Anzeige
Mehr »
Login
Mittwoch, 24.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Solarboom 2024: Fünf Gründe, die für diese Aktie sprechen!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
95 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: MeVis Medical Solutions AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.06.2013 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: MeVis Medical Solutions AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
MeVis Medical Solutions AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 20.06.2013 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
13.05.2013 / 15:18 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   MeVis Medical Solutions AG 
 
   Bremen 
 
   ISIN DE000A0LBFE4 
   WKN A0LBFE 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 
 
   Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
   wir laden Sie ein zu der am Donnerstag, den 20. Juni 2013, um 10:30 
   Uhr im Atlantic Hotel Universum, Wiener Straße 4, 28359 Bremen, 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der MeVis Medical 
   Solutions AG ('Gesellschaft') mit dem Sitz in Bremen. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2012 sowie der Lageberichte für die MeVis Medical 
           Solutions AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2012, des 
           Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der 
           Gesellschaft, Caroline-Herschel-Straße 1, 28359 Bremen, und 
           auf der Internetseite der Gesellschaft (http://www.mevis.de im 
           Bereich Investor Relations/Hauptversammlung) eingesehen 
           werden. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer 
           und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu 
           wählen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über Satzungsänderungen 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der 
           Gesellschaft wie folgt zu ändern: 
 
 
       a)    § 4 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu 
             gefasst: 
 
 
             'Gesellschaftsblatt im Sinne von § 25 AktG ist der 
             Bundesanzeiger.' 
 
 
       b)    § 10 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu 
             gefasst: 
 
 
             'Die Gesellschaft kann zugunsten der Mitglieder des 
             Aufsichtsrates auf Kosten der Gesellschaft eine 
             Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer 
             Versicherungssumme von bis zu EUR 5.000.000 abschließen.' 
 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem 
           Verschmelzungsvertrag zwischen der MeVis Medical Solutions AG 
           als übernehmende Gesellschaft und der MeVis BreastCare 
           Solutions Verwaltungs-GmbH (MBS) als übertragende Gesellschaft 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die MeVis BreastCare Solutions 
           Verwaltungs-GmbH (MBS) als übertragende Gesellschaft auf die 
           MeVis Medical Solutions AG unter Auflösung ohne Abwicklung im 
           Wege der Verschmelzung durch Aufnahme gemäß §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 
           3 Abs. 1 Nr. 2, §§ 4 ff., §§ 46 ff., §§ 60 ff. UmwG zu 
           verschmelzen. Die MeVis BreastCare Solutions Verwaltungs-GmbH 
           (MBS) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der MeVis Medical 
           Solutions AG; es handelt sich mithin um einen sog. 
           'upstream-merger'. Der Vorstand der MeVis Medical Solutions AG 
           sowie die Geschäftsführung der MeVis BreastCare Solutions 
           Verwaltungs-GmbH (MBS) haben am 16. April 2013 den Entwurf 
           eines Verschmelzungsvertrags aufgestellt. Der Entwurf wurde 
           gemäß § 61 UmwG vorab zum Handelsregister des Amtsgerichts 
           Bremen eingereicht. Da die MeVis BreastCare Solutions GmbH & 
           Co. KG neben der mit der Verschmelzung untergehenden MBS 
           lediglich die MeVis Medical Solutions AG als einzigen weiteren 
           Gesellschafter hat, ist die Anwachsung des gesamten Vermögens 
           der MeVis BreastCare Solutions GmbH & Co. KG auf die MeVis 
           Medical Solutions AG automatische Konsequenz des 
           Wirksamwerdens der Verschmelzung. 
 
 
           Im Falle der Zustimmung der Hauptversammlung zum Entwurf wird 
           der Vorstand den Verschmelzungsvertrag mit der MeVis 
           BreastCare Solutions Verwaltungs-GmbH (MBS) in notariell 
           beurkundeter Form schließen und vollziehen. 
 
 
           Der Verschmelzungsvertrag hat folgenden wesentlichen Inhalt: 
 
 
       *     Die MeVis BreastCare Solutions Verwaltungs-GmbH 
             (MBS) überträgt ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten 
             und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung im Wege der 
             Verschmelzung durch Aufnahme auf die MeVis Medical Solutions 
             AG gemäß §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 1 Nr. 2, §§ 4 ff., §§ 46 
             ff., §§ 60 ff. UmwG. 
 
