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Dow Jones News
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DGAP-HV: Fritz Nols AG: Bekanntmachung der -6-

DJ DGAP-HV: Fritz Nols AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.04.2014 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Fritz Nols AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
28.02.2014 15:19 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Fritz Nols AG 
 
   Frankfurt am Main 
 
   - ISIN DE0005070908 / WKN 507 090 - 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 
   09. April 2014 um 11:00 Uhr 
 
   in den Geschäftsräumen der 
   MKB Mietkautions AG, Marburger Str. 1, 10789 Berlin, 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse zum 
           31.12.2010, zum 31.12.2011, 31.12.2012 sowie 31.12.2013, der 
           Lageberichte der Gesellschaft mit den erläuternden Berichten 
           des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 des 
           Handelsgesetzbuchs sowie der Berichte des Aufsichtsrats für 
           die Geschäftsjahre 2012 und 2013 
 
 
           Die genannten Unterlagen können im Internet unter 
           www.fritznols.com im Bereich Investor 
           Relations/Hauptversammlung eingesehen werden. Entsprechend den 
           gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt 1 
           keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat diese 
           Jahresabschlüsse bereits gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassungen über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das am 31.12.2010 geendete 
           Rumpfgeschäftsjahr 2010 (einschließlich der ausgeschiedenen 
           Mitglieder), für das Geschäftsjahr 2011, für das Geschäftsjahr 
           2012 (einschließlich der ausgeschiedenen Mitglieder) sowie das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
 
       a)    den in dem am 31.12.2010 geendeten 
             Rumpfgeschäftsjahr 2010 amtierenden Mitgliedern des 
             Vorstands (einschließlich der ausgeschiedenen Mitglieder) 
             Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
       b)    den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern 
             des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
       c)    den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern 
             des Vorstands (einschließlich der ausgeschiedenen 
             Mitglieder) Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
       d)    dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden 
             Alleinvorstand Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
 
     3.    Beschlussfassungen über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
           (einschließlich der ausgeschiedenen Mitglieder) sowie für das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
 
       a)    den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern 
             des Aufsichtsrats (einschließlich der ausgeschiedenen 
             Mitglieder) Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
       b)    den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern 
             des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu 
             erteilen. 
 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers für das das 
           Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die WEDDING & Cie. GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum 
           Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 sowie zum Prüfer 
           für die etwaige prüferische Durchsicht des 
           Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2014, sofern 
           dieser einer Prüfung unterzogen wird, zu bestellen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die 
           vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung 
           der WEDDING & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Frankfurt am Main, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über eine Erhöhung des 
           Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlagen unter 
           Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre sowie eine 
           Satzungsänderung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
     5.1   Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 
           1.401.296,00 um bis zu EUR 4.598.604,00 auf bis zu EUR 
           5.999.900,00 durch Ausgabe von insgesamt bis zu 4.598.604 
           neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem 
           rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie 
           erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn desjenigen 
           Geschäftsjahres gewinnberechtigt, in dem die Durchführung der 
           Kapitalerhöhung in das Handelsregister eingetragen wird. Die 
           Kapitalerhöhung erfolgt gegen Sacheinlagen. Das gesetzliche 
           Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Die neuen 
           Aktien werden entsprechend dem Umfang der Durchführung der 
           Kapitalerhöhung - unter den genannten Übernehmern 
           verhältniswahrend - wie folgt ausgegeben: 
 
 
   Übernehmer                                                     Höchst- 
                                                                     zahl 
 
   Herr Hendrik Klein, Tagelswangen (Schweiz)                   1.471.553 
 
   Herr Silvio Dietz, Aue                                         264.420 
 
   Herr Andreas Schnell, Kilchberg (Schweiz)                      211.536 
 
   Herr Thomas Hartzsch, Lausanne (Schweiz)                       857.640 
 
   Abacus Limited, eingetragen unter A018/05/10/2222 bei der    1.793.455 
   RAK Investment Authority, Ras al Khaimah (Vereinigte 
   Arabische Emirate) 
 
 
           Im Gegenzug erhält die Gesellschaft als Gegenstand der 
           Sacheinlage mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01.2014 
           sämtliche 30.000.000 Aktien der Da Vinci Invest AG mit Sitz in 
           Unterägeri, Schweiz, eingetragen im Handelsregister des 
           Kantons Zug (Schweiz) unter der Nummer CH-170.9.001.037-0. Den 
           Gegenstand der Sacheinlage erwirbt die Gesellschaft von den 
           folgenden Inferenten jeweils im genannten Teilumfang: 
 
 
   Inferent                                                         Anzahl 
 
   Herr Hendrik Klein, Tagelswangen (Schweiz)                    9.600.000 
 
   Herr Silvio Dietz, Aue                                        1.725.000 
 
   Herr Andreas Schnell, Kilchberg (Schweiz)                     1.380.000 
 
   Herr Thomas Hartzsch, Lausanne (Schweiz)                      5.595.000 
 
   Abacus Limited, eingetragen unter A018/05/10/2222 bei der    11.700.000 
   RAK Investment Authority, Ras al Khaimah (Vereinigte 
   Arabische Emirate) 
 
 
     5.2   Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung 
           und ihrer Durchführung festzusetzen. 
 
 
     5.3   Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der 
           Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung 
           anzupassen. 
 
 
     5.4   Die Kapitalerhöhung wird unwirksam, wenn ihre 
           Durchführung nicht binnen sechs Monaten nach dem Tag der 
           Hauptversammlung in das Handelsregister eingetragen worden 
           ist. 
 
