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DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK -4-

DJ DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2012 in Rheinhausenhalle, Beethovenstr. 20, 47226 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2012 in Rheinhausenhalle, 
Beethovenstr. 20, 47226 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
23.05.2012 / 15:13 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft 
 
   Duisburg 
 
 
   ISIN DE0006131204 
   WKN 613120 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu unserer 
   ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
   am Donnerstag, 05. Juli 2012, 10.00 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr) 
   in der Rheinhausenhalle, Beethovenstraße 20, 47226 Duisburg, ein. 
 
   Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und des gebilligten 
           Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2011 sowie des zu 
           einem Bericht zusammengefassten Lageberichts für die IFA Hotel 
           & Touristik Aktiengesellschaft und den Konzern, des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 
           Abs. (4) HGB und § 315 Abs. (4) HGB sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011. 
           Der Aufsichtsrat hat den geprüften Jahresabschluss und 
           Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss 
           festgestellt. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher kein 
           Beschluss zu fassen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers 
           Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des 
           Risikoprüfungsausschusses - vor, die Deloitte & Touche GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
           Abschlussprüfer zu bestellen, und zwar für 
 
 
       a)    das Geschäftsjahr 2012 sowie 
 
 
       b)    die prüferische Durchsicht des verkürzten 
             Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. (5), 
             37y Nr. 2 WpHG bis zur nächsten Hauptversammlung für den 
             Fall, dass sich der Vorstand für eine prüferische Durchsicht 
             des im Halbjahresfinanzberichts enthaltenen verkürzten 
             Abschlusses und Zwischenlageberichts entscheidet. 
 
 
 
     5.    Beschlussfassung über Satzungsänderungen 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende 
           Satzungsänderungen zu beschließen: 
 
 
       a)    § 14 Abs. (4) der Satzung wird insgesamt wie 
             folgt neu gefasst: 
 
 
             '(4) Der Aufsichtsrat bestellt jeweils den Vorsitzenden 
             eines Ausschusses'. 
 
 
       b)    § 16 Abs. (4) der Satzung wird wie folgt neu 
             gefasst: 
 
 
             '(4) Ein abwesendes Aufsichtsratsmitglied kann eine 
             schriftliche Stimmabgabe auch durch ein anderes 
             Aufsichtsratsmitglied überreichen lassen oder telefonisch an 
             der Sitzung teilnehmen.' 
 
 
       c)    § 24 der Satzung wird insgesamt wie folgt neu 
             gefasst: 
 
 
             'Für die Niederschrift gelten die gesetzlichen Regelungen.' 
 
 
       d)    § 25 Abs. (2) der Satzung wird ersatzlos 
             gestrichen. § 25 Abs. (3) der Satzung wird zu § 25 Abs. (2) 
             der Satzung. 
 
 
 
           Auf schriftliches Verlangen einer Aktionärin, der Creativ 
           Hotel Buenaventura S.A.U., San Bartolomé de Tirajana, Gran 
           Canaria, Spanien, vom 30. März 2012 gemäß § 122 Abs. (2) AktG 
           wird die Tagesordnung ergänzt und folgender weiterer 
           Tagesordnungspunkt und Beschlussvorschlag bekannt gemacht: 
 
 
     6.    Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat: 
           Die in der Hauptversammlung vom 5. Juli 2007 zu TOP 5 
           gewählten Aufsichtsratsmitglieder, also die Herren Miguel 
           Angel Barber Guerra, Andrés Fermoso Labra, Antonio Rodríguez 
           Pérez und Roberto López Sánchez, scheiden mit Ende ihrer 
           Amtszeit mit Ablauf der Hauptversammlung am 05.07.2012 aus dem 
           Aufsichtsrat aus. 
 
 
           Die Aktionärin Creativ Hotel Buenaventura S.A.U., San 
           Bartolomé de Tirajana, schlägt vor, bis zur Hauptversammlung, 
           die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2012 beschließt, die folgenden Personen als 
           Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelwahl zu wählen. 
 
 
 
 
         *     Herr Miguel Angel Barber Guerra wohnt in Las 
               Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria und übt seinen Beruf 
               als Steuerberater und Wirschaftsprüfer als Alleininhaber 
               der Kanzlei Barber Asociados in Las Palmas de Gran 
               Canaria, Gran Canaria aus. 
 
