DGAP-HV: COR&FJA AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung COR&FJA AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2012 in Leinfelden-Echterdingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 16.05.2012 / 15:11 =-------------------------------------------------------------------- COR&FJA AG Leinfelden-Echterdingen ISIN DE0005130108 WKN 513010 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 26. Juni 2012, 10:00 Uhr, in das Kongress- und Tagungszentrum Filderhalle, Bahnhofstraße 61, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Vorstandsberichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr 2011 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die kleeberg audit GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Abschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß § 37w Abs. 5, § 37y Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 5. Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 10 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern der Aktionäre zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die Aufsichtsratsmitglieder Prof. Dr. Christian Hipp und Dr. Klaus J. Weschenfelder haben ihre Aufsichtsratsmandate mit Schreiben vom 19. April 2012 und 13. April 2012 mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 26. Juni 2012 niedergelegt. Daher müssen von der Hauptversammlung Nachfolger für die ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, als Nachfolger für die ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder a) Herrn Johann Zehetmaier, Vorsitzender des Vorstands der msg systems AG, wohnhaft in Wartenberg, und b) Herrn Dr. Christian Hofer, ehemaliges Vorstandsmitglied der HUK-Coburg-Versicherungsgruppe, wohnhaft in Herrsching, zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen, und zwar für die Zeit vom Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2012 bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2013. Herr Johann Zehetmaier ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - msgGillardon AG, Bretten (Vorsitzender des Aufsichtsrats), - msg services AG, Ismaning (Mitglied des Aufsichtsrats), - msg global solutions ag, Zürich, Schweiz (Vorsitzender des Verwaltungsrats), - Prevo-System AG, Basel, Schweiz (Vorsitzender des Verwaltungsrats), - finnova AG, Lenzburg, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats). Herr Dr. Christian Hofer ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - msg systems AG, Ismaning (Vorsitzender des Aufsichtsrats), - BRUDERHILFE Sachversicherung AG im Raum der Kirchen, Kassel (Mitglied des Aufsichtsrats), - FAMILIENFÜRSORGE Lebensversicherung AG im Raum der Kirchen, Detmold (Mitglied des Aufsichtsrats), - PAX-FAMILIENFÜRSORGE Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen, Detmold (Mitglied des Aufsichtsrats), - INSIDERS Technologies GmbH, Kaiserslautern (Mitglied des Aufsichtsrats). Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts mittels eines von ihrem depotführenden Institut in Textform erstellten besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes ('Nachweis') nachweisen. Der Nachweis kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also Dienstag, den 5. Juni 2012, 00:00 Uhr, zu beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d. h. Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen. Der Nachweis muss bei der Gesellschaft spätestens bis Dienstag, den 19. Juni 2012, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse eingehen: COR&FJA AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Fax-Nr.: +49 (0)89 21027 289 E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de Nach Eingang des Nachweises unter der vorstehend genannten Adresse werden den Aktionären oder den von ihnen benannten Bevollmächtigten Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, nach Maßgabe des Folgenden ausüben lassen: a) Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, aber nicht muss, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte und wird auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an: COR&FJA AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Fax-Nr.: +49 (0)89 21027 289 E-Mail: vollmacht@haubrok-ce.de Das Formular kann auch im Internet unter 'http://cor.fja.com/de/investor-relations/hauptversammlung.html' heruntergeladen werden. Entsprechendes gilt für das Formular zum Widerruf der Vollmacht. Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann per Post, Fax oder E-Mail an die vorstehend in diesem Abschnitt a) genannte Adresse übermittelt werden. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. b) Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 135 Aktiengesetz diesen gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt werden soll, bedarf - in Ausnahme von vorstehend in Buchstabe a) dargestelltem Grundsatz - die Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen in § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie nach § 135 Aktiengesetz die Vollmacht
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May 16, 2012 09:12 ET (13:12 GMT)