PSI Aktiengesellschaft für Produkte und Systeme der Informationstechnologie / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 26.03.2014 15:16 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- PSI Aktiengesellschaft für Produkte und Systeme der Informationstechnologie Berlin Wertpapier-Kenn-Nummer: A0Z 1JH ISIN: DE 000 A0Z 1JH 9 Einberufung einer ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Dienstag, den 6. Mai 2014, um 10:00 Uhr, im Konferenzzentrum im Ludwig Erhard Haus, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin, Deutschland, ein. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 11. März 2014 den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Gesellschaft gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Jahresabschluss und Lagebericht, Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Bericht des Aufsichtsrats sowie der Bericht des Vorstands mit den erläuternden Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB sind, ohne dass es nach dem Aktiengesetz zu diesem Tagesordnungspunkt einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf, der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Die genannten Unterlagen können ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter http://www.psi.de/Hauptversammlung eingesehen werden. Die Unterlagen werden darüber hinaus in der Hauptversammlung am 6. Mai 2014 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von EUR 639.284,22 auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Bilanzausschusses (Prüfungsausschuss) vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Zweigniederlassung Berlin, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. 6. Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat Gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung endet die Amtszeit der in der Hauptversammlung vom 29. April 2011 gewählten Aufsichtsratsmitglieder (Kapitalvertreter) der Aktionäre mit dem Schluss der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite (volle) Geschäftsjahr nach Beginn der Aufsichtsratstätigkeit beschließt, also am 6. Mai 2014. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 10 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung sowie nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 Ziff. 1 und § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz) aus zwei von den Arbeitnehmern und vier von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre sind durch die Hauptversammlung zu wählen. Bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder ist die Hauptversammlung an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird hierbei nicht mitgerechnet. Die Amtszeit der zu diesem Tagesordnungspunkt zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder läuft somit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 beschließt. Der Aufsichtsrat schlägt auf Grundlage der von ihm beschlossenen Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats vor, die folgenden Personen als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen: a) Herrn Prof. Dr.-Ing. Rolf Windmöller Ennepetal, Dipl.-Ingenieur; Berater; ehemals Vorstand der RWE Net AG. Herr Prof. Dr.-Ing. Windmöller ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der PRO DV Software AG, Dortmund. b) Herrn Bernd Haus Ranstadt, Dipl.-Ökonom; Berater; ehemals Geschäftsführer der EHG Elektroholding GmbH, einem Unternehmen des Daimler-Konzerns. Herr Haus hat derzeit keine weiteren Aufsichtsratsmandate inne. c) Herrn Karsten Trippel Großbottwar, Selbständiger Kaufmann; Geschäftsführer der Sigma Verwaltungs GmbH. Herr Trippel ist Mitglied der gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräte der folgenden Gesellschaften: - Berlina AG für Anlagewerte, Berlin - Riebeck-Brauerei von 1862 Aktiengesellschaft, Wuppertal - Preußische Vermögensverwaltung AG, Berlin d) Herrn Prof. Dr.-Ing. Ulrich Wilhelm Jaroni Aschau, Promovierter Ingenieur; ehemals Mitglied des Vorstands der ThyssenKrupp Steel Europe AG, Mitglied in der Akademie für Wissenschaften. Herr Prof. Dr.-Ing. Jaroni hat derzeit keine weiteren Aufsichtsratsmandate inne. Keiner der vorgeschlagenen Kandidaten ist Mitglied in einem dem Aufsichtsrat vergleichbaren Kontrollgremium eines ausländischen Wirtschaftsunternehmens. Von den Kandidaten für den Aufsichtsrat verfügt u.a. Herr Bernd Haus auf Grund seiner langjährigen Tätigkeit als Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft im Daimler-Konzern über Sachverstand auf den Gebieten Finanzierung sowie Rechnungslegung/Abschlussprüfung und erfüllt damit die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG. Zwischen keinem der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten und der Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlichen an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bestehen maßgebende persönliche oder geschäftliche Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die vorstehend unter a) bis c) aufgeführten Herren gehören bereits dem Aufsichtsrat der Gesellschaft an und werden zur Wiederwahl vorgeschlagen. Im Falle seiner Wahl soll Herr Prof. Dr.-Ing. Windmöller wieder für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. * * * Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist nach § 16 der Satzung jeder Aktionär berechtigt, der sich bei der Gesellschaft angemeldet hat und für den die angemeldeten Aktien im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis spätestens am Dienstag, den 29. April 2014, 24:00 Uhr, unter der nachfolgend genannten Adresse schriftlich oder per Telefax zugegangen sein. PSI Aktiengesellschaft für Produkte und Systeme der Informationstechnologie c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Telefax-Nummer: +49 (0)89 / 210 27 288. Die Anmeldung kann bis zum Ablauf der vorgenannten Frist der Gesellschaft auch in Textform (§ 126b BGB), insbesondere per E-Mail an anmeldung@haubrok-ce.de oder durch Eingabe auf den Internetseiten der
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March 26, 2014 10:16 ET (14:16 GMT)