DJ DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2012 in Rheinhausenhalle, Beethovenstr. 20, 47226 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2012 in Rheinhausenhalle,
Beethovenstr. 20, 47226 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
23.05.2012 / 15:13
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IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
Duisburg
ISIN DE0006131204
WKN 613120
Wir laden unsere Aktionäre zu unserer
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
am Donnerstag, 05. Juli 2012, 10.00 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr)
in der Rheinhausenhalle, Beethovenstraße 20, 47226 Duisburg, ein.
Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und des gebilligten
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2011 sowie des zu
einem Bericht zusammengefassten Lageberichts für die IFA Hotel
& Touristik Aktiengesellschaft und den Konzern, des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289
Abs. (4) HGB und § 315 Abs. (4) HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011.
Der Aufsichtsrat hat den geprüften Jahresabschluss und
Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss
festgestellt. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher kein
Beschluss zu fassen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des
Risikoprüfungsausschusses - vor, die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer zu bestellen, und zwar für
a) das Geschäftsjahr 2012 sowie
b) die prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. (5),
37y Nr. 2 WpHG bis zur nächsten Hauptversammlung für den
Fall, dass sich der Vorstand für eine prüferische Durchsicht
des im Halbjahresfinanzberichts enthaltenen verkürzten
Abschlusses und Zwischenlageberichts entscheidet.
5. Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende
Satzungsänderungen zu beschließen:
a) § 14 Abs. (4) der Satzung wird insgesamt wie
folgt neu gefasst:
'(4) Der Aufsichtsrat bestellt jeweils den Vorsitzenden
eines Ausschusses'.
b) § 16 Abs. (4) der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'(4) Ein abwesendes Aufsichtsratsmitglied kann eine
schriftliche Stimmabgabe auch durch ein anderes
Aufsichtsratsmitglied überreichen lassen oder telefonisch an
der Sitzung teilnehmen.'
c) § 24 der Satzung wird insgesamt wie folgt neu
gefasst:
'Für die Niederschrift gelten die gesetzlichen Regelungen.'
d) § 25 Abs. (2) der Satzung wird ersatzlos
gestrichen. § 25 Abs. (3) der Satzung wird zu § 25 Abs. (2)
der Satzung.
Auf schriftliches Verlangen einer Aktionärin, der Creativ
Hotel Buenaventura S.A.U., San Bartolomé de Tirajana, Gran
Canaria, Spanien, vom 30. März 2012 gemäß § 122 Abs. (2) AktG
wird die Tagesordnung ergänzt und folgender weiterer
Tagesordnungspunkt und Beschlussvorschlag bekannt gemacht:
6. Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat:
Die in der Hauptversammlung vom 5. Juli 2007 zu TOP 5
gewählten Aufsichtsratsmitglieder, also die Herren Miguel
Angel Barber Guerra, Andrés Fermoso Labra, Antonio Rodríguez
Pérez und Roberto López Sánchez, scheiden mit Ende ihrer
Amtszeit mit Ablauf der Hauptversammlung am 05.07.2012 aus dem
Aufsichtsrat aus.
Die Aktionärin Creativ Hotel Buenaventura S.A.U., San
Bartolomé de Tirajana, schlägt vor, bis zur Hauptversammlung,
die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012 beschließt, die folgenden Personen als
Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelwahl zu wählen.
* Herr Miguel Angel Barber Guerra wohnt in Las
Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria und übt seinen Beruf
als Steuerberater und Wirschaftsprüfer als Alleininhaber
der Kanzlei Barber Asociados in Las Palmas de Gran
Canaria, Gran Canaria aus.
* Herr Roberto López Sánchez wohnt in San
Bartolomé de Tirjana, Gran Canaria und übt seinen Beruf
als Geschäftsführer der Creativ Hotel Buenaventura S.A.U.
in San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria aus.
* Herr Antonio Rodríguez Pérez wohnt in Las
Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria und übt seinen Beruf
als Geschäftsführer der Lorcar Asesores S.L., in Las
Palmas, Gran Canaria aus.
