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DGAP-HV: Sartorius Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.04.2014 in Lokhalle Göttingen, Bahnhofsallee 1, 37081 Göttingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Sartorius Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
28.02.2014 15:17 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Sartorius Aktiengesellschaft 
 
   Göttingen 
 
   ISIN DE0007165607 und ISIN DE0007165631 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 
 
   Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir zu der 
   am Donnerstag, den 10. April 2014, um 10.00 Uhr 
   in der Lokhalle Göttingen, Bahnhofsallee 1, 37081 Göttingen, 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   I. Tagesordnung 
 
   1. 
   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Sartorius 
   Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2013, des zusammengefassten Lageberichts für die Sartorius 
   Aktiengesellschaft und den Konzern jeweils mit dem darin 
   eingeschlossenen erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben 
   gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
   Die genannten Unterlagen sind im Internet veröffentlicht unter der 
   Adresse: www.sartorius.com/hauptversammlung 
 
   2. 
   Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Sartorius 
   Aktiengesellschaft 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2013 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 146.244.628,19 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
        Zahlung einer Dividende von je EUR 1,00 pro             = EUR 
        dividendenberechtigter Stammstückaktie           8.528.056,00 
 
 
 
        Zahlung einer Dividende von je EUR 1,02 pro             = EUR 
        dividendenberechtigter Vorzugsstückaktie         8.689.397,34 
 
 
 
        Vortrag auf neue Rechnung                                 EUR 
                                                       129.027.174,85 
 
 
 
        Insgesamt:                                                EUR 
                                                       146.244.628,19 
 
   Falls sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum 
   Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
   ändern sollte, wird ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag 
   zur Abstimmung gestellt werden. Die Dividende wird ab dem 11. April 
   2014 ausgezahlt. 
 
   3. 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2013 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   4. 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2013 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. 
 
   5. 
   Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Prüfers 
   für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2014 
 
   Auf Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, 
   die Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, 
   zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 sowie zum Prüfer für 
   die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2014 zu 
   wählen. 
 
   II. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die 
   Gesellschaft 18.720.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose 
   Stückaktien, aufgeteilt in je 9.360.000 Stamm- und stimmrechtslose 
   Vorzugsaktien ausgegeben. Die Anzahl der Stimmrechte zu diesem 
   Zeitpunkt beträgt 9.360.000. Teilnahmeberechtigt sind 17.047.073 
   Stückaktien, da 831.944 Stamm- und 840.983 Vorzugsaktien von der 
   Gesellschaft gehalten werden; aus ihnen stehen der Gesellschaft keine 
   Rechte zu. 
 
   III. Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   1. 
   Teilnahmeberechtigung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Stamm- und 
   Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen 
   Stammaktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 03. 
   April 2014 (24.00 Uhr) unter der nachfolgend genannten Adresse 
   angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und 
   muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. 
 
   Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. 
   Dazu ist ein in Textform durch das depotführende Institut erstellter 
   Nachweis über den Anteilsbesitz erforderlich, der sich auf den Beginn 
   des 20. März 2014 (0.00 Uhr, sog. Nachweisstichtag) zu beziehen hat 
   und der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 03. April 2014 
   (24.00 Uhr) unter der nachfolgend genannten Adresse zugegangen sein 
   muss. Der Nachweis bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in 
   deutscher oder englischer Sprache erstellt sein. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
   Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
   maßgeblich; das heißt, Veräußerungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
   Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für 
   Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
   Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
   werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes sind an folgende 
   Anmeldeadresse zu übermitteln: 
 
   Sartorius Aktiengesellschaft 
   c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
 
   oder per Fax: 089.21027.289 
   oder per E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de 
 
   2. 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. durch eine 
   depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung, weisungsgebundene von 
   der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person 
   ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung 
   sind eine fristgerechte Anmeldung des betreffenden Aktienbestands und 
   ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen 
   erforderlich. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf der Textform (§ 
   126b BGB). Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem 
   Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. 
   Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Bei Vollmachten an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute 
   oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) oder Personen im 
   Sinne von § 135 Abs. 8 AktG, insbesondere Aktionärsvereinigungen, 
   genügt es jedoch, wenn die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten 
   nachprüfbar festgehalten wird; dabei muss die Vollmachtserklärung 
   vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene 
   Erklärungen enthalten. 
 
   Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt 
   werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die 
   Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des 
   Nachweises per Post oder Fax verwenden Aktionäre beziehungsweise 
   Aktionärsvertreter bitte die in Ziffer III.1. genannte Anmeldeadresse; 
   als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den 
   Nachweis der Bevollmächtigung per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse zu 
   übersenden: meldedaten@haubrok-ce.de 
 
   Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden 
   gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, 
   welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird den ordnungsgemäß 
   angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte zugesendet und 
   kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.sartorius.com/hauptversammlung heruntergeladen werden. Es kann 
   zudem unter der in Ziffer III.1. genannten Anmeldeadresse postalisch, 
   per Fax oder per E-Mail angefordert werden. 
 
   Die Sartorius Aktiengesellschaft bietet ihren Stammaktionären auch in 
   diesem Jahr an, einen von der Gesellschaft benannten 
   weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
   Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer 
   Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 28, 2014 09:17 ET (14:17 GMT)

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