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DGAP-HV: IMW Immobilien SE: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: IMW Immobilien SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.10.2012 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: IMW Immobilien SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
IMW Immobilien SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 01.10.2012 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
23.08.2012 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   IMW Immobilien SE 
 
   Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf 
 
   ISIN DE 000 A0BVWY6 und DE 000 A0BVWZ3 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die 
   am Montag, dem 01. Oktober 2012, 14:00 Uhr, im Versammlungsraum der 
   IMW Immobilien SE, Stresemannstr. 78, 10963 Berlin, stattfindet und, 
   falls erforderlich, dort am Dienstag, dem 02. Oktober 2012, 10:00 Uhr, 
   fortgesetzt wird. 
 
   Hinweis: 
 
   Soweit nachfolgend auf Normen des Aktiengesetzes bzw. des 
   SE-Ausführungsgesetzes (SEAG) verwiesen wird, wird auf die Zitierung 
   der Verweisungsnormen (Art. 9, Art. 53) aus der Verordnung (EG) Nr. 
   2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der 
   Europäischen Gesellschaft (SE) aus Gründen der Übersichtlichkeit 
   verzichtet. 
 
   Tagesordnung: 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die 
           IMW Immobilien SE und den Konzern einschließlich des 
           erläuternden Berichtes der geschäftsführenden Direktoren zu 
           den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie Vorlage 
           des Berichtes des Verwaltungsrates, jeweils für das zum 31. 
           März 2012 abgelaufene Geschäftsjahr 2011/2012. 
 
 
           Die genannten Unterlagen können im Internet unter 
           www.imw-se.de und in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, 
           Stresemannstr. 78, D-10963 Berlin, eingesehen werden. Sie 
           werden den Aktionären auf Anfrage auch kostenfrei zugesandt. 
           Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung 
           zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den 
           gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
           Beschlussfassung vorgesehen, da der Verwaltungsrat der IMW 
           Immobilien SE den Jahres- und den Konzernabschluss für das zum 
           31. März 2012 abgelaufene Geschäftsjahr der IMW Immobilien SE 
           bereits gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Bilanzgewinn der 
           Gesellschaft zum 31. März 2012 in Höhe von EUR 10.947.603,11 
           wie folgt zu verwenden: 
 
 
           Der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 10.947.603,11 wird auf neue 
           Rechnung vorgetragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrates 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2011/2012 
           amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates der IMW Immobilien 
           AG Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Verwaltungsrates 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2011/2012 
           der IMW Immobilien SE amtierenden Mitgliedern des 
           Verwaltungsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Vorstandes 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2011/2012 
           amtierenden Mitgliedern des Vorstandes der IMW Immobilien AG 
           Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           geschäftsführenden Direktoren 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2011/2012 
           der IMW Immobilien SE amtierenden geschäftsführenden 
           Direktoren Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     7.    Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates 
 
 
           Die Amtszeit der Mitglieder des ersten Verwaltungsrats der IMW 
           Immobilien SE endet gemäß § 12 des Verschmelzungsplans vom 30. 
           März 2011 mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung für das erste Voll- oder Rumpfgeschäftsjahr der IMW 
           Immobilien SE beschließt. Der Entlastungsbeschluss soll unter 
           Tagesordnungspunkt 3 durch diese, zum 01. Oktober 2012 
           einberufene Hauptversammlung gefasst werden. Somit endet die 
           Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrates mit Beendigung 
           der Hauptversammlung am 01. Oktober 2012, oder, bei 
           Verlängerung der Hauptversammlung, am 02. Oktober 2012. 
 
 
           Der Verwaltungsrat setzt sich gemäß § 23 SEAG und §§ 2 Abs. 3 
           und 5 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft zusammen und besteht 
           aus fünf Mitgliedern. Ein Verwaltungsratsmitglied wird gemäß § 
           2 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft von dem Aktionär 
           bestellt, der Eigentümer der Aktie mit der Nr. 000.001 ist. 
           Die weiteren Verwaltungsratsmitglieder werden von der 
           Hauptversammlung bestellt. 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, folgende Personen für eine 
           Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
           Amtszeit beschließt, zu Mitgliedern des Verwaltungsrats der 
           Gesellschaft zu bestellen: 
 
