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DGAP-HV: Sartorius Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Sartorius Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.04.2014 in Lokhalle Göttingen, Bahnhofsallee 1, 37081 Göttingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Sartorius Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
28.02.2014 15:17 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Sartorius Aktiengesellschaft 
 
   Göttingen 
 
   ISIN DE0007165607 und ISIN DE0007165631 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 
 
   Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir zu der 
   am Donnerstag, den 10. April 2014, um 10.00 Uhr 
   in der Lokhalle Göttingen, Bahnhofsallee 1, 37081 Göttingen, 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   I. Tagesordnung 
 
   1. 
   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Sartorius 
   Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2013, des zusammengefassten Lageberichts für die Sartorius 
   Aktiengesellschaft und den Konzern jeweils mit dem darin 
   eingeschlossenen erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben 
   gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
   Die genannten Unterlagen sind im Internet veröffentlicht unter der 
   Adresse: www.sartorius.com/hauptversammlung 
 
   2. 
   Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Sartorius 
   Aktiengesellschaft 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2013 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 146.244.628,19 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
        Zahlung einer Dividende von je EUR 1,00 pro             = EUR 
        dividendenberechtigter Stammstückaktie           8.528.056,00 
 
 
 
        Zahlung einer Dividende von je EUR 1,02 pro             = EUR 
        dividendenberechtigter Vorzugsstückaktie         8.689.397,34 
 
 
 
        Vortrag auf neue Rechnung                                 EUR 
                                                       129.027.174,85 
 
 
 
        Insgesamt:                                                EUR 
                                                       146.244.628,19 
 
   Falls sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum 
   Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
   ändern sollte, wird ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag 
   zur Abstimmung gestellt werden. Die Dividende wird ab dem 11. April 
   2014 ausgezahlt. 
 
   3. 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2013 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   4. 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2013 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. 
 
   5. 
   Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Prüfers 
   für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2014 
 
   Auf Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, 
   die Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, 
   zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 sowie zum Prüfer für 
   die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2014 zu 
   wählen. 
 
   II. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die 
   Gesellschaft 18.720.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose 
   Stückaktien, aufgeteilt in je 9.360.000 Stamm- und stimmrechtslose 
   Vorzugsaktien ausgegeben. Die Anzahl der Stimmrechte zu diesem 
   Zeitpunkt beträgt 9.360.000. Teilnahmeberechtigt sind 17.047.073 
   Stückaktien, da 831.944 Stamm- und 840.983 Vorzugsaktien von der 
   Gesellschaft gehalten werden; aus ihnen stehen der Gesellschaft keine 
   Rechte zu. 
 
   III. Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   1. 
   Teilnahmeberechtigung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Stamm- und 
   Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen 
   Stammaktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 03. 
   April 2014 (24.00 Uhr) unter der nachfolgend genannten Adresse 
   angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und 
   muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. 
 
   Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. 
   Dazu ist ein in Textform durch das depotführende Institut erstellter 
   Nachweis über den Anteilsbesitz erforderlich, der sich auf den Beginn 
   des 20. März 2014 (0.00 Uhr, sog. Nachweisstichtag) zu beziehen hat 
   und der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 03. April 2014 
   (24.00 Uhr) unter der nachfolgend genannten Adresse zugegangen sein 
   muss. Der Nachweis bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in 
   deutscher oder englischer Sprache erstellt sein. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
   Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
   maßgeblich; das heißt, Veräußerungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
   Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für 
   Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
   Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
   werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes sind an folgende 
   Anmeldeadresse zu übermitteln: 
 
   Sartorius Aktiengesellschaft 
   c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
 
   oder per Fax: 089.21027.289 
   oder per E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de 
 
   2. 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. durch eine 
   depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung, weisungsgebundene von 
   der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person 
   ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung 
   sind eine fristgerechte Anmeldung des betreffenden Aktienbestands und 
   ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen 
   erforderlich. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf der Textform (§ 
   126b BGB). Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem 
   Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. 
   Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Bei Vollmachten an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute 
   oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) oder Personen im 
   Sinne von § 135 Abs. 8 AktG, insbesondere Aktionärsvereinigungen, 
   genügt es jedoch, wenn die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten 
   nachprüfbar festgehalten wird; dabei muss die Vollmachtserklärung 
   vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene 
   Erklärungen enthalten. 
 
   Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt 
   werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die 
   Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des 
   Nachweises per Post oder Fax verwenden Aktionäre beziehungsweise 
   Aktionärsvertreter bitte die in Ziffer III.1. genannte Anmeldeadresse; 
   als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den 
   Nachweis der Bevollmächtigung per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse zu 
   übersenden: meldedaten@haubrok-ce.de 
 
   Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden 
   gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, 
   welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird den ordnungsgemäß 
   angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte zugesendet und 
   kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.sartorius.com/hauptversammlung heruntergeladen werden. Es kann 
   zudem unter der in Ziffer III.1. genannten Anmeldeadresse postalisch, 
   per Fax oder per E-Mail angefordert werden. 
 
   Die Sartorius Aktiengesellschaft bietet ihren Stammaktionären auch in 
   diesem Jahr an, einen von der Gesellschaft benannten 
   weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
   Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer 
   Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 28, 2014 09:17 ET (14:17 GMT)

sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur 
   Stimmrechtsausübung befugt. Die Vollmacht und Weisungen sind in 
   Textform zu erteilen. 
 
   Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden jeder 
   Eintrittskarte beigefügt. Sie können zudem unter der in Ziffer III.1. 
   genannten Anmeldeadresse postalisch, per Fax oder per E-Mail 
   angefordert werden. Sie stehen ferner auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter www.sartorius.com/hauptversammlung zum 
   Herunterladen bereit. 
 
   Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigen möchten, werden aus organisatorischen Gründen gebeten, 
   die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum 09. April 2014 
   (Eingang bei der Gesellschaft) postalisch, per Fax oder per E-Mail an 
   die in Ziffer III.1. genannte Anmeldeadresse zu übermitteln. 
 
   Nähere Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von 
   der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden mit Übersendung 
   der Eintrittskarte übermittelt. Diese Informationen sind auch im 
   Internet unter www.sartorius.com/hauptversammlung veröffentlicht. 
 
   3. 
   Verfahren für die Abgabe durch Briefwahl 
 
   Aktionäre können ihre Stimme ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen 
   durch Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der 
   Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihren 
   Anteilsbesitz gem. Ziffer III. 1. nachgewiesen und sich rechtzeitig 
   angemeldet haben. Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt 
   schriftlich, in Textform oder in elektronischer Form und muss 
   spätestens bis zum Ablauf des 09. April 2014 bei der Gesellschaft 
   eingegangen sein. Formulare zur Stimmabgabe im Wege der Briefwahl 
   werden der Eintrittskarte beigefügt. Aktionäre senden diese bitte an 
   die in Ziffer III.1. genannte Anmeldeadresse zurück. 
 
   Ein Formular zur Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann auch auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.sartorius.com/hauptversammlung heruntergeladen werden. Es kann 
   zudem unter der in Ziffer III.1. genannten Adresse postalisch, per Fax 
   oder per E-Mail angefordert werden. Auf dem Formular finden Aktionäre 
   weitere Hinweise zur Briefwahl. Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, 
   ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 10, 125 
   Abs. 5 AktG) oder Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG, 
   insbesondere Aktionärsvereinigungen, können sich der Briefwahl 
   bedienen. Rechtzeitig abgegebene Briefwahlstimmen können bis zum 
   Ablauf des 09. April 2014 schriftlich, in Textform oder elektronisch 
   unter der in Ziffer III.1. genannten Adresse geändert oder widerrufen 
   werden. Entscheidend ist der Eingang bei der Gesellschaft. 
 
   4. 
   Weitere Rechte der Aktionäre 
 
   a) Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Abs. 1 AktG). Das 
   Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. 
   Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. 
 
   Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei 
   Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung (also mindestens seit dem 10. 
   Januar 2014) Inhaber der Aktien sind. 
 
