DJ DGAP-HV: technotrans AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2013 in Münster /Westf. mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: technotrans AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung technotrans AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2013 in Münster /Westf. mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 05.04.2013 / 15:23 =-------------------------------------------------------------------- technotrans AG Sassenberg - ISIN: DE000A0XYGA7 - Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 16. Mai 2013, 10:00 Uhr im Messe und Congress Centrum Halle Münsterland Albersloher Weg 32, 48155 Münster, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der technotrans AG zum 31. Dezember 2012, des nach IFRS (International Financial Reporting Standards) aufgestellten gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, der Lageberichte für die technotrans AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrates sowie des erläuterten Berichts des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der technotrans AG ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 1.855.545,74 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,12 je Stückaktie EUR auf das dividendenberechtigte Grundkapital in Höhe von 783.181,20 EUR 6.526.510,00 Gewinnvortrag EUR 1.072.364,54 Bilanzgewinn EUR 1.855.545,74 Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71 AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich durch den Erwerb oder die Veräußerung eigener Aktien die Zahl der dividendenberechtigten Aktien vermindern oder erhöhen. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,12 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden. Die Dividende ist ab dem 17. Mai 2013 zahlbar. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 6. Wahlen zum Aufsichtsrat Die Amtszeit der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der technotrans AG, Herr Dipl.-Ing. Heinz Harling und Herr Dr. Norbert Bröcker, endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 16. Mai 2013. Um die gesetzmäßige und satzungsgemäße Besetzung des Aufsichtsrates auch nach der ordentlichen Hauptversammlung zu gewährleisten, sind daher zwei neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Der Aufsichtsrat der technotrans AG setzt sich gemäß §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG i.V.m. §§ 1 Absatz 1 Nr. 1 Satz 1, 4 Absatz 1 DrittelbG sowie § 11 Absatz 1 der Satzung aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden Anteilseignervertretern und zwei nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes von den Arbeitnehmern zu wählenden Arbeitnehmervertretern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Herren in den Aufsichtsrat zu wählen, wobei Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien jeweils angegeben sind: Heinz Harling, Diplom-Ingenieur, Hamm Vorsitzender des Aufsichtsrats der technotrans AG (bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 16. Mai 2013) Keine weiteren Mitgliedschaften Dr. Norbert Bröcker, Rechtsanwalt, Düsseldorf Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der technotrans AG (bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 16. Mai 2013) Keine weiteren Mitgliedschaften Die Wahl von Herrn Harling und von Herrn Dr. Bröcker soll jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, erfolgen, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird; die Wahl erfolgt soweit für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2018. Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absatz 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex weisen wir darauf hin, dass Herr Dr. Bröcker Partner der Sozietät Hoffmann Liebs Fritsch & Partner, Düsseldorf, ist. Die Sozietät Hoffmann Liebs Fritsch & Partner ist regelmäßig rechtsberatend für die technotrans AG sowie auch mit dieser verbundene Unternehmen tätig. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex geben wir bekannt, dass Herr Harling im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat erneut als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich so angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens am Donnerstag, den 9. Mai 2013 (24.00 Uhr), bei der Gesellschaft eingegangen ist. Löschungen und Neueintragungen im Aktienregister finden am Tag der Hauptversammlung und an den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung nicht statt. Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 9. Mai 2013. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) für die Ausübung des Stimmrechts am Tag der Hauptversammlung ist mithin der Ablauf, d.h. 24.00 Uhr, des 9. Mai 2013. Aktionäre können sich schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bei der technotrans AG unter der Anschrift: technotrans AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax-Nr.: +49 89 30 90 3 74675 E-Mail: technotrans-HV2013@computershare.de anmelden. Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch das depotführende Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung Sorge zu tragen. Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 b BGB). Im Falle einer Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post, per Fax oder per E-Mail verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die folgende Adresse: technotrans AG - Investor Relations -
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April 05, 2013 09:23 ET (13:23 GMT)