 
             Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss 
          gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 5 
 
 
           Gemäß § 186 Absatz 4 Satz 2 erstattet der Vorstand über den 
           Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts folgenden Bericht: 
 
 
           Die im Kapitalerhöhungsbeschluss erwähnte Da Vinci Invest AG, 
           deren gesamtes Aktienkapital eingebracht werden soll, ist 
           besonders für die Altaktionäre Fritz Nols AG keine Unbekannte. 
           Die Gesellschaft wurde 2001 als Tochtergesellschaft zum Aufbau 
           des Asset Management der Fritz Nols Global Equity Services AG 
           gegründet. Heute ist die Da Vinci Invest AG erfolgreich im 
           Fondsmanagement tätig, wo sie sich auf News-Trading 
           spezialisiert hat. So nutzt die Da Vinci Invest AG mit dem Da 
           Vinci K2 Tachyon Fund die Auswirkungen von überraschenden 
           Nachrichten an den Finanzmärkten systematisch aus. Hierbei 
           wird gezielt nach Informationsanomalien und Ineffizienzen 
           gesucht. Der nötige Informationsvorsprung wird durch 
           hochwertigste technologische IT-Infrastruktur sowie 
           Co-Location von Servern an den wichtigsten Börsenplätzen 
           realisiert. Ebenfalls bedient man sich professioneller 
           Newsfeed-Anbieter, welche auf Relevanz gefilterte 
           Computer-lesbare Informationen in Bruchteilen von Sekunden 
           übermitteln, so dass man in der Lage ist, Orders in 
           Millisekunden an der Börse auszuführen und somit schneller 
           agieren kann als die Wettbewerber. Mit dem DA VINCI GREEN 
           ETHNO FUND bietet die Da Vinci Invest AG ihren Kunden die 
           Möglichkeit, von einem Investment in nachhaltige 
           umweltfreundliche Unternehmen und Projekte zu partizipieren. 
 
 
           Die Fritz Nols AG hat seit dem Beschluss der außerordentlichen 
           Hauptversammlung zur Fortführung der Gesellschaft im Jahr 2010 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 28, 2014 09:20 ET (14:20 GMT)

DJ DGAP-HV: Fritz Nols AG: Bekanntmachung der -2-

ihre Geschäfte in kleinem Umfang wieder ausgebaut. 
           Aufsichtsrat und Vorstand sehen aber nunmehr eine nachhaltige 
           Ausweitung der wirtschaftlichen Betätigung der Gesellschaft 
           als dringend geboten an, um mittelfristig wieder Gewinne 
           erwirtschaften zu können. Der Erwerb der Geschäftsanteile an 
           der einzubringenden Gesellschaft stellt einen ersten Schritt 
           zur Erreichung dieses Ziels dar. 
 
 
           Da es der Gesellschaft aber nicht möglich ist, die Anteile an 
           der einzubringenden Firma aus eigenen Mitteln zu erwerben, ist 
           für den Erwerb der Anteile an der einzubringenden Firma gegen 
           Gewährung von Aktien ein Bezugsrechtsausschluss geeignet und 
           erforderlich. Alternative Möglichkeiten hat der Vorstand der 
           Gesellschaft erwogen, diese können jedoch nicht realisiert 
           werden. Die Möglichkeit einer Barkapitalerhöhung, bei der ein 
           Bezugsrechtsausschluss nicht erforderlich wäre, kommt in 
           dieser Größenordnung nicht in Betracht, da die Inferenten zu 
           einem Verkauf der einzubringenden Firma ohne fortbestehende 
           indirekte eigene Beteiligung nicht bereit sind. Zu einem 
           Verkauf der Anteile gegen Zahlung eines entsprechenden 
           Kaufpreises sind die Inferenten ebenfalls nicht bereit. Ziel 
           der Inferenten ist eine Einbringung gegen Übernahme von Aktien 
           an der Gesellschaft, um so mittelbar an der einzubringenden 
           Firma beteiligt zu bleiben und an der zu erwartenden positiven 
           weiteren Entwicklung zu partizipieren. Auf eine Zuteilung von 
           durch nicht ausgeübte Bezugsrechte der Aktionäre freiwerdenden 
           neuen Aktien wollten sich die Inferenten mangels 
           Kalkulierbarkeit ebenfalls nicht einlassen. Außerdem hätte 
           eine solche Vorgehensweise möglicherweise rechtliche Probleme 
           nach sich gezogen. 
 
 
           Die Da Vinci Invest AG hat ihren Sitz in Unterägeri, Schweiz 
           und ist im Handelsregister des Kantons ZUG unter 
           CH-170.3.033.458-2 eingetragen. Das Grundkapital der Da Vinci 
           Invest AG beträgt CHF 300.000. Es ist eingeteilt in 30.000.000 
           vinkulierte Namensaktien mit einem Nennwert von je CHF 0,01. 
           Die Aktien sind vollständig eingezahlt. 
 
 
           Gegenstand der Geschäftstätigkeit der Da Vinci Invest AG ist 
           das Erbringen von Beratungen im Finanz- und 
           Dienstleistungsbereich im In- und Ausland. Ferner kann die 
           Gesellschaft Vermögenswerte für eigene und für Rechnung 
           Dritter verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde 
           Rechnungen vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für 
           Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Sie kann den Handel 
           mit Werten und Waren aller Art betreiben. 
 
