DGAP-HV: Nexus AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Nexus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
23.05.2012 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
12.04.2012 / 15:20
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NEXUS AG
Villingen-Schwenningen
WKN 522 090
ISIN DE0005220909
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der NEXUS AG
am Mittwoch, dem 23.05.2012, um 11.00 Uhr
im Haus der Wirtschaft,
Willi-Bleicher-Straße 19,
70174 Stuttgart
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
NEXUS AG zum 31.12.2011, des Lageberichtes, des Berichtes des
Aufsichtsrats, des gebilligten Konzernabschlusses zum
31.12.2011 und des Konzernlageberichts sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und
Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 des Handelsgesetzbuches
für das Geschäftsjahr 2011
Gemäß §§ 172, 173 AktG ist zu dem Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. Der
Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG
festgestellt. § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor,
dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u. a.
des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts
sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung eines
Bilanzgewinns und bei einem Mutterunternehmen auch zur
Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen
hat.
Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand
der Hauptversammlung u. a. den Jahresabschluss, den
Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag des
Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und - bei
börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu
den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und
Abs. 4 HGB sowie bei einem Mutterunternehmen auch den
Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des
Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen.
Die vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung
näher erläutert. Sie liegen ab Einberufung der
Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der NEXUS AG, Auf der
Steig 6, 78052 Villingen-Schwenningen, sowie in der
Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und
sind über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.nexus-ag.de unter der Rubrik Investor
Relations/Hauptversammlungen/HV 2012 zugänglich gemacht. Auf
Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift der ausliegenden Unterlagen erteilt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 5.365.676,38 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von je EUR 0,10 EUR 1.428.431,00
auf die 14.284.310 Stück dividendeberechtigten
auf den Inhaber lautende Stückaktien, also
insgesamt
Einstellung in die Gewinnrücklage EUR 3.900.000,00
Vortrag auf neue Rechnung (Gewinnvortrag) EUR 37.245,38
Bilanzgewinn EUR 5.365.676,38
Bei der Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien ist
berücksichtigt, dass die NEXUS AG 20.840 Stück eigene, auf den
Inhaber lautende Stückaktien der NEXUS hält. Der auf diese
entfallende Anteil am Bilanzgewinn ist im auf neue Rechnung
vorzutragenden Gewinn enthalten.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die Amtszeit der gegenwärtig bestellten
Aufsichtsratsmitglieder läuft mit Ende der Hauptversammlung am
23.05.2012 ab. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
gemäß §§ 96 Abs. 1 Fall 6, 101 Abs. 1 AktG i. V. m. § 8 Abs. 1
der Satzung aus sechs durch die Aktionäre in der
Hauptversammlung zu wählende Mitglieder zusammen. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, basierend auf den Empfehlungen
des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats, folgende
Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:
5.1. Herrn Wolfgang Dörflinger, Kaufmann, wohnhaft in
Konstanz;
5.2. Herrn Dipl. oec. Matthias Gaebler, Vorstand der
Aktien-, Emissions- und Börsenberatungs AG, wohnhaft in
Stuttgart;
5.3. Herrn Erwin Hauser, Kaufmann, wohnhaft in
Blumberg;
5.4. Herrn Dr. Hans-Joachim König, Rechtsanwalt der
Kanzlei Schrade & Partner, wohnhaft in Singen;
5.5. Herrn Prof. Dr. Ulrich Krystek, Professor für
Betriebswirtschaftslehre an der Technische Universität
Berlin und Fachhochschule Worms, wohnhaft in Hofheim;
5.6. Herrn Prof. Dr. Alexander Pocsay, selbständiger
Managementberater, wohnhaft in Saarbrücken.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung außerdem vor,
gleichzeitig mit den von ihr zu wählenden
Aufsichtsratsmitgliedern
Herrn Gerald Glasauer, Betriebswirt, wohnhaft in
Schwäbisch Hall
als Ersatzmitglied für sämtliche von der Hauptversammlung
gewählte Aufsichtsratsmitglieder zu bestellen.
Die zur Wahl vorgeschlagenen Personen haben folgende Mandate
nach § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten bzw. in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien:
5.1. Herr Wolfgang Dörflinger: keine Mandate;
5.2. Herr Matthias Gaebler:
- Enerxy AG (Vorsitzender);
- PA Powerautomation AG (Vorsitzender);
- A.C.A. Müller ADAK Pharma AG;
- Global Oil & Gas AG;
- REC Real Estate China AG;
- Volksbank Stuttgart eG;
5.3. Herr Erwin Hauser:
- Vitanas GmbH Co. KGaA;
- Ebert Hera Holding GmbH;
5.4. Herr Dr. Hans-Joachim König:
- Maico Holding GmbH (Vorsitzender);
- RAFI GmbH & Co. KG Elektrotechnische
Spezialfabrik (Vorsitzender);
- Volksbank Donau-Neckar eG (Vorsitzender);
5.5. Herr Prof. Dr. Ulrich Krystek: keine Mandate;
5.6. Herr Prof. Dr. Alexander Pocsay:
- Deutsches Forschungszentrum für Künstliche
Intelligenz GmbH;
- e-Consult AG;
- IDS Scheer AG;
- KoTel AG;
5.7. Herr Gerald Glasauer:
- mike travel AG;
- Delegate Stiftungen AG;
- Glasauer AG;
- Mediglobe Corp.;
- Barclays Capital & Securities Inc.
Die Amtszeit der neu zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder
endet mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2014 beschließt.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Neuwahl zum Aufsichtsrat entscheiden
zu lassen.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance
Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in
den Aufsichtsrat soll Herr Dr. Hans-Joachim König als Kandidat
für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.
6. Beschlussfassung über die Aufhebung der
bestehenden und die Schaffung einer neuen Ermächtigung des
Vorstands, das Grundkapital - ggf. unter Ausschluss des
gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre - zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital) durch eine entsprechende Änderung von §
4 Abs. 4 der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden
satzungsändernden Beschluss zu fassen:
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