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DGAP-HV: PSI Aktiengesellschaft für Produkte und Systeme der Informationstechnologie: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.05.2014 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

PSI Aktiengesellschaft für Produkte und Systeme der Informationstechnologie  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
26.03.2014 15:16 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   PSI Aktiengesellschaft für Produkte und Systeme der 
   Informationstechnologie 
 
   Berlin 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer: A0Z 1JH 
   ISIN: DE 000 A0Z 1JH 9 
 
 
   Einberufung einer ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   unserer Gesellschaft 
 
   am Dienstag, den 6. Mai 2014, um 10:00 Uhr, 
 
   im Konferenzzentrum im Ludwig Erhard Haus, Fasanenstraße 85, 10623 
   Berlin, Deutschland, ein. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31. Dezember 2013 und des Lageberichts, des gebilligten 
           Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 und des 
           Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats sowie 
           des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
           289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 11. März 2014 den 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Gesellschaft 
           gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Damit ist der 
           Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Jahresabschluss 
           und Lagebericht, Konzernabschluss und Konzernlagebericht, 
           Bericht des Aufsichtsrats sowie der Bericht des Vorstands mit 
           den erläuternden Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 
           HGB sind, ohne dass es nach dem Aktiengesetz zu diesem 
           Tagesordnungspunkt einer Beschlussfassung durch die 
           Hauptversammlung bedarf, der Hauptversammlung zugänglich zu 
           machen. Die genannten Unterlagen können ab dem Tag der 
           Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter 
           http://www.psi.de/Hauptversammlung eingesehen werden. Die 
           Unterlagen werden darüber hinaus in der Hauptversammlung am 6. 
           Mai 2014 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
           Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von EUR 
           639.284,22 auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Bilanzausschusses (Prüfungsausschuss) vor, die 
 
 
             Ernst & Young GmbH 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
             Zweigniederlassung Berlin, 
 
 
 
           zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2014 zu wählen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung endet die Amtszeit der in der 
           Hauptversammlung vom 29. April 2011 gewählten 
           Aufsichtsratsmitglieder (Kapitalvertreter) der Aktionäre mit 
           dem Schluss der ordentlichen Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung für das zweite (volle) Geschäftsjahr nach Beginn 
           der Aufsichtsratstätigkeit beschließt, also am 6. Mai 2014. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 10 Abs. 1 
           und Abs. 2 der Satzung sowie nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
           AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 Ziff. 1 und § 4 Abs. 1 des Gesetzes 
           über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat 
           (Drittelbeteiligungsgesetz) aus zwei von den Arbeitnehmern und 
           vier von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die 
           Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre sind durch die 
           Hauptversammlung zu wählen. Bei der Wahl der 
           Aufsichtsratsmitglieder ist die Hauptversammlung an 
           Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gemäß § 10 Abs. 3 
           der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite 
           Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt; das 
           Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird hierbei nicht 
           mitgerechnet. Die Amtszeit der zu diesem Tagesordnungspunkt zu 
           wählenden Aufsichtsratsmitglieder läuft somit bis zur 
           Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 beschließt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Grundlage der von ihm 
           beschlossenen Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats 
           vor, die folgenden Personen als Vertreter der Aktionäre in den 
           Aufsichtsrat zu wählen: 
 
 
       a)    Herrn Prof. Dr.-Ing. Rolf Windmöller 
 
 
             Ennepetal, 
             Dipl.-Ingenieur; Berater; ehemals Vorstand der RWE Net AG. 
             Herr Prof. Dr.-Ing. Windmöller ist Vorsitzender des 
             Aufsichtsrats der PRO DV Software AG, Dortmund. 
 
 
       b)    Herrn Bernd Haus 
 
 
             Ranstadt, 
             Dipl.-Ökonom; Berater; ehemals Geschäftsführer der EHG 
             Elektroholding GmbH, einem Unternehmen des Daimler-Konzerns. 
             Herr Haus hat derzeit keine weiteren Aufsichtsratsmandate 
             inne. 
 
 
       c)    Herrn Karsten Trippel 
 
 
             Großbottwar, 
             Selbständiger Kaufmann; Geschäftsführer der Sigma 
             Verwaltungs GmbH. 
             Herr Trippel ist Mitglied der gesetzlich zu bildenden 
             Aufsichtsräte der folgenden Gesellschaften: 
 
 
         -     Berlina AG für Anlagewerte, Berlin 
 
 
         -     Riebeck-Brauerei von 1862 Aktiengesellschaft, 
               Wuppertal 
 
 
         -     Preußische Vermögensverwaltung AG, Berlin 
 
 
 
       d)    Herrn Prof. Dr.-Ing. Ulrich Wilhelm Jaroni 
 
 
             Aschau, 
             Promovierter Ingenieur; ehemals Mitglied des Vorstands der 
             ThyssenKrupp Steel Europe AG, 
             Mitglied in der Akademie für Wissenschaften. 
             Herr Prof. Dr.-Ing. Jaroni hat derzeit keine weiteren 
             Aufsichtsratsmandate inne. 
 
 
 
           Keiner der vorgeschlagenen Kandidaten ist Mitglied in einem 
           dem Aufsichtsrat vergleichbaren Kontrollgremium eines 
           ausländischen Wirtschaftsunternehmens. 
 
 
           Von den Kandidaten für den Aufsichtsrat verfügt u.a. Herr 
           Bernd Haus auf Grund seiner langjährigen Tätigkeit als 
           Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft im Daimler-Konzern 
           über Sachverstand auf den Gebieten Finanzierung sowie 
           Rechnungslegung/Abschlussprüfung und erfüllt damit die 
           Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG. 
 
 
           Zwischen keinem der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten und 
           der Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der 
           Gesellschaft oder einem wesentlichen an der Gesellschaft 
           beteiligten Aktionär bestehen maßgebende persönliche oder 
           geschäftliche Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 des 
           Deutschen Corporate Governance Kodex. 
 
 
           Die vorstehend unter a) bis c) aufgeführten Herren gehören 
           bereits dem Aufsichtsrat der Gesellschaft an und werden zur 
           Wiederwahl vorgeschlagen. Im Falle seiner Wahl soll Herr Prof. 
           Dr.-Ing. Windmöller wieder für den Aufsichtsratsvorsitz 
           vorgeschlagen werden. 
 
 
   * * * 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   ist nach § 16 der Satzung jeder Aktionär berechtigt, der sich bei der 
   Gesellschaft angemeldet hat und für den die angemeldeten Aktien im 
   Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Die Anmeldung muss 
   der Gesellschaft bis spätestens am Dienstag, den 29. April 2014, 24:00 
   Uhr, unter der nachfolgend genannten Adresse schriftlich oder per 
   Telefax zugegangen sein. 
 
   PSI Aktiengesellschaft für Produkte und Systeme der 
   Informationstechnologie 
   c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
   Deutschland 
   Telefax-Nummer: +49 (0)89 / 210 27 288. 
 
   Die Anmeldung kann bis zum Ablauf der vorgenannten Frist der 
   Gesellschaft auch in Textform (§ 126b BGB), insbesondere per E-Mail an 
   anmeldung@haubrok-ce.de oder durch Eingabe auf den Internetseiten der 

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March 26, 2014 10:16 ET (14:16 GMT)

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