 
         *     Herr Roberto López Sánchez wohnt in San 
               Bartolomé de Tirjana, Gran Canaria und übt seinen Beruf 
               als Geschäftsführer der Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. 
               in San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria aus. 
 
 
         *     Herr Antonio Rodríguez Pérez wohnt in Las 
               Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria und übt seinen Beruf 
               als Geschäftsführer der Lorcar Asesores S.L., in Las 
               Palmas, Gran Canaria aus. 
 
 
         *     Herr Andrés Fermoso Labra wohnt in San Agustín, 
               San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria und übt seinen 
               Beruf als Geschäftsführer der Hijos de Francisco López 
               Sánchez S.A. in Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria 
               aus. 
 
 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 10 Abs. 1 der Satzung der 
           Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 ff. AktG sowie §§ 1 und 4 
           Drittelbeteiligungsgesetz aus 9 Mitgliedern zusammen, von 
           denen 6 als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner durch 
           die Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist 
           an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Angaben gemäß § 125 Abs. (1) Satz 3 AktG: Zum Zeitpunkt des 
           Tagesordnungsergänzungsverlangens und der Einberufung der 
           ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Juli 2012 
 
 
           Miguel Angel Barber Guerra, keine Mitgliedschaft in 
           gesetzlichen Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleichbaren 
           in- und ausländischen Kontrollgremien: 
 
 
       *     Galarza Atlantico (Galaco), S.A. 
 
 
       *     Servatur, S.A. 
 
 
       *     Expomeloneras, S.A. 
 
 
 
           Roberto López Sánchez, keine Mitgliedschaft in gesetzlichen 
           Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien: 
 
 
       *     Altamarena S.A. 
 
 
       *     Casticar, S. A. 
 
 
       *     Dolcan, S.A. 
 
 
       *     Hijos de Francisco López Sánchez, S.A. 
 
 
       *     Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A. 
 
 
       *     Lopesan Touristik, S.A. 
 
 
       *     Maspalomas Resort, S.L. 
 
 
       *     Oasis Beach Maspalomas, S.L. 
 
 
       *     Promociones Faro, S.A. 
 
 
       *     R.M.R. Hotel Consulting, S.L. 
 
 
       *     Expomeloneras, S.A. 
 
 
       *     Megahotel Faro, S.L. 
 
 
       *     Meloneras Golf, S.L. 
 
 
       *     Trabajos y Servicios Canarias, S.L. 
 
 
       *     Varadero Center, S.L. 
 
 
       *     Áridos Canarias, S.A. 
 
 
       *     Bitumex, S.A. 
 
 
       *     Creativ Hotel Buenaventura, S.A.U. 
 
 
       *     Dehesa de Jandía, S.A. 
 
 
       *     Explotaciones Jandía, S.A. 
 
 
       *     Hormigones Maspalomas, S.A. 
 
 
       *     Insular Canaria de Promociones Inmobiliarias, 
             S.A. 
 
 
       *     Invertur Helsan, S.L. 
 
 
       *     Jandía Dunas, S.A. 
 
 
 
           Antonio Rodríguez Pérez, keine Mitgliedschaft in gesetzlichen 
           Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien: 
 
 
       *     LORCAR ASESORES S.L. 
 
 
       *     Bahía Meloneras, S.C.P. 
 
 
       *     Casticar, S.A. (Inmobiliaria) 
 
 
       *     Expomeloneras, S.A. 
 
 
       *     Telefaro 2000 Comunicaciones, S.L. 
 
 
       *     Islagas, S.L. 
 
 
 
           Andrés Fermoso Labra, keine Mitgliedschaft in gesetzlichen 
           Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien: 
 
 
       *     Expomeloneras, S.A. 
 
 
       *     Gran Casino Costa Meloneras, S.A. 
 
 
 
           Außerdem wird auf schriftliches Verlangen einer Aktionärin, 
           der Creativ Hotel Buenaventura S.A.U., San Bartolomé de 
           Tirajana, Gran Canaria, Spanien, vom 30. März 2012 gemäß § 122 
           Abs. (2) AktG die Tagesordnung ergänzt und werden folgende 
           weitere Tagesordnungspunkte und Beschlussvorschläge bekannt 
           gemacht: 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 23, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)

DJ DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK -2-

7.    Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG bezogen auf 
           die Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 10. Juli 2008 zu 
           Punkt 4 der Tagesordnung über die Wahl der Herren Klaus 
           Theodor Said und Manuel less Blanco zu Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats 
           Die Hauptversammlung vom 10. Juli 2008 hat zu Punkt 4 der 
           Tagesordnung die von einer Aktionärin im Wege des Gegenantrags 
           beantragte Wahl der Herren Klaus Theodor Said und Manuel less 
           Blanco zu Mitgliedern des Aufsichtsrats abgelehnt. Dieser 
           Beschluss und die zu seiner Bestätigung gefassten Beschlüsse 
           sind angefochten worden. 
 
