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DGAP-HV: technotrans AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: technotrans AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2013 in Münster /Westf. mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: technotrans AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
technotrans AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
16.05.2013 in Münster /Westf. mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
05.04.2013 / 15:23 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   technotrans AG 
 
   Sassenberg 
 
   - ISIN: DE000A0XYGA7 - 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
 
   Donnerstag, den 16. Mai 2013, 10:00 Uhr 
 
   im Messe und Congress Centrum Halle Münsterland 
   Albersloher Weg 32, 48155 Münster, 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           technotrans AG zum 31. Dezember 2012, des nach IFRS 
           (International Financial Reporting Standards) aufgestellten 
           gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, der 
           Lageberichte für die technotrans AG und den Konzern, des 
           Berichts des Aufsichtsrates sowie des erläuterten Berichts des 
           Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 
           der technotrans AG ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 
           1.855.545,74 wie folgt zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,12 je Stückaktie             EUR 
   auf das dividendenberechtigte Grundkapital in Höhe von       783.181,20 
   EUR 6.526.510,00 
 
   Gewinnvortrag                                                       EUR 
                                                              1.072.364,54 
 
   Bilanzgewinn                                                        EUR 
                                                              1.855.545,74 
 
 
           Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die zum 
           Zeitpunkt der Veröffentlichung von der Gesellschaft gehaltenen 
           eigenen Aktien, die gemäß § 71 AktG nicht dividendenberechtigt 
           sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich durch den Erwerb oder 
           die Veräußerung eigener Aktien die Zahl der 
           dividendenberechtigten Aktien vermindern oder erhöhen. In 
           diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,12 
           je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein 
           entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die 
           Gewinnverwendung unterbreitet werden. 
 
 
           Die Dividende ist ab dem 17. Mai 2013 zahlbar. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt 
           der Aufsichtsrat vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, zum 
           Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
 
     6.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Die Amtszeit der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der 
           technotrans AG, Herr Dipl.-Ing. Heinz Harling und Herr Dr. 
           Norbert Bröcker, endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 16. 
           Mai 2013. Um die gesetzmäßige und satzungsgemäße Besetzung des 
           Aufsichtsrates auch nach der ordentlichen Hauptversammlung zu 
           gewährleisten, sind daher zwei neue Aufsichtsratsmitglieder zu 
           wählen. Der Aufsichtsrat der technotrans AG setzt sich gemäß 
           §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG i.V.m. §§ 1 Absatz 1 Nr. 1 
           Satz 1, 4 Absatz 1 DrittelbG sowie § 11 Absatz 1 der Satzung 
           aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden 
           Anteilseignervertretern und zwei nach den Vorschriften des 
           Drittelbeteiligungsgesetzes von den Arbeitnehmern zu wählenden 
           Arbeitnehmervertretern zusammen. Die Hauptversammlung ist an 
           Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende 
           Herren in den Aufsichtsrat zu wählen, wobei Mitgliedschaften 
           in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in 
           vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien jeweils 
           angegeben sind: 
 
 
           Heinz Harling, Diplom-Ingenieur, Hamm 
 
 
             Vorsitzender des Aufsichtsrats der technotrans AG 
             (bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 16. Mai 2013) 
 
 
             Keine weiteren Mitgliedschaften 
 
 
 
           Dr. Norbert Bröcker, Rechtsanwalt, Düsseldorf 
 
 
             Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats 
             der technotrans AG (bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 
             16. Mai 2013) 
 
 
             Keine weiteren Mitgliedschaften 
 
 
 
           Die Wahl von Herrn Harling und von Herrn Dr. Bröcker soll 
           jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
           die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem 
           Beginn der Amtszeit beschließt, erfolgen, wobei das 
           Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet 
           wird; die Wahl erfolgt soweit für die Zeit bis zur Beendigung 
           der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2018. 
 
 
           Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absatz 4 bis 6 des Deutschen 
           Corporate Governance Kodex weisen wir darauf hin, dass Herr 
           Dr. Bröcker Partner der Sozietät Hoffmann Liebs Fritsch & 
           Partner, Düsseldorf, ist. Die Sozietät Hoffmann Liebs Fritsch 
           & Partner ist regelmäßig rechtsberatend für die technotrans AG 
           sowie auch mit dieser verbundene Unternehmen tätig. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex geben wir bekannt, dass Herr Harling im Falle seiner 
           Wahl in den Aufsichtsrat erneut als Kandidat für den 
           Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts 
   und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind 
   und sich so angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens am 
   Donnerstag, den 9. Mai 2013 (24.00 Uhr), bei der Gesellschaft 
   eingegangen ist. 
 
