DJ DGAP-HV: China Specialty Glass AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.11.2013 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: China Specialty Glass AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
China Specialty Glass AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 13.11.2013 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
02.10.2013 / 15:14
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China Specialty Glass AG
Grünwald
ISIN: DE000A1EL8Y8
WKN: A1EL8Y
Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zu der
am 13. November 2013, um 11:00 Uhr,
in den Räumen des Hotel InterContinental Frankfurt,
Wilhelm-Leuschner-Straße 43, 60329 Frankfurt am Main
stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. Bestellung des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Warth & Klein Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2013 sowie zum Prüfer für die prüferische
Durchsicht des Konzern-Zwischenabschlusses für den
Sechsmonatszeitraum zum 30. Juni 2013 bestellt, sofern dieser
einer solchen Prüfung unterzogen wird.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
in der Hauptversammlung sind gemäß der Satzung der Gesellschaft nur
diejenigen Aktionäre unserer Gesellschaft berechtigt, die sich
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, mithin bis zum 06.
November 2013, 24:00 Uhr, in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache bei der Gesellschaft unter der nachfolgend
bezeichneten Stelle angemeldet haben:
China Specialty Glass AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen.
Dazu ist ein in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer
Sprache durch das depotführende Institut erstellter besonderer
Nachweis über den Anteilsbesitz mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung, mithin bis zum 06. November 2013, 24:00 Uhr bei der
o.g. Anmeldestelle vorzulegen (Zugang bei der Anmeldestelle).
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag), d.h. den 23. Oktober 2013, 0:00
Uhr, zu beziehen.
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und
die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht
hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben
hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem
Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit
der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl.
Dividendenberechtigung.
Die Gesellschaft und die Better Orange IR & HV AG als deren Vertreter
sind berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des
Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu
verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, kann der Aktionär von der
Gesellschaft zurückgewiesen werden.
Nach Eingang der Anmeldung mit dem Nachweis der Berechtigung zur
Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt. Die
Eintrittskarten dienen den Aktionären als Ausweis für die Ausübung des
Stimmrechts. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die
Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an
die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung hindert die Aktionäre nicht an der
freien Verfügung über ihre Aktien.
Stimmrechtsvertretung
Jeder Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person, ausüben lassen. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§
126 b BGB). Entsprechende Vordrucke und weitere Informationen erhalten
die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann an
die nachfolgend genannte Adresse, Telefax-Nummer und auch elektronisch
an folgende Adresse übermittelt werden:
China Specialty Glass AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 889 690 655
E-Mail: csg-ag@better-orange.de
Für den Fall der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 135 AktG
gleichgestellten Institutionen oder Personen, weisen wir darauf hin,
dass die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie
gemäß § 135 Abs. 1 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
Aktionäre werden daher gebeten, wenn sie ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in
§ 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen
bevollmächtigen wollen, sich mit diesen Institutionen oder Personen
rechtzeitig über eine mögliche Form der Vollmacht abzustimmen.
Die Gesellschaft bietet Aktionären ferner die Möglichkeit an, ihr
Stimmrecht weisungsgebunden durch einen von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Dem bevollmächtigten
Stimmrechtsvertreter sind bezüglich aller Tagesordnungspunkte
Einzelweisungen zu erteilen. Die Vollmacht kann hinsichtlich der
Tagesordnungspunkte, zu denen keine Einzelweisungen erteilt sind,
nicht ausgeübt werden mit der Folge, dass bei diesen Abstimmungen mit
Enthaltung gestimmt werden wird. Der Stimmrechtsvertreter ist
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Wortmeldungen oder andere
Anträge werden durch den Stimmrechtsvertreter nicht entgegengenommen.
Einzelheiten zur Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters und zur
Weisungserteilung sowie das entsprechende Vollmachts- und
Weisungsformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der
Eintrittskarte.
Auch bei Bevollmächtigungen sind eine frist- und formgerechte
Anmeldung und die Vorlage der Depotbescheinigung nach den vorstehenden
Bedingungen erforderlich.
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am
Grundkapital erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Zur Antragstellung sind nur Aktionäre berechtigt, die nachweisen, dass
sie mindestens seit drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung,
also seit dem 13. August 2013, 0:00 Uhr, Inhaber der Aktien sind und
dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten. Bei
der Berechnung der Frist ist § 70 AktG zu beachten.
Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich unter der
nachfolgenden Adresse mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung,
spätestens bis 13. Oktober 2013, 24:00 Uhr, zugehen.
China Specialty Glass AG
Vorstand
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in
gleicher Weise wie bei der Einberufung.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären zu einem
Beschlussvorschlag der Verwaltung betreffend einen bestimmten
Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind schriftlich oder
per Telefax ausschließlich an die nachfolgende Adresse zu richten:
China Specialty Glass AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 889 690 666
E-Mail: antraege@better-orange.de
Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Anträge von Aktionären,
die der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor dem Tag der
Hauptversammlung, d.h. bis einschließlich 29. Oktober 2013, an die
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
October 02, 2013 09:14 ET (13:14 GMT)
vorgenannte Adresse zugegangen sind (Ausschlussfrist), unverzüglich
nach ihrem Eingang unter der Internetadresse
http://www.csg-ag.de/Investor-Relations/Hauptversammlung
veröffentlichen. Anderweitig adressierte oder verspätete Anträge
werden nicht berücksichtigt. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung
werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.
Gegenanträge müssen begründet werden, für Wahlvorschläge gilt dies
nicht.
Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen Begründung
beziehungsweise einen Wahlvorschlag nicht zugänglich zu machen, wenn
einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa
weil der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem gesetzes- oder
satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder die
Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder
irreführende Angaben enthält. Ein Wahlvorschlag muss darüber hinaus
auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Vorschlag nicht
den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen
Person enthält. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht
zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen
beträgt.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter
gem. § 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen
sowie auf die Lage des China Specialty Glass-Konzerns und der in den
Konzernabschluss der China Specialty Glass AG einbezogenen
Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung
grundsätzlich mündlich zu stellen.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in §
131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, zum Beispiel wenn die
Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen
einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach der Satzung ist der
Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre
zeitlich angemessen zu beschränken. Er kann insbesondere bereits zu
Beginn oder während der Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen für den
ganzen Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für den einzelnen Frage- und
Redebeitrag angemessen festsetzen (vgl. § 17 Abs. 2 der Satzung).
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Zum Zeitpunkt der Einberufung beläuft sich das Grundkapital der
Gesellschaft auf EUR 17.700.000,00 und ist eingeteilt in 17.700.000
auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Gesamtzahl der Aktien und
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt
somit 17.700.000.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft; Unterlagen zur
Hauptversammlung
Die Informationen gemäß § 124a AktG, einschließlich der zugänglich zu
machenden Unterlagen, sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten
der Aktionäre stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.csg-ag.de/Investor-Relations/Hauptversammlung ab dem Tag
der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger zur
Verfügung. Sämtliche der Hauptversammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung ausliegen.
Grünwald, im Oktober 2013
Der Vorstand
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02.10.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: China Specialty Glass AG
Maximiliansplatz 15
80333 München
Deutschland
Telefon: +49 40 6091860
Fax: +49 40 60918660
E-Mail: ir@csg-ag.com
Internet: http://www.csg-ag.de/
ISIN: DE000A1EL8Y8
WKN: A1EL8Y
Börsen: Auslandsbörse(n) Frankfurt, Berlin, Düsseldorf,
Stuttgart
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October 02, 2013 09:14 ET (13:14 GMT)
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