Drägerwerk AG & Co. KGaA / Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
06.05.2013 16:06
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Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
Der von der Drägerwerk AG & Co. KGaA ('Dräger') per ad-hoc-Mitteilung vom
03. Mai 2013 angekündigte Aktienrückkauf beginnt am 06. Mai 2013. Im
Zeitraum bis zum 03. Juni 2013 sollen insgesamt 6.847 eigene Vorzugsaktien
von Dräger zurückgekauft werden.
Der Aktienrückkauf dient der Durchführung des am 11. Februar 2013
beschlossenen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms.
Der Aktienrückkauf erfolgt grundsätzlich gemäß der Bestimmung des § 71 Abs.
1 Satz 1 Nr. 2 AktG. Soweit die zu erwerbenden Vorzugsaktien Personen
gewährt werden sollen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zu der
Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder
standen, erfolgt der Rückkauf aufgrund der Ermächtigung der
Hauptversammlung der Gesellschaft vom 04. Mai 2012, bis zu 10% des
Grundkapitals an eigenen Aktien zurückzukaufen.
Mit dem Rückkauf wird eine Bank beauftragt, die ihre Entscheidungen über
den Zeitpunkt des Erwerbs der Vorzugsaktien unabhängig und unbeeinflusst
von Dräger trifft. Das Recht von Dräger, das Mandat der Bank vorzeitig zu
beenden und den Auftrag auf eine andere Bank zu übertragen bleibt
unberührt.
Der Rückkauf erfolgt in beiden Fällen nach den sog. Safe-Harbour-Regelungen
der §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr.
2273/2003 der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für
Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen.
Der Rückkauf erfolgt über die Börse. Hinsichtlich des Kaufpreises werden
die Vorgaben der Safe-Harbour-Regelung eingehalten. Für diejenigen
Vorzugsaktien, die auf Grundlage der Hauptversammlungsermächtigung erworben
werden, darf der Kaufpreis je Vorzugsaktie (ohne Erwerbsnebenkosten)
zusätzlich den am entsprechenden Börsenhandelstag durch die
Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der Vorzugsaktien im Xetra-Handel an der
Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10% über- oder
unterschreiten.
Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen
Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 4 Abs. 4 der
Safe-Harbour-Verordnung entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten
Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben.
Dräger wird auf der Internetseite der Gesellschaft (www.draeger.com) in der
Rubrik Investor Relations über den Verlauf des Rückkaufprogramms nach den
gesetzlichen Bestimmungen berichten.
Lübeck, 06. Mai 2013
Der Vorstand
Drägerwerk Verwaltungs AG als persönlich haftende Gesellschafterin der
Drägerwerk AG & Co. KGaA
Moislinger Allee 53-55
23558 Lübeck, Deutschland
www.draeger.com
Disclaimer
Diese Mitteilung enthält Aussagen über die zukünftige Entwicklung des
Dräger-Konzerns. Diese zukunftsbezogenen Aussagen basieren auf den
gegenwärtigen Erwartungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstands sowie
den ihm derzeit verfügbaren Informationen und sind nach bestem Wissen und
Gewissen zusammengestellt worden. Hinsichtlich solcher zukunftsbezogenen
Aussagen kann keine Garantie und keine Haftung für den Eintritt der
genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse übernommen werden. Die
zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer
Vielzahl von Faktoren. Sie beinhalten Risiken und Unwägbarkeiten, die sich
dem Einfluss des Unternehmens entziehen und beruhen auf Annahmen, die sich
möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Unbeschadet rechtlicher
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zu aktualisieren. Alle wichtigen Finanztermine entnehmen Sie bitte unserer
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06.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Drägerwerk AG & Co. KGaA
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May 06, 2013 10:06 ET (14:06 GMT)
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