 
           Aktuell handelt die Da Vinci Invest AG unter anderem mit 
           Hedgefonds auf Nachrichten: Vor Veröffentlichung wichtiger 
           volkswirtschaftlicher Daten legen Sie durch programmierten 
           Algorithmen fest, wie ihr System reagieren soll, wenn die 
           Daten von den erwarteten abweichen. Diese Strategie wurde 
           bisher im Eigenhandel durchgeführt, nun wird sie auch im 
           Rahmen von Fremdhandel betrieben. 
 
 
           Bei der Prüfung, ob der Wert der von den Gesellschaftern der 
           Da Vinci Invest AG an der Da Vinci Invest AG gehaltenen Aktien 
           insgesamt einen Wert von EUR 4.598.604,00 erreicht oder gar 
           überschreitet, haben Vorstand und Aufsichtsrat der Fritz Nols 
           AG zum einen auf Basis der Jahresabschlüsse die Bilanzansätze 
           für die Da Vinci Invest AG analysiert. Hierzu wurde das 
           Reinvermögen der Da Vinci Invest AG betrachtet. Des Weiteren 
           wurde die Werthaltigkeit auf Basis der aktuellen 
           Ertragsplanungen der Da Vinci Invest AG plausibilisiert. 
 
 
           Bilanzansätze 
 
 
           Zur Überprüfung der Werthaltigkeit der Aktien an der Da Vinci 
           Invest AG wurde zunächst auf den Bilanzansatz der bilanzierten 
           und zu übertragenden Vermögensgegenstände und Schulden 
           abgestellt. Hierzu wurden insbesondere die Jahresabschlüsse 
           der Da Vinci Invest AG zum 31.12.2011 und 31.12.2012 
           betrachtet. 
 
 
           Die Da Vinci Invest AG weist in ihrem geprüften 
           Jahresabschluss zum 31.12.2011 ein gezeichnetes Kapital von 
           300.000,00 CHF und ein Eigenkapital von CHF 243.630 auf. 
 
 
           Eine Betrachtung der Bilanz der Gesellschaft zum 31.12.2012 
           zeigt auf, dass sich die Kapitalbestandteile der Da Vinci 
           Invest AG gegenüber dem 31.12.2011 nicht wesentlich geändert 
           haben. 
 
 
           Ertragsprognose der Da Vinci Invest AG 
 
 
           Der gängigen Praxis entsprechend, den Wert eines Unternehmens 
           als Zukunftserfolgswert durch Diskontierung von zukünftigen 
           Erträgen zu ermitteln, haben Vorstand und Aufsichtsrat der 
           Fritz Nols AG die Ertragskraft der Da Vinci Invest AG auf 
           Basis von Planungen der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 
           2014 bis 2017 analysiert. 
 
 
           Die Ertragsprognosen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2017 
           sehen eine deutliche Steigerung von Umsatz und Gewinn vor. Das 
           liegt zum einen am stetigen Ausbau das angestammten Geschäfts 
           Asset Management, vor allem aber am Auf- und Ausbau des 
           Bankgeschäfts, dass bereits im Geschäftsjahr 2014 ein Drittel 
           des insgesamt geplanten Umsatzes in Höhe von etwa EUR 1,8 Mio 
           beisteuern soll. Bis zum Jahr 2017 wird sich das Verhältnis 
           umkehren, sodass davon ausgegangen wird, dass der Umsatzanteil 
           des Bankgeschäfts am geplanten Gesamtumsatz in Höhe von etwa 
           EUR 6,8 Mio. nahezu zwei Drittel betragen wird. Gemäß der 
           Planung wird eine Steigerung des Nettogewinns von zunächst 
           etwa EUR 350.000 im Jahr 2014 auf etwa EUR 2,6 Mio. im Jahr 
           2017 erwartet. 
 
 
           Die Analyse der Ertragsplanungen zeigt auf, dass die 
           Ertragskraft der Gesellschaft und damit der ihr aktuell 
           beizumessende Zeitwert den geringsten Ausgabetrag der zu 
           gewährenden 4.598.604 neuen Fritz Nols Aktien mit einem Betrag 
           am Grundkapital von je 1,00 EUR, d.h. insgesamt EUR 
           4.598.604,00 übersteigt. 
 
 
           Nach der Versicherung des Managements der Da Vinci Invest AG 
           sowie nach Prüfungsfeststellungen von Vorstand und 
           Aufsichtsrat der Fritz Nols AG ist bis zum Zeitpunkt der 
           Einladung zur Hauptversammlung keine wesentliche Änderung 
           eingetreten. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat der Fritz Nols AG sind daher der 
           Auffassung, dass ein Kapitalerhöhungsvolumen von insgesamt bis 
           zu EUR 4.598.604,00, d.h. bis zu 4.598.604 neuen Aktien mit 
           einem rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 je Aktie, unter 
           Berücksichtigung der jüngsten Geschäftsentwicklung der 
           Gesellschaft und der geplanten Ertragserwartung angemessen 
           ist. 
 
 
           Der Bericht des Vorstands ist vom Zeitpunkt der Einberufung an 
           auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Schaffung eines 
           genehmigten Kapitals, die Ermächtigung zum Ausschluss des 
           Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
     6.1   Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats bis zum 08. April 2019 das Grundkapital der 
           Gesellschaft einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 
           700.648,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen 
           (Genehmigtes Kapital 2014). Den Aktionären ist dabei 
           grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien 
           können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der 
           Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug 
           anzubieten. 
 