 
          * Hartmut Fromm 
 
 
          * Marcus Sebastian Wisskirchen 
 
 
          * Roland Pöhlmann 
 
 
          * Eckhard Rodemer 
 
 
           Die Hauptversammlung der IMW Immobilien SE ist an 
           Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           In Bezug auf die zur Bestellung vorgeschlagenen Mitglieder des 
           Verwaltungsrates werden gemäß § 124 Abs. 3 Satz 4 und § 125 
           Abs. 1 Satz 5 AktG folgende Angaben gemacht: 
 
 
           Hartmut Fromm 
 
 
           Wohnort: Berlin 
 
 
           ausgeübter Beruf: Rechtsanwalt 
 
 
           Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten: keine 
 
 
           Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
          - Präsident des Verwaltungsrats der Bohem Press AG, 
          Zürich, Schweiz; 
 
 
          - Chairman und Non-executive member des Board of 
          Directors der Homburg Invest Inc., Halifax, Canada; 
 
 
          - President der HOT JWP Inc., Miami; Florida, USA; 
 
 
          - Mitglied des Verwaltungsrats der VERMAR 
          Verwaltungs- und Marktstudien AG, Zürich, Schweiz; 
 
 
          - Präsident des Verwaltungsrats der VERMAR 
          Beteiligungen AG, Baar, Schweiz; 
 
 
          - Präsident der Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte AG, 
          Zürich; 
 
 
          - Organstellungen in Vorratsgesellschaften 
 
 
           Marcus Sebastian Wisskirchen 
 
 
           Wohnort: London 
 
 
           ausgeübter Beruf: 
 
 
          - Geschäftsführender Direktor der IMW Immobilien SE; 
 
 
          - Geschäftsführer der OFM Immobilienbeteiligungen 
          GmbH, Berlin 
 
 
          - Director der Watermark Holdings Ltd., St. Helier, 
          Jersey; 
 
 
          - Director der Warwick Square Ltd., St. Helier, 
          Jersey 
 
 
           Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten: keine 
 
 
           Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
          - Vizepräsident des Verwaltungsrats der Watermark CH 
          AG, Baar, Schweiz; 
 
 
          - Mitglied des Verwaltungsrats der Thuraya Value 
          Growth AG, Baar, Schweiz 
 
 
           Roland Pöhlmann 
 
 
           Wohnort: Berlin 
 
 
           ausgeübter Beruf: Geschäftsführender Direktor der IMW 
           Immobilien SE 
 
 
           Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten: keine 
 
 
           Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: keine 
 
 
           Eckhard Rodemer 
 
 
           Wohnort: Vögelsen 
 
 
           ausgeübter Beruf: Mitglied des Vorstandes der Deutschen 
           Immobilien Holding AG 
 
 
           Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten: keine 
 
 
           Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: keine 
 
 
     8.    Wahl des Abschlussprüfers 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main 
           zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012/2013 zu wählen. 
 
 
     9.    Beschlussfassung über die Bestätigung von 
           Hauptversammlungsbeschlüssen der ordentlichen Hauptversammlung 
           vom 28. September 2011 gemäß § 244 AktG 
 
 
           Die in der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. September 
           2011 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 6, 
           7, 8.2 sowie die Beschlüsse zu den in jener Hauptversammlung 
           gestellten Sonderprüfungsanträgen sind von insgesamt drei 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 23, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)

Aktionären mit Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen vor dem 
           Landgericht Berlin angegriffen worden. 
 
 
           Die Aktionäre haben ihre Klagen damit begründet, dass 
           gesetzliche Stimmverbote bestanden hätten, dass 
           Informationsrechte der Aktionäre verletzt worden seien und 
           dass die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der 
           IMW Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2010/2011 aufgrund von 
           Verstößen gegen aktienrechtliche Vorschriften nicht möglich 
           gewesen sei. Eine Stellungnahme des Verwaltungsrates zu 
           Tagesordnungspunkt 9 dieser Einladung mit Bezug auf die 
           Anfechtungsklagen kann im Internet unter www. imw-se.de und in 
           den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Stresemannstr. 78, 
           D-10963 Berlin, eingesehen werden. Sie wird den Aktionären auf 
           Anfrage auch kostenfrei zugesandt. Sie enthält auch 
           Informationen, die angeblich den Aktionären in der 
           Hauptversammlung am 28. September 2011 nicht oder falsch 
           übermittelt worden seien. 
 
