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DGAP-HV: Nexus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2012 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Nexus AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Nexus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
23.05.2012 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
12.04.2012 / 15:20 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   NEXUS AG 
 
   Villingen-Schwenningen 
 
   WKN 522 090 
   ISIN DE0005220909 
 
 
   Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
   wir laden Sie ein zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung der NEXUS AG 
   am Mittwoch, dem 23.05.2012, um 11.00 Uhr 
   im Haus der Wirtschaft, 
   Willi-Bleicher-Straße 19, 
   70174 Stuttgart 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           NEXUS AG zum 31.12.2011, des Lageberichtes, des Berichtes des 
           Aufsichtsrats, des gebilligten Konzernabschlusses zum 
           31.12.2011 und des Konzernlageberichts sowie des erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 
           Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 des Handelsgesetzbuches 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Gemäß §§ 172, 173 AktG ist zu dem Tagesordnungspunkt 1 keine 
           Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. Der 
           Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG 
           gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG 
           festgestellt. § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, 
           dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u. a. 
           des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts 
           sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung eines 
           Bilanzgewinns und bei einem Mutterunternehmen auch zur 
           Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten 
           Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen 
           hat. 
 
 
           Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand 
           der Hauptversammlung u. a. den Jahresabschluss, den 
           Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag des 
           Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und - bei 
           börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu 
           den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und 
           Abs. 4 HGB sowie bei einem Mutterunternehmen auch den 
           Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des 
           Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen. 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung 
           näher erläutert. Sie liegen ab Einberufung der 
           Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der NEXUS AG, Auf der 
           Steig 6, 78052 Villingen-Schwenningen, sowie in der 
           Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und 
           sind über die Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.nexus-ag.de unter der Rubrik Investor 
           Relations/Hauptversammlungen/HV 2012 zugänglich gemacht. Auf 
           Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine 
           Abschrift der ausliegenden Unterlagen erteilt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten 
           Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 ausgewiesenen 
           Bilanzgewinn in Höhe von EUR 5.365.676,38 wie folgt zu 
           verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von je EUR 0,10      EUR    1.428.431,00 
   auf die 14.284.310 Stück dividendeberechtigten 
   auf den Inhaber lautende Stückaktien, also 
   insgesamt 
 
   Einstellung in die Gewinnrücklage                 EUR    3.900.000,00 
 
   Vortrag auf neue Rechnung (Gewinnvortrag)         EUR       37.245,38 
 
   Bilanzgewinn                                      EUR    5.365.676,38 
 
 
           Bei der Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien ist 
           berücksichtigt, dass die NEXUS AG 20.840 Stück eigene, auf den 
           Inhaber lautende Stückaktien der NEXUS hält. Der auf diese 
           entfallende Anteil am Bilanzgewinn ist im auf neue Rechnung 
           vorzutragenden Gewinn enthalten. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Die Amtszeit der gegenwärtig bestellten 
           Aufsichtsratsmitglieder läuft mit Ende der Hauptversammlung am 
           23.05.2012 ab. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
           gemäß §§ 96 Abs. 1 Fall 6, 101 Abs. 1 AktG i. V. m. § 8 Abs. 1 
           der Satzung aus sechs durch die Aktionäre in der 
           Hauptversammlung zu wählende Mitglieder zusammen. Die 
           Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, basierend auf den Empfehlungen 
           des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats, folgende 
           Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen: 
 
 
       5.1.  Herrn Wolfgang Dörflinger, Kaufmann, wohnhaft in 
             Konstanz; 
 
 
       5.2.  Herrn Dipl. oec. Matthias Gaebler, Vorstand der 
             Aktien-, Emissions- und Börsenberatungs AG, wohnhaft in 
             Stuttgart; 
 
 
       5.3.  Herrn Erwin Hauser, Kaufmann, wohnhaft in 
             Blumberg; 
 
 
       5.4.  Herrn Dr. Hans-Joachim König, Rechtsanwalt der 
             Kanzlei Schrade & Partner, wohnhaft in Singen; 
 
 
       5.5.  Herrn Prof. Dr. Ulrich Krystek, Professor für 
             Betriebswirtschaftslehre an der Technische Universität 
             Berlin und Fachhochschule Worms, wohnhaft in Hofheim; 
 
 
       5.6.  Herrn Prof. Dr. Alexander Pocsay, selbständiger 
             Managementberater, wohnhaft in Saarbrücken. 
 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung außerdem vor, 
           gleichzeitig mit den von ihr zu wählenden 
           Aufsichtsratsmitgliedern 
 
 
             Herrn Gerald Glasauer, Betriebswirt, wohnhaft in 
             Schwäbisch Hall 
 
 
 
           als Ersatzmitglied für sämtliche von der Hauptversammlung 
           gewählte Aufsichtsratsmitglieder zu bestellen. 
 
 
           Die zur Wahl vorgeschlagenen Personen haben folgende Mandate 
           nach § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG in gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten bzw. in vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien: 
 
 
       5.1.  Herr Wolfgang Dörflinger: keine Mandate; 
 
 
       5.2.  Herr Matthias Gaebler: 
 
 
         -     Enerxy AG (Vorsitzender); 
 
 
         -     PA Powerautomation AG (Vorsitzender); 
 
 
         -     A.C.A. Müller ADAK Pharma AG; 
 
 
         -     Global Oil & Gas AG; 
 
 
         -     REC Real Estate China AG; 
 
 
         -     Volksbank Stuttgart eG; 
 
 
 
       5.3.  Herr Erwin Hauser: 
 
 
         -     Vitanas GmbH Co. KGaA; 
 
 
         -     Ebert Hera Holding GmbH; 
 
 
 
       5.4.  Herr Dr. Hans-Joachim König: 
 
 
         -     Maico Holding GmbH (Vorsitzender); 
 
 
         -     RAFI GmbH & Co. KG Elektrotechnische 
               Spezialfabrik (Vorsitzender); 
 
 
         -     Volksbank Donau-Neckar eG (Vorsitzender); 
 
 
 
       5.5.  Herr Prof. Dr. Ulrich Krystek: keine Mandate; 
 
 
       5.6.  Herr Prof. Dr. Alexander Pocsay: 
 
 
         -     Deutsches Forschungszentrum für Künstliche 
               Intelligenz GmbH; 
 
 
         -     e-Consult AG; 
 
 
         -     IDS Scheer AG; 
 
 
         -     KoTel AG; 
 
 
 
       5.7.  Herr Gerald Glasauer: 
 
 
         -     mike travel AG; 
 
 
         -     Delegate Stiftungen AG; 
 
 
         -     Glasauer AG; 
 
 
         -     Mediglobe Corp.; 
 
 
         -     Barclays Capital & Securities Inc. 
 
 
 
 
           Die Amtszeit der neu zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder 
           endet mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
           das Geschäftsjahr 2014 beschließt. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
           Einzelabstimmung über die Neuwahl zum Aufsichtsrat entscheiden 
           zu lassen. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in 
           den Aufsichtsrat soll Herr Dr. Hans-Joachim König als Kandidat 
           für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Aufhebung der 
           bestehenden und die Schaffung einer neuen Ermächtigung des 
           Vorstands, das Grundkapital - ggf. unter Ausschluss des 
           gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre - zu erhöhen 
           (Genehmigtes Kapital) durch eine entsprechende Änderung von § 
           4 Abs. 4 der Satzung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden 
           satzungsändernden Beschluss zu fassen: 
 
 

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