* Herr Andrés Fermoso Labra wohnt in San Agustín,
San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria und übt seinen
Beruf als Geschäftsführer der Hijos de Francisco López
Sánchez S.A. in Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria
aus.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 10 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 ff. AktG sowie §§ 1 und 4
Drittelbeteiligungsgesetz aus 9 Mitgliedern zusammen, von
denen 6 als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner durch
die Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist
an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Angaben gemäß § 125 Abs. (1) Satz 3 AktG: Zum Zeitpunkt des
Tagesordnungsergänzungsverlangens und der Einberufung der
ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Juli 2012
Miguel Angel Barber Guerra, keine Mitgliedschaft in
gesetzlichen Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien:
* Galarza Atlantico (Galaco), S.A.
* Servatur, S.A.
* Expomeloneras, S.A.
Roberto López Sánchez, keine Mitgliedschaft in gesetzlichen
Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien:
* Altamarena S.A.
* Casticar, S. A.
* Dolcan, S.A.
* Hijos de Francisco López Sánchez, S.A.
* Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.
* Lopesan Touristik, S.A.
* Maspalomas Resort, S.L.
* Oasis Beach Maspalomas, S.L.
* Promociones Faro, S.A.
* R.M.R. Hotel Consulting, S.L.
* Expomeloneras, S.A.
* Megahotel Faro, S.L.
* Meloneras Golf, S.L.
* Trabajos y Servicios Canarias, S.L.
* Varadero Center, S.L.
* Áridos Canarias, S.A.
* Bitumex, S.A.
* Creativ Hotel Buenaventura, S.A.U.
* Dehesa de Jandía, S.A.
* Explotaciones Jandía, S.A.
* Hormigones Maspalomas, S.A.
* Insular Canaria de Promociones Inmobiliarias,
S.A.
* Invertur Helsan, S.L.
* Jandía Dunas, S.A.
Antonio Rodríguez Pérez, keine Mitgliedschaft in gesetzlichen
Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien:
* LORCAR ASESORES S.L.
* Bahía Meloneras, S.C.P.
* Casticar, S.A. (Inmobiliaria)
* Expomeloneras, S.A.
* Telefaro 2000 Comunicaciones, S.L.
* Islagas, S.L.
Andrés Fermoso Labra, keine Mitgliedschaft in gesetzlichen
Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien:
* Expomeloneras, S.A.
* Gran Casino Costa Meloneras, S.A.
Außerdem wird auf schriftliches Verlangen einer Aktionärin,
der Creativ Hotel Buenaventura S.A.U., San Bartolomé de
Tirajana, Gran Canaria, Spanien, vom 30. März 2012 gemäß § 122
Abs. (2) AktG die Tagesordnung ergänzt und werden folgende
weitere Tagesordnungspunkte und Beschlussvorschläge bekannt
gemacht:
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DJ DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK -2-
7. Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG bezogen auf
die Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 10. Juli 2008 zu
Punkt 4 der Tagesordnung über die Wahl der Herren Klaus
Theodor Said und Manuel less Blanco zu Mitgliedern des
Aufsichtsrats
Die Hauptversammlung vom 10. Juli 2008 hat zu Punkt 4 der
Tagesordnung die von einer Aktionärin im Wege des Gegenantrags
beantragte Wahl der Herren Klaus Theodor Said und Manuel less
Blanco zu Mitgliedern des Aufsichtsrats abgelehnt. Dieser
Beschluss und die zu seiner Bestätigung gefassten Beschlüsse
sind angefochten worden.
Die Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. schlägt vor, folgenden
Bestätigungsbeschluss zu fassen.
'Der zu Punkt 4 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 10.
Juli 2008 gefasste Beschluss, die Wahl der Herren Klaus
Theodor Said und Manuel less Blanco zu Mitgliedern des
Aufsichtsrats abzulehnen, wird gemäß § 244 Satz 1 AktG
bestätigt.'
8. Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG bezogen auf
die Beschlussfassung zu Punkt 4 der Tagesordnung der
Hauptversammlung vom 10. Juli 2008 über Wahlen zum
Aufsichtsrat
Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 10. Juli 2008 hat zu
Punkt 4 der Tagesordnung beschlossen, bis zur
Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2012 beschließt, Herrn Santiago de Armas
Fariña sowie Herrn Dr. Hans Vieregge wieder zu Mitgliedern des
Aufsichtsrats zu wählen. Diese Beschlüsse und die zu ihrer
Bestätigung gefassten Beschlüsse sind angefochten worden.
