DJ DGAP-HV: IMW Immobilien SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.10.2012 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: IMW Immobilien SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
IMW Immobilien SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 01.10.2012 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
23.08.2012 / 15:08
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IMW Immobilien SE
Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
ISIN DE 000 A0BVWY6 und DE 000 A0BVWZ3
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die
am Montag, dem 01. Oktober 2012, 14:00 Uhr, im Versammlungsraum der
IMW Immobilien SE, Stresemannstr. 78, 10963 Berlin, stattfindet und,
falls erforderlich, dort am Dienstag, dem 02. Oktober 2012, 10:00 Uhr,
fortgesetzt wird.
Hinweis:
Soweit nachfolgend auf Normen des Aktiengesetzes bzw. des
SE-Ausführungsgesetzes (SEAG) verwiesen wird, wird auf die Zitierung
der Verweisungsnormen (Art. 9, Art. 53) aus der Verordnung (EG) Nr.
2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der
Europäischen Gesellschaft (SE) aus Gründen der Übersichtlichkeit
verzichtet.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die
IMW Immobilien SE und den Konzern einschließlich des
erläuternden Berichtes der geschäftsführenden Direktoren zu
den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie Vorlage
des Berichtes des Verwaltungsrates, jeweils für das zum 31.
März 2012 abgelaufene Geschäftsjahr 2011/2012.
Die genannten Unterlagen können im Internet unter
www.imw-se.de und in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Stresemannstr. 78, D-10963 Berlin, eingesehen werden. Sie
werden den Aktionären auf Anfrage auch kostenfrei zugesandt.
Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung
zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der Verwaltungsrat der IMW
Immobilien SE den Jahres- und den Konzernabschluss für das zum
31. März 2012 abgelaufene Geschäftsjahr der IMW Immobilien SE
bereits gebilligt hat.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Bilanzgewinn der
Gesellschaft zum 31. März 2012 in Höhe von EUR 10.947.603,11
wie folgt zu verwenden:
Der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 10.947.603,11 wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrates
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2011/2012
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates der IMW Immobilien
AG Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2011/2012
der IMW Immobilien SE amtierenden Mitgliedern des
Verwaltungsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstandes
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2011/2012
amtierenden Mitgliedern des Vorstandes der IMW Immobilien AG
Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
6. Beschlussfassung über die Entlastung der
geschäftsführenden Direktoren
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2011/2012
der IMW Immobilien SE amtierenden geschäftsführenden
Direktoren Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
7. Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates
Die Amtszeit der Mitglieder des ersten Verwaltungsrats der IMW
Immobilien SE endet gemäß § 12 des Verschmelzungsplans vom 30.
März 2011 mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das erste Voll- oder Rumpfgeschäftsjahr der IMW
Immobilien SE beschließt. Der Entlastungsbeschluss soll unter
Tagesordnungspunkt 3 durch diese, zum 01. Oktober 2012
einberufene Hauptversammlung gefasst werden. Somit endet die
Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrates mit Beendigung
der Hauptversammlung am 01. Oktober 2012, oder, bei
Verlängerung der Hauptversammlung, am 02. Oktober 2012.
Der Verwaltungsrat setzt sich gemäß § 23 SEAG und §§ 2 Abs. 3
und 5 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft zusammen und besteht
aus fünf Mitgliedern. Ein Verwaltungsratsmitglied wird gemäß §
2 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft von dem Aktionär
bestellt, der Eigentümer der Aktie mit der Nr. 000.001 ist.
Die weiteren Verwaltungsratsmitglieder werden von der
Hauptversammlung bestellt.
Der Verwaltungsrat schlägt vor, folgende Personen für eine
Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt, zu Mitgliedern des Verwaltungsrats der
Gesellschaft zu bestellen:
* Hartmut Fromm
* Marcus Sebastian Wisskirchen
* Roland Pöhlmann
* Eckhard Rodemer
Die Hauptversammlung der IMW Immobilien SE ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
In Bezug auf die zur Bestellung vorgeschlagenen Mitglieder des
Verwaltungsrates werden gemäß § 124 Abs. 3 Satz 4 und § 125
Abs. 1 Satz 5 AktG folgende Angaben gemacht:
Hartmut Fromm
Wohnort: Berlin
ausgeübter Beruf: Rechtsanwalt
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten: keine
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- Präsident des Verwaltungsrats der Bohem Press AG,
Zürich, Schweiz;
- Chairman und Non-executive member des Board of
Directors der Homburg Invest Inc., Halifax, Canada;
- President der HOT JWP Inc., Miami; Florida, USA;
- Mitglied des Verwaltungsrats der VERMAR
Verwaltungs- und Marktstudien AG, Zürich, Schweiz;
- Präsident des Verwaltungsrats der VERMAR
Beteiligungen AG, Baar, Schweiz;
- Präsident der Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte AG,
Zürich;
- Organstellungen in Vorratsgesellschaften
Marcus Sebastian Wisskirchen
Wohnort: London
ausgeübter Beruf:
- Geschäftsführender Direktor der IMW Immobilien SE;
- Geschäftsführer der OFM Immobilienbeteiligungen
GmbH, Berlin
- Director der Watermark Holdings Ltd., St. Helier,
Jersey;
- Director der Warwick Square Ltd., St. Helier,
Jersey
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten: keine
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- Vizepräsident des Verwaltungsrats der Watermark CH
AG, Baar, Schweiz;
- Mitglied des Verwaltungsrats der Thuraya Value
Growth AG, Baar, Schweiz
Roland Pöhlmann
Wohnort: Berlin
ausgeübter Beruf: Geschäftsführender Direktor der IMW
Immobilien SE
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten: keine
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: keine
Eckhard Rodemer
Wohnort: Vögelsen
ausgeübter Beruf: Mitglied des Vorstandes der Deutschen
Immobilien Holding AG
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten: keine
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: keine
8. Wahl des Abschlussprüfers
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2012/2013 zu wählen.
