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DGAP-CMS: Drägerwerk AG & Co. KGaA: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Drägerwerk AG & Co. KGaA  / Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 
 
06.05.2013 16:06 
 
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
 
Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 
 
Der von der Drägerwerk AG & Co. KGaA ('Dräger') per ad-hoc-Mitteilung vom 
03. Mai 2013 angekündigte Aktienrückkauf beginnt am 06. Mai 2013. Im 
Zeitraum bis zum 03. Juni 2013 sollen insgesamt 6.847 eigene Vorzugsaktien 
von Dräger zurückgekauft werden. 
 
Der Aktienrückkauf dient der Durchführung des am 11. Februar 2013 
beschlossenen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms. 
 
Der Aktienrückkauf erfolgt grundsätzlich gemäß der Bestimmung des § 71 Abs. 
1 Satz 1 Nr. 2 AktG. Soweit die zu erwerbenden Vorzugsaktien Personen 
gewährt werden sollen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zu der 
Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder 
standen, erfolgt der Rückkauf aufgrund der Ermächtigung der 
Hauptversammlung der Gesellschaft vom 04. Mai 2012, bis zu 10% des 
Grundkapitals an eigenen Aktien zurückzukaufen. 
 
Mit dem Rückkauf wird eine Bank beauftragt, die ihre Entscheidungen über 
den Zeitpunkt des Erwerbs der Vorzugsaktien unabhängig und unbeeinflusst 
von Dräger trifft. Das Recht von Dräger, das Mandat der Bank vorzeitig zu 
beenden und den Auftrag auf eine andere Bank zu übertragen bleibt 
unberührt. 
 
Der Rückkauf erfolgt in beiden Fällen nach den sog. Safe-Harbour-Regelungen 
der §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 
2273/2003 der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des 
Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für 
Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen. 
 
Der Rückkauf erfolgt über die Börse. Hinsichtlich des Kaufpreises werden 
die Vorgaben der Safe-Harbour-Regelung eingehalten. Für diejenigen 
Vorzugsaktien, die auf Grundlage der Hauptversammlungsermächtigung erworben 
werden, darf der Kaufpreis je Vorzugsaktie (ohne Erwerbsnebenkosten) 
zusätzlich den am entsprechenden Börsenhandelstag durch die 
Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der Vorzugsaktien im Xetra-Handel an der 
Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10% über- oder 
unterschreiten. 
 
Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen 
Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden. 
 
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 4 Abs. 4 der 
Safe-Harbour-Verordnung entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten 
Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben. 
 
Dräger wird auf der Internetseite der Gesellschaft (www.draeger.com) in der 
Rubrik Investor Relations über den Verlauf des Rückkaufprogramms nach den 
gesetzlichen Bestimmungen berichten. 
 
Lübeck, 06. Mai 2013 
 
Der Vorstand 
Drägerwerk Verwaltungs AG als persönlich haftende Gesellschafterin der 
Drägerwerk AG & Co. KGaA 
 
Moislinger Allee 53-55 
23558 Lübeck, Deutschland 
www.draeger.com 
 
Disclaimer 
Diese Mitteilung enthält Aussagen über die zukünftige Entwicklung des 
Dräger-Konzerns. Diese zukunftsbezogenen Aussagen basieren auf den 
gegenwärtigen Erwartungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstands sowie 
den ihm derzeit verfügbaren Informationen und sind nach bestem Wissen und 
Gewissen zusammengestellt worden. Hinsichtlich solcher zukunftsbezogenen 
Aussagen kann keine Garantie und keine Haftung für den Eintritt der 
genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse übernommen werden. Die 
zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer 
Vielzahl von Faktoren. Sie beinhalten Risiken und Unwägbarkeiten, die sich 
dem Einfluss des Unternehmens entziehen und beruhen auf Annahmen, die sich 
möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Unbeschadet rechtlicher 
Bestimmungen zur Korrektur von Prognosen übernehmen wir keine 
Verpflichtung, die in dieser Meldung gemachten zukunftsbezogenen Aussagen 
zu aktualisieren. Alle wichtigen Finanztermine entnehmen Sie bitte unserer 
Unternehmenswebseite www.draeger.com unter Investoren / Finanzkalender. 
 
 
 
06.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Drägerwerk AG & Co. KGaA 
              Moislinger Allee 53-55 
              23542 Lübeck 
              Deutschland 
Internet:     www.draeger.com 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 06, 2013 10:06 ET (14:06 GMT)

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© 2013 Dow Jones News
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