Der Wahl lag folgender Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats
zugrunde:
'Die Amtszeit der Herren Santiago de Armas Fariña und Dr. Hans
Vieregge als Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der
Hauptversammlung am 10. Juli 2008.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Hauptversammlung, die
über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2012 beschließt, die folgenden Herren als Mitglieder des
Aufsichtsrats wieder zu wählen:
* Santiago de Armas Fariña, Rechtsanwalt und
Steuerberater, Las Palmas, Gran Canaria
* Dr. Hans Vieregge, ehemaliges Vorstandsmitglied
Nord/LB, Norddeutsche Landesbank, Hannover
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 10 Absatz (1) der Satzung
der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 ff. AktG sowie §§ 1
und 4 Drittelbeteiligungsgesetz aus 9 Mitgliedern zusammen,
von denen 6 als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner
durch die Hauptversammlung gewählt werden. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Im Falle seiner Wiederwahl soll Herr Santiago de Armas Fariña
erneut zur Wahl zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats
vorgeschlagen werden.'
Herr Santiago de Armas Fariña wohnt in Las Palmas de Gran
Canaria, Gran Canaria, und übt seinen Beruf als Partner der
Kanzlei S. de Armas y Asociados, S.L., Las Palmas de Gran
Canaria, Gran Canaria, aus.
Herr Dr. Hans Vieregge wohnt nach wie vor in Hannover und ist
ehemaliges Vorstandsmitglied der Norddeutschen Landesbank Nord
LB.
Die Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. schlägt vor, folgende
Bestätigungsbeschlüsse zu fassen:
a) 'Der zu Punkt 4 der Tagesordnung der
Hauptversammlung vom 10. Juli 2008 gefasste Beschluss, Herrn
Santiago de Armas Fariña zum Mitglied des Aufsichtsrats zu
wählen, wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.'
b) 'Der zu Punkt 4 der Tagesordnung der
Hauptversammlung vom 10. Juli 2008 gefasste Beschluss, Herrn
Dr. Hans Vieregge zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen,
wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.'
Angaben gemäß § 125 Abs. (1) Satz 3 AktG:
a) Zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen
Hauptversammlung vom 10. Juli 2008
Santiago de Armas Fariña, keine Mitgliedschaft in
gesetzlichen Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
* S. de Armas y Asociados, S.L.
* Dolcan, S.A.
* Megahotel Faro, S.L.
* Bitumex, S.A.
* Puerto Deportivo Pasito Blanco (Canarias), S.L.
* SAF Consultores, S.L.
* Hijos de Francisco López Sánchez, S.A.
* Maspalomas Golf, S.A.
* Meloneras Golf, S.A.
* Altamarena, S.A.
* Casticar, S.A.
* Creativ Hotel Buenaventura, S.A.U.
* Expomeloneras, S.A.
* Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.
* Lopesan Touristik S.A.
* Lorcar Asesores, S.L.
* Oasis Beach Maspalomas, S.L.
* Promociones Faro, S.A.
* Áridos Canarios, S.L.
* Hormigones Maspalomas, S.L.
Dr. Hans Vieregge, Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
* AWD Holding AG, Hannover
* Blohm & Voss Shipyards GmbH, Hamburg
* Emsland Stärke GmbH, Emlichhausen
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien:
* Oeseder Möbel Industrie, Mathias Wieman GmbH &
Co. KG
* CONTI Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co. KG
'Conti Basel', München
* CONTI 147. Schiffahrts GmbH & Co. KG 'Conti
Equator', München
* Siepmann-Werke GmbH & Co. KG, Warstein
* GEBAB Konzeptions- und Emissionsges. mbH,
Meerbusch
b) Zum Zeitpunkt des
Tagesordnungsergänzungsverlangens und der Einberufung der
ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Juli 2012
Santiago de Armas Fariña, keine Mitgliedschaft in
gesetzlichen Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
* S. de Armas y Asociados, S.L.