 
     6.2   Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung 
           des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre 
           auszuschließen, soweit es erforderlich ist, 
 
 
       a)    um Spitzenbeträge auszugleichen; 
 
 
       b)    wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des 
             Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an 
             Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des 
             Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben 
             werden; 
 
 
       c)    wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % 
             des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der 
             neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet 
             (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); bei der Ausnutzung dieser 
             Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 
             Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund 
             anderer Ermächtigungen nach oder entsprechend § 186 Abs. 3 
             Satz 4 AktG zu berücksichtigen. 
 
 
 
     6.3   Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung 

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February 28, 2014 09:20 ET (14:20 GMT)

DJ DGAP-HV: Fritz Nols AG: Bekanntmachung der -3-

und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat wird 
           ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der 
           jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2014 
           anzupassen. 
 
 
     6.4   § 4 der Satzung wird um einen Absatz 3 mit 
           folgendem Wortlaut ergänzt: 
 
 
           '4. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats bis zum 08. April 2019 das Grundkapital der 
           Gesellschaft einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 
           700.648,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen 
           (Genehmigtes Kapital 2014). Den Aktionären ist grundsätzlich 
           ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von 
           einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung 
           übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. 
           Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre 
           auszuschließen, 
 
 
       a)    soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge 
             auszugleichen; 
 
 
       b)    wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des 
             Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an 
             Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des 
             Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben 
             werden; 
 
 
       c)    wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % 
             des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der 
             neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet 
             (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); bei der Ausnutzung dieser 
             Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 
             Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund 
             anderer Ermächtigungen nach oder entsprechend § 186 Abs. 3 
             Satz 4 AktG zu berücksichtigen. 
 
 
 
           Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
           die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer 
           Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die 
           Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des 
           Genehmigten Kapitals 2014 anzupassen.' 
 
 
     6.5   Unter der Bedingung, dass die Durchführung der nach 
           Tagesordnungspunkt 5 vorgeschlagenen Erhöhung des 
           Grundkapitals in das Handelsregister eingetragen wurde und das 
           Grundkapital nach der Erhöhung mindestens EUR 5.000.000,00 
           beträgt, erhöht sich der Betrag des Genehmigten Kapitals 2014 
           von EUR 700.648,00 um EUR 1.799.352,00 auf EUR 2.500.000,00. 
           Der Vorstand ist dann ermächtigt, mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats bis zum 08. April 2019 das Grundkapital der 
           Gesellschaft einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 
           2.500.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen 
           (Genehmigtes Kapital 2014). Die Ermächtigungen unter Ziffer 
           6.2 und 6.3 gelten dann betraglich erweitert für den erhöhten 
           Betrag. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der 
           Satzung an die Erhöhung des Genehmigten Kapitals 2014 nach 
           dieser Ziffer 6.5 anzupassen. 
 
 
             Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss 
          gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 6 
 
 
           Der Vorstand hat gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung 
           mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen Bericht über den Grund des 
           Ausschlusses des Bezugsrechts zu erstatten: 
 
 
           Mit der vorgeschlagenen fünfjährigen Ermächtigung zur Erhöhung 
           des Grundkapitals wird der Vorstand in die Lage versetzt, 
           künftig im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2014 die 
           Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft den geschäftlichen 
           Erfordernissen anzupassen. Bei der Ausnutzung des Genehmigten 
           Kapitals 2014 haben die Aktionäre grundsätzlich ein 
           Bezugsrecht. Es wird jedoch vorgeschlagen, den Vorstand zu 
           ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht 
           der Aktionäre auszuschließen, 
 
 
       *     für Spitzenbeträge; 
             Für die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei 
             Spitzenbeträgen sind ausschließlich technische Gründe 
             maßgeblich. Hierdurch soll es dem Vorstand im Einzelfall 
             ermöglicht werden, ein glattes Bezugsverhältnis 
             herzustellen. Dies erleichtert die Abwicklung von 
             Bezugsrechten und erspart zusätzlichen Aufwand. 
 
 
       *     wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des 
             Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an 
             Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des 
             Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben 
             werden; 
             Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei 
             Kapitalerhöhungen aus Genehmigtem Kapital 2014 soll der 
             Gesellschaft die Möglichkeit geben, in geeigneten Fällen 
             Unternehmen bzw. Unternehmensteile oder Beteiligungen an 
             Unternehmen gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft zu 
             erwerben oder sich mit anderen Unternehmen zusammenschließen 
             zu können. Die Gesellschaft hat damit ein Instrument, 
             eventuelle Akquisitionsmöglichkeiten unter Zuhilfenahme 
             flexibler und liquiditätsschonender 
             Finanzierungsmöglichkeiten zu realisieren. Die Möglichkeit, 
             rasch und erfolgreich auf entsprechende vorteilhafte 
             Angebote oder sich bietende Gelegenheiten reagieren zu 
             können, dient dabei auch dem Erhalt und der Steigerung der 
             Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft. Die Ermächtigung 
             erstreckt sich insbesondere auf den Erwerb von Beteiligungen 
             im Rahmen sogenannter 'sharedeals', d.h. durch den Erwerb 
             von Gesellschaftsanteilen sowie auf den Erwerb im Rahmen 
             sogenannter 'assetdeals', d.h. die Übernahme eines 
             Unternehmens oder Unternehmensteils mittels Erwerb der sie 
             bestimmenden Vermögensgegenstände, Rechte, 
             Vertragspositionen und Ähnlichem. Die Möglichkeit, im 
             Einzelfall Forderungen gegen die Gesellschaft durch die 
             Ausgabe von Aktien der Gesellschaft zurückführen zu können, 
             hat ebenfalls den Vorteil, dass eine Belastung der 
             Liquidität vermieden wird. Da eine Kapitalerhöhung in den 
             vorgenannten Fällen häufig kurzfristig erfolgen muss, kann 
             diese in aller Regel nicht von der nur einmal jährlich 
             stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unmittelbar 
             beschlossen werden. Die Einberufung einer außerordentlichen 
             Hauptversammlung für jeden einzelnen Erwerb wäre in diesen 
             Fällen jedoch aus Kosten- und Zeitgründen nicht praktikabel. 
 
