Schumag Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
29.11.2013 15:14
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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SCHUMAG Aktiengesellschaft
Aachen
- ISIN: DE0007216707//WKN: 721670 -
Wir laden unsere Aktionäre ein zu der
am Freitag, den 10. Januar 2014, 10.00 Uhr,
in den Räumen der Gesellschaft,
Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen,
stattfindenden
28. ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2012, des
Lageberichts für die Gesellschaft und des Konzernlageberichts
jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289
Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss der Schumag Aktiengesellschaft, den
Konzernabschluss sowie den Lagebericht für die Schumag
Aktiengesellschaft und den Konzernlagebericht für das
Geschäftsjahr 2011/2012 gebilligt und damit den
Jahresabschluss der Schumag Aktiengesellschaft entsprechend §
172 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung der
Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher nicht
erforderlich und somit nicht vorgesehen. Zudem ist auf der
Grundlage des Jahresabschlusses zum 30. September 2012 ein
Gewinnverwendungsbeschluss nicht zu fassen.
Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen
werden der Hauptversammlung zusammen mit dem Bericht des
Aufsichtsrats zur Kenntnis vorgelegt und können ab dem
Zeitpunkt der Einladung zu dieser Hauptversammlung in den
Geschäftsräumen der Schumag Aktiengesellschaft, HV-Stelle,
Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen, und über die Internetseite
unter http://www.schumag.de/hauptversammlung.51.html
eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär
unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.
2. Anzeige des Vorstands an die Hauptversammlung über
einen Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der
Gesellschaft gemäß § 92 Abs. 1 AktG
Der Hauptversammlung wird angezeigt, dass bei der Gesellschaft
ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals
eingetreten ist.
Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung
der Hauptversammlung vorgesehen, da er sich entsprechend der
gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige des Vorstands über den
Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG
beschränkt, wobei der Vorstand ansonsten hierbei über die
wirtschaftliche Situation der Gesellschaft und über
eingeleitete Sanierungsmaßnahmen berichten wird.
3. Beschlussfassung betreffend die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, im Wege von
Einzelabstimmungen wie folgt zu beschließen:
3.1 Dem Mitglied des Vorstands Herrn Dr. Johannes
Ohlinger wird für das am 30. September 2012 beendete
Geschäftsjahr Entlastung erteilt.
3.2 Die Entlastung des ehemaligen Mitglieds des
Vorstands Herrn Steffen Walpert für das am 30. September
2012 beendete Geschäftsjahr wird bis zu der Hauptversammlung
vertagt, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2012/2013 zu beschließen hat.
4. Beschlussfassung betreffend die bisher vertagte
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/2011
Die Hauptversammlung am 4. Juli 2013 hat beschlossen, die
Entlastung des ehemaligen Mitglieds des Vorstands Herrn
Steffen Walpert (ausgeschieden am 31. August 2012) für das am
30. September 2011 beendete Geschäftsjahr bis zur
Hauptversammlung zu vertagen, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2011/2012 zu beschließen hat.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dazu zu beschließen:
Die Entlastung des ehemaligen Mitglieds des
Vorstands Herrn Steffen Walpert für das am 30. September
2011 beendete Geschäftsjahr wird bis zu der Hauptversammlung
vertagt, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2012/2013 zu beschließen hat.
5. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den im Geschäftsjahr 2011/2012 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das am 30.
September 2012 beendete Geschäftsjahr zu erteilen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts
und zur Antragstellung sind nach § 16 Abs. 2 der Satzung unserer
Gesellschaft in Verbindung mit § 123 Abs. 2 bis 3 des Aktiengesetzes
(AktG) nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der
Hauptversammlung unter Vorlage eines besonderen Nachweises ihres
Aktienbesitzes durch das depotführende Institut anmelden. Der Nachweis
muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung (also auf Freitag, 20. Dezember 2013, 0.00 Uhr
Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) beziehen (Record Date), in Textform
(§ 126b BGB) erstellt sein und in deutscher oder englischer Sprache
erfolgen. Auch Aktionäre, die effektive Aktienurkunden in
Eigenverwahrung halten, müssen den Nachweis des Aktienbesitzes auf den
vorgenannten Zeitpunkt führen.
Der vorstehend angegebene Nachweisstichtag hat die Bedeutung, dass nur
diejenigen Personen, die zu diesem Zeitpunkt Aktionäre der
Gesellschaft sind, bei Erfüllung der weiteren satzungsmäßigen und
gesetzlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind. Personen, die ihre
Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können hingegen
an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und dort ihre Rechte aus den
Aktien nicht ausüben. Personen, die ihre Aktien nach dem
Nachweisstichtag veräußern, sind - bei rechtzeitiger Anmeldung und
Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur
Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag hat
keinerlei Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein
relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der
nachfolgend genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse
mindestens sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung (also bis
spätestens Freitag, 3. Januar 2014, 24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der
Gesellschaft) zugehen.
Anmeldestelle:
Schumag Aktiengesellschaft
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax-Nr.: +49 (0) 89 / 889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Bei Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen werden den Aktionären nach
ordnungsgemäßer Anmeldung Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt.
Verfahren der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die
depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person
seiner Wahl ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine
Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Gemäß § 134 Abs. 3 Sätze 3 und 4 AktG erfolgen die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB), es sei denn, sie
sind an ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder
sonstige von § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125
Abs. 5 AktG erfasste Personen oder Institutionen gerichtet. Es wird
darauf hingewiesen, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden
Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen,
weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstitutes, einer
Aktionärsvereinigung oder einer anderen nach § 135 AktG
gleichgestellten Institution oder Person wird daher gebeten, sich
vorher mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form
der Vollmacht abzustimmen.
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November 29, 2013 09:14 ET (14:14 GMT)
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