 
           Die Anfechtungsklagen sind gemäß § 246 Abs. 3 S. 6 AktG zur 
           gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung verbunden worden 
           und werden unter dem Aktenzeichen 94 O 105/11 geführt. Zu 
           Beginn der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin 
           am 13. Juli 2012 hat eine Klägerin beantragt, das erkennende 
           Gericht für befangen zu erklären. Die mündliche Verhandlung 
           ist daher auf den 28. September 2012 vertagt worden. Um für 
           die Gesellschaft und die Aktionäre nunmehr Rechtssicherheit 
           und Klarheit über die gefassten Beschlüsse der 
           Hauptversammlung vom 28. September 2011 zu schaffen, schlägt 
           der Verwaltungsrat vor, die angegriffenen Beschlüsse der 
           Hauptversammlung vom 28. September 2011 mit 
           Bestätigungsbeschlüssen gemäß § 244 AktG zu bestätigen. 
 
 
        9.1. Beschlussfassung über die Bestätigung der 
        Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
        Vorstands der IMW Immobilien Aktiengesellschaft 
 
 
        Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen: 
 
 
        Die Hauptversammlung bestätigt den zu Tagesordnungspunkt 2 der 
        Hauptversammlung am 28. September 2011 gefassten Beschluss, 
 
        den Mitgliedern des Vorstands der IMW Immobilien 
        Aktiengesellschaft, die im Geschäftsjahr 2010/2011 amtiert 
        haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
   9.2.  Beschlussfassung über die Bestätigung der 
         Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
         Aufsichtsrats der IMW Immobilien Aktiengesellschaft 
 
 
         Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen: 
 
 
         Die Hauptversammlung bestätigt den zu Tagesordnungspunkt 3 der 
         Hauptversammlung am 28. September 2011 gefassten Beschluss, 
 
 
        den Mitgliedern des Aufsichtsrats der IMW 
        Immobilien Aktiengesellschaft, die im Geschäftsjahr 2010/2011 
        amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
   9.3.  Beschlussfassung über die Bestätigung der Ablehnung 
         des Beschlussvorschlages über die Abberufung des 
         Verwaltungsratsmitglieds Nigel Le Quesne mit Wirkung zum Ende 
         der Hauptversammlung vom 28. September 2011 
 
 
         Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen: 
 
 
         Die Hauptversammlung bestätigt die Ablehnung des zu 
         Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung am 28. September 2011 
         von der Aktionärin Big Apple Estate Inc. mit Sitz Tortola, 
         British Virgin Islands, unterbreiteten Beschlussvorschlages, 
         welcher folgenden Wortlaut hat: 
 
 
        'Das Mitglied des Verwaltungsrats Nigel LeQuesne 
        wird mit Wirkung zum Ende dieser ordentlichen Hauptversammlung 
        als Verwaltungsratsmitglied abberufen.' 
 
 
   9.4.  Beschlussfassung über die Bestätigung der Ablehnung 
         des Beschlussvorschlages über die Bestellung von Frédéric Graf 
         zu Königsegg zum Verwaltungsrat der IMW Immobilien SE 
 
 
         Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen: 
 
 
         Die Hauptversammlung bestätigt die Ablehnung des zu 
         Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung am 28. September 2011 
         von der Aktionärin Big Apple Estate Inc. mit Sitz Tortola, 
         British Virgin Islands, unterbreiteten Beschlussvorschlages, 
         welcher folgenden Wortlaut hat: 
 
 
        'Big Apple Estate Inc. schlägt vor, Herrn Frédéric 
        Graf zu Königsegg, Direktor Real Estate der Valartis Asset 
        Management SA, Zürich, wohnhaft in Herrliberg ZH, Schweiz, für 
        die verbleibende Amtsdauer des abberufenen 
        Verwaltungsratsmitglieds Nigel LeQuesne, d.h. bis zur 
        Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
        das erste Voll- oder Rumpfgeschäftsjahr beschließt, zum 
        Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft zu bestellen.' 
 