 
       *     wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % 
             des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der 
             neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet 
             (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); bei Ausnutzung dieser 
             Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 
             Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund 
             anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu 
             berücksichtigen. 
             Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei 
             Barkapitalerhöhungen gibt dem Vorstand die Möglichkeit, mit 
             Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre 
             gem. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auszuschließen. Der Vorschlag 
             liegt damit im Rahmen der gesetzlichen Regelung. Das Volumen 
             der Ermächtigung entspricht 10 % des Grundkapitals der 
             Gesellschaft, wobei hier bereits auf ein nach Ziffer 6.5 
             gegebenenfalls erhöhtes Grundkapital abgestellt werden kann. 
             Diese Ermächtigung ermöglicht eine kurzfristige 
             Aktienplatzierung unter flexibler Ausnutzung günstiger 
             Marktverhältnisse und führt in der Regel zu einem deutlich 
             höheren Mittelzufluss als im Fall einer Aktienplatzierung 
             mit Bezugsrecht, da bei der Festlegung des 
             Platzierungsentgelts kein Kursänderungsrisiko für den 
             Zeitraum der Bezugsfrist berücksichtigt werden muss. Der 
             Vorstand soll mit dieser Form der Kapitalerhöhung in die 
             Lage versetzt werden, die für die zukünftige 
             Geschäftsentwicklung erforderliche Stärkung der 
             Eigenkapitalausstattung zu optimalen Bedingungen vornehmen 
             zu können. Dadurch, dass der Ausgabepreis der Aktie den 
             Börsenkurs jeweils nicht wesentlich unterschreitet, wird dem 
             Interesse der Aktionäre an einem wertmäßigen 
             Verwässerungsschutz Rechnung getragen. Der Vorstand wird den 
             Ausgabepreis so nahe an dem dann aktuellen Börsenkurs 
             festlegen, wie dies unter Berücksichtigung der jeweiligen 

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February 28, 2014 09:20 ET (14:20 GMT)

DJ DGAP-HV: Fritz Nols AG: Bekanntmachung der -4-

Situation am Kapitalmarkt möglich ist, und sich um eine 
             marktschonende Platzierung der neuen Aktien bemühen. Der 
             Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen 
             nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist mit zu berücksichtigen. 
 
 
 
     7.    Beschlussfassung über Änderungen der Satzung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Die Satzung der Gesellschaft wird geändert wie folgt: 
 
 
     7.1   § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) Absatz 2 wird 
           wie folgt neu gefasst: 
 
 
           '(2) Sie hat ihren Sitz in Berlin.' 
 
 
     7.2   In § 3 (Bekanntmachung) Satz 3 wird das Wort 
           'elektronischen' 
           gestrichen. 
 
 
     7.3   § 6 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung) 
           wird um einen neuen Absatz (7) ergänzt, der folgenden Wortlaut 
           besitzt: 
 
 
           'Der Vorsitzende oder im Fall seiner Verhinderung dessen 
           Stellvertreter ist ermächtigt, im Namen des Aufsichtsrats die 
           zur Durchführung der Beschlüsse erforderlichen Erklärungen 
           abzugeben und an den Aufsichtsrat gerichtete Erklärungen in 
           Empfang zu nehmen.' 
 
 
     7.4   § 7 (Ort und Einberufung) Absatz 3 wird wie folgt 
           neu gefasst: 
 
 
           'Für die Einberufungsfrist gelten die gesetzlichen 
           Vorschriften.' 
 
 
     7.5   § 7 (Ort und Einberufung) wird um folgenden Absatz 
           6 ergänzt: 
 
 
           'Die Übermittlung der Mitteilungen nach § 125 Abs. 1 AktG 
           durch Kreditinstitute ist auf den Weg elektronischer 
           Kommunikation beschränkt. Gleiches gilt, soweit die 
           Voraussetzungen des § 30b Abs. 3 WpHG erfüllt sind, für die 
           Übermittlung von Mitteilungen durch die Gesellschaft nach § 
           125 Abs. 2 AktG. Der Vorstand ist berechtigt, Mitteilungen 
           auch in Papierform zu versenden; ein Anspruch hierauf besteht 
           jedoch nicht.' 
 
 
     7.6   § 8 (Vorsitz der Hauptversammlung) wird um 
           folgenden Absatz 3 ergänzt: 
 
 
           'Der Versammlungsleiter ist ermächtigt, die vollständige oder 
           teilweise Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung in 
           einer von ihm näher zu bestimmenden Weise zuzulassen. Die 
           Übertragung kann auch in einer Form erfolgen, zu der die 
           Öffentlichkeit uneingeschränkt Zugang hat.' 
 