 
       *     Die Verschmelzung der MeVis BreastCare Solutions 
             Verwaltungs-GmbH (MBS) auf die MeVis Medical Solutions AG 
             erfolgt mit Wirkung zum 1. Januar 2013, 0.00 Uhr 
             (Verschmelzungsstichtag). 
 
 
       *     Ab dem 1. Januar 2013, 0.00 Uhr, gelten alle 
             Handlungen der MeVis BreastCare Solutions Verwaltungs-GmbH 
             (MBS) bis zum Zeitpunkt des Erlöschens der MeVis BreastCare 
             Solutions Verwaltungs-GmbH (MBS) als für Rechnung der MeVis 
             Medical Solutions AG vorgenommen. 
 
 
       *     Mit der Eintragung der Verschmelzung im 
             Handelsregister der MeVis Medical Solutions AG erlischt die 
             MeVis BreastCare Solutions Verwaltungs-GmbH (MBS). 
 
 
       *     Der Verschmelzung liegt die Bilanz der MeVis 
             BreastCare Solutions Verwaltungs-GmbH (MBS) zum 31. Dezember 
             2012 als Schlussbilanz zugrunde. 
 
 
       *     Eine Gegenleistung für die Übertragung wird nicht 
             gewährt. 
 
 
       *     Die Verschmelzung findet ohne eine 
             Kapitalerhöhung bei der MeVis Medical Solutions AG statt, § 
             68 Abs. 1 Nr. 1 UmwG. 
 
 
       *     Es werden im Rahmen der Verschmelzung keine 
             besonderen Vorteile gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 UmwG noch Rechte 
             gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 7 UmwG gewährt. Maßnahmen gemäß § 5 
             Abs. 1 Nr. 7 UmwG an die dort genannten Personen sind nicht 
             vorgesehen. 
 
 
       *     Die Firma der MeVis Medical Solutions AG wird 
             ohne Änderung fortgeführt. 
 
 
       *     Die Erstellung eines Verschmelzungsberichts, eine 
             Verschmelzungsprüfung und die Erstellung eines 
             Verschmelzungsprüfungsberichts sind nicht erforderlich, da 
             sich sämtliche Anteile des übertragenden Rechtsträgers in 
             der Hand des aufnehmenden Rechtsträgers befinden (§§ 8 Abs. 
             3, 9 Abs. 3, 12 Abs. 3 UmwG). 
 
 
       *     Die Kosten des Vertrags und des Vollzugs trägt 
             die MeVis Medical Solutions AG. 
 
 
 
           Seit der Einberufung der Hauptversammlung können zu diesem 
           Tagesordnungspunkt in den Geschäftsräumen am Sitz der 
           Gesellschaft, Caroline-Herschel-Straße 1, 28359 Bremen, und 
           auf der Internetseite der Gesellschaft (www.mevis.de im 
           Bereich Investor Relations/Hauptversammlung) die folgenden 
           Unterlagen eingesehen werden: 
 
 
       *     Entwurf des Verschmelzungsvertrags zwischen der 
             MeVis BreastCare Solutions Verwaltungs-GmbH (MBS) und der 
             MeVis Medical Solutions AG 
 
 
       *     Jahresabschlüsse und Lageberichte der MeVis 
             Medical Solutions AG für die letzten drei Geschäftsjahre 
 
 
       *     Jahresabschlüsse der MeVis BreastCare Solutions 
             Verwaltungs-GmbH (MBS) für die letzten drei Geschäftsjahre. 
 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der 
           Hauptversammlung der MeVis Medical Solutions AG ausliegen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
           Dem Abschluss des Verschmelzungsvertrags zwischen der MeVis 
           Medical Solutions AG als übernehmendem Rechtsträger und der 
           MeVis BreastCare Solutions Verwaltungs-GmbH (MBS) als 
           übertragendem Rechtsträger wird zugestimmt. 
 
 
   Teilnahmebedingungen 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre zugelassen, die am Tage der Hauptversammlung 
   im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und 
   die sich bei der Gesellschaft nicht später als am 13. Juni 2013, 24:00 
   Uhr, unter der nachstehenden Adresse anmelden: 
 
   MeVis Medical Solutions AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 13, 2013 09:18 ET (13:18 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2013 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.