Powerland AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
14.02.2014 15:17
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Powerland AG
Frankfurt am Main
- ISIN DE000PLD5558 -
- WKN PLD555 -
Einladung zur Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2012
Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft
am 26. März 2014, um 11:00 Uhr (Einlass ab 10:00 Uhr)
im MesseTurm, Raum Kappa, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt
am Main
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 sowie Vorlage des
Lageberichts und Konzernlageberichts, des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4,
315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012; Beschlussfassung
über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die
Billigung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012
Die Hauptversammlung hat gemäß § 173 Abs. 1 AktG über die
Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des
Konzernabschlusses Beschluss zu fassen. In Bezug auf die
übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt
vorgelegt werden, sieht das Gesetz keine Beschlussfassung
sondern lediglich die Information der Aktionäre durch die
Möglichkeit der Einsichtnahme vor.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu
fassen:
a) 'Der Jahresabschluss der Powerland AG zum 31.
Dezember 2012 wird in der vorliegenden Fassung
festgestellt.'
b) 'Der Konzernabschluss der Powerland AG zum 31.
Dezember 2012 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.'
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der Powerland AG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
'Der im Jahresabschluss der Powerland AG ausgewiesene
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 4.331.481,19 wird in gesamter
Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.'
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Im Geschäftsjahr 2012 gehörten dem Vorstand der Gesellschaft
Shunyuan Guo, Yongliang Guo, Qingsheng Cai, Kelvin Ho (ab 01.
Dezember 2012) und Hock Soon Gan (bis 30. November 2012) an.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.'
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehörten im Geschäftsjahr
2012 Dr. Peter Diesch, Volker Potthoff und Hsueh Yi Huang an.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.'
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
'Die Moore Stephens Düsseldorf AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2013 bestellt.'
6. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Die Mitglieder des Aufsichtsrats Dr. Peter Diesch und Volker
Potthoff haben im Einvernehmen mit dem Vorstand mit Wirkung
zum Ablauf dieser Hauptversammlung ihr Amt als Aufsichtsrat
der Gesellschaft niedergelegt. Damit gehört dem Aufsichtsrat
aktuell nach Ende dieser Hauptversammlung nur noch Hsueh Yi
Huang an.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 12 Abs. 1
der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 95 Abs. 1,
101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern, die von der
Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) 'Herr Binghui Lu, selbstständiger Investor, wohnhaft in
Peking (China), wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.
Die Amtszeit beginnt nach Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. März 2014 und endet
mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit
beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,
wird nicht mitgerechnet.'
Herr Binghui Lu ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der
Einberufung dieser Hauptversammlung kein Mitglied in einem
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder
vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium.
b) 'Herr Stephan Oehen, selbständiger Kommunikationsberater,
wohnhaft in Zürich (Schweiz), wird zum Mitglied des
Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf der
ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. März
2014 und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet.'
Herr Stephan Oehen ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der
Einberufung dieser Hauptversammlung kein Mitglied in einem
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder
vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium.
7. Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder kann gemäß § 113
Abs. 1 Satz 2 AktG in der Satzung festgesetzt oder von der
Hauptversammlung bewilligt werden.
Nach § 20 Abs. 2 der Satzung erhalten Aufsichtsratsmitglieder
Ersatz ihrer Auslagen sowie des eventuell auf die
Aufsichtsratsvergütung entfallenden Mehrwertsteuerbetrages,
soweit sie berechtigt sind, der Gesellschaft die Umsatzsteuer
gesondert in Rechnung zu stellen und sie dieses Recht ausüben.
In Abweichung zum Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni
2012 sollen der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
darüber hinaus folgende Parameter zugrunde gelegt werden: Der
Aufsichtsratsvorsitzende soll eine feste jährliche Vergütung
von EUR 60.000,00 erhalten. Den sonstigen
Aufsichtsratsmitgliedern soll eine feste Vergütung von EUR
30.000,00 zustehen. Gehört ein Mitglied des Aufsichtsrats
diesem nur für einen Teil eines Geschäftsjahres an, bestimmt
sich seine Vergütung zeitanteilig (pro rata temporis).
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor folgende Beschlüsse zu
fassen:
'Die Mitglieder Aufsichtsrats der Gesellschaft erhalten für
ihre Tätigkeit eine Vergütung nach folgenden Maßgaben:
a) Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste
Vergütung von EUR 60.000,00 p.a..
b) Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine feste
Vergütung in Höhe von EUR 30.000,00 p.a..
c) Gehört ein Mitglied des Aufsichtsrats diesem nur für einen
Teil eines Geschäftsjahres an, bestimmt sich seine Vergütung
zeitanteilig (pro rata temporis).'
Vorlagen
Ab Einberufung der Hauptversammlung können insbesondere die folgenden
Unterlagen im Internet unter
http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung eingesehen
werden:
* Zu Tagesordnungspunkt 1
- Jahresabschluss nebst Lagebericht der Powerland
AG zum 31. Dezember 2012
- Konzernabschluss nebst Lagebericht zum 31.
Dezember 2012
- Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2012
- Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben
nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches
- Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes gemäß §
170 Abs. 2 AktG
Die vorgenannten Unterlagen liegen während der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme aus.
Grundkapital und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 15.000.000,00 und ist
eingeteilt in 15.000.000 auf den Inhaber lautende Aktien ohne
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February 14, 2014 09:17 ET (14:17 GMT)
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