 
     7.7   § 9 (Beschlussfassung) wird um folgende Absätze 
           ergänzt: 
 
 
           '(4) Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt 
           werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
           Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
           bedürfen der Textform. Die Einzelheiten für die Erteilung 
           dieser Vollmachten, ihren Widerruf und ihren Nachweis 
           gegenüber der Gesellschaft werden mit der Einberufung der 
           Hauptversammlung bekannt gemacht, in der auch eine 
           Erleichterung bestimmt werden kann. § 135 AktG bleibt 
           unberührt. 
 
 
           (5) Der Vorstand ist ermächtigt, vorzusehen, dass Aktionäre 
           ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, 
           schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben 
           dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist auch ermächtigt, 
           Bestimmungen zum Verfahren zu treffen. Diese werden mit der 
           Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht.' 
 
 
     7.8   Die Überschrift zu § 10 (Jahresabschluss und 
           ordentliche Hauptversammlung) wird neu gefasst: 
 
 
           '§ 10 Jahresabschluss, Konzernabschluss und ordentliche 
           Hauptversammlung' 
 
 
     7.9   § 10 Absatz 1 und 2 werden wie folgt neu gefasst: 
 
 
           '(1) Der Vorstand hat in den ersten drei Monaten des 
           Geschäftsjahres den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie, 
           falls gesetzlich erforderlich, den Konzernabschluss und den 
           Konzernlagebericht für das vergangene Geschäftsjahr 
           aufzustellen und dem Aufsichtsrat vorzulegen. Zugleich hat der 
           Vorstand dem Aufsichtsrat den Vorschlag vorzulegen, den er der 
           Hauptversammlung für die Verwendung des Bilanzgewinns machen 
           will. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den 
           Lagebericht, den Vorschlag für die Verwendung des 
           Bilanzgewinns sowie den Konzernabschluss und den 
           Konzernlagebericht zu prüfen. Billigt der Aufsichtsrat den 
           Jahresabschluss, so ist dieser festgestellt, sofern nicht der 
           Vorstand und Aufsichtsrat beschließen, die Feststellung des 
           Jahresabschlusses der Hauptversammlung zu überlassen. Der 
           Aufsichtsrat hat auch über die Billigung des 
           Konzernabschlusses zu beschließen. 
 
 
           (2) Nach Eingang des Berichts des Aufsichtsrats über das 
           Ergebnis seiner Prüfung hat der Vorstand unverzüglich die 
           ordentliche Hauptversammlung einzuberufen.' 
 
 
     7.10  Der Vorstand wird angewiesen, den Beschluss nach 
           Ziffer 11.1 (Sitzverlegung) erst dann zum Handelsregister 
           anzumelden, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nach 
           Ziffer 5, das genehmigte Kapital gemäß Tagesordnungspunkt 6 
           sowie die weiteren Satzungsänderungen gemäß dieser Ziffer 7 in 
           das Handelsregister eingetragen worden sind. 
 
 
     8.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
           AktG i.V.m. § 6 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei 
           Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. 
 
 
           In der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 
           19.12.2011 wurden Herr Ernst-Henning Graf von Hardenberg, Herr 
           Dr. Dirk Unrau und Herr Jörn J. Follmer jeweils für die Dauer 
           bis zu ihrer Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach 
           ihrer Bestellung, mithin bis zu dem Beschluss über die 
           Entlastung für das Geschäftsjahr 2015, gewählt. Die am 
           19.12.2011 gewählten Mitglieder Herr Follmer und Herr Graf von 
           Hardenberg haben ihr Amt am 17.04.2012 bzw. am 24.04.2012 
           jeweils mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Herr Dr. Unrau 
           hat die Wahl nicht angenommen. 
 
 
           Die derzeit amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats, Herr Dr. 
           Oliver Maaß, Herr Ernst-Henning Graf von Hardenberg und Herr 
           Jan Schagen, wurden sämtlich durch Beschluss des Amtsgerichts 
           Frankfurt am Main vom 26.07.2012 gerichtlich gemäß § 104 Abs. 
           1 AktG als Ersatzmitglieder für die durch die jeweilige 
           Niederlegung ausgeschiedenen bzw. nicht angetretenen 
           Mitglieder bestellt. Das jeweilige Amt der derzeit gerichtlich 
           bestellten Aufsichtsratsmitglieder erlischt gemäß § 104 Abs. 5 
           AktG, sobald der Mangel behoben ist. Dies ist der Fall, wenn 
           die Hauptversammlung für das betreffende gerichtlich bestellte 
           Mitglied dieses zum Mitglied des Aufsichtsrats wählt und es 
           die Wahl annimmt. 
 
 
           Entsprechend § 6 Abs. 2 Satz 3 der Satzung sollen die 
           gerichtlich bestellten Mitglieder Herr Dr. Oliver Maaß, Herr 
           Ernst-Henning Graf von Hardenberg und Herr Jaan Schagen durch 
           die Hauptversammlung für die restliche Amtszeit von Herrn 
           Ernst-Henning Graf von Hardenberg, Herrn Dr. Dirk Unrau und 
           Herrn Jörn J. Follmer, d.h. bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2015 beschließen wird, zum Aufsichtsratsmitglied 
           gewählt werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, 
 
 
     8.1   Herrn Dr. Oliver Maaß, selbständiger Rechtsanwalt 
           im Bereich Aktienrecht in der Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds 
           Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft, München, für die 
           restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds Herrn 
           Ernst-Henning Graf von Hardenberg, in den Aufsichtsrat der 
           Gesellschaft zu wählen. 
 
