Powerland AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 14.02.2014 15:17 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Powerland AG Frankfurt am Main - ISIN DE000PLD5558 - - WKN PLD555 - Einladung zur Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2012 Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 26. März 2014, um 11:00 Uhr (Einlass ab 10:00 Uhr) im MesseTurm, Raum Kappa, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main ein. Tagesordnung 1. Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 sowie Vorlage des Lageberichts und Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Billigung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 Die Hauptversammlung hat gemäß § 173 Abs. 1 AktG über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses Beschluss zu fassen. In Bezug auf die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt vorgelegt werden, sieht das Gesetz keine Beschlussfassung sondern lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit der Einsichtnahme vor. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) 'Der Jahresabschluss der Powerland AG zum 31. Dezember 2012 wird in der vorliegenden Fassung festgestellt.' b) 'Der Konzernabschluss der Powerland AG zum 31. Dezember 2012 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.' 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Powerland AG Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 'Der im Jahresabschluss der Powerland AG ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 4.331.481,19 wird in gesamter Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.' 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Im Geschäftsjahr 2012 gehörten dem Vorstand der Gesellschaft Shunyuan Guo, Yongliang Guo, Qingsheng Cai, Kelvin Ho (ab 01. Dezember 2012) und Hock Soon Gan (bis 30. November 2012) an. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.' 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehörten im Geschäftsjahr 2012 Dr. Peter Diesch, Volker Potthoff und Hsueh Yi Huang an. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.' 5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Die Moore Stephens Düsseldorf AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 bestellt.' 6. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Die Mitglieder des Aufsichtsrats Dr. Peter Diesch und Volker Potthoff haben im Einvernehmen mit dem Vorstand mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung ihr Amt als Aufsichtsrat der Gesellschaft niedergelegt. Damit gehört dem Aufsichtsrat aktuell nach Ende dieser Hauptversammlung nur noch Hsueh Yi Huang an. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 95 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) 'Herr Binghui Lu, selbstständiger Investor, wohnhaft in Peking (China), wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. März 2014 und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.' Herr Binghui Lu ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung kein Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium. b) 'Herr Stephan Oehen, selbständiger Kommunikationsberater, wohnhaft in Zürich (Schweiz), wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. März 2014 und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.' Herr Stephan Oehen ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung kein Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium. 7. Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder kann gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 AktG in der Satzung festgesetzt oder von der Hauptversammlung bewilligt werden. Nach § 20 Abs. 2 der Satzung erhalten Aufsichtsratsmitglieder Ersatz ihrer Auslagen sowie des eventuell auf die Aufsichtsratsvergütung entfallenden Mehrwertsteuerbetrages, soweit sie berechtigt sind, der Gesellschaft die Umsatzsteuer gesondert in Rechnung zu stellen und sie dieses Recht ausüben. In Abweichung zum Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2012 sollen der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats darüber hinaus folgende Parameter zugrunde gelegt werden: Der Aufsichtsratsvorsitzende soll eine feste jährliche Vergütung von EUR 60.000,00 erhalten. Den sonstigen Aufsichtsratsmitgliedern soll eine feste Vergütung von EUR 30.000,00 zustehen. Gehört ein Mitglied des Aufsichtsrats diesem nur für einen Teil eines Geschäftsjahres an, bestimmt sich seine Vergütung zeitanteilig (pro rata temporis). Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor folgende Beschlüsse zu fassen: 'Die Mitglieder Aufsichtsrats der Gesellschaft erhalten für ihre Tätigkeit eine Vergütung nach folgenden Maßgaben: a) Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung von EUR 60.000,00 p.a.. b) Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine feste Vergütung in Höhe von EUR 30.000,00 p.a.. c) Gehört ein Mitglied des Aufsichtsrats diesem nur für einen Teil eines Geschäftsjahres an, bestimmt sich seine Vergütung zeitanteilig (pro rata temporis).' Vorlagen Ab Einberufung der Hauptversammlung können insbesondere die folgenden Unterlagen im Internet unter http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung eingesehen werden: * Zu Tagesordnungspunkt 1 - Jahresabschluss nebst Lagebericht der Powerland AG zum 31. Dezember 2012 - Konzernabschluss nebst Lagebericht zum 31. Dezember 2012 - Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 - Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches - Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes gemäß § 170 Abs. 2 AktG Die vorgenannten Unterlagen liegen während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Grundkapital und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 15.000.000,00 und ist eingeteilt in 15.000.000 auf den Inhaber lautende Aktien ohne
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
February 14, 2014 09:17 ET (14:17 GMT)