 
           Die Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. schlägt vor, folgenden 
           Bestätigungsbeschluss zu fassen. 
 
 
           'Der zu Punkt 4 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 10. 
           Juli 2008 gefasste Beschluss, die Wahl der Herren Klaus 
           Theodor Said und Manuel less Blanco zu Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats abzulehnen, wird gemäß § 244 Satz 1 AktG 
           bestätigt.' 
 
 
     8.    Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG bezogen auf 
           die Beschlussfassung zu Punkt 4 der Tagesordnung der 
           Hauptversammlung vom 10. Juli 2008 über Wahlen zum 
           Aufsichtsrat 
           Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 10. Juli 2008 hat zu 
           Punkt 4 der Tagesordnung beschlossen, bis zur 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats 
           für das Geschäftsjahr 2012 beschließt, Herrn Santiago de Armas 
           Fariña sowie Herrn Dr. Hans Vieregge wieder zu Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats zu wählen. Diese Beschlüsse und die zu ihrer 
           Bestätigung gefassten Beschlüsse sind angefochten worden. 
           Der Wahl lag folgender Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats 
           zugrunde: 
 
 
           'Die Amtszeit der Herren Santiago de Armas Fariña und Dr. Hans 
           Vieregge als Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der 
           Hauptversammlung am 10. Juli 2008. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Hauptversammlung, die 
           über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2012 beschließt, die folgenden Herren als Mitglieder des 
           Aufsichtsrats wieder zu wählen: 
 
 
 
 
            * Santiago de Armas Fariña, Rechtsanwalt und 
            Steuerberater, Las Palmas, Gran Canaria 
 
 
            * Dr. Hans Vieregge, ehemaliges Vorstandsmitglied 
            Nord/LB, Norddeutsche Landesbank, Hannover 
 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 10 Absatz (1) der Satzung 
           der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 ff. AktG sowie §§ 1 
           und 4 Drittelbeteiligungsgesetz aus 9 Mitgliedern zusammen, 
           von denen 6 als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner 
           durch die Hauptversammlung gewählt werden. Die 
           Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Im Falle seiner Wiederwahl soll Herr Santiago de Armas Fariña 
           erneut zur Wahl zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats 
           vorgeschlagen werden.' 
 
 
           Herr Santiago de Armas Fariña wohnt in Las Palmas de Gran 
           Canaria, Gran Canaria, und übt seinen Beruf als Partner der 
           Kanzlei S. de Armas y Asociados, S.L., Las Palmas de Gran 
           Canaria, Gran Canaria, aus. 
 
 
           Herr Dr. Hans Vieregge wohnt nach wie vor in Hannover und ist 
           ehemaliges Vorstandsmitglied der Norddeutschen Landesbank Nord 
           LB. 
 
 
           Die Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. schlägt vor, folgende 
           Bestätigungsbeschlüsse zu fassen: 
 
 
       a)    'Der zu Punkt 4 der Tagesordnung der 
             Hauptversammlung vom 10. Juli 2008 gefasste Beschluss, Herrn 
             Santiago de Armas Fariña zum Mitglied des Aufsichtsrats zu 
             wählen, wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.' 
 
 
       b)    'Der zu Punkt 4 der Tagesordnung der 
             Hauptversammlung vom 10. Juli 2008 gefasste Beschluss, Herrn 
             Dr. Hans Vieregge zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen, 
             wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.' 
 
 
 
           Angaben gemäß § 125 Abs. (1) Satz 3 AktG: 
 
 
       a)    Zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen 
             Hauptversammlung vom 10. Juli 2008 
 
 
             Santiago de Armas Fariña, keine Mitgliedschaft in 
             gesetzlichen Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in 
             vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: 
 
 
         *     S. de Armas y Asociados, S.L. 
 
 
         *     Dolcan, S.A. 
 
 
         *     Megahotel Faro, S.L. 
 
 
         *     Bitumex, S.A. 
 
 
         *     Puerto Deportivo Pasito Blanco (Canarias), S.L. 
 
