Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 26.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 686 internationalen Medien
Geheimtipp: Rasanter Aufstieg, Branchenrevolution und Jahresumsatz von 50 Mio. $
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
62 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Schumag Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.01.2014 in in den Räumen der Gesellschaft, Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Schumag Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
29.11.2013 15:14 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   SCHUMAG Aktiengesellschaft 
 
   Aachen 
 
   - ISIN: DE0007216707//WKN: 721670 - 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre ein zu der 
 
   am Freitag, den 10. Januar 2014, 10.00 Uhr, 
 
   in den Räumen der Gesellschaft, 
   Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen, 
   stattfindenden 
 
   28. ordentlichen Hauptversammlung. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2012, des 
           Lageberichts für die Gesellschaft und des Konzernlageberichts 
           jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 
           Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss der Schumag Aktiengesellschaft, den 
           Konzernabschluss sowie den Lagebericht für die Schumag 
           Aktiengesellschaft und den Konzernlagebericht für das 
           Geschäftsjahr 2011/2012 gebilligt und damit den 
           Jahresabschluss der Schumag Aktiengesellschaft entsprechend § 
           172 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung der 
           Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher nicht 
           erforderlich und somit nicht vorgesehen. Zudem ist auf der 
           Grundlage des Jahresabschlusses zum 30. September 2012 ein 
           Gewinnverwendungsbeschluss nicht zu fassen. 
 
 
           Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen 
           werden der Hauptversammlung zusammen mit dem Bericht des 
           Aufsichtsrats zur Kenntnis vorgelegt und können ab dem 
           Zeitpunkt der Einladung zu dieser Hauptversammlung in den 
           Geschäftsräumen der Schumag Aktiengesellschaft, HV-Stelle, 
           Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen, und über die Internetseite 
           unter http://www.schumag.de/hauptversammlung.51.html 
           eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär 
           unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. 
 
 
     2.    Anzeige des Vorstands an die Hauptversammlung über 
           einen Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der 
           Gesellschaft gemäß § 92 Abs. 1 AktG 
 
 
           Der Hauptversammlung wird angezeigt, dass bei der Gesellschaft 
           ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals 
           eingetreten ist. 
 
 
           Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung 
           der Hauptversammlung vorgesehen, da er sich entsprechend der 
           gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige des Vorstands über den 
           Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG 
           beschränkt, wobei der Vorstand ansonsten hierbei über die 
           wirtschaftliche Situation der Gesellschaft und über 
           eingeleitete Sanierungsmaßnahmen berichten wird. 
 
 
     3.    Beschlussfassung betreffend die Entlastung des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, im Wege von 
           Einzelabstimmungen wie folgt zu beschließen: 
 
 
       3.1   Dem Mitglied des Vorstands Herrn Dr. Johannes 
             Ohlinger wird für das am 30. September 2012 beendete 
             Geschäftsjahr Entlastung erteilt. 
 
 
       3.2   Die Entlastung des ehemaligen Mitglieds des 
             Vorstands Herrn Steffen Walpert für das am 30. September 
             2012 beendete Geschäftsjahr wird bis zu der Hauptversammlung 
             vertagt, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
             2012/2013 zu beschließen hat. 
 
 
 
     4.    Beschlussfassung betreffend die bisher vertagte 
           Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/2011 
 
 
           Die Hauptversammlung am 4. Juli 2013 hat beschlossen, die 
           Entlastung des ehemaligen Mitglieds des Vorstands Herrn 
           Steffen Walpert (ausgeschieden am 31. August 2012) für das am 
           30. September 2011 beendete Geschäftsjahr bis zur 
           Hauptversammlung zu vertagen, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2011/2012 zu beschließen hat. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dazu zu beschließen: 
 
 
             Die Entlastung des ehemaligen Mitglieds des 
             Vorstands Herrn Steffen Walpert für das am 30. September 
             2011 beendete Geschäftsjahr wird bis zu der Hauptversammlung 
             vertagt, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
             2012/2013 zu beschließen hat. 
 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
 
             den im Geschäftsjahr 2011/2012 amtierenden 
             Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das am 30. 
             September 2012 beendete Geschäftsjahr zu erteilen. 
 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts 
   und zur Antragstellung sind nach § 16 Abs. 2 der Satzung unserer 
   Gesellschaft in Verbindung mit § 123 Abs. 2 bis 3 des Aktiengesetzes 
   (AktG) nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
   Hauptversammlung unter Vorlage eines besonderen Nachweises ihres 
   Aktienbesitzes durch das depotführende Institut anmelden. Der Nachweis 
   muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der 
   Hauptversammlung (also auf Freitag, 20. Dezember 2013, 0.00 Uhr 
   Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) beziehen (Record Date), in Textform 
   (§ 126b BGB) erstellt sein und in deutscher oder englischer Sprache 
   erfolgen. Auch Aktionäre, die effektive Aktienurkunden in 
   Eigenverwahrung halten, müssen den Nachweis des Aktienbesitzes auf den 
   vorgenannten Zeitpunkt führen. 
 
   Der vorstehend angegebene Nachweisstichtag hat die Bedeutung, dass nur 
   diejenigen Personen, die zu diesem Zeitpunkt Aktionäre der 
   Gesellschaft sind, bei Erfüllung der weiteren satzungsmäßigen und 
   gesetzlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
   zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind. Personen, die ihre 
   Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können hingegen 
   an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und dort ihre Rechte aus den 
   Aktien nicht ausüben. Personen, die ihre Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag veräußern, sind - bei rechtzeitiger Anmeldung und 
   Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur 
   Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag hat 
   keinerlei Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein 
   relevantes Datum für die Dividendenberechtigung. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der 
   nachfolgend genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
   mindestens sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung (also bis 
   spätestens Freitag, 3. Januar 2014, 24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der 
   Gesellschaft) zugehen. 
 
   Anmeldestelle: 
 
        Schumag Aktiengesellschaft 
        c/o Better Orange IR & HV AG 
        Haidelweg 48 
        81241 München 
        Deutschland 
        Telefax-Nr.: +49 (0) 89 / 889 690 633 
        E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
   Bei Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen werden den Aktionären nach 
   ordnungsgemäßer Anmeldung Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
   übersandt. 
 
   Verfahren der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
   Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der 
   Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die 
   depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person 
   seiner Wahl ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine 
   Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. 
 
   Gemäß § 134 Abs. 3 Sätze 3 und 4 AktG erfolgen die Erteilung der 
   Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB), es sei denn, sie 
   sind an ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder 
   sonstige von § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 
   Abs. 5 AktG erfasste Personen oder Institutionen gerichtet. Es wird 
   darauf hingewiesen, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden 
   Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, 
   weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. 
   Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstitutes, einer 
   Aktionärsvereinigung oder einer anderen nach § 135 AktG 
   gleichgestellten Institution oder Person wird daher gebeten, sich 
   vorher mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form 
   der Vollmacht abzustimmen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

November 29, 2013 09:14 ET (14:14 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2013 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.