 
   9.5.  Beschlussfassung über die Bestätigung der 
         Beschlussfassung über die Änderung von § 4.1.1 der Satzung (Ort 
         der Hauptversammlung) 
 
 
         Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen: 
 
 
         Die Hauptversammlung bestätigt den zu Tagesordnungspunkt 8.2 der 
         Hauptversammlung am 28. September 2011 gefassten Beschluss, 
         welcher folgenden Wortlaut hat: 
 
 
        '§ 4.1.1 der Satzung der IMW Immobilien SE wird wie 
        folgt neu gefasst: 
 
 
 
        ,4.1.1Die Hauptversammlung der Gesellschaft findet 
        entweder am Sitz der Gesellschaft, dem Sitz einer 
        Wertpapierbörse in der Europäischen Union oder einer Großstadt 
        in der Europäischen Union mit mehr als 500.000 Einwohnern 
        statt.' ' 
 
 
 
 
   9.6.  Beschlussfassung über die Bestätigung der Ablehnung 
         von Sonderprüfungsanträgen 
 
 
         Die Aktionärin LGT Bank mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein, hatte 
         durch ihren Vertreter, Rechtsanwalt Dr. Thorsten Kuthe, in der 
         Hauptversammlung am 28. September 2011 folgenden Antrag 
         gestellt: 
 
 
        'Namens und in Vollmacht der von mir vertretenen 
        Aktionärin LGT Bank in Liechtenstein mit Sitz in Vaduz stelle 
        ich hiermit den Antrag, gemäß §§ 142 ff. AktG einen 
        Sonderprüfer zur Prüfung von Vorgängen der Geschäftsführung im 
        Geschäftsjahr 2010/2011 zu bestellen. 
 
 
        Ich beantrage, die Verhuelsdonk & Partner GmbH, 
        Georg-Glock-Str. 4, 40474 Düsseldorf, zum Sonderprüfer zu 
        bestellen, - und zwar mit folgender Prüfungsmaßgabe: 
 
 
        Der Sonderprüfer möge überprüfen: 
 
        1. ob der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2010/2011 die 
        notwendigen Maßnahmen getroffen hat, um zu gewährleisten, dass 
        die Vergütungszahlungen, die für Leistungen der 
        Vorstandsmitglieder Fromm und Wisskirchen, die von der IMW 
        Immobilien AG und/oder deren Tochtergesellschaften an die 
        Vorstandsmitglieder oder Dritte gezahlt wurden, steuerlich und 
        rechtlich, insbesondere sozialversicherungsrechtlich, zulässig 
        sind, vor allem vor dem Hintergrund, dass ein Großteil der 
        Vergütung nicht unmittelbar, sondern über Beratungsverträge an 
        Dritte geflossen ist'; 
 
 
        2. ob der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2010/2011 die 
        notwendigen Maßnahmen getroffen hat, um zu gewährleisten, dass 
        die Vergütungen für Leistungen der Vorstandsmitglieder Fromm 
        und Wisskirchen, die von der IMW Immobilien AG und/oder deren 
        Tochtergesellschaften an die Verwaltungsratsmitglieder oder 
        Dritte gezahlt wurden, angemessen im Sinne von § 87 AktG sind; 
 
 
        3. ob im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften zwischen 
        der IMW Immobilien AG und ihrer Tochtergesellschaften 
        einerseits und 
 
        - Herrn Hartmut Fromm 
 
 
        - der Firma VERMAR GmbH, Berlin, 
 
 
        - der Rechtsanwaltskanzlei Buse Heberer Fromm 
 
 
        - Herrn Marcus Sebastian Wisskirchen 
 
 
        - der OFM Immobilienbeteiligung GmbH, Berlin 
 
 
        - nahen Familienangehörigen von Herrn Wisskirchen 
 
 
        - der Watermark Holdings Ltd. 
 
 
        - Unternehmen, die mit den vorgenannten 
        Gesellschaften oder Personen verbunden sind, 
 
 
         der IMW Immobilien AG und/oder ihren Tochtergesellschaften 
         Nachteile entstanden sind, die auszugleichen sind und ob die im 
         Zusammenhang mit diesen Rechtsgeschäften erforderliche 
         aktienrechtliche Sorgfalt eingehalten wurde. Soweit sich 
         Nachteile ergeben, soll der Sonderprüfer diese Nachteile 
         geldmäßig beziffern; 
 
 
   4.    ob der Vorstand und der Aufsichtsrat bei der 
         Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlungen im 
         Geschäftsjahr 2010/2011 die notwendige Sorgfalt haben walten 
         lassen, insbesondere nur Maßnahmen zur Abstimmung vorgeschlagen 
         haben, die im Interesse der IMW Immobilien AG lagen; 
 
 
   5.    ob - soweit dies nicht schon von Ziffer 4 erfasst 
         ist, wenn über diese Ziffer 4 Beschluss gefasst wird - der 
         Vorstand und der Aufsichtsrat bei der Vorbereitung und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 23, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.