9. Beschlussfassung über die Bestätigung von
Hauptversammlungsbeschlüssen der ordentlichen Hauptversammlung
vom 28. September 2011 gemäß § 244 AktG
Die in der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. September
2011 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 6,
7, 8.2 sowie die Beschlüsse zu den in jener Hauptversammlung
gestellten Sonderprüfungsanträgen sind von insgesamt drei
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August 23, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)
Aktionären mit Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen vor dem
Landgericht Berlin angegriffen worden.
Die Aktionäre haben ihre Klagen damit begründet, dass
gesetzliche Stimmverbote bestanden hätten, dass
Informationsrechte der Aktionäre verletzt worden seien und
dass die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der
IMW Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2010/2011 aufgrund von
Verstößen gegen aktienrechtliche Vorschriften nicht möglich
gewesen sei. Eine Stellungnahme des Verwaltungsrates zu
Tagesordnungspunkt 9 dieser Einladung mit Bezug auf die
Anfechtungsklagen kann im Internet unter www. imw-se.de und in
den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Stresemannstr. 78,
D-10963 Berlin, eingesehen werden. Sie wird den Aktionären auf
Anfrage auch kostenfrei zugesandt. Sie enthält auch
Informationen, die angeblich den Aktionären in der
Hauptversammlung am 28. September 2011 nicht oder falsch
übermittelt worden seien.
Die Anfechtungsklagen sind gemäß § 246 Abs. 3 S. 6 AktG zur
gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung verbunden worden
und werden unter dem Aktenzeichen 94 O 105/11 geführt. Zu
Beginn der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin
am 13. Juli 2012 hat eine Klägerin beantragt, das erkennende
Gericht für befangen zu erklären. Die mündliche Verhandlung
ist daher auf den 28. September 2012 vertagt worden. Um für
die Gesellschaft und die Aktionäre nunmehr Rechtssicherheit
und Klarheit über die gefassten Beschlüsse der
Hauptversammlung vom 28. September 2011 zu schaffen, schlägt
der Verwaltungsrat vor, die angegriffenen Beschlüsse der
Hauptversammlung vom 28. September 2011 mit
Bestätigungsbeschlüssen gemäß § 244 AktG zu bestätigen.
9.1. Beschlussfassung über die Bestätigung der
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands der IMW Immobilien Aktiengesellschaft
Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen:
Die Hauptversammlung bestätigt den zu Tagesordnungspunkt 2 der
Hauptversammlung am 28. September 2011 gefassten Beschluss,
den Mitgliedern des Vorstands der IMW Immobilien
Aktiengesellschaft, die im Geschäftsjahr 2010/2011 amtiert
haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
9.2. Beschlussfassung über die Bestätigung der
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats der IMW Immobilien Aktiengesellschaft
Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen:
Die Hauptversammlung bestätigt den zu Tagesordnungspunkt 3 der
Hauptversammlung am 28. September 2011 gefassten Beschluss,
den Mitgliedern des Aufsichtsrats der IMW
Immobilien Aktiengesellschaft, die im Geschäftsjahr 2010/2011
amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
9.3. Beschlussfassung über die Bestätigung der Ablehnung
des Beschlussvorschlages über die Abberufung des
Verwaltungsratsmitglieds Nigel Le Quesne mit Wirkung zum Ende
der Hauptversammlung vom 28. September 2011
Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen:
Die Hauptversammlung bestätigt die Ablehnung des zu
Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung am 28. September 2011
von der Aktionärin Big Apple Estate Inc. mit Sitz Tortola,
British Virgin Islands, unterbreiteten Beschlussvorschlages,
welcher folgenden Wortlaut hat:
'Das Mitglied des Verwaltungsrats Nigel LeQuesne
wird mit Wirkung zum Ende dieser ordentlichen Hauptversammlung
als Verwaltungsratsmitglied abberufen.'