 
         *     SAF Consultores, S.L. 
 
 
         *     Hijos de Francisco López Sánchez, S.A. 
 
 
         *     Maspalomas Golf, S.A. 
 
 
         *     Meloneras Golf, S.A. 
 
 
         *     Altamarena, S.A. 
 
 
         *     Casticar, S.A. 
 
 
         *     Creativ Hotel Buenaventura, S.A.U. 
 
 
         *     Expomeloneras, S.A. 
 
 
         *     Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A. 
 
 
         *     Lopesan Touristik S.A. 
 
 
         *     Lorcar Asesores, S.L. 
 
 
         *     Oasis Beach Maspalomas, S.L. 
 
 
         *     Promociones Faro, S.A. 
 
 
         *     Áridos Canarios, S.L. 
 
 
         *     Hormigones Maspalomas, S.L. 
 
 
 
             Dr. Hans Vieregge, Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
             Aufsichtsräten: 
 
 
         *     AWD Holding AG, Hannover 
 
 
         *     Blohm & Voss Shipyards GmbH, Hamburg 
 
 
         *     Emsland Stärke GmbH, Emlichhausen 
 
 
 
             Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
             Kontrollgremien: 
 
 
         *     Oeseder Möbel Industrie, Mathias Wieman GmbH & 
               Co. KG 
 
 
         *     CONTI Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co. KG 
               'Conti Basel', München 
 
 
         *     CONTI 147. Schiffahrts GmbH & Co. KG 'Conti 
               Equator', München 
 
 
         *     Siepmann-Werke GmbH & Co. KG, Warstein 
 
 
         *     GEBAB Konzeptions- und Emissionsges. mbH, 
               Meerbusch 
 
 
 
       b)    Zum Zeitpunkt des 
             Tagesordnungsergänzungsverlangens und der Einberufung der 
             ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Juli 2012 
 
 
             Santiago de Armas Fariña, keine Mitgliedschaft in 
             gesetzlichen Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in 
             vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: 
 
 
         *     S. de Armas y Asociados, S.L. 
 
 
         *     Dolcan, S.A. 
 
 
         *     Megahotel Faro, S.L. 
 
 
         *     Bitumex, S.A. 
 
 
         *     SAF Consultores, S.L. 
 
 
         *     Meloneras Golf, S.A. 
 
 
         *     Altamarena, S.A. 
 
 
         *     Casticar, S.A. 
 
 
         *     Expomeloneras, S.A. 
 
 
         *     Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A. 
 
 
         *     Lopesan Touristik S.A. 
 
 
         *     Lorcar Asesores, S.L. 
 
 
         *     Oasis Beach Maspalomas, S.L. 
 
 
         *     Promociones Faro, S.A. 
 
 
         *     Áridos Canarios, S.L. 
 
 
         *     Hormigones Maspalomas, S.L. 
 
 
         *     Maspalomas Resort S.L. 
 
 
         *     Go People S.L. 
 
 
 
             Dr. Hans Vieregge, Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
             Aufsichtsräten: 
 
 
         *     AWD Holding AG, Hannover 
 
 
         *     Blohm & Voss Shipyards GmbH, Hamburg 
 
 
         *     Emsland Stärke GmbH, Emlichheim 
 
 
         *     Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG, Flensburg 
 
 
         *     GEBAB AG, Meerbusch 
 
 
 
             Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
             Kontrollgremien: 
 
 
         *     CONTI Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co. KG 
               'Conti Basel', München 
 
 
         *     CONTI 147. Schiffahrts GmbH & Co. KG 'Conti 
               Equator', München 
 
 
         *     CONTI 148. Schiffahrts GmbH & Co.KG, 'Conti 
               Greenland', München 
 
 
         *     Siepmann-Werke GmbH & Co. KG, Warstein 
 
 
 
 
   Unterlagen 
   Folgende Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an 
   über die Internetseite der Gesellschaft www.ifahotels.com unter der 
   Rubrik 'Unternehmen / Aktienrechtliche Informationen / 
   Hauptversammlung' zugänglich: 
 
     *     die Einberufung mit der Tagesordnung der 
           Hauptversammlung; 
 
 
     *     der Jahresabschluss der IFA Hotel & Touristik 
           Aktiengesellschaft und der Konzernabschluss für das 
           Geschäftsjahr 2011, 
 
 
     *     der zu einem Bericht zusammengefasste Lagebericht 
           und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2011 nebst dem 
           erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 
           Abs. (4) HGB und § 315 Abs. (4) HGB, 
 
 
     *     der Bericht des Aufsichtsrats über das 
           Geschäftsjahr 2011. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
   Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die 
   Anmeldung in deutscher oder englischer Sprache und der Nachweis der 
   Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der im Anschluss genannten 
   Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung, d. h. bis zum 28. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 23, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)

DJ DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK -3-

Juni 2012, 24:00 Uhr (MESZ) zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und 
   der Tag des Zugangs sind dabei nicht mitzurechnen. 
 
           IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft 
           c/o Computershare Operations Center 
           Prannerstraße 8 
           80333 München 
           Fax: +49 (0) 89 30903-74675 
           E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
 
   Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter 
   besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
   Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes, der in deutscher oder 
   englischer Sprache zu erfolgen hat, muss sich auf den Beginn des 
   einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 14. 
   Juni 2012 (00:00 Uhr, MESZ), beziehen. Der Tag der Hauptversammlung 
   ist dabei nicht mitzurechnen. 
 
   Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder 
   Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu 
   verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form 
   erbracht, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   zurückweisen. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtages (Record Date) 
   Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den 
   Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
   als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record 
   Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
   haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 
   dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der 
   Hauptversammlung teilnehmen, sofern sie hierzu nicht von einem 
   Aktionär bevollmächtigt werden. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
   angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
   Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe 
   Das Stimmrecht kann persönlich, durch Bevollmächtigte (zum Beispiel 
   durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   andere Person), durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder per 
   Briefwahl ausgeübt werden. 
 
 
 
       a)    Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
             Bevollmächtigten 
             Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
             der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
             Textform. Dies gilt nicht bei den in § 135 AktG genannten 
             Bevollmächtigten, d. h. bei der Ausübung des Stimmrechts 
             durch Kreditinstitute und geschäftsmäßig Handelnde. Die 
             Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem 
             zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm 
             möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
 
             Ein Formular zur Erteilung einer Vollmacht kann auf der 
             Internetseite der Gesellschaft www.ifahotels.com unter der 
             Rubrik 'Unternehmen / Aktienrechtliche Informationen / 
             Hauptversammlung' heruntergeladen werden. Ein Formular zur 
             Erteilung einer Vollmacht erhalten die Aktionäre zudem mit 
             der Eintrittskarte. 
 
 
             Der Nachweis der Bevollmächtigung oder der Widerruf der 
             Vollmacht muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch 
             den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung 
             gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse oder 
             E-Mail-Adresse erfolgen: 
 
 
            IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft 
            c/o Computershare Operations Center 
            Prannerstraße 8 
            80333 München 
            Fax: +49 (0) 89 30903-74675 
            E-Mail: IFA-HV2012@computershare.de 
 
 
       b)    Verfahren für die Stimmabgabe durch 
             Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
             Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären die 
             Möglichkeit der Stimmrechtsvertretung durch von ihr benannte 
             weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter an. Auch in diesen 
             Fällen ist für eine rechtzeitige Anmeldung Sorge zu tragen. 
             Um den Aktionären die Stimmrechtsvertretung durch von der 
             Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu erleichtern, 
             erhalten sie mit der Eintrittskarte ein Formular. Ein 
             entsprechendes Formular kann auch auf der Internetseite der 
             Gesellschaft www.ifahotels.com unter der Rubrik 'Unternehmen 
             / Aktienrechtliche Informationen / Hauptversammlung' 
             heruntergeladen werden. 
 
 
             Vollmachten nebst Weisungen für die Stimmrechtsvertreter, 
             deren Widerruf oder Änderungen der Weisungen müssen durch 
             Erklärung gegenüber der Gesellschaft spätestens am 3. Juli 
             2012, 24:00 Uhr (MESZ) an folgende Adresse oder 
             E-Mail-Adresse erfolgen: 
 
 
            IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft 
            c/o Computershare Operations Center 
            Prannerstraße 8 
            80333 München 
            Fax: +49 (0) 89 30903-74675 
            E-Mail: IFA-HV2012@computershare.de 
 
 
 
           Im Übrigen gelten die Ausführungen zum Verfahren für die 
           Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten entsprechend. 
 
