Schumag Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 29.11.2013 15:14 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- SCHUMAG Aktiengesellschaft Aachen - ISIN: DE0007216707//WKN: 721670 - Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am Freitag, den 10. Januar 2014, 10.00 Uhr, in den Räumen der Gesellschaft, Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen, stattfindenden 28. ordentlichen Hauptversammlung. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2012, des Lageberichts für die Gesellschaft und des Konzernlageberichts jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Schumag Aktiengesellschaft, den Konzernabschluss sowie den Lagebericht für die Schumag Aktiengesellschaft und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2011/2012 gebilligt und damit den Jahresabschluss der Schumag Aktiengesellschaft entsprechend § 172 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher nicht erforderlich und somit nicht vorgesehen. Zudem ist auf der Grundlage des Jahresabschlusses zum 30. September 2012 ein Gewinnverwendungsbeschluss nicht zu fassen. Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen werden der Hauptversammlung zusammen mit dem Bericht des Aufsichtsrats zur Kenntnis vorgelegt und können ab dem Zeitpunkt der Einladung zu dieser Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Schumag Aktiengesellschaft, HV-Stelle, Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen, und über die Internetseite unter http://www.schumag.de/hauptversammlung.51.html eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. 2. Anzeige des Vorstands an die Hauptversammlung über einen Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 92 Abs. 1 AktG Der Hauptversammlung wird angezeigt, dass bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da er sich entsprechend der gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG beschränkt, wobei der Vorstand ansonsten hierbei über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft und über eingeleitete Sanierungsmaßnahmen berichten wird. 3. Beschlussfassung betreffend die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, im Wege von Einzelabstimmungen wie folgt zu beschließen: 3.1 Dem Mitglied des Vorstands Herrn Dr. Johannes Ohlinger wird für das am 30. September 2012 beendete Geschäftsjahr Entlastung erteilt. 3.2 Die Entlastung des ehemaligen Mitglieds des Vorstands Herrn Steffen Walpert für das am 30. September 2012 beendete Geschäftsjahr wird bis zu der Hauptversammlung vertagt, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012/2013 zu beschließen hat. 4. Beschlussfassung betreffend die bisher vertagte Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/2011 Die Hauptversammlung am 4. Juli 2013 hat beschlossen, die Entlastung des ehemaligen Mitglieds des Vorstands Herrn Steffen Walpert (ausgeschieden am 31. August 2012) für das am 30. September 2011 beendete Geschäftsjahr bis zur Hauptversammlung zu vertagen, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011/2012 zu beschließen hat. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dazu zu beschließen: Die Entlastung des ehemaligen Mitglieds des Vorstands Herrn Steffen Walpert für das am 30. September 2011 beendete Geschäftsjahr wird bis zu der Hauptversammlung vertagt, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012/2013 zu beschließen hat. 5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011/2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das am 30. September 2012 beendete Geschäftsjahr zu erteilen. Teilnahme an der Hauptversammlung Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Antragstellung sind nach § 16 Abs. 2 der Satzung unserer Gesellschaft in Verbindung mit § 123 Abs. 2 bis 3 des Aktiengesetzes (AktG) nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung unter Vorlage eines besonderen Nachweises ihres Aktienbesitzes durch das depotführende Institut anmelden. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (also auf Freitag, 20. Dezember 2013, 0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) beziehen (Record Date), in Textform (§ 126b BGB) erstellt sein und in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Auch Aktionäre, die effektive Aktienurkunden in Eigenverwahrung halten, müssen den Nachweis des Aktienbesitzes auf den vorgenannten Zeitpunkt führen. Der vorstehend angegebene Nachweisstichtag hat die Bedeutung, dass nur diejenigen Personen, die zu diesem Zeitpunkt Aktionäre der Gesellschaft sind, bei Erfüllung der weiteren satzungsmäßigen und gesetzlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind. Personen, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können hingegen an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und dort ihre Rechte aus den Aktien nicht ausüben. Personen, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag hat keinerlei Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse mindestens sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung (also bis spätestens Freitag, 3. Januar 2014, 24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) zugehen. Anmeldestelle: Schumag Aktiengesellschaft c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland Telefax-Nr.: +49 (0) 89 / 889 690 633 E-Mail: anmeldung@better-orange.de Bei Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen werden den Aktionären nach ordnungsgemäßer Anmeldung Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Verfahren der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen. Gemäß § 134 Abs. 3 Sätze 3 und 4 AktG erfolgen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB), es sei denn, sie sind an ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder sonstige von § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG erfasste Personen oder Institutionen gerichtet. Es wird darauf hingewiesen, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstitutes, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen nach § 135 AktG gleichgestellten Institution oder Person wird daher gebeten, sich vorher mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht abzustimmen.
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November 29, 2013 09:14 ET (14:14 GMT)