DJ DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2012 in Rheinhausenhalle, Beethovenstr. 20, 47226 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2012 in Rheinhausenhalle, Beethovenstr. 20, 47226 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 23.05.2012 / 15:13 =-------------------------------------------------------------------- IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft Duisburg ISIN DE0006131204 WKN 613120 Wir laden unsere Aktionäre zu unserer ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG am Donnerstag, 05. Juli 2012, 10.00 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr) in der Rheinhausenhalle, Beethovenstraße 20, 47226 Duisburg, ein. Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2011 sowie des zu einem Bericht zusammengefassten Lageberichts für die IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. (4) HGB und § 315 Abs. (4) HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011. Der Aufsichtsrat hat den geprüften Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher kein Beschluss zu fassen. 2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 4. Wahl des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Risikoprüfungsausschusses - vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer zu bestellen, und zwar für a) das Geschäftsjahr 2012 sowie b) die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. (5), 37y Nr. 2 WpHG bis zur nächsten Hauptversammlung für den Fall, dass sich der Vorstand für eine prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzberichts enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts entscheidet. 5. Beschlussfassung über Satzungsänderungen Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen: a) § 14 Abs. (4) der Satzung wird insgesamt wie folgt neu gefasst: '(4) Der Aufsichtsrat bestellt jeweils den Vorsitzenden eines Ausschusses'. b) § 16 Abs. (4) der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '(4) Ein abwesendes Aufsichtsratsmitglied kann eine schriftliche Stimmabgabe auch durch ein anderes Aufsichtsratsmitglied überreichen lassen oder telefonisch an der Sitzung teilnehmen.' c) § 24 der Satzung wird insgesamt wie folgt neu gefasst: 'Für die Niederschrift gelten die gesetzlichen Regelungen.' d) § 25 Abs. (2) der Satzung wird ersatzlos gestrichen. § 25 Abs. (3) der Satzung wird zu § 25 Abs. (2) der Satzung. Auf schriftliches Verlangen einer Aktionärin, der Creativ Hotel Buenaventura S.A.U., San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria, Spanien, vom 30. März 2012 gemäß § 122 Abs. (2) AktG wird die Tagesordnung ergänzt und folgender weiterer Tagesordnungspunkt und Beschlussvorschlag bekannt gemacht: 6. Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat: Die in der Hauptversammlung vom 5. Juli 2007 zu TOP 5 gewählten Aufsichtsratsmitglieder, also die Herren Miguel Angel Barber Guerra, Andrés Fermoso Labra, Antonio Rodríguez Pérez und Roberto López Sánchez, scheiden mit Ende ihrer Amtszeit mit Ablauf der Hauptversammlung am 05.07.2012 aus dem Aufsichtsrat aus. Die Aktionärin Creativ Hotel Buenaventura S.A.U., San Bartolomé de Tirajana, schlägt vor, bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 beschließt, die folgenden Personen als Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelwahl zu wählen. * Herr Miguel Angel Barber Guerra wohnt in Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria und übt seinen Beruf als Steuerberater und Wirschaftsprüfer als Alleininhaber der Kanzlei Barber Asociados in Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria aus. * Herr Roberto López Sánchez wohnt in San Bartolomé de Tirjana, Gran Canaria und übt seinen Beruf als Geschäftsführer der Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. in San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria aus. * Herr Antonio Rodríguez Pérez wohnt in Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria und übt seinen Beruf als Geschäftsführer der Lorcar Asesores S.L., in Las Palmas, Gran Canaria aus. * Herr Andrés Fermoso Labra wohnt in San Agustín, San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria und übt seinen Beruf als Geschäftsführer der Hijos de Francisco López Sánchez S.A. in Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria aus. