DGAP-HV: COR&FJA AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
COR&FJA AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
26.06.2012 in Leinfelden-Echterdingen mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
16.05.2012 / 15:11
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COR&FJA AG
Leinfelden-Echterdingen
ISIN DE0005130108
WKN 513010
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, den 26. Juni 2012, 10:00 Uhr, in das Kongress- und
Tagungszentrum Filderhalle, Bahnhofstraße 61, 70771
Leinfelden-Echterdingen.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten
Lageberichts und Konzernlageberichts, des Berichts des
Aufsichtsrats und des erläuternden Vorstandsberichts zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des
Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr 2011
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2012
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor, die kleeberg audit GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer sowie zum Abschlussprüfer für eine
etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und
des Zwischenlageberichts gemäß § 37w Abs. 5, § 37y Nr. 2 des
Wertpapierhandelsgesetzes für das Geschäftsjahr 2012 zu
wählen.
5. Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG
sowie § 10 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern der
Aktionäre zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt
werden. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge
gebunden.
Die Aufsichtsratsmitglieder Prof. Dr. Christian Hipp und Dr.
Klaus J. Weschenfelder haben ihre Aufsichtsratsmandate mit
Schreiben vom 19. April 2012 und 13. April 2012 mit Wirkung
zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 26. Juni 2012
niedergelegt. Daher müssen von der Hauptversammlung Nachfolger
für die ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, als
Nachfolger für die ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder
a) Herrn Johann Zehetmaier, Vorsitzender des
Vorstands der msg systems AG, wohnhaft in Wartenberg, und
b) Herrn Dr. Christian Hofer, ehemaliges
Vorstandsmitglied der HUK-Coburg-Versicherungsgruppe,
wohnhaft in Herrsching,
zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen, und zwar für die Zeit
vom Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2012 bis zur
Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2013.
Herr Johann Zehetmaier ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- msgGillardon AG, Bretten (Vorsitzender des
Aufsichtsrats),
- msg services AG, Ismaning (Mitglied des
Aufsichtsrats),
- msg global solutions ag, Zürich, Schweiz
(Vorsitzender des Verwaltungsrats),
- Prevo-System AG, Basel, Schweiz (Vorsitzender des
Verwaltungsrats),
- finnova AG, Lenzburg, Schweiz (Mitglied des
Verwaltungsrats).
Herr Dr. Christian Hofer ist Mitglied in folgenden gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- msg systems AG, Ismaning (Vorsitzender des
Aufsichtsrats),
- BRUDERHILFE Sachversicherung AG im Raum der
Kirchen, Kassel (Mitglied des Aufsichtsrats),
- FAMILIENFÜRSORGE Lebensversicherung AG im Raum
der Kirchen, Detmold (Mitglied des Aufsichtsrats),
- PAX-FAMILIENFÜRSORGE Krankenversicherung AG im
Raum der Kirchen, Detmold (Mitglied des Aufsichtsrats),
- INSIDERS Technologies GmbH, Kaiserslautern
(Mitglied des Aufsichtsrats).
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft ihre
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts mittels eines von ihrem depotführenden Institut in
Textform erstellten besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes
('Nachweis') nachweisen. Der Nachweis kann in deutscher oder
englischer Sprache verfasst sein.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor
der Hauptversammlung, also Dienstag, den 5. Juni 2012, 00:00 Uhr, zu
beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne
bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs
im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einherginge. Auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d. h.
Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von
Anträgen.
Der Nachweis muss bei der Gesellschaft spätestens bis Dienstag, den
19. Juni 2012, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse eingehen:
COR&FJA AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax-Nr.: +49 (0)89 21027 289
E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de
Nach Eingang des Nachweises unter der vorstehend genannten Adresse
werden den Aktionären oder den von ihnen benannten Bevollmächtigten
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können
oder wollen, können ihr Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte
unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten,
auch durch eine Vereinigung von Aktionären, nach Maßgabe des Folgenden
ausüben lassen:
a) Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem bei der
Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, aber nicht
muss, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte und
wird auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos
übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an:
COR&FJA AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax-Nr.: +49 (0)89 21027 289
E-Mail: vollmacht@haubrok-ce.de
Das Formular kann auch im Internet unter
'http://cor.fja.com/de/investor-relations/hauptversammlung.html'
heruntergeladen werden. Entsprechendes gilt für das Formular
zum Widerruf der Vollmacht.
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
kann per Post, Fax oder E-Mail an die vorstehend in diesem
Abschnitt a) genannte Adresse übermittelt werden.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
b) Wenn ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 135
Aktiengesetz diesen gleichgestellter Rechtsträger
bevollmächtigt werden soll, bedarf - in Ausnahme von
vorstehend in Buchstabe a) dargestelltem Grundsatz - die
Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der
Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf
hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder die diesen in § 135 Aktiengesetz
gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden
sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht
verlangen, weil sie nach § 135 Aktiengesetz die Vollmacht
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May 16, 2012 09:12 ET (13:12 GMT)
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