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DGAP-HV: China Specialty Glass AG: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: China Specialty Glass AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.11.2013 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: China Specialty Glass AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
China Specialty Glass AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 13.11.2013 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
02.10.2013 / 15:14 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   China Specialty Glass AG 
 
   Grünwald 
 
   ISIN: DE000A1EL8Y8 
   WKN: A1EL8Y 
 
 
   Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zu der 
 
   am 13. November 2013, um 11:00 Uhr, 
 
   in den Räumen des Hotel InterContinental Frankfurt, 
   Wilhelm-Leuschner-Straße 43, 60329 Frankfurt am Main 
 
   stattfindenden 
 
   außerordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Bestellung des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           Die Warth & Klein Grant Thornton AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2013 sowie zum Prüfer für die prüferische 
           Durchsicht des Konzern-Zwischenabschlusses für den 
           Sechsmonatszeitraum zum 30. Juni 2013 bestellt, sofern dieser 
           einer solchen Prüfung unterzogen wird. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   in der Hauptversammlung sind gemäß der Satzung der Gesellschaft nur 
   diejenigen Aktionäre unserer Gesellschaft berechtigt, die sich 
   mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, mithin bis zum 06. 
   November 2013, 24:00 Uhr, in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder 
   englischer Sprache bei der Gesellschaft unter der nachfolgend 
   bezeichneten Stelle angemeldet haben: 
 
   China Specialty Glass AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Deutschland 
   Telefax: +49 (0) 89 889 690 633 
   E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
   Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. 
   Dazu ist ein in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer 
   Sprache durch das depotführende Institut erstellter besonderer 
   Nachweis über den Anteilsbesitz mindestens sechs Tage vor der 
   Hauptversammlung, mithin bis zum 06. November 2013, 24:00 Uhr bei der 
   o.g. Anmeldestelle vorzulegen (Zugang bei der Anmeldestelle). 
 
   Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
   Hauptversammlung (Nachweisstichtag), d.h. den 23. Oktober 2013, 0:00 
   Uhr, zu beziehen. 
 
   Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und 
   die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht 
   hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben 
   hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem 
   Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der 
   Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
   angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. 
   Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit 
   der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Die Gesellschaft und die Better Orange IR & HV AG als deren Vertreter 
   sind berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des 
   Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu 
   verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, kann der Aktionär von der 
   Gesellschaft zurückgewiesen werden. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung mit dem Nachweis der Berechtigung zur 
   Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts werden den Aktionären 
   Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt. Die 
   Eintrittskarten dienen den Aktionären als Ausweis für die Ausübung des 
   Stimmrechts. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte 
   sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die 
   Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an 
   die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
   Die Anmeldung zur Hauptversammlung hindert die Aktionäre nicht an der 
   freien Verfügung über ihre Aktien. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Jeder Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person, ausüben lassen. Die 
   Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 
   126 b BGB). Entsprechende Vordrucke und weitere Informationen erhalten 
   die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann an 
   die nachfolgend genannte Adresse, Telefax-Nummer und auch elektronisch 
   an folgende Adresse übermittelt werden: 
 
   China Specialty Glass AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Deutschland 
   Telefax: +49 (0) 89 889 690 655 
   E-Mail: csg-ag@better-orange.de 
 
   Für den Fall der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
   Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 135 AktG 
   gleichgestellten Institutionen oder Personen, weisen wir darauf hin, 
   dass die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen 
   möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie 
   gemäß § 135 Abs. 1 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. 
   Aktionäre werden daher gebeten, wenn sie ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere der in 
   § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen 
   bevollmächtigen wollen, sich mit diesen Institutionen oder Personen 
   rechtzeitig über eine mögliche Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Die Gesellschaft bietet Aktionären ferner die Möglichkeit an, ihr 
   Stimmrecht weisungsgebunden durch einen von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Dem bevollmächtigten 
   Stimmrechtsvertreter sind bezüglich aller Tagesordnungspunkte 
   Einzelweisungen zu erteilen. Die Vollmacht kann hinsichtlich der 
   Tagesordnungspunkte, zu denen keine Einzelweisungen erteilt sind, 
   nicht ausgeübt werden mit der Folge, dass bei diesen Abstimmungen mit 
   Enthaltung gestimmt werden wird. Der Stimmrechtsvertreter ist 
   verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Wortmeldungen oder andere 
   Anträge werden durch den Stimmrechtsvertreter nicht entgegengenommen. 
   Einzelheiten zur Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters und zur 
   Weisungserteilung sowie das entsprechende Vollmachts- und 
   Weisungsformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
   Eintrittskarte. 
 