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 ff. AktG sowie §§ 1 und 4 Drittelbeteiligungsgesetz aus 9 Mitgliedern zusammen, von denen 6 als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner durch die Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Angaben gemäß § 125 Abs. (1) Satz 3 AktG: Zum Zeitpunkt des Tagesordnungsergänzungsverlangens und der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Juli 2012 Miguel Angel Barber Guerra, keine Mitgliedschaft in gesetzlichen Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: * Galarza Atlantico (Galaco), S.A. * Servatur, S.A. * Expomeloneras, S.A. Roberto López Sánchez, keine Mitgliedschaft in gesetzlichen Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: * Altamarena S.A. * Casticar, S. A. * Dolcan, S.A. * Hijos de Francisco López Sánchez, S.A. * Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A. * Lopesan Touristik, S.A. * Maspalomas Resort, S.L. * Oasis Beach Maspalomas, S.L. * Promociones Faro, S.A. * R.M.R. Hotel Consulting, S.L. * Expomeloneras, S.A. * Megahotel Faro, S.L. * Meloneras Golf, S.L. * Trabajos y Servicios Canarias, S.L. * Varadero Center, S.L. * Áridos Canarias, S.A. * Bitumex, S.A. * Creativ Hotel Buenaventura, S.A.U. * Dehesa de Jandía, S.A. * Explotaciones Jandía, S.A. * Hormigones Maspalomas, S.A. * Insular Canaria de Promociones Inmobiliarias, S.A. * Invertur Helsan, S.L. * Jandía Dunas, S.A. Antonio Rodríguez Pérez, keine Mitgliedschaft in gesetzlichen Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: * LORCAR ASESORES S.L. * Bahía Meloneras, S.C.P. * Casticar, S.A. (Inmobiliaria) * Expomeloneras, S.A. * Telefaro 2000 Comunicaciones, S.L. * Islagas, S.L. Andrés Fermoso Labra, keine Mitgliedschaft in gesetzlichen Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: * Expomeloneras, S.A. * Gran Casino Costa Meloneras, S.A. Außerdem wird auf schriftliches Verlangen einer Aktionärin, der Creativ Hotel Buenaventura S.A.U., San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria, Spanien, vom 30. März 2012 gemäß § 122 Abs. (2) AktG die Tagesordnung ergänzt und werden folgende weitere Tagesordnungspunkte und Beschlussvorschläge bekannt gemacht:
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May 23, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)
DJ DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK -2-
7. Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG bezogen auf die Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 10. Juli 2008 zu Punkt 4 der Tagesordnung über die Wahl der Herren Klaus Theodor Said und Manuel less Blanco zu Mitgliedern des Aufsichtsrats Die Hauptversammlung vom 10. Juli 2008 hat zu Punkt 4 der Tagesordnung die von einer Aktionärin im Wege des Gegenantrags beantragte Wahl der Herren Klaus Theodor Said und Manuel less Blanco zu Mitgliedern des Aufsichtsrats abgelehnt. Dieser Beschluss und die zu seiner Bestätigung gefassten Beschlüsse sind angefochten worden. Die Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. schlägt vor, folgenden Bestätigungsbeschluss zu fassen. 'Der zu Punkt 4 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 10. Juli 2008 gefasste Beschluss, die Wahl der Herren Klaus Theodor Said und Manuel less Blanco zu Mitgliedern des Aufsichtsrats abzulehnen, wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.' 8. Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG bezogen auf die Beschlussfassung zu Punkt 4 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 10. Juli 2008 über Wahlen zum Aufsichtsrat Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 10. Juli 2008 hat zu Punkt 4 der Tagesordnung beschlossen, bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 beschließt, Herrn Santiago de Armas Fariña sowie Herrn Dr. Hans Vieregge wieder zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. Diese Beschlüsse und die zu ihrer Bestätigung gefassten Beschlüsse sind angefochten worden. Der Wahl lag folgender Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats zugrunde: 'Die Amtszeit der Herren Santiago de Armas Fariña und Dr. Hans Vieregge als Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 10. Juli 2008. Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 beschließt, die folgenden Herren als Mitglieder des Aufsichtsrats wieder zu wählen: * Santiago de Armas Fariña, Rechtsanwalt und Steuerberater, Las Palmas, Gran Canaria * Dr. Hans Vieregge, ehemaliges Vorstandsmitglied Nord/LB, Norddeutsche Landesbank, Hannover Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 10 Absatz (1) der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 ff. AktG sowie §§ 1 und 4 Drittelbeteiligungsgesetz aus 9 Mitgliedern zusammen, von denen 6 als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner durch die Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Im Falle seiner Wiederwahl soll Herr Santiago de Armas Fariña erneut zur Wahl zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats vorgeschlagen werden.' Herr Santiago de Armas Fariña wohnt in Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, und übt seinen Beruf als Partner der Kanzlei S. de Armas y Asociados, S.L., Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, aus. Herr Dr. Hans Vieregge wohnt nach wie vor in Hannover und ist ehemaliges Vorstandsmitglied der Norddeutschen Landesbank Nord LB. Die Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. schlägt vor, folgende Bestätigungsbeschlüsse zu fassen: a) 'Der zu Punkt 4 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 10. Juli 2008 gefasste Beschluss, Herrn Santiago de Armas Fariña zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen, wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.' b) 'Der zu Punkt 4 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 10. Juli 2008 gefasste Beschluss, Herrn Dr. Hans Vieregge zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen, wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.' Angaben gemäß § 125 Abs. (1) Satz 3 AktG: a) Zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Juli 2008 Santiago de Armas Fariña, keine Mitgliedschaft in gesetzlichen Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: * S. de Armas y Asociados, S.L. * Dolcan, S.A. * Megahotel Faro, S.L. * Bitumex, S.A. * Puerto Deportivo Pasito Blanco (Canarias), S.L. * SAF Consultores, S.L. * Hijos de Francisco López Sánchez, S.A. * Maspalomas Golf, S.A. * Meloneras Golf, S.A. * Altamarena, S.A. * Casticar, S.A. * Creativ Hotel Buenaventura, S.A.U. * Expomeloneras, S.A. * Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A. * Lopesan Touristik S.A. * Lorcar Asesores, S.L. * Oasis Beach Maspalomas, S.L. * Promociones Faro, S.A. * Áridos Canarios, S.L. * Hormigones Maspalomas, S.L. Dr. Hans Vieregge, Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: * AWD Holding AG, Hannover * Blohm & Voss Shipyards GmbH, Hamburg * Emsland Stärke GmbH, Emlichhausen Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: * Oeseder Möbel Industrie, Mathias Wieman GmbH & Co. KG * CONTI Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co. KG 'Conti Basel', München * CONTI 147. Schiffahrts GmbH & Co. KG 'Conti Equator', München * Siepmann-Werke GmbH & Co. KG, Warstein * GEBAB Konzeptions- und Emissionsges. mbH, Meerbusch b) Zum Zeitpunkt des Tagesordnungsergänzungsverlangens und der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Juli 2012 Santiago de Armas Fariña, keine Mitgliedschaft in gesetzlichen Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: * S. de Armas y Asociados, S.L. * Dolcan, S.A. * Megahotel Faro, S.L. * Bitumex, S.A. * SAF Consultores, S.L. * Meloneras Golf, S.A. * Altamarena, S.A. * Casticar, S.A. * Expomeloneras, S.A. * Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A. * Lopesan Touristik S.A. * Lorcar Asesores, S.L. * Oasis Beach Maspalomas, S.L. * Promociones Faro, S.A. * Áridos Canarios, S.L. * Hormigones Maspalomas, S.L. * Maspalomas Resort S.L. * Go People S.L. Dr. Hans Vieregge, Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: * AWD Holding AG, Hannover * Blohm & Voss Shipyards GmbH, Hamburg * Emsland Stärke GmbH, Emlichheim * Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG, Flensburg * GEBAB AG, Meerbusch Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: * CONTI Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co. KG 'Conti Basel', München * CONTI 147. Schiffahrts GmbH & Co. KG 'Conti Equator', München * CONTI 148. Schiffahrts GmbH & Co.KG, 'Conti Greenland', München * Siepmann-Werke GmbH & Co. KG, Warstein Unterlagen Folgende Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft www.ifahotels.com unter der Rubrik 'Unternehmen / Aktienrechtliche Informationen / Hauptversammlung' zugänglich: * die Einberufung mit der Tagesordnung der Hauptversammlung; * der Jahresabschluss der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2011, * der zu einem Bericht zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2011 nebst dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. (4) HGB und § 315 Abs. (4) HGB, * der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011. Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung in deutscher oder englischer Sprache und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der im Anschluss genannten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung, d. h. bis zum 28.