* Dolcan, S.A.
* Megahotel Faro, S.L.
* Bitumex, S.A.
* SAF Consultores, S.L.
* Meloneras Golf, S.A.
* Altamarena, S.A.
* Casticar, S.A.
* Expomeloneras, S.A.
* Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.
* Lopesan Touristik S.A.
* Lorcar Asesores, S.L.
* Oasis Beach Maspalomas, S.L.
* Promociones Faro, S.A.
* Áridos Canarios, S.L.
* Hormigones Maspalomas, S.L.
* Maspalomas Resort S.L.
* Go People S.L.
Dr. Hans Vieregge, Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
* AWD Holding AG, Hannover
* Blohm & Voss Shipyards GmbH, Hamburg
* Emsland Stärke GmbH, Emlichheim
* Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG, Flensburg
* GEBAB AG, Meerbusch
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien:
* CONTI Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co. KG
'Conti Basel', München
* CONTI 147. Schiffahrts GmbH & Co. KG 'Conti
Equator', München
* CONTI 148. Schiffahrts GmbH & Co.KG, 'Conti
Greenland', München
* Siepmann-Werke GmbH & Co. KG, Warstein
Unterlagen
Folgende Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an
über die Internetseite der Gesellschaft www.ifahotels.com unter der
Rubrik 'Unternehmen / Aktienrechtliche Informationen /
Hauptversammlung' zugänglich:
* die Einberufung mit der Tagesordnung der
Hauptversammlung;
* der Jahresabschluss der IFA Hotel & Touristik
Aktiengesellschaft und der Konzernabschluss für das
Geschäftsjahr 2011,
* der zu einem Bericht zusammengefasste Lagebericht
und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2011 nebst dem
erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289
Abs. (4) HGB und § 315 Abs. (4) HGB,
* der Bericht des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2011.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der
Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die
Anmeldung in deutscher oder englischer Sprache und der Nachweis der
Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der im Anschluss genannten
Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung, d. h. bis zum 28.
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May 23, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)
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Juni 2012, 24:00 Uhr (MESZ) zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und
der Tag des Zugangs sind dabei nicht mitzurechnen.
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
80333 München
Fax: +49 (0) 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter
besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes, der in deutscher oder
englischer Sprache zu erfolgen hat, muss sich auf den Beginn des
einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 14.
Juni 2012 (00:00 Uhr, MESZ), beziehen. Der Tag der Hauptversammlung
ist dabei nicht mitzurechnen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder
Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu
verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form
erbracht, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
zurückweisen.
Bedeutung des Nachweisstichtages (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den
Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record
Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach
dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen, sofern sie hierzu nicht von einem
Aktionär bevollmächtigt werden. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl.
Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe
Das Stimmrecht kann persönlich, durch Bevollmächtigte (zum Beispiel
durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere Person), durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder per
Briefwahl ausgeübt werden.
a) Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform. Dies gilt nicht bei den in § 135 AktG genannten
Bevollmächtigten, d. h. bei der Ausübung des Stimmrechts
durch Kreditinstitute und geschäftsmäßig Handelnde. Die
Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem
zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Ein Formular zur Erteilung einer Vollmacht kann auf der
Internetseite der Gesellschaft www.ifahotels.com unter der
Rubrik 'Unternehmen / Aktienrechtliche Informationen /
Hauptversammlung' heruntergeladen werden. Ein Formular zur
Erteilung einer Vollmacht erhalten die Aktionäre zudem mit
der Eintrittskarte.
Der Nachweis der Bevollmächtigung oder der Widerruf der
Vollmacht muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch
den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung
gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse oder
E-Mail-Adresse erfolgen:
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
80333 München
Fax: +49 (0) 89 30903-74675
E-Mail: IFA-HV2012@computershare.de
b) Verfahren für die Stimmabgabe durch
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären die
Möglichkeit der Stimmrechtsvertretung durch von ihr benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter an. Auch in diesen
Fällen ist für eine rechtzeitige Anmeldung Sorge zu tragen.
