DJ DGAP-HV: technotrans AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2013 in Münster /Westf. mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: technotrans AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
technotrans AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
16.05.2013 in Münster /Westf. mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
05.04.2013 / 15:23
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technotrans AG
Sassenberg
- ISIN: DE000A0XYGA7 -
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, den 16. Mai 2013, 10:00 Uhr
im Messe und Congress Centrum Halle Münsterland
Albersloher Weg 32, 48155 Münster,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
technotrans AG zum 31. Dezember 2012, des nach IFRS
(International Financial Reporting Standards) aufgestellten
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, der
Lageberichte für die technotrans AG und den Konzern, des
Berichts des Aufsichtsrates sowie des erläuterten Berichts des
Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss
der technotrans AG ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR
1.855.545,74 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,12 je Stückaktie EUR
auf das dividendenberechtigte Grundkapital in Höhe von 783.181,20
EUR 6.526.510,00
Gewinnvortrag EUR
1.072.364,54
Bilanzgewinn EUR
1.855.545,74
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die zum
Zeitpunkt der Veröffentlichung von der Gesellschaft gehaltenen
eigenen Aktien, die gemäß § 71 AktG nicht dividendenberechtigt
sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich durch den Erwerb oder
die Veräußerung eigener Aktien die Zahl der
dividendenberechtigten Aktien vermindern oder erhöhen. In
diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,12
je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die
Gewinnverwendung unterbreitet werden.
Die Dividende ist ab dem 17. Mai 2013 zahlbar.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt
der Aufsichtsrat vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, zum
Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der
technotrans AG, Herr Dipl.-Ing. Heinz Harling und Herr Dr.
Norbert Bröcker, endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 16.
Mai 2013. Um die gesetzmäßige und satzungsgemäße Besetzung des
Aufsichtsrates auch nach der ordentlichen Hauptversammlung zu
gewährleisten, sind daher zwei neue Aufsichtsratsmitglieder zu
wählen. Der Aufsichtsrat der technotrans AG setzt sich gemäß
§§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG i.V.m. §§ 1 Absatz 1 Nr. 1
Satz 1, 4 Absatz 1 DrittelbG sowie § 11 Absatz 1 der Satzung
aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden
Anteilseignervertretern und zwei nach den Vorschriften des
Drittelbeteiligungsgesetzes von den Arbeitnehmern zu wählenden
Arbeitnehmervertretern zusammen. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende
Herren in den Aufsichtsrat zu wählen, wobei Mitgliedschaften
in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien jeweils
angegeben sind:
Heinz Harling, Diplom-Ingenieur, Hamm
Vorsitzender des Aufsichtsrats der technotrans AG
(bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 16. Mai 2013)
Keine weiteren Mitgliedschaften
Dr. Norbert Bröcker, Rechtsanwalt, Düsseldorf
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
der technotrans AG (bis zum Ablauf der Hauptversammlung am
16. Mai 2013)
Keine weiteren Mitgliedschaften
Die Wahl von Herrn Harling und von Herrn Dr. Bröcker soll
jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem
Beginn der Amtszeit beschließt, erfolgen, wobei das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet
wird; die Wahl erfolgt soweit für die Zeit bis zur Beendigung
der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2018.
Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absatz 4 bis 6 des Deutschen
Corporate Governance Kodex weisen wir darauf hin, dass Herr
Dr. Bröcker Partner der Sozietät Hoffmann Liebs Fritsch &
Partner, Düsseldorf, ist. Die Sozietät Hoffmann Liebs Fritsch
& Partner ist regelmäßig rechtsberatend für die technotrans AG
sowie auch mit dieser verbundene Unternehmen tätig.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance
Kodex geben wir bekannt, dass Herr Harling im Falle seiner
Wahl in den Aufsichtsrat erneut als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts
und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind
und sich so angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens am
Donnerstag, den 9. Mai 2013 (24.00 Uhr), bei der Gesellschaft
eingegangen ist.
Löschungen und Neueintragungen im Aktienregister finden am Tag der
Hauptversammlung und an den letzten sechs Tagen vor der
Hauptversammlung nicht statt. Deshalb entspricht der Eintragungsstand
des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der
letzten Umschreibung am 9. Mai 2013. Technisch maßgeblicher
Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) für die Ausübung
des Stimmrechts am Tag der Hauptversammlung ist mithin der Ablauf,
d.h. 24.00 Uhr, des 9. Mai 2013.
Aktionäre können sich schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bei der
technotrans AG unter der Anschrift:
technotrans AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax-Nr.: +49 89 30 90 3 74675
E-Mail: technotrans-HV2013@computershare.de
anmelden.
Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären Eintrittskarten für
die Hauptversammlung übersandt.
Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen,
können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, z.B. durch das depotführende Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben
lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung Sorge
zu tragen. Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre zusammen mit
der Eintrittskarte.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine
diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt
wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform
(§ 126 b BGB). Im Falle einer Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen sind in
der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu
Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt
werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die
Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des
Nachweises per Post, per Fax oder per E-Mail verwenden Aktionäre bzw.
Aktionärsvertreter bitte die folgende Adresse:
technotrans AG
- Investor Relations -
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 05, 2013 09:23 ET (13:23 GMT)
Robert-Linnemann-Straße 17
48336 Sassenberg
Telefax-Nr.: +49 2583 301 - 1054
E-Mail: hv2013@technotrans.de
Außerdem bieten wir unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft
benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.
