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DGAP-HV: COR&FJA AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2012 in Leinfelden-Echterdingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: COR&FJA AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
COR&FJA AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
26.06.2012 in Leinfelden-Echterdingen mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
16.05.2012 / 15:11 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   COR&FJA AG 
 
   Leinfelden-Echterdingen 
 
   ISIN DE0005130108 
   WKN 513010 
 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am Dienstag, den 26. Juni 2012, 10:00 Uhr, in das Kongress- und 
   Tagungszentrum Filderhalle, Bahnhofstraße 61, 70771 
   Leinfelden-Echterdingen. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
           Lageberichts und Konzernlageberichts, des Berichts des 
           Aufsichtsrats und des erläuternden Vorstandsberichts zu den 
           Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des 
           Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses vor, die kleeberg audit GmbH, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer sowie zum Abschlussprüfer für eine 
           etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
           des Zwischenlageberichts gemäß § 37w Abs. 5, § 37y Nr. 2 des 
           Wertpapierhandelsgesetzes für das Geschäftsjahr 2012 zu 
           wählen. 
 
 
     5.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
           sowie § 10 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern der 
           Aktionäre zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt 
           werden. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge 
           gebunden. 
 
 
           Die Aufsichtsratsmitglieder Prof. Dr. Christian Hipp und Dr. 
           Klaus J. Weschenfelder haben ihre Aufsichtsratsmandate mit 
           Schreiben vom 19. April 2012 und 13. April 2012 mit Wirkung 
           zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 26. Juni 2012 
           niedergelegt. Daher müssen von der Hauptversammlung Nachfolger 
           für die ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, als 
           Nachfolger für die ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder 
 
 
       a)    Herrn Johann Zehetmaier, Vorsitzender des 
             Vorstands der msg systems AG, wohnhaft in Wartenberg, und 
 
 
       b)    Herrn Dr. Christian Hofer, ehemaliges 
             Vorstandsmitglied der HUK-Coburg-Versicherungsgruppe, 
             wohnhaft in Herrsching, 
 
 
 
           zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen, und zwar für die Zeit 
           vom Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2012 bis zur 
           Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2013. 
 
 
           Herr Johann Zehetmaier ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
          - msgGillardon AG, Bretten (Vorsitzender des 
          Aufsichtsrats), 
 
 
          - msg services AG, Ismaning (Mitglied des 
          Aufsichtsrats), 
 
 
          - msg global solutions ag, Zürich, Schweiz 
          (Vorsitzender des Verwaltungsrats), 
 
 
          - Prevo-System AG, Basel, Schweiz (Vorsitzender des 
          Verwaltungsrats), 
 
 
          - finnova AG, Lenzburg, Schweiz (Mitglied des 
          Verwaltungsrats). 
 
 
           Herr Dr. Christian Hofer ist Mitglied in folgenden gesetzlich 
           zu bildenden Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
       -     msg systems AG, Ismaning (Vorsitzender des 
             Aufsichtsrats), 
 
 
       -     BRUDERHILFE Sachversicherung AG im Raum der 
             Kirchen, Kassel (Mitglied des Aufsichtsrats), 
 
 
       -     FAMILIENFÜRSORGE Lebensversicherung AG im Raum 
             der Kirchen, Detmold (Mitglied des Aufsichtsrats), 
 
 
       -     PAX-FAMILIENFÜRSORGE Krankenversicherung AG im 
             Raum der Kirchen, Detmold (Mitglied des Aufsichtsrats), 
 
 
       -     INSIDERS Technologies GmbH, Kaiserslautern 
             (Mitglied des Aufsichtsrats). 
 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft ihre 
   Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
   des Stimmrechts mittels eines von ihrem depotführenden Institut in 
   Textform erstellten besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   ('Nachweis') nachweisen. Der Nachweis kann in deutscher oder 
   englischer Sprache verfasst sein. 
 
   Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor 
   der Hauptversammlung, also Dienstag, den 5. Juni 2012, 00:00 Uhr, zu 
   beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne 
   bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs 
   im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einherginge. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d. h. 
   Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt 
   haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von 
   Anträgen. 
 
   Der Nachweis muss bei der Gesellschaft spätestens bis Dienstag, den 
   19. Juni 2012, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse eingehen: 
 
   COR&FJA AG 
   c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
   Fax-Nr.: +49 (0)89 21027 289 
   E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de 
 
   Nach Eingang des Nachweises unter der vorstehend genannten Adresse 
   werden den Aktionären oder den von ihnen benannten Bevollmächtigten 
   Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. 
 
   Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
 
   Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können 
   oder wollen, können ihr Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte 
   unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, 
   auch durch eine Vereinigung von Aktionären, nach Maßgabe des Folgenden 
   ausüben lassen: 
 
 
 
       a)    Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
             Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
             bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem bei der 
             Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, aber nicht 
             muss, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte und 
             wird auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos 
             übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an: 
 
 
               COR&FJA AG 
               c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
               Landshuter Allee 10 
               80637 München 
               Fax-Nr.: +49 (0)89 21027 289 
               E-Mail: vollmacht@haubrok-ce.de 
 
 
 
             Das Formular kann auch im Internet unter 
             'http://cor.fja.com/de/investor-relations/hauptversammlung.html' 
             heruntergeladen werden. Entsprechendes gilt für das Formular 
             zum Widerruf der Vollmacht. 
 
 
             Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
             kann per Post, Fax oder E-Mail an die vorstehend in diesem 
             Abschnitt a) genannte Adresse übermittelt werden. 
 
 
             Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die 
             Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
 
       b)    Wenn ein Kreditinstitut, eine 
             Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 135 
             Aktiengesetz diesen gleichgestellter Rechtsträger 
             bevollmächtigt werden soll, bedarf - in Ausnahme von 
             vorstehend in Buchstabe a) dargestelltem Grundsatz - die 
             Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der 
             Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf 
             hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, 
             Aktionärsvereinigungen oder die diesen in § 135 Aktiengesetz 
             gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden 
             sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht 
             verlangen, weil sie nach § 135 Aktiengesetz die Vollmacht 

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