Um den Aktionären die Stimmrechtsvertretung durch von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu erleichtern,
erhalten sie mit der Eintrittskarte ein Formular. Ein
entsprechendes Formular kann auch auf der Internetseite der
Gesellschaft www.ifahotels.com unter der Rubrik 'Unternehmen
/ Aktienrechtliche Informationen / Hauptversammlung'
heruntergeladen werden.
Vollmachten nebst Weisungen für die Stimmrechtsvertreter,
deren Widerruf oder Änderungen der Weisungen müssen durch
Erklärung gegenüber der Gesellschaft spätestens am 3. Juli
2012, 24:00 Uhr (MESZ) an folgende Adresse oder
E-Mail-Adresse erfolgen:
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
80333 München
Fax: +49 (0) 89 30903-74675
E-Mail: IFA-HV2012@computershare.de
Im Übrigen gelten die Ausführungen zum Verfahren für die
Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten entsprechend.
c) Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
Der Vorstand hat beschlossen, eine Stimmabgabe mittels
Briefwahl vorzusehen. Deshalb kann das Stimmrecht auch, ohne
an der Versammlung teilzunehmen, auf diesem Wege ausgeübt
werden. Die Stimmabgabe mittels Briefwahl sowie ihr Widerruf
haben schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation
zu erfolgen. Bevollmächtigte Kreditinstitute dürfen sich
gem. § 135 Abs. 5 Satz 3 AktG der Briefwahlmöglichkeit
bedienen. Auch in diesen Fällen ist für eine rechtzeitige
Anmeldung mit Nachweis des Anteilsbesitzes Sorge zu tragen,
selbst wenn der Briefwähler aktienrechtlich kein Teilnehmer
der Hauptversammlung ist.
Ein Formular zur Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl
kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft
www.ifahotels.com unter der Rubrik 'Unternehmen /
Aktienrechtliche Informationen / Hauptversammlung'
heruntergeladen werden. Die Aktionäre erhalten ein Formular
zur Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl zudem mit der
Eintrittskarte.
Briefwahlstimmen, deren Widerruf oder Änderung können bis
zum Ablauf des 3. Juli 2012, 24:00 Uhr (MESZ), entweder in
Textform oder auf elektronischem Weg unter der folgenden
Adresse abgegeben werden:
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
80333 München
Fax: +49 (0) 89 30903-74675
E-Mail.: IFA-HV2012@computershare.de
Zur Fristwahrung ist der Eingang bei der Gesellschaft
entscheidend.
Auch nach Abstimmung per Briefwahl ist ein Aktionär zur
persönlichen Teilnahme an der Versammlung berechtigt, sofern
er die Teilnahmebedingungen erfüllt. Die persönliche
Anmeldung durch den Aktionär oder seinen Vertreter am Zugang
zur Versammlung gilt als Widerruf der Briefwahlstimmen.
Im Wege der Briefwahl kann ein Aktionär nur an Abstimmungen
über solche Anträge teilnehmen, zu denen es mit dieser
Einladung oder später bekanntgemachte Vorschläge von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat oder von Aktionären gibt.
d) Rangfolge
Wenn Briefwahlstimmen und Vollmachten nebst Weisungen für
die Stimmrechtsvertreter eingehen, werden stets
Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet.
Wenn Briefwahlstimmen oder Vollmachten nebst Weisungen für
die Stimmrechtsvertreter auf unterschiedlichen
Übermittlungswegen eingehen und nicht feststellbar ist,
welche Erklärung zuletzt abgegeben wurde, werden erteilte
Briefwahlstimmen oder Vollmachten nebst Weisungen für die
Stimmrechtsvertreter in folgender Rangfolge berücksichtigt:
E-Mail, Telefax und zuletzt Papierform.
Rechte der Aktionäre
Recht zur Ergänzung der Tagesordnung
Gemäß § 122 Abs. (2) AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von
500.000 Euro, das sind 192.308 Stückaktien, erreichen, verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.
Dieses Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss
der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, d. h. bis
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May 23, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)
spätestens 4. Juni 2012, 24:00 Uhr (MESZ) zugehen. Der Tag der
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind dabei nicht
mitzurechnen.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Wir bitten, derartige Verlangen an die im Anschluss
genannte Adresse der Gesellschaft zu richten.