   Löschungen und Neueintragungen im Aktienregister finden am Tag der 
   Hauptversammlung und an den letzten sechs Tagen vor der 
   Hauptversammlung nicht statt. Deshalb entspricht der Eintragungsstand 
   des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der 
   letzten Umschreibung am 9. Mai 2013. Technisch maßgeblicher 
   Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) für die Ausübung 
   des Stimmrechts am Tag der Hauptversammlung ist mithin der Ablauf, 
   d.h. 24.00 Uhr, des 9. Mai 2013. 
 
   Aktionäre können sich schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bei der 
   technotrans AG unter der Anschrift: 
 
 
 
 
 
     technotrans AG 
     c/o Computershare Operations Center 
     80249 München 
     Telefax-Nr.: +49 89 30 90 3 74675 
     E-Mail: technotrans-HV2013@computershare.de 
 
   anmelden. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären Eintrittskarten für 
   die Hauptversammlung übersandt. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, 
   können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen 
   Bevollmächtigten, z.B. durch das depotführende Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben 
   lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung Sorge 
   zu tragen. Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre zusammen mit 
   der Eintrittskarte. 
 
   Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt 
   wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
   Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform 
   (§ 126 b BGB). Im Falle einer Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
   Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen sind in 
   der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu 
   Bevollmächtigenden zu erfragen sind. 
 
   Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt 
   werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die 
   Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des 
   Nachweises per Post, per Fax oder per E-Mail verwenden Aktionäre bzw. 
   Aktionärsvertreter bitte die folgende Adresse: 
 
 
 
 
 
     technotrans AG 
     - Investor Relations - 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 05, 2013 09:23 ET (13:23 GMT)

Robert-Linnemann-Straße 17 
     48336 Sassenberg 
     Telefax-Nr.: +49 2583 301 - 1054 
     E-Mail: hv2013@technotrans.de 
 
   Außerdem bieten wir unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft 
   benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. 
   Die Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter ist in Textform zu erteilen und muss in jedem 
   Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts enthalten. Ohne die 
   Erteilung von Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der von der 
   Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, 
   weisungsgemäß abzustimmen. Zur Erteilung der Vollmacht und der 
   Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   können die Aktionäre das mit der Eintrittskarte verbundene Formular 
   verwenden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, den von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter über das Internet zu 
   bevollmächtigen und Weisungen zu erteilen. Vollmachten und Weisungen 
   über das Internet können vor der Hauptversammlung und auch noch 
   während der Hauptversammlung bis zum Ende der Generaldebatte erteilt 
   werden. Um das internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem zu 
   nutzen, bedarf es neben der notwendigen rechtzeitigen Anmeldung der 
   Eingabe des Namens, der Adresse sowie der Aktionärsnummer. Weitere 
   Einzelheiten zur Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreters erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
   Eintrittskarte zugesandt. Des Weiteren können Informationen zur 
   Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreters auch im Internet unter 
 
 
 
 
           http://www.technotrans.de/de/investor/hauptversammlung.html 
 
 
   eingesehen werden. 
 
   Für eine Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung des 
   Stimmrechtsvertreters per Post, per Fax oder per E-Mail verwenden 
   Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die obenstehende Adresse für 
   die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung. 
 
   Weitere Einzelheiten und Hinweise zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten 
   die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende 
   Informationen finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
 
 
 
           http://www.technotrans.de/de/investor/hauptversammlung.html. 
 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihre Stimmen durch Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des 
   Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die rechtzeitig angemeldet sind. Die Stimmabgabe im Wege 
   der Briefwahl kann schriftlich oder auf elektronischem Wege erfolgen 
   und muss bis einschließlich 9. Mai 2013 bei der Gesellschaft 
   eingegangen sein. 
 
   Für die Briefwahl in schriftlicher Form steht den Aktionären das auf 
   der Eintrittskarte abgedruckte Formular zur Verfügung, das an die 
   obenstehende Adresse für die Übermittlung des Nachweises der 
   Bevollmächtigung zurückgesendet werden muss. 
 
   Für angemeldete Aktionäre besteht außerdem die Möglichkeit, das 
   Stimmrecht auf elektronischem Weg unter Nutzung des hierfür 
   eingerichteten internetgestützten Systems auf der Internetseite 
   www.technotrans.de/de/investor/hauptversammlung-2013.html auszuüben. 
   Um das internetgestützte System für die elektronische Stimmabgabe per 
   Briefwahl nutzen zu können, bedarf es der Eingabe des Namens, der 
   Adresse sowie der Aktionärsnummer. 
 
