinns für das am 31. Dezember 2011 abgelaufene
Geschäftsjahr liegen in den Geschäftsräumen am Sitz der Rücker AG,
Kreuzberger Ring 40, 65205 Wiesbaden, zur Einsichtnahme der Aktionäre
aus und können auch im Internet unter www.ruecker.de unter dem
Menüpunkt 'Investor Relations/Hauptversammlung' eingesehen werden. Sie
werden den Aktionären auf Anfrage auch unverzüglich und kostenlos
zugesandt. Auch in der Hauptversammlung werden diese Unterlagen
ausliegen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aufgrund des
Jahresabschlusses per 31. Dezember 2011
Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 sollen 0,50 Euro je
dividendenberechtigter Aktie ausgeschüttet werden. Eigene Aktien der
Gesellschaft sind nicht dividendenberechtigt. Bis zur Hauptversammlung
kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern.
In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter
Ausschüttung von 0,50 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie ein
entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2011
per 31.12.2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 4.707.348,31
Euro wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,50 Euro je 4.178.077,50
Aktie auf die 8.356.155 dividendenberechtigten Euro
Stückaktien, insgesamt
Vortrag auf neue Rechnung 529.270,81
Euro
Bilanzgewinn 4.707.348,31
Euro
Die Auszahlung der beschlossenen Dividende erfolgt am 06. Juni 2012.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg (Zweigniederlassung
Wiesbaden), zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 21 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend
genannten Adresse anmelden und einen von ihrer Depotbank in Textform
erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln:
Rücker Aktiengesellschaft
c/o Landesbank Baden-Württemberg
Abt. 4027 H
Am Hauptbahnhof 2
D-70173 Stuttgart
Telefax: 0711-12779256
E-Mail: hv-Anmeldung@LBBW.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Versammlung, also auf den 15. Mai 2012 (00:00 Uhr MEZ)
beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen
der Gesellschaft mindestens 6 Tage vor der Versammlung, also
spätestens bis zum Ablauf des 29. Mai 2012, zugehen. Im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht
hat. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir
die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die
Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut
anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des
maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das
depotführende Institut vorgenommen.
Stimmrechtsvertretung
Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung
von Aktionären, ausgeübt werden. Soweit die Vollmacht nicht einem
Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder anderen, mit diesen
gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen
oder Institutionen erteilt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht
der Textform. Dasselbe gilt für den Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft und einen eventuellen Widerruf der
Vollmacht. Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs.
5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder
Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die
nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG
sinngemäß gelten, bevollmächtigt, besteht das Textformerfordernis
weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft. Nach dem
Gesetz genügt es in diesen Fällen, wenn die Vollmachtserklärung von
dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird; die
Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Die Aktionäre
werden daher gebeten, wenn sie ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG
gleichgestellten Institute, Unternehmen oder entsprechende Personen
bevollmächtigen wollen, sich über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Die Vollmacht darf in diesen Fällen nur einem bestimmten
Bevollmächtigten erteilt werden. Ein Verstoß gegen die vorgenannten
und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die
Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt
allerdings gem. § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe
nicht.
Zur Vollmachtserteilung kann das von der Gesellschaft bereitgestellte
Formular genutzt werden, welches mit der Eintrittskarte übersandt
wird. Ein Vollmachtsformular kann auch bei der Gesellschaft unter der
Postanschrift Rücker AG, Kreuzberger Ring 40, 65205 Wiesbaden, per
Telefax unter der Telefaxnummer 0611-7375102 oder per E-Mail unter der
E-Mail-Adresse hv@ruecker.de angefordert oder im Internet unter
www.ruecker.de unter dem Menüpunkt 'Investor
Relations/Hauptversammlung' heruntergeladen werden.
Die Erteilung der Vollmacht, der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft und der Widerruf der Vollmacht kann der
Gesellschaft auch per E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse
übermittelt werden: hv@ruecker.de.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, von der
Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits
vor oder in der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Erteilung der
Vollmacht, der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft und der Widerruf der Vollmacht bedürfen der Textform. Zur
Vollmachtserteilung kann das von der Gesellschaft bereitgestellte
Formular genutzt werden, welches mit der Eintrittskarte übersandt
wird. Ein Vollmachts- und Weisungsformular kann auch bei der
Gesellschaft unter der Postanschrift Rücker AG, Kreuzberger Ring 40,
65205 Wiesbaden, per Telefax unter der Telefaxnummer 0611-7375102 oder
per E-Mail unter der E-Mail-Adresse hv@ruecker.de, angefordert oder im
Internet unter www.ruecker.de unter dem Menüpunkt 'Investor
Relations/Hauptversammlung' heruntergeladen werden. Die Erteilung der
Vollmacht, der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft und der Widerruf der Vollmacht kann der Gesellschaft auch
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