   Das Verlangen muss der Gesellschaft bis zum 10. März 2014 (24.00 Uhr) 
   unter folgender Anschrift zugehen: 
 
   Sartorius Aktiengesellschaft 
   Konzernrechtsabteilung 
   Weender Landstraße 94-108 
   37075 Göttingen 
 
   Fax: 0551.308.3955 
   E-Mail: hauptversammlung@sartorius.com 
 
   b) Anträge von Aktionären und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 
   AktG 
 
   Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und 
   Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 
   Abs. 1 AktG sowie Vorschläge von Aktionären zur Wahl des 
   Abschlussprüfers gemäß § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an: 
 
   Sartorius Aktiengesellschaft 
   Konzernrechtsabteilung 
   Weender Landstraße 94-108 
   37075 Göttingen 
 
   Fax: 0551.308.3955 
   E-Mail: hauptversammlung@sartorius.com 
 
   Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. 
   Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären zur Tagesordnung werden 
   einschließlich des Namens des Aktionärs und einer Begründung des 
   Antrags unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter 
   www.sartorius.com/hauptversammlung veröffentlicht, sofern die Anträge 
   mit Begründung bis spätestens zum 26. März 2014 (24.00 Uhr) bei der 
   Gesellschaft eingehen. Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls 
   unter dieser Internetadresse zugänglich gemacht. 
 
   Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung 
   kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten 
   Voraussetzungen absehen, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- 
   oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. 
   Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu 
   werden, wenn sie insgesamt mehr als 5000 Zeichen inklusive Leerzeichen 
   beträgt. 
 
   Vorstehende Ausführungen gelten für Vorschläge eines Aktionärs zur 
   Wahl des Abschlussprüfers entsprechend mit der Maßgabe, dass der 
   Wahlvorschlag nicht begründet werden muss. 
 
   c) Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über 
   Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit sie zur sachgemäßen 
   Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 
   Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
   verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
   Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 
   131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der 
   Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, 
   der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht 
   unerheblichen Nachteil zuzufügen (zum Beispiel keine Offenlegung von 
   Geschäftsgeheimnissen). Nach der Satzung ist der Versammlungsleiter 
   ermächtigt, neben dem Rederecht auch das Fragerecht der Aktionäre 
   zeitlich angemessen zu beschränken. Der Versammlungsleiter kann 
   insbesondere bereits zu Beginn oder während der Hauptversammlung den 
   zeitlichen Rahmen für den ganzen Verlauf der Hauptversammlung, für die 
   Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für den 
   einzelnen Frage- und Redebeitrag angemessen festsetzen. 
 
   5. 
   Mitteilungen nach § 125 AktG 
 
   Der Anspruch des Aktionärs nach § 128 Abs. 1 S. 1 AktG auf 
   Übermittlung der Mitteilungen nach § 125 Abs. 1 AktG ist auf den Weg 
   elektronischer Kommunikation beschränkt. Gemäß § 15 Abs. 7 der Satzung 
   der Sartorius Aktiengesellschaft ermächtigt der Vorstand die 
   Kreditinstitute jedoch zu einer Übermittlung der Mitteilung nach § 125 
   Abs. 1 AktG auch in Papierform. 
 
   6. 
   Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft (§ 124a AktG) 
 
   Zahlreiche Informationen zur Hauptversammlung (u.a. Inhalt der 
   Einberufung; eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der 
   Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll; die der Versammlung 
   zugänglich zu machenden Unterlagen; die Gesamtzahl der Aktien und der 
   Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, einschließlich getrennter 
   Angaben zur Gesamtzahl für jede Aktiengattung; Formulare, die bei 
   Stimmenabgabe durch Vertretung oder zur Briefwahl zu verwenden sind, 
   sofern diese Formulare den Aktionären nicht direkt übermittelt werden; 
   Beleg über die Veröffentlichung der Einladung im Bundesanzeiger) 
   finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.sartorius.com/hauptversammlung 
 
   Göttingen, im Februar 2014 
 
   Sartorius Aktiengesellschaft 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
28.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Sartorius Aktiengesellschaft 
              Weender Landstraße 94-108 
              37075 Göttingen 
              Deutschland 
Telefon:      +49 551 3080 
Fax:          +49 551 3083955 
E-Mail:       hauptversammlung@sartorius.com 
Internet:     http://www.sartorius.com/hauptversammlung 
ISIN:         DE0007165607,  DE0007165631 
WKN:          716560 
Börsen:       FFM,  HAN,  Düsseldorf,  München,  Berlin,  Bremen,  Hamburg, 
              Stuttgart 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

February 28, 2014 09:17 ET (14:17 GMT)

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