IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
28.01.2014 15:08
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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IBS Aktiengesellschaft
excellence, collaboration, manufacturing
Höhr-Grenzhausen
- WKN 622 840 -
Wir laden unsere Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing
am Mittwoch, den 12. März 2014, 10.00 Uhr,
in das Hotel Heinz, Bergstraße 77,
56203 Höhr-Grenzhausen.
TAGESORDNUNG
1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und
des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und
5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs) jeweils für das
Geschäftsjahr 2012/2013 vom 1. Oktober 2012 bis 30. September
2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Die vorgenannten Unterlagen stehen nebst Erläuterung im
Internet unter http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2014 zur
Verfügung und können in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft, Rathausstraße 56, 56203 Höhr-Grenzhausen,
eingesehen werden. Die Gesellschaft wird den Aktionären als
besonderen Service die vorgenannten Unterlagen auf Anforderung
übersenden. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen
Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite
der Gesellschaft Genüge getan ist. Daher wird die Gesellschaft
lediglich einen Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen.
Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung
zugänglich sein und näher erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten
Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 12. Dezember 2013
gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Deshalb
ist eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine
Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung
nach § 173 AktG nicht erforderlich. Vorgenannte Unterlagen
sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es
nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf.
2 Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für
das abgelaufene Geschäftsjahr 2012/2013 in Höhe von Euro
7.276.842,59 wie folgt zu verwenden:
- Ausschüttung einer Dividende in Höhe von Euro Euro 1.238.951,70
0,18 je dividendenberechtigter Stückaktie (Stand
12. Dezember 2013 - 6.883.065)
- Gewinnvortrag Euro 6.037.890,89
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und der
vorstehende Gewinnvortrag basieren auf dem am 12. Dezember
2013 dividendenberechtigten Grundkapital. Sollte sich die
Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zum
Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns ändern, wird bei unveränderter Ausschüttung von
Euro 0,18 je dividendenberechtigter Stückaktie der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet werden.
Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl
der dividendenberechtigten Stückaktien und damit die
Dividendensumme vermindert, erhöht sich der Gewinnvortrag
entsprechend. Sofern sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Stückaktien und damit die
Dividendensumme erhöht, vermindert sich der Gewinnvortrag
entsprechend.
3 Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/2013 Entlastung zu
erteilen.
4 Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013 Entlastung zu
erteilen.
5 Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit aller Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2012/2013 beschließt. Daher wird die Wahl
von drei Mitgliedern des Aufsichtsrats durch die
Hauptversammlung notwendig.
Nach §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7
Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft setzt sich der
Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern der Aktionäre zusammen.
Gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft endet die
Amtszeit der zu wählenden Mitglieder mit Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2017/2018 beschließt.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter
nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende unter lit. a) bis c)
genannte Personen mit Wirkung ab Beendigung der
Hauptversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. Die
Bestellung erfolgt für eine Amtszeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei
wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht
mitgerechnet:
a) Herrn Prof. Dr. Heiko Aurenz, geschäftsführender
Gesellschafter der EBNER STOLZ Management Consultants GmbH,
wohnhaft in Remseck.
b) Herrn Roland Melzer, Leiter des Geschäftssegments
Industry Automation Systems Software des Siemens-Konzerns,
wohnhaft in Nürnberg.
c) Herrn Wolfgang Seltmann, Diplom Betriebswirt (FH)
in der Beteiligungsverwaltung der Siemens AG, wohnhaft in
Starnberg.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden
zu lassen.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance
Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Es ist vorgesehen, dass
Herr Prof. Dr. Aurenz, der zudem die Anforderungen des § 100
Abs. 5 AktG an Unabhängigkeit und Sachverstand erfüllt, als
Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen wird.
Mit Blick auf die Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 4 des
Deutschen Corporate Governance Kodex werden folgende
Beziehungen offengelegt:
Prof. Dr. Aurenz steht außerhalb seiner bisherigen
Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der IBS AG in keinen
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur IBS oder zum
Siemens-Konzern.
Herr Roland Melzer ist Arbeitnehmer der Siemens S.p.A
(Italien), der italienischen Regionalgesellschaft des
Siemens-Konzerns, und der Siemens AG (ruhendes
Arbeitsverhältnis).
Herr Wolfgang Seltmann ist Arbeitnehmer der Siemens AG.
Die Siemens AG ist als mittelbare Aktionärin wesentlich an der
Gesellschaft im Sinne der Empfehlung beteiligt.
Mandatsangaben für die vorgeschlagenen Kandidaten:
Herr Prof. Dr. Aurenz übt folgende weitere Mandate in
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer
Gesellschaften aus:
* Aufsichtsratsvorsitzender der Manz AG,
Reutlingen, Deutschland
* Mitglied des Aufsichtsrats der Know-How!
Aktiengesellschaft für Weiterbildung,
Leinfelden-Echterdingen, Deutschland
Herr Prof. Dr. Aurenz übt Mandate in folgenden vergleichbaren
in- oder ausländischen Kontrollgremien aus:
* Mitglied des Aufsichtsrats des Anna Haag
Mehrgenerationenhaus e.V., Stuttgart, Deutschland
* Mitglied des Beirats der ASB Grünland Helmut
Aurenz GmbH, Ludwigsburg, Deutschland
* Vorsitzender des Beirats der Monument
Vermögensverwaltung GmbH, Stuttgart, Deutschland
Herr Melzer ist nicht in weiteren gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften vertreten und übt
keine Mandate in vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremien aus.
Herr Seltmann ist nicht in weiteren gesetzlich zu bildenden
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