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DGAP-HV: Rücker Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2012 in Wiesbaden, Rücker AG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Rücker Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Rücker Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 05.06.2012 in Wiesbaden, Rücker AG mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
18.04.2012 / 15:12 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   RÜCKER AKTIENGESELLSCHAFT 
 
   WIESBADEN 
 
   ISIN DE0007041105 
   WERTPAPIER-KENN-NR. 704110 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein 
   zu der am 
   05. Juni 2012 (10:00 Uhr) 
   im 
   Gebäude der Rücker AG, Kreuzberger Ring 40, 
   65205 Wiesbaden-Erbenheim stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
   1. Vorlage des festgestellten, mit einem uneingeschränkten 
   Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen, Jahresabschlusses 
   und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses per 31. 
   Dezember 2011, des Lageberichts der Rücker Aktiengesellschaft und des 
   Konzerns für das am 31. Dezember 2011 abgelaufene Geschäftsjahr mit 
   dem Bericht des Aufsichtsrates sowie des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das am 
   31. Dezember 2011 abgelaufene Geschäftsjahr. 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die 
   Verwendung des Bilanzgewinns für das am 31. Dezember 2011 abgelaufene 
   Geschäftsjahr liegen in den Geschäftsräumen am Sitz der Rücker AG, 
   Kreuzberger Ring 40, 65205 Wiesbaden, zur Einsichtnahme der Aktionäre 
   aus und können auch im Internet unter www.ruecker.de unter dem 
   Menüpunkt 'Investor Relations/Hauptversammlung' eingesehen werden. Sie 
   werden den Aktionären auf Anfrage auch unverzüglich und kostenlos 
   zugesandt. Auch in der Hauptversammlung werden diese Unterlagen 
   ausliegen. 
 
   2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aufgrund des 
   Jahresabschlusses per 31. Dezember 2011 
 
   Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 sollen 0,50 Euro je 
   dividendenberechtigter Aktie ausgeschüttet werden. Eigene Aktien der 
   Gesellschaft sind nicht dividendenberechtigt. Bis zur Hauptversammlung 
   kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. 
   In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter 
   Ausschüttung von 0,50 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie ein 
   entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet 
   werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2011 
   per 31.12.2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 4.707.348,31 
   Euro wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,50 Euro je    4.178.077,50 
   Aktie auf die 8.356.155 dividendenberechtigten                   Euro 
   Stückaktien, insgesamt 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                                  529.270,81 
                                                                    Euro 
 
   Bilanzgewinn                                             4.707.348,31 
                                                                    Euro 
 
   Die Auszahlung der beschlossenen Dividende erfolgt am 06. Juni 2012. 
 
   3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2011 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
   4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
   5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2012 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg (Zweigniederlassung 
   Wiesbaden), zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 21 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend 
   genannten Adresse anmelden und einen von ihrer Depotbank in Textform 
   erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln: 
 
   Rücker Aktiengesellschaft 
   c/o Landesbank Baden-Württemberg 
   Abt. 4027 H 
   Am Hauptbahnhof 2 
   D-70173 Stuttgart 
   Telefax: 0711-12779256 
   E-Mail: hv-Anmeldung@LBBW.de 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. 
   Tages vor der Versammlung, also auf den 15. Mai 2012 (00:00 Uhr MEZ) 
   beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen 
   der Gesellschaft mindestens 6 Tage vor der Versammlung, also 
   spätestens bis zum Ablauf des 29. Mai 2012, zugehen. Im Verhältnis zur 
   Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die 
   Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht 
   hat. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären 
   Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
   rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
   die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut 
   anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des 
   maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das 
   depotführende Institut vorgenommen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen 
   Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung 
   von Aktionären, ausgeübt werden. Soweit die Vollmacht nicht einem 
   Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder anderen, mit diesen 
   gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen 
   oder Institutionen erteilt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht 
   der Textform. Dasselbe gilt für den Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft und einen eventuellen Widerruf der 
   Vollmacht. Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 
   5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder 
   Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die 
   nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG 
   sinngemäß gelten, bevollmächtigt, besteht das Textformerfordernis 
   weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft. Nach dem 
   Gesetz genügt es in diesen Fällen, wenn die Vollmachtserklärung von 
   dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird; die 
   Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der 
   Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Die Aktionäre 
   werden daher gebeten, wenn sie ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG 
   gleichgestellten Institute, Unternehmen oder entsprechende Personen 
   bevollmächtigen wollen, sich über die Form der Vollmacht abzustimmen. 
   Die Vollmacht darf in diesen Fällen nur einem bestimmten 
   Bevollmächtigten erteilt werden. Ein Verstoß gegen die vorgenannten 
   und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die 
   Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt 
   allerdings gem. § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe 
   nicht. 
 
   Zur Vollmachtserteilung kann das von der Gesellschaft bereitgestellte 
   Formular genutzt werden, welches mit der Eintrittskarte übersandt 
   wird. Ein Vollmachtsformular kann auch bei der Gesellschaft unter der 
   Postanschrift Rücker AG, Kreuzberger Ring 40, 65205 Wiesbaden, per 
   Telefax unter der Telefaxnummer 0611-7375102 oder per E-Mail unter der 
   E-Mail-Adresse hv@ruecker.de angefordert oder im Internet unter 
   www.ruecker.de unter dem Menüpunkt 'Investor 
   Relations/Hauptversammlung' heruntergeladen werden. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft und der Widerruf der Vollmacht kann der 
   Gesellschaft auch per E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse 
   übermittelt werden: hv@ruecker.de. 
 
   Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, von der 
   Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits 
   vor oder in der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Erteilung der 
   Vollmacht, der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft und der Widerruf der Vollmacht bedürfen der Textform. Zur 
   Vollmachtserteilung kann das von der Gesellschaft bereitgestellte 
   Formular genutzt werden, welches mit der Eintrittskarte übersandt 
   wird. Ein Vollmachts- und Weisungsformular kann auch bei der 
   Gesellschaft unter der Postanschrift Rücker AG, Kreuzberger Ring 40, 
   65205 Wiesbaden, per Telefax unter der Telefaxnummer 0611-7375102 oder 
   per E-Mail unter der E-Mail-Adresse hv@ruecker.de, angefordert oder im 
   Internet unter www.ruecker.de unter dem Menüpunkt 'Investor 
   Relations/Hauptversammlung' heruntergeladen werden. Die Erteilung der 
   Vollmacht, der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft und der Widerruf der Vollmacht kann der Gesellschaft auch 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 18, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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