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DGAP-HV: Powerland AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.03.2014 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Powerland AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
14.02.2014 15:17 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Powerland AG 
 
   Frankfurt am Main 
 
   - ISIN DE000PLD5558 - 
 
   - WKN PLD555 - 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2012 
 
 
   Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der 
 
   ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft 
   am 26. März 2014, um 11:00 Uhr (Einlass ab 10:00 Uhr) 
 
   im MesseTurm, Raum Kappa, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt 
   am Main 
 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des Jahresabschlusses und des 
           Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 sowie Vorlage des 
           Lageberichts und Konzernlageberichts, des erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 
           315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012; Beschlussfassung 
           über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die 
           Billigung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 
 
 
           Die Hauptversammlung hat gemäß § 173 Abs. 1 AktG über die 
           Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des 
           Konzernabschlusses Beschluss zu fassen. In Bezug auf die 
           übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt 
           vorgelegt werden, sieht das Gesetz keine Beschlussfassung 
           sondern lediglich die Information der Aktionäre durch die 
           Möglichkeit der Einsichtnahme vor. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu 
           fassen: 
 
 
       a)    'Der Jahresabschluss der Powerland AG zum 31. 
             Dezember 2012 wird in der vorliegenden Fassung 
             festgestellt.' 
 
 
       b)    'Der Konzernabschluss der Powerland AG zum 31. 
             Dezember 2012 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.' 
 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns der Powerland AG 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
           'Der im Jahresabschluss der Powerland AG ausgewiesene 
           Bilanzgewinn in Höhe von EUR 4.331.481,19 wird in gesamter 
           Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.' 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Im Geschäftsjahr 2012 gehörten dem Vorstand der Gesellschaft 
           Shunyuan Guo, Yongliang Guo, Qingsheng Cai, Kelvin Ho (ab 01. 
           Dezember 2012) und Hock Soon Gan (bis 30. November 2012) an. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des 
           Vorstands wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.' 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehörten im Geschäftsjahr 
           2012 Dr. Peter Diesch, Volker Potthoff und Hsueh Yi Huang an. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.' 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           'Die Moore Stephens Düsseldorf AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2013 bestellt.' 
 
 
     6.    Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
 
 
           Die Mitglieder des Aufsichtsrats Dr. Peter Diesch und Volker 
           Potthoff haben im Einvernehmen mit dem Vorstand mit Wirkung 
           zum Ablauf dieser Hauptversammlung ihr Amt als Aufsichtsrat 
           der Gesellschaft niedergelegt. Damit gehört dem Aufsichtsrat 
           aktuell nach Ende dieser Hauptversammlung nur noch Hsueh Yi 
           Huang an. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 12 Abs. 1 
           der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 95 Abs. 1, 
           101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern, die von der 
           Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an 
           Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
 
           a) 'Herr Binghui Lu, selbstständiger Investor, wohnhaft in 
           Peking (China), wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. 
           Die Amtszeit beginnt nach Ablauf der ordentlichen 
           Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. März 2014 und endet 
           mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
           das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
           beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
           wird nicht mitgerechnet.' 
 
 
           Herr Binghui Lu ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der 
           Einberufung dieser Hauptversammlung kein Mitglied in einem 
           anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder 
           vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium. 
 
 
           b) 'Herr Stephan Oehen, selbständiger Kommunikationsberater, 
           wohnhaft in Zürich (Schweiz), wird zum Mitglied des 
           Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf der 
           ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. März 
           2014 und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
           Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
           beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
 
 
           Herr Stephan Oehen ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der 
           Einberufung dieser Hauptversammlung kein Mitglied in einem 
           anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder 
           vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium. 
 
 
     7.    Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder kann gemäß § 113 
           Abs. 1 Satz 2 AktG in der Satzung festgesetzt oder von der 
           Hauptversammlung bewilligt werden. 
 
 
           Nach § 20 Abs. 2 der Satzung erhalten Aufsichtsratsmitglieder 
           Ersatz ihrer Auslagen sowie des eventuell auf die 
           Aufsichtsratsvergütung entfallenden Mehrwertsteuerbetrages, 
           soweit sie berechtigt sind, der Gesellschaft die Umsatzsteuer 
           gesondert in Rechnung zu stellen und sie dieses Recht ausüben. 
 
 
           In Abweichung zum Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 
           2012 sollen der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
           darüber hinaus folgende Parameter zugrunde gelegt werden: Der 
           Aufsichtsratsvorsitzende soll eine feste jährliche Vergütung 
           von EUR 60.000,00 erhalten. Den sonstigen 
           Aufsichtsratsmitgliedern soll eine feste Vergütung von EUR 
           30.000,00 zustehen. Gehört ein Mitglied des Aufsichtsrats 
           diesem nur für einen Teil eines Geschäftsjahres an, bestimmt 
           sich seine Vergütung zeitanteilig (pro rata temporis). 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor folgende Beschlüsse zu 
           fassen: 
 
 
           'Die Mitglieder Aufsichtsrats der Gesellschaft erhalten für 
           ihre Tätigkeit eine Vergütung nach folgenden Maßgaben: 
 
 
           a) Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste 
           Vergütung von EUR 60.000,00 p.a.. 
 
 
           b) Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine feste 
           Vergütung in Höhe von EUR 30.000,00 p.a.. 
 
 
           c) Gehört ein Mitglied des Aufsichtsrats diesem nur für einen 
           Teil eines Geschäftsjahres an, bestimmt sich seine Vergütung 
           zeitanteilig (pro rata temporis).' 
 
 
   Vorlagen 
 
   Ab Einberufung der Hauptversammlung können insbesondere die folgenden 
   Unterlagen im Internet unter 
   http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung eingesehen 
   werden: 
 
     *     Zu Tagesordnungspunkt 1 
 
 
       -     Jahresabschluss nebst Lagebericht der Powerland 
             AG zum 31. Dezember 2012 
 
 
       -     Konzernabschluss nebst Lagebericht zum 31. 
             Dezember 2012 
 
 
       -     Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
             2012 
 
 
       -     Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben 
             nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches 
 
 
       -     Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes gemäß § 
             170 Abs. 2 AktG 
 
 
 
   Die vorgenannten Unterlagen liegen während der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme aus. 
 
   Grundkapital und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 15.000.000,00 und ist 
   eingeteilt in 15.000.000 auf den Inhaber lautende Aktien ohne 

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February 14, 2014 09:17 ET (14:17 GMT)

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