Die Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter ist in Textform zu erteilen und muss in jedem
Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts enthalten. Ohne die
Erteilung von Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Zur Erteilung der Vollmacht und der
Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
können die Aktionäre das mit der Eintrittskarte verbundene Formular
verwenden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter über das Internet zu
bevollmächtigen und Weisungen zu erteilen. Vollmachten und Weisungen
über das Internet können vor der Hauptversammlung und auch noch
während der Hauptversammlung bis zum Ende der Generaldebatte erteilt
werden. Um das internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem zu
nutzen, bedarf es neben der notwendigen rechtzeitigen Anmeldung der
Eingabe des Namens, der Adresse sowie der Aktionärsnummer. Weitere
Einzelheiten zur Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreters erhalten die Aktionäre zusammen mit der
Eintrittskarte zugesandt. Des Weiteren können Informationen zur
Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreters auch im Internet unter
http://www.technotrans.de/de/investor/hauptversammlung.html
eingesehen werden.
Für eine Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung des
Stimmrechtsvertreters per Post, per Fax oder per E-Mail verwenden
Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die obenstehende Adresse für
die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung.
Weitere Einzelheiten und Hinweise zur Teilnahme an der
Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten
die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende
Informationen finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
http://www.technotrans.de/de/investor/hauptversammlung.html.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihre Stimmen durch Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des
Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die rechtzeitig angemeldet sind. Die Stimmabgabe im Wege
der Briefwahl kann schriftlich oder auf elektronischem Wege erfolgen
und muss bis einschließlich 9. Mai 2013 bei der Gesellschaft
eingegangen sein.
Für die Briefwahl in schriftlicher Form steht den Aktionären das auf
der Eintrittskarte abgedruckte Formular zur Verfügung, das an die
obenstehende Adresse für die Übermittlung des Nachweises der
Bevollmächtigung zurückgesendet werden muss.
Für angemeldete Aktionäre besteht außerdem die Möglichkeit, das
Stimmrecht auf elektronischem Weg unter Nutzung des hierfür
eingerichteten internetgestützten Systems auf der Internetseite
www.technotrans.de/de/investor/hauptversammlung-2013.html auszuüben.
Um das internetgestützte System für die elektronische Stimmabgabe per
Briefwahl nutzen zu können, bedarf es der Eingabe des Namens, der
Adresse sowie der Aktionärsnummer.
Nach erfolgter rechtzeitiger Stimmabgabe im Wege der Briefwahl steht
den Aktionären das internetgestützte System noch bis zum Ende der
Generaldebatte am Tag der Hauptversammlung für Änderungen der
Stimmabgaben zur Verfügung.
Weitere Hinweise zur Briefwahl finden die Aktionäre in den
Anmeldeunterlagen sowie auf der vorstehend genannten Internetseite.
Live-Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie
die Rede des Vorstandes werden live im Internet übertragen. Die
Übertragung wird für die Debatte unterbrochen und anschließend mit dem
Verlauf der Abstimmungen und der Bekanntgabe der Ergebnisse
abgeschlossen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das
Grundkapital der Gesellschaft auf 6.907.665 Stück teilnahme- und
stimmberechtigte Stückaktien, von denen 441.155 Stückaktien auf eigene
Aktien entfallen, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.
Rechte der Aktionäre
Den Aktionären stehen im Vorfeld sowie während der Hauptversammlung
unter anderem die folgenden Rechte zu:
1. Recht auf Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals (dies entspricht 345.384 Stückaktien) erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 15. April
2013 schriftlich unter der nachfolgenden Adresse zugehen:
technotrans AG
- Investor Relations -
Robert-Linnemann-Straße 17
48336 Sassenberg
Telefax-Nr.: +49 2583 301-1054
2. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Wenn ein Aktionär Gegenanträge gegen einen Vorschlag von
Vorstand und Aufsichtsrat stellen oder Wahlvorschläge
unterbreiten möchte, sind diese ausschließlich an folgende
Adresse zu richten:
technotrans AG
- Investor Relations -
Robert-Linnemann-Straße 17
48336 Sassenberg
Telefax-Nr.: +49 2583 301-1054
E-Mail: hv2013@technotrans.de
Gegenanträge sind zu begründen, Wahlvorschläge hingegen nicht.
Die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens
bis zum Ablauf des 1. Mai 2013, unter der genannten Adresse
eingegangenen und zugänglich zu machenden Gegenanträge und
Wahlvorschläge von Aktionären werden wir im Internet unter
http://www.technotrans.de/de/investor/hauptversammlung.html
veröffentlichen. Anderweitig adressierte oder nach Fristablauf
eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht
berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung
werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse einsehbar
sein.
3. Auskunftsrecht des Aktionärs
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist und kein
Auskunftsverweigerungsrecht besteht.
4. Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach
§ 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127, § 131 Absatz 1 AktG
finden sich im Internet unter der Internetadresse
http://www.technotrans.de/de/investor/hauptversammlung.html.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Eine Abschrift der zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen wird
den Aktionären auf Anfrage unverzüglich zugesandt. Außerdem werden
diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme
ausgelegt. Darüber hinaus stehen diese Unterlagen auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.technotrans.de/de/investor/hauptversammlung.html.
zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit.
Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG, insbesondere zur
Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Briefwahl und zur Vollmachts-
und Weisungserteilung, können ebenfalls im Internet unter
http://www.technotrans.de/de/investor/hauptversammlung.html
eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung ebenfalls
unter dieser Internetadresse bekannt gegeben.
Die Einladung zur Hauptversammlung ist im elektronischen
Bundesanzeiger vom 5. April 2013 veröffentlicht.
Sassenberg, im April 2013
technotrans AG
Der Vorstand
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05.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: technotrans AG
Robert-Linnemann-Str. 17
48336 Sassenberg
Deutschland
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 05, 2013 09:23 ET (13:23 GMT)
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