 
           Herr Dr. Oliver Maaß gehört den folgenden anderen gesetzlich 
           zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 
           AktG an: 
 
 
       *     arivis AG, Unterschleißheim bei München 
 
 
       *     GIG Grundbesitz Immobilien AG, München 
 
 
       *     GTM Good Time Music AG, München 
 
 
       *     Gramax Capital AG, München 
 
 
       *     Nevira Vermögensverwaltung AG, München 
 
 
       *     Superwise Video Technologies AG, Wolfratshausen 
 
 
       *     Z.E.U.S. Beratungszentrum für Energie und 
             Sanierung AG, München 
 
 
 
           Herr Dr. Maaß ist nicht Mitglied in vergleichbaren 
           Kontrollgremien in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen 
           im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG. 
 
 
     8.2   Herrn Ernst Hennig Graf von Hardenberg, 
           Bankvorstand i.R., Berlin, für die restliche Amtszeit des 
           ausgeschiedenen Mitglieds Herrn Dr. Dirk Unrau , in den 
           Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. 
 
 
           Graf von Hardenberg gehört keinen anderen gesetzlich zu 

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February 28, 2014 09:20 ET (14:20 GMT)

DJ DGAP-HV: Fritz Nols AG: Bekanntmachung der -5-

bildenden Aufsichtsräten im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 
           AktG an und ist auch nicht Mitglied in vergleichbaren 
           Kontrollgremien in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen 
           im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG. 
 
 
     8.3   Herrn Jaan Schagen, selbständiger Rohstoffhändler, 
           Zug (Schweiz), für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen 
           Mitglieds Herrn Ernst-Henning Graf von Hardenberg, in den 
           Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. 
 
 
           Herr Schagen gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG an und 
           ist auch nicht Mitglied in vergleichbaren Kontrollgremien in- 
           und ausländischer Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 
           Absatz 1 Satz 5 AktG. 
 
 
           Es wird den Aktionären hiermit bekanntgegeben, dass Herr 
           Rechtsanwalt Dr. Oliver Maaß als Kandidat für den 
           Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen wird. Zudem wird bekannt 
           gegeben, dass die vorgeschlagenen Kandidaten keine 
           wesentlichen Beteiligungen an der Gesellschaft gemäß Ziffer 
           5.4.1 Absatz 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
           besitzen. 
 
 
   Teilnahmebestimmungen und sonstige Angaben 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beläuft sich im Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung der Gesellschaft auf EUR 1.401.296 
   und ist eingeteilt in 1.401.296 auf den Inhaber lautende Stückaktien. 
   Hiervon sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 
   1.401.296 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt. Jede Stückaktie 
   gewährt grundsätzlich in der Hauptversammlung eine Stimme. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich nach Maßgabe der 
   nachfolgenden Bestimmungen unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes 
   angemeldet haben. 
 
   Hierfür ist ein in deutscher oder englischer Sprache erstellter 
   Nachweis des Anteilsbesitzes durch das jeweilige depotführende 
   Institut erforderlich. 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 
   einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung ('Nachweisstichtag') 
   - also Mittwoch, den 19. März 2014, 0:00 Uhr - zu beziehen. Die 
   Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens 
   Mittwoch, den 02. April 2014, 24.00 Uhr, unter der folgenden Adresse 
   zugegangen sein: 
 
   Fritz Nols AG 
   c/o UBJ. GmbH 
   Haus der Wirtschaft 
   Kapstadtring 10 
   22297 Hamburg 
   Telefax: 040-6378-5423 
   E-Mail: hv@ubj.de 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen 
   sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Veränderungen im Aktienbestand nach dem 
   Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine 
   Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- 
   oder stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen 
   oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat 
   keine Bedeutung für eine eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten 
   ausüben lassen, z.B. durch ein Kreditinstitut, durch eine Vereinigung 
   von Aktionären, durch den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Dritten. Auch in diesem Fall 
   bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär. Ein 
   Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. 
   Bitte beachten Sie, dass die Gesellschaft im Falle einer 
   Bevollmächtigung mehrerer Personen berechtigt ist, eine oder mehrere 
   von diesen zurückzuweisen. 
 
   Sollen ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen 
   gemäß §§ 135 Abs. 8, 135 Abs. 10 i.V.m. 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Person bzw. Institution bevollmächtigt werden, so 
   bitten wir darum, mit der zu bevollmächtigenden Person bzw. 
   Institution die erforderliche Form der Vollmacht rechtzeitig 
   abzustimmen, da diese möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht 
   verlangen. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber 
   der Gesellschaft bedarf es insofern nicht. 
 
   Sofern weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder 
   diesen gemäß §§ 135 Abs. 8, 135 Abs. 10 i.V.m. 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Personen bzw. Institutionen bevollmächtigt werden, 
   bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis 
   der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Die 
   Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber der Gesellschaft 
   unter der Adresse: 
 
   Fritz Nols AG 
   c/o UBJ. GmbH 
   Haus der Wirtschaft 
   Kapstadtring 10 
   22297 Hamburg 
   Telefax: 040-6378-5423 
   E-Mail: hv@ubj.de 
 
   oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht 
   gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt, so bedarf es eines Nachweises 
   der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Dieser kann der 
   Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse übersandt werden. 
   Außerdem kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch am Tag der 
   Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden. 
 