   Nach erfolgter rechtzeitiger Stimmabgabe im Wege der Briefwahl steht 
   den Aktionären das internetgestützte System noch bis zum Ende der 
   Generaldebatte am Tag der Hauptversammlung für Änderungen der 
   Stimmabgaben zur Verfügung. 
 
   Weitere Hinweise zur Briefwahl finden die Aktionäre in den 
   Anmeldeunterlagen sowie auf der vorstehend genannten Internetseite. 
 
   Live-Übertragung der Hauptversammlung im Internet 
 
   Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie 
   die Rede des Vorstandes werden live im Internet übertragen. Die 
   Übertragung wird für die Debatte unterbrochen und anschließend mit dem 
   Verlauf der Abstimmungen und der Bekanntgabe der Ergebnisse 
   abgeschlossen. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das 
   Grundkapital der Gesellschaft auf 6.907.665 Stück teilnahme- und 
   stimmberechtigte Stückaktien, von denen 441.155 Stückaktien auf eigene 
   Aktien entfallen, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. 
 
   Rechte der Aktionäre 
 
   Den Aktionären stehen im Vorfeld sowie während der Hauptversammlung 
   unter anderem die folgenden Rechte zu: 
 
     1.    Recht auf Ergänzung der Tagesordnung 
           Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
           Grundkapitals (dies entspricht 345.384 Stückaktien) erreichen, 
           können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
           gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand 
           muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
           Verlangen muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 15. April 
           2013 schriftlich unter der nachfolgenden Adresse zugehen: 
 
 
 
 
 
 
       technotrans AG 
       - Investor Relations - 
       Robert-Linnemann-Straße 17 
       48336 Sassenberg 
       Telefax-Nr.: +49 2583 301-1054 
 
 
     2.    Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
 
 
           Wenn ein Aktionär Gegenanträge gegen einen Vorschlag von 
           Vorstand und Aufsichtsrat stellen oder Wahlvorschläge 
           unterbreiten möchte, sind diese ausschließlich an folgende 
           Adresse zu richten: 
 
 
 
 
 
 
       technotrans AG 
       - Investor Relations - 
       Robert-Linnemann-Straße 17 
       48336 Sassenberg 
       Telefax-Nr.: +49 2583 301-1054 
       E-Mail: hv2013@technotrans.de 
 
 
           Gegenanträge sind zu begründen, Wahlvorschläge hingegen nicht. 
           Die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens 
           bis zum Ablauf des 1. Mai 2013, unter der genannten Adresse 
           eingegangenen und zugänglich zu machenden Gegenanträge und 
           Wahlvorschläge von Aktionären werden wir im Internet unter 
           http://www.technotrans.de/de/investor/hauptversammlung.html 
           veröffentlichen. Anderweitig adressierte oder nach Fristablauf 
           eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht 
           berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung 
           werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse einsehbar 
           sein. 
 
 
     3.    Auskunftsrecht des Aktionärs 
 
 
           Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom 
           Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft 
           einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen 
           zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns 
           und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu 
           geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands 
           der Tagesordnung erforderlich ist und kein 
           Auskunftsverweigerungsrecht besteht. 
 
 
     4.    Weitergehende Erläuterungen 
 
 
           Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 
           § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127, § 131 Absatz 1 AktG 
           finden sich im Internet unter der Internetadresse 
           http://www.technotrans.de/de/investor/hauptversammlung.html. 
 
 
   Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung 
 
   Eine Abschrift der zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen wird 
   den Aktionären auf Anfrage unverzüglich zugesandt. Außerdem werden 
   diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme 
   ausgelegt. Darüber hinaus stehen diese Unterlagen auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
 
 
 
           http://www.technotrans.de/de/investor/hauptversammlung.html. 
 
 
   zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit. 
 
   Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG, insbesondere zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Briefwahl und zur Vollmachts- 
   und Weisungserteilung, können ebenfalls im Internet unter 
 
 
 
 
           http://www.technotrans.de/de/investor/hauptversammlung.html 
 
 
   eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden. 
 
   Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung ebenfalls 
   unter dieser Internetadresse bekannt gegeben. 
 
   Die Einladung zur Hauptversammlung ist im elektronischen 
   Bundesanzeiger vom 5. April 2013 veröffentlicht. 
 
   Sassenberg, im April 2013 
 
   technotrans AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
05.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    technotrans AG 
                Robert-Linnemann-Str. 17 
                48336 Sassenberg 
                Deutschland 

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