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DGAP-HV: IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.03.2014 in Höhr-Grenzhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

IBS Aktiengesellschaft excellence,  collaboration, manufacturing  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
28.01.2014 15:08 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   IBS Aktiengesellschaft 
   excellence, collaboration, manufacturing 
 
   Höhr-Grenzhausen 
 
   - WKN 622 840 - 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre ein zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
   der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing 
 
   am Mittwoch, den 12. März 2014, 10.00 Uhr, 
 
   in das Hotel Heinz, Bergstraße 77, 
   56203 Höhr-Grenzhausen. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1     Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und 
           des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 
           5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs) jeweils für das 
           Geschäftsjahr 2012/2013 vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 
           2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen stehen nebst Erläuterung im 
           Internet unter http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2014 zur 
           Verfügung und können in den Geschäftsräumen am Sitz der 
           Gesellschaft, Rathausstraße 56, 56203 Höhr-Grenzhausen, 
           eingesehen werden. Die Gesellschaft wird den Aktionären als 
           besonderen Service die vorgenannten Unterlagen auf Anforderung 
           übersenden. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen 
           Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite 
           der Gesellschaft Genüge getan ist. Daher wird die Gesellschaft 
           lediglich einen Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen. 
           Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung 
           zugänglich sein und näher erläutert werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten 
           Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 12. Dezember 2013 
           gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Deshalb 
           ist eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine 
           Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung 
           nach § 173 AktG nicht erforderlich. Vorgenannte Unterlagen 
           sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es 
           nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf. 
 
 
     2     Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für 
           das abgelaufene Geschäftsjahr 2012/2013 in Höhe von Euro 
           7.276.842,59 wie folgt zu verwenden: 
 
 
  -  Ausschüttung einer Dividende in Höhe von Euro     Euro  1.238.951,70 
     0,18 je dividendenberechtigter Stückaktie (Stand 
     12. Dezember 2013 - 6.883.065) 
 
  -  Gewinnvortrag                                     Euro  6.037.890,89 
 
 
           Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und der 
           vorstehende Gewinnvortrag basieren auf dem am 12. Dezember 
           2013 dividendenberechtigten Grundkapital. Sollte sich die 
           Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zum 
           Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns ändern, wird bei unveränderter Ausschüttung von 
           Euro 0,18 je dividendenberechtigter Stückaktie der 
           Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
           Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet werden. 
           Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl 
           der dividendenberechtigten Stückaktien und damit die 
           Dividendensumme vermindert, erhöht sich der Gewinnvortrag 
           entsprechend. Sofern sich die Anzahl der 
           dividendenberechtigten Stückaktien und damit die 
           Dividendensumme erhöht, vermindert sich der Gewinnvortrag 
           entsprechend. 
 
 
     3     Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/2013 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4     Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5     Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Die Amtszeit aller Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit 
           Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
           das Geschäftsjahr 2012/2013 beschließt. Daher wird die Wahl 
           von drei Mitgliedern des Aufsichtsrats durch die 
           Hauptversammlung notwendig. 
 
 
           Nach §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 
           Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft setzt sich der 
           Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern der Aktionäre zusammen. 
           Gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft endet die 
           Amtszeit der zu wählenden Mitglieder mit Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2017/2018 beschließt. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter 
           nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende unter lit. a) bis c) 
           genannte Personen mit Wirkung ab Beendigung der 
           Hauptversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. Die 
           Bestellung erfolgt für eine Amtszeit bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte 
           Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei 
           wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht 
           mitgerechnet: 
 
 
       a)    Herrn Prof. Dr. Heiko Aurenz, geschäftsführender 
             Gesellschafter der EBNER STOLZ Management Consultants GmbH, 
             wohnhaft in Remseck. 
 
 
       b)    Herrn Roland Melzer, Leiter des Geschäftssegments 
             Industry Automation Systems Software des Siemens-Konzerns, 
             wohnhaft in Nürnberg. 
 
 
       c)    Herrn Wolfgang Seltmann, Diplom Betriebswirt (FH) 
             in der Beteiligungsverwaltung der Siemens AG, wohnhaft in 
             Starnberg. 
 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
           Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden 
           zu lassen. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Es ist vorgesehen, dass 
           Herr Prof. Dr. Aurenz, der zudem die Anforderungen des § 100 
           Abs. 5 AktG an Unabhängigkeit und Sachverstand erfüllt, als 
           Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen wird. 
 
 
           Mit Blick auf die Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 4 des 
           Deutschen Corporate Governance Kodex werden folgende 
           Beziehungen offengelegt: 
 
 
           Prof. Dr. Aurenz steht außerhalb seiner bisherigen 
           Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der IBS AG in keinen 
           persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur IBS oder zum 
           Siemens-Konzern. 
 
 
           Herr Roland Melzer ist Arbeitnehmer der Siemens S.p.A 
           (Italien), der italienischen Regionalgesellschaft des 
           Siemens-Konzerns, und der Siemens AG (ruhendes 
           Arbeitsverhältnis). 
 
 
           Herr Wolfgang Seltmann ist Arbeitnehmer der Siemens AG. 
 
 
           Die Siemens AG ist als mittelbare Aktionärin wesentlich an der 
           Gesellschaft im Sinne der Empfehlung beteiligt. 
 
 
           Mandatsangaben für die vorgeschlagenen Kandidaten: 
 
 
           Herr Prof. Dr. Aurenz übt folgende weitere Mandate in 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer 
           Gesellschaften aus: 
 
 
       *     Aufsichtsratsvorsitzender der Manz AG, 
             Reutlingen, Deutschland 
 
 
       *     Mitglied des Aufsichtsrats der Know-How! 
             Aktiengesellschaft für Weiterbildung, 
             Leinfelden-Echterdingen, Deutschland 
 
 
 
           Herr Prof. Dr. Aurenz übt Mandate in folgenden vergleichbaren 
           in- oder ausländischen Kontrollgremien aus: 
 
 
       *     Mitglied des Aufsichtsrats des Anna Haag 
             Mehrgenerationenhaus e.V., Stuttgart, Deutschland 
 
 
       *     Mitglied des Beirats der ASB Grünland Helmut 
             Aurenz GmbH, Ludwigsburg, Deutschland 
 
 
       *     Vorsitzender des Beirats der Monument 
             Vermögensverwaltung GmbH, Stuttgart, Deutschland 
 
 
 
           Herr Melzer ist nicht in weiteren gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften vertreten und übt 
           keine Mandate in vergleichbaren in- oder ausländischen 
           Kontrollgremien aus. 
 
 
           Herr Seltmann ist nicht in weiteren gesetzlich zu bildenden 

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