Robert-Linnemann-Straße 17 48336 Sassenberg Telefax-Nr.: +49 2583 301 - 1054 E-Mail: hv2013@technotrans.de Außerdem bieten wir unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist in Textform zu erteilen und muss in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts enthalten. Ohne die Erteilung von Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Zur Erteilung der Vollmacht und der Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können die Aktionäre das mit der Eintrittskarte verbundene Formular verwenden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter über das Internet zu bevollmächtigen und Weisungen zu erteilen. Vollmachten und Weisungen über das Internet können vor der Hauptversammlung und auch noch während der Hauptversammlung bis zum Ende der Generaldebatte erteilt werden. Um das internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem zu nutzen, bedarf es neben der notwendigen rechtzeitigen Anmeldung der Eingabe des Namens, der Adresse sowie der Aktionärsnummer. Weitere Einzelheiten zur Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Des Weiteren können Informationen zur Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters auch im Internet unter http://www.technotrans.de/de/investor/hauptversammlung.html eingesehen werden. Für eine Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters per Post, per Fax oder per E-Mail verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die obenstehende Adresse für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung. Weitere Einzelheiten und Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende Informationen finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.technotrans.de/de/investor/hauptversammlung.html. Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihre Stimmen durch Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet sind. Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann schriftlich oder auf elektronischem Wege erfolgen und muss bis einschließlich 9. Mai 2013 bei der Gesellschaft eingegangen sein. Für die Briefwahl in schriftlicher Form steht den Aktionären das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular zur Verfügung, das an die obenstehende Adresse für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung zurückgesendet werden muss. Für angemeldete Aktionäre besteht außerdem die Möglichkeit, das Stimmrecht auf elektronischem Weg unter Nutzung des hierfür eingerichteten internetgestützten Systems auf der Internetseite www.technotrans.de/de/investor/hauptversammlung-2013.html auszuüben. Um das internetgestützte System für die elektronische Stimmabgabe per Briefwahl nutzen zu können, bedarf es der Eingabe des Namens, der Adresse sowie der Aktionärsnummer. Nach erfolgter rechtzeitiger Stimmabgabe im Wege der Briefwahl steht den Aktionären das internetgestützte System noch bis zum Ende der Generaldebatte am Tag der Hauptversammlung für Änderungen der Stimmabgaben zur Verfügung. Weitere Hinweise zur Briefwahl finden die Aktionäre in den Anmeldeunterlagen sowie auf der vorstehend genannten Internetseite. Live-Übertragung der Hauptversammlung im Internet Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede des Vorstandes werden live im Internet übertragen. Die Übertragung wird für die Debatte unterbrochen und anschließend mit dem Verlauf der Abstimmungen und der Bekanntgabe der Ergebnisse abgeschlossen. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 6.907.665 Stück teilnahme- und stimmberechtigte Stückaktien, von denen 441.155 Stückaktien auf eigene Aktien entfallen, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Rechte der Aktionäre Den Aktionären stehen im Vorfeld sowie während der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu: 1. Recht auf Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 345.384 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 15. April 2013 schriftlich unter der nachfolgenden Adresse zugehen: technotrans AG - Investor Relations - Robert-Linnemann-Straße 17 48336 Sassenberg Telefax-Nr.: +49 2583 301-1054 2. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären Wenn ein Aktionär Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat stellen oder Wahlvorschläge unterbreiten möchte, sind diese ausschließlich an folgende Adresse zu richten: technotrans AG - Investor Relations - Robert-Linnemann-Straße 17 48336 Sassenberg Telefax-Nr.: +49 2583 301-1054 E-Mail: hv2013@technotrans.de Gegenanträge sind zu begründen, Wahlvorschläge hingegen nicht. Die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 1. Mai 2013, unter der genannten Adresse eingegangenen und zugänglich zu machenden Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden wir im Internet unter http://www.technotrans.de/de/investor/hauptversammlung.html veröffentlichen. Anderweitig adressierte oder nach Fristablauf eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse einsehbar sein. 3. Auskunftsrecht des Aktionärs Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. 4. Weitergehende Erläuterungen Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127, § 131 Absatz 1 AktG finden sich im Internet unter der Internetadresse http://www.technotrans.de/de/investor/hauptversammlung.html. Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung Eine Abschrift der zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen wird den Aktionären auf Anfrage unverzüglich zugesandt. Außerdem werden diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus stehen diese Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.technotrans.de/de/investor/hauptversammlung.html. zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit. Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG, insbesondere zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Briefwahl und zur Vollmachts- und Weisungserteilung, können ebenfalls im Internet unter http://www.technotrans.de/de/investor/hauptversammlung.html eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung ebenfalls unter dieser Internetadresse bekannt gegeben. Die Einladung zur Hauptversammlung ist im elektronischen Bundesanzeiger vom 5. April 2013 veröffentlicht. Sassenberg, im April 2013 technotrans AG Der Vorstand =-------------------------------------------------------------------- 05.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de =-------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: technotrans AG Robert-Linnemann-Str. 17 48336 Sassenberg Deutschland
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