IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 28.01.2014 15:08 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing Höhr-Grenzhausen - WKN 622 840 - Wir laden unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing am Mittwoch, den 12. März 2014, 10.00 Uhr, in das Hotel Heinz, Bergstraße 77, 56203 Höhr-Grenzhausen. TAGESORDNUNG 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs) jeweils für das Geschäftsjahr 2012/2013 vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats Die vorgenannten Unterlagen stehen nebst Erläuterung im Internet unter http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2014 zur Verfügung und können in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Rathausstraße 56, 56203 Höhr-Grenzhausen, eingesehen werden. Die Gesellschaft wird den Aktionären als besonderen Service die vorgenannten Unterlagen auf Anforderung übersenden. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Daher wird die Gesellschaft lediglich einen Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 12. Dezember 2013 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Deshalb ist eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 AktG nicht erforderlich. Vorgenannte Unterlagen sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf. 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das abgelaufene Geschäftsjahr 2012/2013 in Höhe von Euro 7.276.842,59 wie folgt zu verwenden: - Ausschüttung einer Dividende in Höhe von Euro Euro 1.238.951,70 0,18 je dividendenberechtigter Stückaktie (Stand 12. Dezember 2013 - 6.883.065) - Gewinnvortrag Euro 6.037.890,89 Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und der vorstehende Gewinnvortrag basieren auf dem am 12. Dezember 2013 dividendenberechtigten Grundkapital. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern, wird bei unveränderter Ausschüttung von Euro 0,18 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet werden. Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der Gewinnvortrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der Gewinnvortrag entsprechend. 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/2013 Entlastung zu erteilen. 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013 Entlastung zu erteilen. 5 Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat Die Amtszeit aller Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012/2013 beschließt. Daher wird die Wahl von drei Mitgliedern des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung notwendig. Nach §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern der Aktionäre zusammen. Gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft endet die Amtszeit der zu wählenden Mitglieder mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017/2018 beschließt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende unter lit. a) bis c) genannte Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. Die Bestellung erfolgt für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet: a) Herrn Prof. Dr. Heiko Aurenz, geschäftsführender Gesellschafter der EBNER STOLZ Management Consultants GmbH, wohnhaft in Remseck. b) Herrn Roland Melzer, Leiter des Geschäftssegments Industry Automation Systems Software des Siemens-Konzerns, wohnhaft in Nürnberg. c) Herrn Wolfgang Seltmann, Diplom Betriebswirt (FH) in der Beteiligungsverwaltung der Siemens AG, wohnhaft in Starnberg. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Es ist vorgesehen, dass Herr Prof. Dr. Aurenz, der zudem die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG an Unabhängigkeit und Sachverstand erfüllt, als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen wird. Mit Blick auf die Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex werden folgende Beziehungen offengelegt: Prof. Dr. Aurenz steht außerhalb seiner bisherigen Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der IBS AG in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur IBS oder zum Siemens-Konzern. Herr Roland Melzer ist Arbeitnehmer der Siemens S.p.A (Italien), der italienischen Regionalgesellschaft des Siemens-Konzerns, und der Siemens AG (ruhendes Arbeitsverhältnis). Herr Wolfgang Seltmann ist Arbeitnehmer der Siemens AG. Die Siemens AG ist als mittelbare Aktionärin wesentlich an der Gesellschaft im Sinne der Empfehlung beteiligt. Mandatsangaben für die vorgeschlagenen Kandidaten: Herr Prof. Dr. Aurenz übt folgende weitere Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften aus: * Aufsichtsratsvorsitzender der Manz AG, Reutlingen, Deutschland * Mitglied des Aufsichtsrats der Know-How! Aktiengesellschaft für Weiterbildung, Leinfelden-Echterdingen, Deutschland Herr Prof. Dr. Aurenz übt Mandate in folgenden vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien aus: * Mitglied des Aufsichtsrats des Anna Haag Mehrgenerationenhaus e.V., Stuttgart, Deutschland * Mitglied des Beirats der ASB Grünland Helmut Aurenz GmbH, Ludwigsburg, Deutschland * Vorsitzender des Beirats der Monument Vermögensverwaltung GmbH, Stuttgart, Deutschland Herr Melzer ist nicht in weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften vertreten und übt keine Mandate in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien aus. Herr Seltmann ist nicht in weiteren gesetzlich zu bildenden
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January 28, 2014 09:08 ET (14:08 GMT)