   Auch bei Bevollmächtigungen sind eine frist- und formgerechte 
   Anmeldung und die Vorlage der Depotbescheinigung nach den vorstehenden 
   Bedingungen erforderlich. 
 
   Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am 
   Grundkapital erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
   Zur Antragstellung sind nur Aktionäre berechtigt, die nachweisen, dass 
   sie mindestens seit drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, 
   also seit dem 13. August 2013, 0:00 Uhr, Inhaber der Aktien sind und 
   dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten. Bei 
   der Berechnung der Frist ist § 70 AktG zu beachten. 
 
   Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich unter der 
   nachfolgenden Adresse mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, 
   spätestens bis 13. Oktober 2013, 24:00 Uhr, zugehen. 
 
   China Specialty Glass AG 
   Vorstand 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Deutschland 
 
   Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in 
   gleicher Weise wie bei der Einberufung. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
 
   Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären zu einem 
   Beschlussvorschlag der Verwaltung betreffend einen bestimmten 
   Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind schriftlich oder 
   per Telefax ausschließlich an die nachfolgende Adresse zu richten: 
 
   China Specialty Glass AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Deutschland 
   Telefax: +49 (0) 89 889 690 666 
   E-Mail: antraege@better-orange.de 
 
   Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, 
   die der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor dem Tag der 
   Hauptversammlung, d.h. bis einschließlich 29. Oktober 2013, an die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

October 02, 2013 09:14 ET (13:14 GMT)

vorgenannte Adresse zugegangen sind (Ausschlussfrist), unverzüglich 
   nach ihrem Eingang unter der Internetadresse 
   http://www.csg-ag.de/Investor-Relations/Hauptversammlung 
   veröffentlichen. Anderweitig adressierte oder verspätete Anträge 
   werden nicht berücksichtigt. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung 
   werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht. 
   Gegenanträge müssen begründet werden, für Wahlvorschläge gilt dies 
   nicht. 
 
   Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen Begründung 
   beziehungsweise einen Wahlvorschlag nicht zugänglich zu machen, wenn 
   einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa 
   weil der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem gesetzes- oder 
   satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder die 
   Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder 
   irreführende Angaben enthält. Ein Wahlvorschlag muss darüber hinaus 
   auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Vorschlag nicht 
   den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen 
   Person enthält. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht 
   zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen 
   beträgt. 
 
   Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter 
   gem. § 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
   Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
   Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen 
   sowie auf die Lage des China Specialty Glass-Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss der China Specialty Glass AG einbezogenen 
   Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung 
   grundsätzlich mündlich zu stellen. 
 
   Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 
   131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, zum Beispiel wenn die 
   Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung 
   geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen 
   einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach der Satzung ist der 
   Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre 
   zeitlich angemessen zu beschränken. Er kann insbesondere bereits zu 
   Beginn oder während der Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen für den 
   ganzen Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu den 
   einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für den einzelnen Frage- und 
   Redebeitrag angemessen festsetzen (vgl. § 17 Abs. 2 der Satzung). 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung beläuft sich das Grundkapital der 
   Gesellschaft auf EUR 17.700.000,00 und ist eingeteilt in 17.700.000 
   auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Gesamtzahl der Aktien und 
   Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt 
   somit 17.700.000. 
 
   Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft; Unterlagen zur 
   Hauptversammlung 
 
   Die Informationen gemäß § 124a AktG, einschließlich der zugänglich zu 
   machenden Unterlagen, sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten 
   der Aktionäre stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.csg-ag.de/Investor-Relations/Hauptversammlung ab dem Tag 
   der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger zur 
   Verfügung. Sämtliche der Hauptversammlung zugänglich zu machenden 
   Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung ausliegen. 
 
   Grünwald, im Oktober 2013 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
02.10.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    China Specialty Glass AG 
                Maximiliansplatz 15 
                80333 München 
                Deutschland 
Telefon:        +49 40 6091860 
Fax:            +49 40 60918660 
E-Mail:         ir@csg-ag.com 
Internet:       http://www.csg-ag.de/ 
ISIN:           DE000A1EL8Y8 
WKN:            A1EL8Y 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Frankfurt, Berlin, Düsseldorf, 
                Stuttgart 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
233174 02.10.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

October 02, 2013 09:14 ET (13:14 GMT)

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