9.4. Beschlussfassung über die Bestätigung der Ablehnung
des Beschlussvorschlages über die Bestellung von Frédéric Graf
zu Königsegg zum Verwaltungsrat der IMW Immobilien SE
Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen:
Die Hauptversammlung bestätigt die Ablehnung des zu
Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung am 28. September 2011
von der Aktionärin Big Apple Estate Inc. mit Sitz Tortola,
British Virgin Islands, unterbreiteten Beschlussvorschlages,
welcher folgenden Wortlaut hat:
'Big Apple Estate Inc. schlägt vor, Herrn Frédéric
Graf zu Königsegg, Direktor Real Estate der Valartis Asset
Management SA, Zürich, wohnhaft in Herrliberg ZH, Schweiz, für
die verbleibende Amtsdauer des abberufenen
Verwaltungsratsmitglieds Nigel LeQuesne, d.h. bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das erste Voll- oder Rumpfgeschäftsjahr beschließt, zum
Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft zu bestellen.'
9.5. Beschlussfassung über die Bestätigung der
Beschlussfassung über die Änderung von § 4.1.1 der Satzung (Ort
der Hauptversammlung)
Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen:
Die Hauptversammlung bestätigt den zu Tagesordnungspunkt 8.2 der
Hauptversammlung am 28. September 2011 gefassten Beschluss,
welcher folgenden Wortlaut hat:
'§ 4.1.1 der Satzung der IMW Immobilien SE wird wie
folgt neu gefasst:
,4.1.1Die Hauptversammlung der Gesellschaft findet
entweder am Sitz der Gesellschaft, dem Sitz einer
Wertpapierbörse in der Europäischen Union oder einer Großstadt
in der Europäischen Union mit mehr als 500.000 Einwohnern
statt.' '
9.6. Beschlussfassung über die Bestätigung der Ablehnung
von Sonderprüfungsanträgen
Die Aktionärin LGT Bank mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein, hatte
durch ihren Vertreter, Rechtsanwalt Dr. Thorsten Kuthe, in der
Hauptversammlung am 28. September 2011 folgenden Antrag
gestellt:
'Namens und in Vollmacht der von mir vertretenen
Aktionärin LGT Bank in Liechtenstein mit Sitz in Vaduz stelle
ich hiermit den Antrag, gemäß §§ 142 ff. AktG einen
Sonderprüfer zur Prüfung von Vorgängen der Geschäftsführung im
Geschäftsjahr 2010/2011 zu bestellen.
Ich beantrage, die Verhuelsdonk & Partner GmbH,
Georg-Glock-Str. 4, 40474 Düsseldorf, zum Sonderprüfer zu
bestellen, - und zwar mit folgender Prüfungsmaßgabe:
Der Sonderprüfer möge überprüfen:
1. ob der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2010/2011 die
notwendigen Maßnahmen getroffen hat, um zu gewährleisten, dass
die Vergütungszahlungen, die für Leistungen der
Vorstandsmitglieder Fromm und Wisskirchen, die von der IMW
Immobilien AG und/oder deren Tochtergesellschaften an die
Vorstandsmitglieder oder Dritte gezahlt wurden, steuerlich und
rechtlich, insbesondere sozialversicherungsrechtlich, zulässig
sind, vor allem vor dem Hintergrund, dass ein Großteil der
Vergütung nicht unmittelbar, sondern über Beratungsverträge an
Dritte geflossen ist';
2. ob der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2010/2011 die
notwendigen Maßnahmen getroffen hat, um zu gewährleisten, dass
die Vergütungen für Leistungen der Vorstandsmitglieder Fromm
und Wisskirchen, die von der IMW Immobilien AG und/oder deren
Tochtergesellschaften an die Verwaltungsratsmitglieder oder
Dritte gezahlt wurden, angemessen im Sinne von § 87 AktG sind;
3. ob im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften zwischen
der IMW Immobilien AG und ihrer Tochtergesellschaften
einerseits und
- Herrn Hartmut Fromm
- der Firma VERMAR GmbH, Berlin,
- der Rechtsanwaltskanzlei Buse Heberer Fromm
- Herrn Marcus Sebastian Wisskirchen
- der OFM Immobilienbeteiligung GmbH, Berlin
- nahen Familienangehörigen von Herrn Wisskirchen
- der Watermark Holdings Ltd.
- Unternehmen, die mit den vorgenannten
Gesellschaften oder Personen verbunden sind,
der IMW Immobilien AG und/oder ihren Tochtergesellschaften
Nachteile entstanden sind, die auszugleichen sind und ob die im
Zusammenhang mit diesen Rechtsgeschäften erforderliche
aktienrechtliche Sorgfalt eingehalten wurde. Soweit sich
Nachteile ergeben, soll der Sonderprüfer diese Nachteile
geldmäßig beziffern;
4. ob der Vorstand und der Aufsichtsrat bei der
Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlungen im
Geschäftsjahr 2010/2011 die notwendige Sorgfalt haben walten
lassen, insbesondere nur Maßnahmen zur Abstimmung vorgeschlagen
haben, die im Interesse der IMW Immobilien AG lagen;
5. ob - soweit dies nicht schon von Ziffer 4 erfasst
ist, wenn über diese Ziffer 4 Beschluss gefasst wird - der
Vorstand und der Aufsichtsrat bei der Vorbereitung und
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August 23, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)
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