   Aktionäre unserer Gesellschaft können den von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihres Stimmrechts 
   bevollmächtigen. Zur Ausübung des Stimmrechts durch den von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf es Weisungen zu den 
   entsprechenden Tagesordnungspunkten. Der von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; er 
   kann die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Aktionäre, 
   die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine 
   Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur 
   Hauptversammlung. Die Eintrittskarte zur Hauptversammlung erhalten die 
   Aktionäre nach form- und fristgerechter Anmeldung unter Nachweis des 
   Aktienbesitzes, wie oben beschrieben. Die Eintrittskarte enthält auch 
   ein Formular zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen an den von 
   der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Bitte beachten Sie, 
   dass der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter keine 
   Vollmachten oder Aufträge zur Ausübung des Rede- und Fragerechts, zur 
   Stellung von Anträgen und zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
   Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennimmt und sich bei Abstimmungen, 
   für die keine Weisung erteilt wurde, stets der Stimme enthalten wird. 
 
   Vollmachten zugunsten des von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreters können in Textform bis zum Dienstag, den 08. 
   April 2014, 12.00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse erteilt, 
   geändert oder widerrufen werden: 
 
   Fritz Nols AG 
   c/o UBJ. GmbH 
   Haus der Wirtschaft 
   Kapstadtring 10 
   22297 Hamburg 
   Telefax: 040-6378-5423 
   E-Mail: hv@ubj.de 
 
   Alternativ zu einer vorherigen Übermittlung der Vollmachten und 
   Weisungen ist auch eine Übergabe während der Hauptversammlung an den 
   von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter möglich. 
 
   Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit 
   gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 am 
   Grundkapital erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Die Antragsteller 
   haben dabei nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor 
   dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der 
   Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das 
   Ergänzungsverlangen halten. Die Fristberechnung erfolgt nach § 121 
   Abs. 7 AktG. Vorbesitzzeiten von Rechtsvorgängern können nach § 70 
   AktG zurechenbar sein. Jedem neuen Gegenstand für die Tagesordnung 
   muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
   Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich bis zum Sonntag, den 09. 
   März 2014, 24.00 Uhr zugegangen sein. Das Verlangen ist an den 
   Vorstand zu richten; es kann wie folgt adressiert werden: 
 
   Fritz Nols AG 
   c/o UBJ. GmbH 
   Haus der Wirtschaft 
   Kapstadtring 10 
   22297 Hamburg 
   E-Mail: hv@ubj.de 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - 
   unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
   gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen 
   davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
   Internetadresse www.fritznols.com im Bereich Investor 
   Relations/Hauptversammlung bekannt gemacht. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 28, 2014 09:20 ET (14:20 GMT)

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 
   AktG 
 
   Jeder Aktionär hat das Recht, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten 
   der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung in der Hauptversammlung zu 
   stellen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer 
   Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung 
   bedarf. 
 
   Die Gesellschaft wird Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG und 
   Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG einschließlich des Namens des 
   Aktionärs, der Begründung (die allerdings für Wahlvorschläge nicht 
   erforderlich ist) und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung 
   unter der Internetadresse 
 
   http://www.fritznols.com/index.php/investor-relation/hauptversammlung 
 
   zugänglich machen, wenn sie der Aktionär bis spätestens Dienstag, den 
   25. März 2014, 24:00 Uhr, an die nachfolgend genannte Adresse 
 
   Fritz Nols AG 
   c/o UBJ. GmbH 
   Haus der Wirtschaft 
   Kapstadtring 10 
   22297 Hamburg 
   Telefax: 040-6378-5423 
   E-Mail: hv@ubj.de 
 
   übersandt hat und die übrigen Voraussetzungen für eine entsprechende 
   Pflicht gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind. Gegenanträge 
   müssen mit einer Begründung versehen sein, wenn sie zugänglich gemacht 
   werden sollen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden 
   ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Ein Gegenantrag und eine Begründung sowie ein Wahlvorschlag brauchen 
   unter den Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 Satz 1 AktG nicht 
   zugänglich gemacht zu werden, die Begründung eines Gegenantrags gemäß 
   § 126 Abs. 2 Satz 2 AktG nicht, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 
   Zeichen beträgt. 
 
   Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die 
   Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht 
   besteht. 
 
   Der Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 Abs. 3 AktG 
   genannten Gründen verweigern, insbesondere soweit die Auskunft auf der 
   Internetseite der Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor Beginn 
   und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich ist. 
 
   Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft und weitergehende 
   Erläuterungen 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre finden sich 
   im Internet unter 
 
   http://www.fritznols.com/index.php/investor-relation/hauptversammlung. 
 
   Unter dieser Internetseite stehen Ihnen auch die Einberufung der 
   Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und etwaig zu 
   veröffentlichende Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen 
   zur Verfügung. 
 
   Frankfurt am Main, im Februar 2014 
 
   Fritz Nols AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
28.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Fritz Nols AG 
              Bleichstr. 2-4 
              60313 Frankfurt am Main 
              Deutschland 
E-Mail:       info@fritznols.com 
Internet:     http://www.fritznols.com 
ISIN:         DE0005070908 
WKN:          507090 
Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard),      , 
              Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

February 28, 2014 09:20 ET (14:20 GMT)

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