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May 23, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)
DJ DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK -3-
Juni 2012, 24:00 Uhr (MESZ) zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind dabei nicht mitzurechnen. IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center Prannerstraße 8 80333 München Fax: +49 (0) 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes, der in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen hat, muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 14. Juni 2012 (00:00 Uhr, MESZ), beziehen. Der Tag der Hauptversammlung ist dabei nicht mitzurechnen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen. Bedeutung des Nachweisstichtages (Record Date) Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, sofern sie hierzu nicht von einem Aktionär bevollmächtigt werden. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung. Verfahren für die Stimmabgabe Das Stimmrecht kann persönlich, durch Bevollmächtigte (zum Beispiel durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person), durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder per Briefwahl ausgeübt werden. a) Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Dies gilt nicht bei den in § 135 AktG genannten Bevollmächtigten, d. h. bei der Ausübung des Stimmrechts durch Kreditinstitute und geschäftsmäßig Handelnde. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Ein Formular zur Erteilung einer Vollmacht kann auf der Internetseite der Gesellschaft www.ifahotels.com unter der Rubrik 'Unternehmen / Aktienrechtliche Informationen / Hauptversammlung' heruntergeladen werden. Ein Formular zur Erteilung einer Vollmacht erhalten die Aktionäre zudem mit der Eintrittskarte. Der Nachweis der Bevollmächtigung oder der Widerruf der Vollmacht muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse oder E-Mail-Adresse erfolgen: IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center Prannerstraße 8 80333 München Fax: +49 (0) 89 30903-74675 E-Mail: IFA-HV2012@computershare.de b) Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären die Möglichkeit der Stimmrechtsvertretung durch von ihr benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter an. Auch in diesen Fällen ist für eine rechtzeitige Anmeldung Sorge zu tragen. Um den Aktionären die Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu erleichtern, erhalten sie mit der Eintrittskarte ein Formular. Ein entsprechendes Formular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.ifahotels.com unter der Rubrik 'Unternehmen / Aktienrechtliche Informationen / Hauptversammlung' heruntergeladen werden. Vollmachten nebst Weisungen für die Stimmrechtsvertreter, deren Widerruf oder Änderungen der Weisungen müssen durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft spätestens am 3. Juli 2012, 24:00 Uhr (MESZ) an folgende Adresse oder E-Mail-Adresse erfolgen: IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center Prannerstraße 8 80333 München Fax: +49 (0) 89 30903-74675 E-Mail: IFA-HV2012@computershare.de Im Übrigen gelten die Ausführungen zum Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten entsprechend. c) Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl Der Vorstand hat beschlossen, eine Stimmabgabe mittels Briefwahl vorzusehen. Deshalb kann das Stimmrecht auch, ohne an der Versammlung teilzunehmen, auf diesem Wege ausgeübt werden. Die Stimmabgabe mittels Briefwahl sowie ihr Widerruf haben schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation zu erfolgen. Bevollmächtigte Kreditinstitute dürfen sich gem. § 135 Abs. 5 Satz 3 AktG der Briefwahlmöglichkeit bedienen. Auch in diesen Fällen ist für eine rechtzeitige Anmeldung mit Nachweis des Anteilsbesitzes Sorge zu tragen, selbst wenn der Briefwähler aktienrechtlich kein Teilnehmer der Hauptversammlung ist. Ein Formular zur Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.ifahotels.com unter der Rubrik 'Unternehmen / Aktienrechtliche Informationen / Hauptversammlung' heruntergeladen werden. Die Aktionäre erhalten ein Formular zur Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl zudem mit der Eintrittskarte. Briefwahlstimmen, deren Widerruf oder Änderung können bis zum Ablauf des 3. Juli 2012, 24:00 Uhr (MESZ), entweder in Textform oder auf elektronischem Weg unter der folgenden Adresse abgegeben werden: IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center Prannerstraße 8 80333 München Fax: +49 (0) 89 30903-74675 E-Mail.: IFA-HV2012@computershare.de Zur Fristwahrung ist der Eingang bei der Gesellschaft entscheidend. Auch nach Abstimmung per Briefwahl ist ein Aktionär zur persönlichen Teilnahme an der Versammlung berechtigt, sofern er die Teilnahmebedingungen erfüllt. Die persönliche Anmeldung durch den Aktionär oder seinen Vertreter am Zugang zur Versammlung gilt als Widerruf der Briefwahlstimmen. Im Wege der Briefwahl kann ein Aktionär nur an Abstimmungen über solche Anträge teilnehmen, zu denen es mit dieser Einladung oder später bekanntgemachte Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat oder von Aktionären gibt. d) Rangfolge Wenn Briefwahlstimmen und Vollmachten nebst Weisungen für die Stimmrechtsvertreter eingehen, werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. Wenn Briefwahlstimmen oder Vollmachten nebst Weisungen für die Stimmrechtsvertreter auf unterschiedlichen Übermittlungswegen eingehen und nicht feststellbar ist, welche Erklärung zuletzt abgegeben wurde, werden erteilte Briefwahlstimmen oder Vollmachten nebst Weisungen für die Stimmrechtsvertreter in folgender Rangfolge berücksichtigt: E-Mail, Telefax und zuletzt Papierform. Rechte der Aktionäre Recht zur Ergänzung der Tagesordnung Gemäß § 122 Abs. (2) AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro, das sind 192.308 Stückaktien, erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Dieses Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, d. h. bis