 
       c)    Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl 
             Der Vorstand hat beschlossen, eine Stimmabgabe mittels 
             Briefwahl vorzusehen. Deshalb kann das Stimmrecht auch, ohne 
             an der Versammlung teilzunehmen, auf diesem Wege ausgeübt 
             werden. Die Stimmabgabe mittels Briefwahl sowie ihr Widerruf 
             haben schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation 
             zu erfolgen. Bevollmächtigte Kreditinstitute dürfen sich 
             gem. § 135 Abs. 5 Satz 3 AktG der Briefwahlmöglichkeit 
             bedienen. Auch in diesen Fällen ist für eine rechtzeitige 
             Anmeldung mit Nachweis des Anteilsbesitzes Sorge zu tragen, 
             selbst wenn der Briefwähler aktienrechtlich kein Teilnehmer 
             der Hauptversammlung ist. 
 
 
             Ein Formular zur Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl 
             kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
             www.ifahotels.com unter der Rubrik 'Unternehmen / 
             Aktienrechtliche Informationen / Hauptversammlung' 
             heruntergeladen werden. Die Aktionäre erhalten ein Formular 
             zur Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl zudem mit der 
             Eintrittskarte. 
 
 
             Briefwahlstimmen, deren Widerruf oder Änderung können bis 
             zum Ablauf des 3. Juli 2012, 24:00 Uhr (MESZ), entweder in 
             Textform oder auf elektronischem Weg unter der folgenden 
             Adresse abgegeben werden: 
 
 
               IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft 
               c/o Computershare Operations Center 
               Prannerstraße 8 
               80333 München 
               Fax: +49 (0) 89 30903-74675 
               E-Mail.: IFA-HV2012@computershare.de 
 
 
 
             Zur Fristwahrung ist der Eingang bei der Gesellschaft 
             entscheidend. 
 
 
             Auch nach Abstimmung per Briefwahl ist ein Aktionär zur 
             persönlichen Teilnahme an der Versammlung berechtigt, sofern 
             er die Teilnahmebedingungen erfüllt. Die persönliche 
             Anmeldung durch den Aktionär oder seinen Vertreter am Zugang 
             zur Versammlung gilt als Widerruf der Briefwahlstimmen. 
 
 
             Im Wege der Briefwahl kann ein Aktionär nur an Abstimmungen 
             über solche Anträge teilnehmen, zu denen es mit dieser 
             Einladung oder später bekanntgemachte Vorschläge von 
             Vorstand und/oder Aufsichtsrat oder von Aktionären gibt. 
 
 
       d)    Rangfolge 
             Wenn Briefwahlstimmen und Vollmachten nebst Weisungen für 
             die Stimmrechtsvertreter eingehen, werden stets 
             Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. 
 
 
             Wenn Briefwahlstimmen oder Vollmachten nebst Weisungen für 
             die Stimmrechtsvertreter auf unterschiedlichen 
             Übermittlungswegen eingehen und nicht feststellbar ist, 
             welche Erklärung zuletzt abgegeben wurde, werden erteilte 
             Briefwahlstimmen oder Vollmachten nebst Weisungen für die 
             Stimmrechtsvertreter in folgender Rangfolge berücksichtigt: 
             E-Mail, Telefax und zuletzt Papierform. 
 
 
 
   Rechte der Aktionäre 
 
   Recht zur Ergänzung der Tagesordnung 
 
   Gemäß § 122 Abs. (2) AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
   500.000 Euro, das sind 192.308 Stückaktien, erreichen, verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. 
   Dieses Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss 
   der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, d. h. bis 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 23, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)

spätestens 4. Juni 2012, 24:00 Uhr (MESZ) zugehen. Der Tag der 
   Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind dabei nicht 
   mitzurechnen. 
   Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. Wir bitten, derartige Verlangen an die im Anschluss 
   genannte Adresse der Gesellschaft zu richten. 
 
           IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft 
           Vorstand 
           Düsseldorfer Str. 50 
           47051 Duisburg 
 
 
   Recht auf Gegenanträge und Wahlvorschläge 
   Die Aktionäre haben das Recht, Gegenanträge zu bestimmten 
   Tagesordnungspunkten zu stellen. Gegenanträge von Aktionären gegen 
   einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
   Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. (1) AktG sind zu begründen und 
   müssen, damit sie mit einer evtl. Stellungnahme der Gesellschaft auf 
   der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, dieser 
   mindestens 14 Tage vor der Versammlung, d. h. bis zum Mittwoch, den 
   20. Juni 2012, 24:00 Uhr (MESZ), unter der im Anschluss genannten 
   Adresse übersandt werden. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des 
   Zugangs sind dabei nicht mitzurechnen. 
 
           IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft 
           Vorstand 
           Düsseldorfer Str. 50 
           47051 Duisburg 
           Fax: +49 (0) 2 03 9 92 76 92 
 
 
   Gegenanträge sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden auf 
   der Internetseite der Gesellschaft www.ifahotels.com unter der Rubrik 
   'Unternehmen / Aktienrechtliche Informationen / Hauptversammlung' 
   unverzüglich veröffentlicht. Der Gegenantrag sowie der Wahlvorschlag 
   brauchen unter den in § 126 Abs. (2) AktG genannten Bedingungen nicht 
   zugänglich gemacht zu werden; im Falle der Begründung des Gegenantrags 
   wird diese in den Fällen des § 126 Abs. (2) AktG nicht zugänglich 
   gemacht, speziell wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
   Diese Regelungen finden auf Wahlvorschläge zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern nach § 127 AktG mit der 
   Maßgabe entsprechende Anwendung, dass Wahlvorschläge nicht begründet 
   werden müssen. 
 
   Auskunftsrecht 
   Gemäß § 131 AktG wird jedem Aktionär, der an der Hauptversammlung 
   teilnimmt, auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
   über Angelegenheiten der Gesellschaft erteilt, soweit sie zur 
   sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich 
   ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen 
   Unternehmen. Ebenso erstreckt sich das Auskunftsrecht auf die im 
   Konzernabschluss und Konzernlagebericht einbezogenen Unternehmen. Die 
   Stimmrechtsvollmacht berechtigt zur Ausübung des Auskunftsrechts. 
   Der Vorstand ist berechtigt, in bestimmten, im Aktiengesetz 
   abschließend geregelten Fällen (§ 131 Abs. (3) AktG) die Auskunft zu 
   verweigern, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger 
   kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem 
   verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. 
   Um die Hauptversammlung in einem zeitlich angemessenen Rahmen 
   durchzuführen, ist der Vorsitzende der Versammlung beim Vorliegen 
   einer Vielzahl von Wortmeldungen nach § 131 Abs. (2) Satz 2 AktG in 
   Verbindung mit § 22 Abs. (3) der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, 
   das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu 
   beschränken. 
 
   Hinweis zu sonstigen Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft 
   nach § 124 a AktG: 
   Auf der Internetseite der Gesellschaft www.ifahotels.com unter der 
   Rubrik 'Unternehmen / Aktienrechtliche Informationen / 
   Hauptversammlung' sind vom Tag der Einberufung an zugänglich: 
 
     *     der Inhalt der Einberufung, die die Erläuterung zu 
           TOP 1 enthält, zu dem kein Beschluss gefasst werden soll 
 
 
     *     die der Versammlung zugänglich zu machenden 
           Unterlagen (vgl. oben Unterlagen); 
 
 
     *     die Angaben über die Gesamtzahl der Aktien und der 
           Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, einschließlich 
           getrennter Angaben zur Gesamtzahl für jede Aktiengattung (vgl. 
           auch nachfolgend Angaben nach § 30b Abs. (1) Nr. 1 WpHG; 
 
 
     *     die Formulare, die bei Stimmabgabe durch Vertretung 
           zu verwenden sind; 
 
 
     *     die Formulare, die bei der Stimmabgabe durch 
           Briefwahl zu verwenden sind; 
 
 
     *     ein etwaiges nach Einberufung der Versammlung bei 
           der Gesellschaft eingegangenes Verlangen von Aktionären im 
           Sinne von § 122 Abs. (2) AktG (unverzüglich nach Zugang). 
 
 
   Zusätzliche Angaben gemäß § 30b Abs. (1) Nr. 1 WpHG 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 17.160.000 und ist eingeteilt in 
   6.600.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft 
   hält hiervon 76.805 eigene Aktien, welche gemäß § 71b AktG nicht 
   stimmberechtigt sind. 
 
   Duisburg, im Mai 2012 
 
   IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
23.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT 
                Düsseldorfer Strasse 50 
                47051 Duisburg 
                Deutschland 
Telefon:        +49 203 9927621 
Fax:            +49 203 9927692 
E-Mail:         mhanssen@ifahotels.com 
Internet:       http://www.lopesan.com/de/ifa-hotels.html 
ISIN:           DE0006131204 
WKN:            613120 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
171200 23.05.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 23, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)

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