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
Vorstand
Düsseldorfer Str. 50
47051 Duisburg
Recht auf Gegenanträge und Wahlvorschläge
Die Aktionäre haben das Recht, Gegenanträge zu bestimmten
Tagesordnungspunkten zu stellen. Gegenanträge von Aktionären gegen
einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. (1) AktG sind zu begründen und
müssen, damit sie mit einer evtl. Stellungnahme der Gesellschaft auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, dieser
mindestens 14 Tage vor der Versammlung, d. h. bis zum Mittwoch, den
20. Juni 2012, 24:00 Uhr (MESZ), unter der im Anschluss genannten
Adresse übersandt werden. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des
Zugangs sind dabei nicht mitzurechnen.
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
Vorstand
Düsseldorfer Str. 50
47051 Duisburg
Fax: +49 (0) 2 03 9 92 76 92
Gegenanträge sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden auf
der Internetseite der Gesellschaft www.ifahotels.com unter der Rubrik
'Unternehmen / Aktienrechtliche Informationen / Hauptversammlung'
unverzüglich veröffentlicht. Der Gegenantrag sowie der Wahlvorschlag
brauchen unter den in § 126 Abs. (2) AktG genannten Bedingungen nicht
zugänglich gemacht zu werden; im Falle der Begründung des Gegenantrags
wird diese in den Fällen des § 126 Abs. (2) AktG nicht zugänglich
gemacht, speziell wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Diese Regelungen finden auf Wahlvorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern nach § 127 AktG mit der
Maßgabe entsprechende Anwendung, dass Wahlvorschläge nicht begründet
werden müssen.
Auskunftsrecht
Gemäß § 131 AktG wird jedem Aktionär, der an der Hauptversammlung
teilnimmt, auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft erteilt, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich
ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen. Ebenso erstreckt sich das Auskunftsrecht auf die im
Konzernabschluss und Konzernlagebericht einbezogenen Unternehmen. Die
Stimmrechtsvollmacht berechtigt zur Ausübung des Auskunftsrechts.
Der Vorstand ist berechtigt, in bestimmten, im Aktiengesetz
abschließend geregelten Fällen (§ 131 Abs. (3) AktG) die Auskunft zu
verweigern, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem
verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.
Um die Hauptversammlung in einem zeitlich angemessenen Rahmen
durchzuführen, ist der Vorsitzende der Versammlung beim Vorliegen
einer Vielzahl von Wortmeldungen nach § 131 Abs. (2) Satz 2 AktG in
Verbindung mit § 22 Abs. (3) der Satzung der Gesellschaft ermächtigt,
das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu
beschränken.
Hinweis zu sonstigen Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft
nach § 124 a AktG:
Auf der Internetseite der Gesellschaft www.ifahotels.com unter der
Rubrik 'Unternehmen / Aktienrechtliche Informationen /
Hauptversammlung' sind vom Tag der Einberufung an zugänglich:
* der Inhalt der Einberufung, die die Erläuterung zu
TOP 1 enthält, zu dem kein Beschluss gefasst werden soll
* die der Versammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen (vgl. oben Unterlagen);
* die Angaben über die Gesamtzahl der Aktien und der
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, einschließlich
getrennter Angaben zur Gesamtzahl für jede Aktiengattung (vgl.
auch nachfolgend Angaben nach § 30b Abs. (1) Nr. 1 WpHG;
* die Formulare, die bei Stimmabgabe durch Vertretung
zu verwenden sind;
* die Formulare, die bei der Stimmabgabe durch
Briefwahl zu verwenden sind;
* ein etwaiges nach Einberufung der Versammlung bei
der Gesellschaft eingegangenes Verlangen von Aktionären im
Sinne von § 122 Abs. (2) AktG (unverzüglich nach Zugang).
Zusätzliche Angaben gemäß § 30b Abs. (1) Nr. 1 WpHG
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 17.160.000 und ist eingeteilt in
6.600.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft
hält hiervon 76.805 eigene Aktien, welche gemäß § 71b AktG nicht
stimmberechtigt sind.
Duisburg, im Mai 2012
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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