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May 23, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)
spätestens 4. Juni 2012, 24:00 Uhr (MESZ) zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind dabei nicht mitzurechnen. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Wir bitten, derartige Verlangen an die im Anschluss genannte Adresse der Gesellschaft zu richten. IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft Vorstand Düsseldorfer Str. 50 47051 Duisburg Recht auf Gegenanträge und Wahlvorschläge Die Aktionäre haben das Recht, Gegenanträge zu bestimmten Tagesordnungspunkten zu stellen. Gegenanträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. (1) AktG sind zu begründen und müssen, damit sie mit einer evtl. Stellungnahme der Gesellschaft auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, dieser mindestens 14 Tage vor der Versammlung, d. h. bis zum Mittwoch, den 20. Juni 2012, 24:00 Uhr (MESZ), unter der im Anschluss genannten Adresse übersandt werden. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind dabei nicht mitzurechnen. IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft Vorstand Düsseldorfer Str. 50 47051 Duisburg Fax: +49 (0) 2 03 9 92 76 92 Gegenanträge sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden auf der Internetseite der Gesellschaft www.ifahotels.com unter der Rubrik 'Unternehmen / Aktienrechtliche Informationen / Hauptversammlung' unverzüglich veröffentlicht. Der Gegenantrag sowie der Wahlvorschlag brauchen unter den in § 126 Abs. (2) AktG genannten Bedingungen nicht zugänglich gemacht zu werden; im Falle der Begründung des Gegenantrags wird diese in den Fällen des § 126 Abs. (2) AktG nicht zugänglich gemacht, speziell wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Diese Regelungen finden auf Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern nach § 127 AktG mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen. Auskunftsrecht Gemäß § 131 AktG wird jedem Aktionär, der an der Hauptversammlung teilnimmt, auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft erteilt, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Ebenso erstreckt sich das Auskunftsrecht auf die im Konzernabschluss und Konzernlagebericht einbezogenen Unternehmen. Die Stimmrechtsvollmacht berechtigt zur Ausübung des Auskunftsrechts. Der Vorstand ist berechtigt, in bestimmten, im Aktiengesetz abschließend geregelten Fällen (§ 131 Abs. (3) AktG) die Auskunft zu verweigern, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Um die Hauptversammlung in einem zeitlich angemessenen Rahmen durchzuführen, ist der Vorsitzende der Versammlung beim Vorliegen einer Vielzahl von Wortmeldungen nach § 131 Abs. (2) Satz 2 AktG in Verbindung mit § 22 Abs. (3) der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken. Hinweis zu sonstigen Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft nach § 124 a AktG: Auf der Internetseite der Gesellschaft www.ifahotels.com unter der Rubrik 'Unternehmen / Aktienrechtliche Informationen / Hauptversammlung' sind vom Tag der Einberufung an zugänglich: * der Inhalt der Einberufung, die die Erläuterung zu TOP 1 enthält, zu dem kein Beschluss gefasst werden soll * die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen (vgl. oben Unterlagen); * die Angaben über die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, einschließlich getrennter Angaben zur Gesamtzahl für jede Aktiengattung (vgl. auch nachfolgend Angaben nach § 30b Abs. (1) Nr. 1 WpHG; * die Formulare, die bei Stimmabgabe durch Vertretung zu verwenden sind; * die Formulare, die bei der Stimmabgabe durch Briefwahl zu verwenden sind; * ein etwaiges nach Einberufung der Versammlung bei der Gesellschaft eingegangenes Verlangen von Aktionären im Sinne von § 122 Abs. (2) AktG (unverzüglich nach Zugang). Zusätzliche Angaben gemäß § 30b Abs. (1) Nr. 1 WpHG Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 17.160.000 und ist eingeteilt in 6.600.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält hiervon 76.805 eigene Aktien, welche gemäß § 71b AktG nicht stimmberechtigt sind. Duisburg, im Mai 2012 IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft Der Vorstand =-------------------------------------------------------------------- 23.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de =-------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT Düsseldorfer Strasse 50 47051 Duisburg Deutschland Telefon: +49 203 9927621 Fax: +49 203 9927692 E-Mail: mhanssen@ifahotels.com Internet: http://www.lopesan.com/de/ifa-hotels.html ISIN: DE0006131204 WKN: 613120 Ende der Mitteilung DGAP News-Service =-------------------------------------------------------------------- 171200 23.05.2012
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May 23, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)